AMTSBLATT. Für das Bistum Görlitz

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Transkript:

Inhalt: AMTSBLATT des Bistums Görlitz N r. 8 9. S e p t e m b e r 2 0 0 8 Nr. 52 Aufruf der deutschen Bischöfe zum Weltmissionssonntag 2008 Nr. 53 Aufruf der deutschen Bischöfe zum Diaspora-Sonntag am 16. November 2008 Nr. 54 Kollekte in den Allerseelen-Gottesdiensten am 2. November 2008 Nr. 55 Vereinbarung bezüglich Kathedrale St. Jakobus in Görlitz Nr. 56 Diakonatsweihe Nr. 57 Ausbildung zum Diakonatshelferdienst Nr. 58 Spendenquittung MISSIO Nr. 59 Nutzung von PC im Pfarrbüro Nr. 60 Exerzitien für Priester und Diakone Nr. 61 Warnung Nr. 52 Aufruf der deutschen Bischöfe zum Weltmissionssonntag 2008 Am 26. Oktober feiert die Kirche den Sonntag der Weltmission. In Deutschland steht er unter dem Wort des Propheten Jesaja Mach den Raum deines Zeltes weit (Jes 54, 2). Diese biblische Zusage bewegt uns, das Herz für Heimatlose zu öffnen. Als Kirche Jesu Christi wollen wir Zuflucht sein für Bedrängte und Suchende, für Fremde und Flüchtlinge. Gerade in diesen Menschen gibt der Herr selbst sich uns zu erkennen: Ich war fremd und obdachlos und ihr habt mich aufgenommen (Mt 25, 35). Denen, die ihre Heimat verlassen mussten, schulden wir als Christen und Kirche nicht nur soziale Unterstützung und Begleitung. Zu unserer missionarischen Berufung gehört es auch, mit ihnen den Glauben zu teilen. Dies ist die Botschaft des diesjährigen Weltmissionssonntages. Gerade in Afrika sind viele Diözesen und Gemeinden von Flucht und Vertreibung betroffen. Oft tun sie alles nur Menschenmögliche, um den Gestrandeten Gastfreundschaft entgegenzubringen und ihnen das Zeugnis von einem Gott zu geben, der befreit, schützt und rettet. missio unterstützt die Kirche vor Ort in diesem unerlässlichen Dienst. Zum Weltmissionssonntag rufen die deutschen Bischöfe zum Gebet für die Kirche in aller Welt auf. Wir bitten auch um eine großherzige Spende für die missio-werke in Aachen und München. Dafür ein herzliches Vergelt s Gott! Würzburg, den 21. April 2008 Für das Bistum Görlitz gez.: Dr. Konrad Zdarsa Bischof Dieser Aufruf soll am Sonntag, den 19. Oktober 2008 in allen Gottesdiensten (auch am Vorabend) verlesen werden. Der Ertrag der Kollekte ist ausschließlich für missio (Aachen und München) bestimmt. Nr. 53 Aufruf der deutschen Bischöfe zum Diaspora-Sonntag am 16. November 2008 1

Liebe Schwestern und Brüder im Glauben, Werdet nicht müde, von IHM zu sprechen wer eine Geschichte weitererzählt, erhält sie am Leben. Dies gilt auch für das Evangelium von Jesus Christus. Über die Jahrhunderte hinweg haben Menschen nicht aufgehört, es von Generation zu Generation weiterzutragen. Schon der heilige Paulus hat in seinem Brief an die Römer festgestellt: So gründet der Glaube in der Botschaft, die Botschaft im Wort Christi (Röm 10,17) Diese Aufforderung zur Verkündigung ist heute so aktuell wie je. Denn in einer Zeit, in der viele Botschaften lautstark um Aufmerksamkeit werben, liegt es an uns, der Botschaft des Glaubens Gehör zu verschaffen. Werdet nicht müde, vom IHM zu sprechen, lautet daher das Leitwort des diesjährigen Diaspora-Sonntages. Gerade in den Diasporagebieten Deutschlands, in Nordeuropa und im Baltikum verspüren viele katholische Christen eine Einsamkeit im Glauben. Zu selten finden sie Gelegenheit, über Gott zu sprechen und mit anderen Sein Wort zu teilen. Deshalb steht das Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken der Kirche in der Diaspora bei. Es hilft, den Glauben lebendig zu erhalten und an die nächste Generation weiterzugeben. Herzlich laden die deutschen Bischöfe Sie alle zum Gebet für unsere Brüder und Schwestern in der Diaspora ein. Zugleich danken wir für Ihre großzügige Spende für das Bonifatiuswerk. Würzburg, den 21. April 2008 Für das Bistum Görlitz gez.: Dr. Konrad Zdarsa Bischof Dieser Aufruf soll am Sonntag, dem 9. November 2008, in allen Gottesdiensten (auch am Vorabend) verlesen oder den Gemeinden in einer anderen geeigneten Weise bekannt gemacht werden. Die Kollekte am Diaspora-Sonntag ist ausschließlich für das Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken bestimmt und ohne Abzüge weiterzuleiten. Nr. 54 Kollekte in den Allerseelen-Gottesdiensten am 2. November 2008 Die Kollekte in den Allerseelen-Gottesdiensten dient der Unterstützung der Priesterausbildung (Diözesan- und Ordenspriester) in Mittel- und Osteuropa. Für den Wiederaufbau der Kirche in den ehemals kommunistischen Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas ist die Priesterausbildung von entscheidender Bedeutung. Die Kollekte wird über die Diözesen an Renovabis weitergeleitet. Je nach Ihren Möglichkeiten erbitten wir bei gegebener Gelegenheit ein empfehlendes Wort für dieses wichtige Anliegen. Renovabis schickt den Pfarreien eine liturgische Hilfe mit Predigtskizze zum Allerseelentag, die der Münchner Pastoraltheologe Professor Dr. Ludwig Mödl verfasst hat. Nr. 55 Vereinbarung bezüglich Kathedrale St. Jakobus in Görlitz VEREINBARUNG In der Kathedrale St. Jakobus zu Görlitz, die Eigentum der Kirchengemeinde St. Jakobus ist, 2

