Preisliste. Betonwerk Lendorf

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Transkript:

Betonwerk Lendorf Preisliste 2017 Asphalt & Beton GmbH Lendorf 296 9811 Lendorf Fax +43 47 69 2705-15 kaernten@asphalt-beton.at www.asphalt-beton.at

Verwaltung: Asphalt & Beton GmbH Dir. RC Beton Molzbichlerstr. 6 9800 Spittal/Drau Tel. +43 47 62 620-143 Fax +43 47 62 620-711 kaernten@asphalt-beton.at Für Fragen stehen unsere Mitarbeiter jederzeit gerne zu Ihrer Verfügung: Verkauf & Kundenberatung Christopher Weissner Mobil +43 664 5010941 christopher.weissner@asphalt-beton.at Filialleitung Andreas Zlattinger, Ing. Tel. +43 47 62 620-875 Mobil +43 664 8101797 andreas.zlattinger@asphalt-beton.at Asphalt & Beton GmbH Lendorf 296 9811 Lendorf Fax +43 47 69 2705-15 kaernten@asphalt-beton.at www.asphalt-beton.at

PREISLISTE TRANSPORTBETON gültig ab 1.1.2017, ab Beton nach ÖNORM B 4710-1, Konsistenzklasse F 45, Größtkorn GK22, Zement CEM II 42,5 N Betone nach Druckfestigkeitsklasse - X0 81,10 C8/10 X0 84,10 C12/15 X0 88,40 C16/20 XC1 94,50 C20/25 XC1 96,80 C25/30 XC1 100,00 C30/37 XC1 103,70 C35/45 XC1 107,80 C40/50 XC1 113,10 Betone nach Expositionsklassen >XC1 C20/25 XC2 99,10 C25/30 XC2 102,30 Beton für monolithische Betonplatten C25/30/B2/F52/mBP 111,90 Expositionsklassen Betonkurzbezeichnungen Mindestfestigkeitsklasse C25/30 B1 XC3 103,60 B2 XC3/XD2/XF1/XA1L/SB 105,20 B3 XC3/XD2/XF3/XA1L/SB 106,80 B4 XC4/XD2/XF1/XA1L/SB 106,80 B5 XC4/XD2/XF2/XA1L/SB 110,40 B6 C 3 A-frei XC4/XD2/XF3/XA2T/SB auf Anfrage B7 XC4/XD3/XF4/XA1L/SB 117,50 B8 XC3/UB1/F59 112,60 B9 XC3/UB2/F59 115,00 B10 XC3/XD2/XF1/XA1L/UB1/F59 112,60 Beton nach Zusammensetzung SM 200 kg/gk4/c1 94,90 SM 250 kg/gk4/c1 99,40 SM 300 kg/gk4/c1 103,90 SMF Mischung (Hohlräume / Künetten) 83,40 Bei Betonen nach Expositionsklassen > XC1 wird für eine höhere Festigkeitsklasse als C25/30 + 2,10/Festigkeitsklasse berechnet. Aufzahlung Druckfestigkeit > C35/45 auf Anfrage. Alle angeführten Preise verstehen sich je m³ zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Naturschutzabgabe.

PREISLISTE SONDERBETONE gültig ab 1.1.2017, ab Beton nach ÖNORM B 4710-1, Konsistenzklasse F 45, Größtkorn GK22, Zement CEM II 42,5 N Faserbeton lt. ÖVBB RL Faserbeton C25/30 B1 FaB T1/BZ 3,0/G1 136,00 C25/30 B1 FaB T2/BZ 3,0/G2 141,50 C25/30 B1 FaB T3/BZ 4,5/G3 146,90 C25/30 B2 FaB T1/BZ 3,0/G1 137,60 C25/30 B2 FaB T2/BZ 3,0/G2 143,10 C25/30 B2 FaB T3/BZ 4,5/G3 148,50 Leicht verdichtbarer Beton (F66/GK16) Easyton B1 114,00 Easyton B2 115,60 Leicht verdichtbarer Beton lt. RL Faserbeton (F66/GK16) Easyton B1 Fab T3/BZ 4,5/G3 157,30 Easyton B2 Fab T3/BZ 4,5/G3 158,90 Faserbeton für Betonplatten und Wände* B1 B2 Fibreton 2 132,50 134,10 1 127,00 128,60 3 137,90 139,50 Leicht verdichtbarer Faserbeton für Betonplatten und Wände* (F66/GK16) B1 B2 Easyton-Fibre 2 142,90 144,50 1 137,40 139,00 3 148,30 149,90 *Aufgrund der Angabe von Linien- bzw. Punktlasten wird eine statische Berechnung inkl. Nachweis durchgeführt (Preis auf Anfrage). Daraus ergibt sich die erforderliche Fibreton bzw. Easyton-Fibre Klasse. Alle angeführten Preise verstehen sich je m³ zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Naturschutzabgabe.