haben die Kirchengemeinde und gemäß der päpstlichen Bulle Solet usque" vom 27. Juni 1994 und des Vertrags zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg sowie dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Görlitz" vom 4. Mai 1994, Art. 1, Ziff. 1 sowie nach den Regelungen des CIC (cann. 389, 503, 510) der Bischof und das Domkapitel originäre Rechte. Daher schließen das Bistum Görlitz, vertreten durch den Generalvikar, das Domkapitel zum Hl. Jakobus in Görlitz, vertreten durch den Dompropst, folgende Vereinbarung: und die Kirchengemeinde St. Jakobus in Görlitz, vertreten durch den Kirchenvorstand, I. 1. Einer Neuordnung oder dauernden Änderung der regelmäßigen Gottesdienstzeiten müssen Bischof, Domkapitel und Dompfarrer zustimmen. 2. Gottesdienste, die über die feste Gottesdienstordnung hinaus aus besonderem Anlass in der Kathedrale stattfinden, sollen vom Bistum und vom Domkapitel möglichst bis zum 1. November für das Folgejahr dem Dompfarrer mitgeteilt werden. Der Dompfarrer stellt dann in Absprache mit dem Bistum und dem Domkapitel einen Jahresplan dieser Gottesdienste auf. Das Domkapitel feiert in der Regel an je einem Sonntag im Monat ein Kapitelsamt durch einen Domkapitular. 3. Der Dompfarrer trägt als Rector Ecclesiae die Verantwortung dafür, dass bei einer Liturgiefeier in der Kathedrale die Ordnung der Kirche beachtet wird. II. Um die Rechte des Domkapitels an der Kathedrale zu wahren und wahrzunehmen, ist abweichend von 4 (1) des Diözesanvermögensverwaltungsgesetzes (KiVVG in der Fassung vom 26. Januar 2000) ein Mitglied des Domkapitels zum Hl. Jakobus, das vom Domkapitel bestellt wird, geborenes Mitglied des Kirchenvorstandes der Kirchengemeinde St. Jakobus. III. 1. Die Verantwortung für den baulichen Zustand der Kathedrale liegt beim Kirchenvorstand, der die im Bistum geltenden Ordnungen für Baumaßnahmen zu beachten hat. Die Verantwortung für die Domherrengruft obliegt dem Domkapitel. Der Kirchenvorstand wird vom Domkapitel an allen die Gruft betreffenden Planungen beteiligt. 2. Für bauliche Veränderungen an und in der Kathedrale und für Umgestaltungen des Innenraumes (z. B. Aufstellen oder Entfernen von Kunstwerken u. a.) muss eine Übereintimmung zwischen Bistum, Domkapitel und Kirchengemeinde herbeigeführt werden. Erst danach sind eventuell notwendige Beschlüsse des Kirchenvorstandes der Kirchengemeinde St. Jakobus zu fassen. Dies gilt auch für das Grundstück, das die Kathedrale umgibt. Die Beteiligten werden sich unter Beachtung des KiVVG auf den Umfang und die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten durch ergänzende Rege- 3