PREISLISTE SONDERLEISTUNGEN gültig ab 1.1.2017 Konsistenzklasse Pumpbeton Konsistenzklasse F52 3,80/m³ PB ab C16/20/XC1 2,30/m³ Konsistenzklasse F59 7,40/m³ Größtkorn Sonderzemente Größtkorn GK 16 4,10/m³ CEM I 42,5 R 4,40/m³ Größtkorn GK 8 7,90/m³ CEM I 52,5 R auf Anfrage Größtkorn GK 4 auf Anfrage CEM I 42,5 N HS C 3 A-frei 16,00/m³ Verzögerer Betonzusatzmittel VA bis 2 Std. 2,30/m³ Verflüssiger BV 2,80/m³ VA bis 4 Std. 4,40/m³ Fließmittel FM 7,40/m³ VA bis 6 Std. 6,80/m³ Luftporenmittel LP 6,60/m³ Überstundenzuschlag Überstundenzuschlag: Mo - Fr von 06:00 07:00 Uhr und 17:00 20:00 Uhr sowie Samstag von 06:00 bis 13:00 Uhr (Mindestabnahmemenge 10m³/h) Außerhalb liegende Zeiten, sowie Sonn- und Feiertage (Mindestabnahmemenge 10m³/h) 6,00/m³ 26,00/m³ Sonstige Sonderleistungen Beimengen bauseits beigestellter Stahl- bzw. Kunststofffasern im Werk Winterzuschlag von 15.11. bis 15.03. 2,80/m³ 6,50/m³ Kettenmontage pro Fuhre 50,00 Entleerung mit Förderband Rüttlermiete Entsorgung für nicht eingebauten Restbeton Bei Überschreitung der kostenfreien Entlade- bzw. Wartezeit von 30 Minuten berechnen wir je begonnener viertel Stunde auf Anfrage 5,00/m³ 80,00/m³ 16,50 Bei Einzelbestellungen bis 10 m³ und Restlieferungen von weniger als 5 m³ wird für die Differenzmenge auf 5 m³ je Fuhre ein Mindermengenzuschlag in Höhe des Transportsatzes verrechnet. Die Kosten für Ausnahmegenehmigungen trägt der Auftraggeber. Grundlage jeder Betonlieferung sind die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für Transportbeton und Betonpumpleistungen in der letztgültigen Fassung. Alle angeführten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zugabe von Frostschutz entbindet nicht von der vorsorglichen Nachbehandlung auf der Baustelle.

PREISLISTE BETONPUMPE gültig ab 1.1.2017 Mischwagenpumpe bis 6 m³ 100,00/Einsatz über 6 m³ bis 20 m³ 16,30/m³ über 20 m³ bis 40 m³ 14,50/m³ über 40 m³ 13,70/m³ Autobetonpumpe An- Abfahrtspauschale bis 50 m³ je gepumpten m³ An- Abfahrtspauschale bis 100 m³ je gepumpten m³ An- Abfahrtspauschale über 100 m³ je gepumpten m³ Bis max. 36 m Mastlänge 208,00 9,10 191,00 8,40 112,00 7,70 Bis max. 42 m Mastlänge 337,00 12,50 285,00 12,50 232,00 11,50 Sonderleistungen Standortverlegung auf der Baustelle 40,00/Eh Kostenpflichtiges Auswaschen im Werk 77,70/Eh Stundenleistung unter 10 m³/std. zusätzlich Verlängerung der Reichweite (Rohrleitung) je gepumpten m³ (An- und Abtransport sowie Verlegung bauseits) 108,80/Std 1,00/lfm Fördern von Stahlfaserbeton je gepumpten m³ 2,50/m³ Im Übrigen gelten die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für Transportbeton und Betonpumpleistungen in der letztgültigen Fassung. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

PREISLISTE LABORLEISTUNGEN gültig ab 1.1.2017 Leistung gem. ONR 23303 Im Werk Auf der Baustelle Frischbetoneigenschaften (Konsistenzklasse, Frischbeton-Rohdichte, Gesamtwassergehalt) 165,00 235,00 Anfertigen von bis zu 3 Probekörpern 105,00 155,00 Konsistenzklasse (Ausbreit- oder Verdichtungsmaß) 45,00 95,00 Frischbeton-Rohdichte 55,00 105,00 Gesamtwassergehalt am Frischbeton 125,00 185,00 Luftgehalt am Frischbeton 55,00 105,00 Rückprallhammerprüfung am Bauwerk (zerstörungsfrei) - 65,00 Prüfung des Temperaturanstieges im Bauteil - 240,00/Messperiode Druckfestigkeit von Probekörpern durch eigenes Labor 80,00/Serie Die o.a. Preise verstehen sich inkl. Nachbehandlung, normgerechter Lagerung und Lieferung zur Prüfanstalt. Die Baustellenpreise gelten bis zu einer Werksentfernung von 10 km. Darüber hinaus verrechnen wir einen Zonenaufschlag von: Zone 1 10 20 km Zone 2 21 30 km Zone 3 31 40 km Zone 4 41 50 km Zone 5 51 60 km 60,00/Einsatz 75,00/Einsatz 90,00/Einsatz 110,00/Einsatz 130,00/Einsatz Sonstige Laborleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet: Regiesatz für Anwendungstechniker 69,00/Std. Kilometerkosten für Laborwagen 0,80/km Die Attestkosten der technischen Prüfanstalt werden mit einem Aufschlag von 10 % an den Auftraggeber weiterverrechnet. Alle Preise verstehen sich für Leistungen während der Normalarbeitszeit (Mo - Fr von 07.00-17.00 Uhr) und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Außerhalb liegende Zeiten sowie Sonn- und Feiertage werden gesondert verrechnet.

PREISLISTE TRANSPORTSÄTZE gültig ab 1.1.2017 Ortschaft Transportsatz Möllbrücke, Lieserbrücke, Sachsenburg, Spittal, Seeboden, Lendorf, Pusarnitz, Baldramsdorf, Mühldorf, Rothenthurn, Molzbichl 14,20/m³ Millstatt, Treffling, Gmünd, Pesenthein, Trebesing 15,70/m³ Kolbnitz, Hühnersberg, Ferndorf, Kleblach Lind, Millstätter Berg, Dellach/Millstättersee 16,20/m³ Döbriach, Malta, Obervellach, Stallhofen, Penk 17,70/m³ Rennweg, Altersberg, Flattach, Ausserfragant Mallnitz, Stall, Gössnitz 18,20/m³ 20,70/m³ Kaning, St. Oswald, Bad Kleinkirchheim, Mitterberg, Laufenberg, Feld/See, Paternion- Feistritz, Kamering, Patergassen, Zirkitzen, Ebene Reichenau, Radenthein Auf Anfrage! Nicht angeführte Ortschaften Auf Anfrage! Bergstrecken auf Anfrage! Die Berechnung der Transportsätze erfolgt unter Zugrundelegung einer vollen Auslastung unserer Mischfahrzeuge je Fuhre und beinhaltet eine kostenfreie Warte- bzw. Entladezeit von 30 Minuten. Bei Überschreitung der kostenfreien Warte- bzw. Entladezeit von 30 Minuten wird jede weitere begonnene Viertelstunde mit 16,50 in Anrechnung gebracht. Die Kosten für Ausnahmegenehmigungen trägt der Auftraggeber. Bei Einzelbestellungen bis 10 m³ und Restlieferungen von weniger als 5 m³ wird für die Differenzmenge auf 5 m³ je Fuhre ein Mindermengenzuschlag in Höhe des Transportsatzes verrechnet. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