lungen verständigen. 3. Der Dompfarrer trägt besondere Verantwortung für die liturgischen Gewänder und Geräte. Vor größeren Anschaffungen ist die Zustimmung vom Bistum und Domkapitel einzuholen. Für die Ausstattung der Kathedrale als Bischofskirche übernimmt das Bistum die Kosten, soweit vorher eine Zusage gemacht worden ist. IV. 1. Da die Kathedrale sowohl der Kirchengemeinde als auch dem Bistum dient, trägt das Bistum zum Unterhalt der Kathedrale bei. Das Bischöfliche Ordinariat und der Kirchenvorstand erarbeiten den Vorschlag für den jährlichen Etatzuschuss, der nach Anhörung des Domkapitels und des Bistums in den Etat aufgenommen wird. 2. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Kathedrale werden in der Regel vom Dompfarrer, dem Bistum und dem Domkapitel vorgeschlagen, sofern im Etat eine Planstelle vorgesehen ist oder eine neu beantragte genehmigt wird. Die Arbeitsverträge sind nach der im Bistum geltenden Ordnung mit der Kirchengemeinde St. Jakobus abzuschließen. Die grundsätzliche Dienstaufsicht und Weisungsbefugnis obliegt dem Dompfarrer; das Bistum und das Domkapitel sind berechtigt, in ihren Angelegenheiten über den Dompfarrer Weisungen zu erteilen. 3. Der Domkantor wird beim Domkapitel angestellt, das die Dienstaufsicht dem Generalvikar des Bistums delegiert. Die Kirchengemeinde St. Jakobus ist verpflichtet, einen Anteil des Gehalts des Domkantors zu erstatten (derzeit 10 %). Görlitz, den 06. August 2008 Für das Bistum Görlitz gez.: Hubertus Zomack Prälat Zomack Generalvikar Für das Domkapitel gez.: Peter C. Birkner Prälat Birkner Dompropst Für den Kirchenvorstand St. Jakobus gez.: Thielscher Dompfarrer Thielscher Vorsitzender des Kirchenvorstandes gez.: H. Bambynek Mitglied des Kirchenvorstandes gez.: B. Scheunert Mitglied des Kirchenvorstandes 4

Dieser Vereinbarung gebe ich meine Zustimmung und setze sie mit Wirkung vom 1. September 2008 ad experimentum für drei Jahre in Kraft. Görlitz, den 27.08.2008 gez.: + Konrad Zdarsa Dr. Konrad Zdarsa Bischof Nr. 56 Diakonatsweihe Am Samstag, 27. September 2008, wird Bischof Dr. Konrad Zdarsa in der Pfarrkirche Hl. Familie in Hoyerswerda dem Priesteramtskandidaten Dipl.-Theol. Markus Kurzweil aus Cottbus, Propstei St. Marien, die Diakonatsweihe spenden. Der Weihegottesdienst beginnt um 10.00 Uhr. Alle Gläubigen sind zu diesem Gottesdienst herzlich eingeladen. Priester und Diakone mögen in Chorkleidung teilnehmen. Der Weihekandidat wird dem Gebet der Gläubigen herzlich empfohlen. Nr. 57 Ausbildung zum Diakonatshelferdienst Für die Ausbildung zum Diakonatshelferdienst wird im Frühjahr 2009 bistumsweit eine Veranstaltungsreihe angeboten. Die drei aufeinander aufbauenden Termine sind: 03./04. April 2009 im St. Johannes-Haus, Cottbus 15./16. Mai 2009 im Don-Bosco-Haus, Neuhausen 19./20. Juni 2009 im St. Johannes-Haus, Cottbus. Es wird die Teilnahme von jeweils Freitag 19.00 Uhr bis Samstag 14.00 Uhr erwartet. Die Ausbildung erfolgt für die Bereiche: Kommunionausteilung während der hl. Messe Leitung von Wort-Gottes-Feiern Krankenbesuche mit der hl. Kommunion Durchführung von Mai-, Rosenkranz- und Kreuzwegandachten. Nach erfolgter Ausbildung kann gemäß den Richtlinien für den Diakonatshelferdienst der zuständige Pfarrer nach Rücksprache im PGR die/den zukünftige/n Diakonatshelfer/in dem Bischof zur Beauftragung vorschlagen. Die Beauftragung erfolgt jeweils für 3 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung. Auf dieser Grundlage kann der zuständige Pfarrer die konkreten Aufträge und Dienste für die oben genannten Bereiche ordnen. Die Kosten für Übernachtung und Essen (zusammen ca. 100 ) sowie die Reisekosten werden von den Pfarreien getragen. Schriftliche Anmeldung bis spätestens 31. Januar 2009 an: Pfarrer Norbert Joklitschke (Beauftragter für die Diakonatshelfer) Bergstraße 32, 03130 Spremberg Nr. 58 Spendenquittung MISSIO Auf den Zuwendungsbestätigungen für Spenden an MISSIO sind folgende Angaben zu vermerken: 5