BAUSTELLENVORAUSSETZUNGEN FÜR BETONLIEFERUNGEN gültig ab 1.1.2017 BAUSTELLENZUFAHRT: Die Zufahrt zur Einbaustelle muss für das Befahren mit Fahrzeugen bis 40to Gesamtgewicht geeignet sein. AUFSTELLFLÄCHE UND GEFAHRENBEREICH: Für den Einsatz von Betonpumpen sind folgende Abmessungen erforderlich: ARBEITEN IM GEFAHRENBEREICH VON STROMLEITUNGEN: Sicherheitsabstand Trockenheit Regen/Nebel bis 1 kv (Straßenbahn, U-Bahn) 1m 2m bis 110 kv (S-Bahn) 3m 6m Bis 220 kv (Eisenbahn) 4m 8m unbekannte Spannung 5m 10m

DER SICHERE UMGANG MIT FRISCHEM BETON AM BAU Als Mitgliedsbetrieb des Güteverbandes Transportbeton liegt uns Ihre Sicherheit am Herzen. Beachten Sie daher bitte folgende Hinweise bei der Verarbeitung von Transportbeton: ARBEITSHANDSCHUHE Beginnen Sie mit der Arbeit nicht ohne wasserdichte Arbeitshandschuhe. Für die Sicherheit Ihrer Hände sind diese absolut notwendig. LANGE HOSE Ziehen Sie stets eine lange Hose an. Auch wenn eine kurze oft bequemer wäre, denken Sie an Ihre Beine! Die lange Hose ist eine notwendige Sicherheitsmaßnahme. SCHUHE Das geeignetste Schuhwerk, das Sie beim Betonieren tragen können, sind Schutzstiefel. Am besten ist, wenn diese bis unter die Knie reichen. SCHUTZBRILLE Nur durch das Tragen einer Schutzbrille, können Sie gefährliche Verletzungen im Bereich der Augen vermeiden. SOFORTMASSNAHMEN BEI AUGEN- UND HAUTKONTAKT Das Auge einige Minuten lang mit reinem Wasser spülen (falls möglich mit einer Augenspülflasche). Bei Fremdkörpern im Auge das Auge spülen, verbinden und unverzüglich einen Arzt aufsuchen oder die Vergiftungszentrale (+43 1 406 43 43) anrufen. Bei Hautkontakt den Frischbeton mit viel Wasser abspülen und mit Seife waschen. Mit Frischbeton verunreinigte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. ENTSORGUNGSHINWEISE Restbeton dem Recycling zuführen bzw. erhärteten Beton in Bauschuttaufbereitungsanlagen geben oder geordnet deponieren. H318 H315 P280 GEFAHR Verursacht schwere Augenschäden. Verursacht Hautreizungen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/ Augenschutz tragen. P305+P351+P338+P310 BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort Vergiftungsinformationszentrale (01/4064343) oder Arzt anrufen. P302+P352+P333+P313 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P102 P362 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. ACHTUNG: Dieses Datenblatt entspricht nicht den Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter gemäß REACH und stellt daher nur ein Datenblatt mit Sicherheits- und Gefahrenhinweisen für die Verwendung von Frischbeton dar. Version: 08/2015

SICHERHEITSDATENBLATT Gemäß EG-Verordnung 1907/2006 (REACH) sowie (EU) Nr. 453/2010 Produkt: Zementgebundener Baustoff Ausgabe 8/2015 Überarbeitet am: 31. 8. 2015 Erstellt: 31. 8. 2015 1 BEZEICHNUNG DES GEMISCHES UND DES UNTERNEHMENS 1.1 Bezeichnung des Gemisches Das Sicherheitsdatenblatt ist für die folgenden Produkte gültig: Handelsnamen: Transportbeton (Gemisch aus Zement, Gesteinskörnungen, Wasser, Zusatzmitteln, Zusatzstoffen, natürlichen Gesteinsmehlen) 1.2 Verwendung des Gemisches Das Gemisch wird zur Herstellung von Betonbauteilen, im Mauerwerksbau, im Ausbau, im Straßen- und Tiefbau etc. verwendet. 1.3 Bezeichnung des Unternehmens Hersteller/Lieferant:... Firmenwortlaut:... Straße/Nummer:... PLZ/Ort:... Telefon:... Fax:... Sachkundige Person:... 1.4 Notrufnummer Vergiftungsinformationszentrale: +43 (0)1 406 43 43 täglich 24h erreichbar 2 MÖGLICHE GEFAHREN Die Gemische enthalten eine stark alkalische Lösung. 2.1 Einstufung des Gemisches gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrenklasse und -kategorie: Gefahrenhinweise: Hautreizend, Kategorie 2 schwer augenschädigend, Kategorie 1 H315: Verursacht Hautreizungen H318: Verursacht schwere Augenschäden 2.2 Kennzeichnungselemente gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrenpiktogramme: Asphalt & Beton - Asphalt & Beton GmbH Molzbichlerstraße 6 9800 Spittal an der Drau +43 4769 2705 +43 4769 2705-15 Dabernig Günther 3.2 Gefährliche Inhaltsstoffe Bezeichnung CAS-Nr. EINECS-Nr. Konzentrations- Einstufung gemäß Verordnung (EG) bereich [Gew.-%] Nr. 1272/2008 Gefahren-Kategorie H-Sätze Portland - H315, H317, 65997-15-1 266-043-4 1-20 1 zementklinker H318, H335 Bypassstaub 68475-76-3 270-659-9 0-1 1 H315, H317, H318, H335 Hüttensand 65996-69-2 266-002-0 0-20 - - Steinkohlenflugasche 68131-74-8 268-627-4 0-10 - - 4 ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Für Ersthelfer ist keine spezielle persönliche Schutzausrüstung erforderlich. Ersthelfer sollten aber den Kontakt mit feuchten zementgebundenen Baustoffen vermeiden. Augenkontakt Auge nicht reiben, weil durch die mechanische Beanspruchung zusätzliche Hornhaut schäden möglich sind. Gegebenenfalls Kontaktlinse entfernen und das betroffene Auge sofort bei weit gespreiztem Lidspalt unter fließendem Wasser mindestens 20 Minuten spülen, um alle Teilchen zu entfernen. Beim Spülvorgang darf kein Spülwasser in das unverletzte Auge gelangen. Falls möglich, isotonische Augenspüllösung (0,9 % NaCl) verwenden. Immer Arbeitsmediziner oder Augenarzt konsultieren. Hautkontakt Feuchten Beton entfernen und mit reichlich Wasser abspülen. Durchtränkte Kleidung, Schuhe, Uhren etc. entfernen. Diese vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Bei Hautbeschwerden Arzt konsultieren. Verschlucken Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Bewusstsein Mund ausspülen und reichlich Wasser trinken. Arzt oder Giftnotrufzentrale konsultieren. 4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Augen: Augenkontakt mit feuchtem Beton kann ernste bleibende Augenschäden verursachen. Haut: Feuchter Beton kann durch anhaltenden Kontakt eine reizende Wirkung auf die Haut haben und Dermatitis oder ernste Hautschäden hervorrufen. Umwelt: Bei normaler Verwendung sind zementgebundene Baustoffe nicht gefährlich für die Umwelt. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Wird ein Arzt aufgesucht, bitte dieses Sicherheitsdatenblatt vorlegen. 5 MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG Zementgebundene Baustoffe sind weder explosiv noch brennbar und auch nicht brandfördernd bei anderen Materialien. Signalwort: Gefahrenhinweise: Sicherheitshinweise: GEFAHR H315 Verursacht Hautreizungen H318 Verursacht schwere Augenschäden P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung Augenschutz tragen P305+P351+P338+P310 BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort Vergiftungsinformation szentrale oder Arzt anrufen. P302+P352+P333+P313: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen 6 MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Schutzkleidung tragen, wie unter Abschnitt 8 beschrieben. Den Anweisungen für sichere Handhabung folgen, wie unter Abschnitt 7 beschrieben. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Feuchte Betone erhärten auch unter Wasser, und daher nicht in die Kanalisation, in Oberflächenwasser oder Grundwasser gelangen lassen. 6.3 Methoden zur Reinigung und Entsorgung Verschüttete zementgebundene Baustoffe aufnehmen und wenn möglich verwenden, ansonsten aushärten lassen und als Bauschutt entsorgen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Siehe auch Abschnitte 4, 8, 10, 11, 12 und 13. 2.3 Andere mögliche Gefahren Bei sachgemäßer Verwendung keine anderen Gefahren bekannt. 3 ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 3.1 Chemische Charakterisierung Das Gemisch besteht aus Zement, Gesteinskörnung, Wasser, ggf. Zusatzmitteln wie z. B. Fließmittel und ggf. Zusatzstoffen wie z. B. Flugasche oder Hüttensand. Portlandzementklinker (REACH ausgenommen nach Anhang V(10)) Kalkstein (REACH ausgenommen nach Anhang V(7)) Hüttensand (REACH Reg.nr. 01-2119487456-25) Bypassstaub (REACH Reg.nr. 01-2119486767-17-0001) 7 HANDHABUNG UND LAGERUNG 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen Bitte den Empfehlungen im Abschnitt 8 folgen. Zur Entfernung von feuchtem Beton bitte Abschnitt 6.3 beachten. Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden Nicht zutreffend. Maßnahmen zum Schutz der Umwelt Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen, Schutzbrille und Schutzhandschuhe tragen, um Hautkontakt zu vermeiden. Seite 1/2