Hilfswerk: MISSIO Internationales Katholisches Hilfswerk e.v. Finanzamt: Aachen-Stadt Steuernummer: 201/5902/3488 Freistellungsbescheid vom: 06.08.2008 Zweck: kirchlich und mildtätig Nr. 59 Nutzung von PC im Pfarrbüro Aufgrund einiger Anfragen sei im Umgang mit PC im Pfarrbüro aus datenschutzrechtlicher Sicht auf folgendes hingewiesen. 1. Der PC ist in den Räumen des Pfarrbüros so aufzustellen, dass ein unbefugter Zugriff unterbunden wird (z. B. in einem nach Büroschluss abgeschlossenen Raum). Der Monitor ist so zu positionieren, dass Besucher, Lieferanten, Gäste etc. keinen Einblick haben. Beim (auch kurzzeitigen) Verlassen des Pfarrbüros ist der PC gegen unbefugtes Benutzen zu sichern (z.b. durch Sperren). 2. Die Nutzung des PC muss passwortgeschützt sein. Das Passwort muss aus einer Buchstaben-, Zahlen- und Zeichenkombination bestehen und mindestens 6stellig sein. Ein Zugriff auf das Passwort (z. B. Merkzettel unter der Tastatur) ist in jedem Fall zu unterbinden. Das Passwort darf nicht leicht zu erraten sein (z.b. Vorname, Geburtsdatum: Erna-1978). 3. Die Zugangsdaten zu e-mip oder vergleichbaren Anwendungen dürfen nicht im Webbrowser (InternetExplorer, MozillaFirefox etc.) gespeichert werden oder sonst leicht zugänglich sein. 4. Vor der Weitergabe/Verkauf/Verschrottung des PCs sind alle Daten und der freie Speicherplatz durch Überschreiben sicher zu löschen oder der Datenträger (in der Regel die Festplatte) physisch zu zerstören. Gleiches gilt auch für Datenträger (Disketten, CDs, USB-Sticks etc.), die nicht mehr weiter genutzt bzw. entsorgt werden sollen. Hinweis: Die Löschfunktion (Papierkorb) in MS-Windows ist nicht ausreichend. Bei Reparaturen ist auf die Einhaltung des Datenschutzes zu achten. 5. Alle Personen, die am pfarreigenen PC arbeiten, sind auf den Datenschutz zu verpflichten. Mitarbeiter der jeweiligen Kirchengemeinde (z.b. Pfarrsekretärin, Gemeindereferentin, Pfarrer) haben die Verpflichtungserklärung zur Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) für das Bistum Görlitz zu unterzeichnen. 6. Weiteren Personen ist der Zugang zu verwehren. 7. Bei der Veröffentlichung von Daten z. B. auf der Internetseite der Kirchengemeinde ist darauf zu achten, dass eine schriftliche Einwilligungserklärung des Betroffenen vorliegt. Wegen der Veröffentlichung von Fotos im Internet wird auf das Amtsblatt Nr. 6/2008 Nr. 40 verwiesen. 8. In Zweifelsfragen (z.b. Veröffentlichung von Fotos von Gemeindefesten, etc.) ist der Datenschutzbeauftragte des Bistums Görlitz, der auch bei weiteren Fragen zur PC-Sicherheit zur Verfügung steht, zu konsultieren. Nr. 60 Exerzitien für Priester und Diakone 6

Thema: Das spirituelle Profil des Christen, sichtbar gemacht durch Schlüsseltexte aus den Paulusbriefen Termin: 9. bis 13. November 2009 Begleiter: P. Josef Katzer OMI Ort: Geistliches Zentrum Bonifatiuskloster Hünfeld Anmeldung: Geistliches Zentrum Bonifatiuskloster Hünfeld, Klosterstraße 5, 36088 Hünfeld, Tel.: (06652) 94-537, Fax: (06652) 94 538, E-Mail: gz@bonifatiuskloster.de Homepage: www.bonifatiuskloster.de Nr. 61 Warnung Das Bischöfliche Hilfswerk Misereor macht auf betrügerische Projektanträge aus Uganda aufmerksam, die mit von Hackern geknackten E-Mail-Adressen seriöser kirchlicher Partner versandt werden. Zomack Generalvikar 7