SICHERHEITSDATENBLATT gemäß EG-Verordnung 1907/2006 (REACH) sowie (EU) Nr. 453/2010 Produkt: Zementgebundener Baustoff Ausgabe 8/2015 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Zementgebundene Baustoffe werden feucht, in fließfähigem Zustand zum sofor tigen Einbau angeliefert und sind nicht lagerfähig. Lagerklasse: VCI-Lagerklasse 13 (Nicht brennbare Feststoffe). 7.3 Spezifische Endanwendungen Für die spezifischen Endanwendungen (siehe Abschnitt 1.2) sind keine zusätzlichen Informationen erforderlich. 8 EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN 8.1 Expositionsgrenzwerte nicht zutreffend Zementgebundene Baustoffe werden mit chromatreduzierten Bindemitteln hergestellt. Deswegen ist eine Kontrolle des wasserlöslichen Chroma VI nicht notwendig. 8.2 Individuelle Schutzmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung Allgemein: Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen und gegebenenfalls duschen, um anhaftende Betonfein anteile zu entfernen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Nach der Arbeit mit zementgebundenen Baustoffen sollten Arbeiter sich waschen oder duschen und Hautpflegemittel verwenden. Kontaminierte Kleidung, Schuhe, Handschuhe, Uhren etc. vor erneuter Nutzung reinigen. Gesichts-/Augenschutz: Bei Spritzgefahr dicht geschlossene, anliegende Schutzbrille gemäß EN 166 verwenden. Handschutz: Nässegeschützte, abrieb- und alkaliresistente Schutzhandschuhe tragen. Geeignet sind beispielsweise nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe mit CE-Zeichen. Maximale Trage dauer beachten. Lederhandschuhe sind auf Grund ihrer Wasserdurchlässigkeit nicht geeignet und können chromathaltige Verbindungen freisetzen. Handschuhe nur in Verbindung mit entsprechenden Hautschutzmitteln verwenden. Hautschutz: Schutz, Reinigung und Pflege der Haut gewährleisten eine intakte und gesunde Haut. Vor Arbeits beginn und während der Tätigkeit sind speziell für die jeweilige Gefährdung geeignete Schutz produkte zu verwenden. Hautreinigung: Nach der Tätigkeit sind schonende und rückfettende Mittel zu verwenden. Hautpflege: Nach Arbeitsende ist ein Hautpflegemittel anzuwenden. Körperschutz: Geschlossene langärmelige Schutzkleidung und alkaliresistente, ausreichend hohe Sicherheitsstiefel nach EN 345 tragen. Falls Kontakt mit dem frischen Gemisch nicht zu vermeiden ist, sollte die Schutzkleidung auch wasserdicht sein. Darauf achten, dass kein frisches Gemisch von oben in die Schuhe oder Stiefel gelangt. 8.3 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Wasser: Frische Gemische nicht ins Grundwasser oder Abwassersystem gelangen lassen. Durch den Kontakt ist ein Anstieg des ph-werts möglich. Bei einem ph-wert von über 9 können ökotoxikologische Effekte auftreten. Boden: Keine speziellen Kontrollmaßnahmen erforderlich. 9 PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften a) Aussehen: im Regelfall grau. Das Gemisch kann aber auch gefärbt sein. b) Geruch: geruchlos c) ph: Zement (T = 20 C in Wasser, Wasser-Feststoff-Verhältnis 1:2): 11-13,5 d) Roh-Dichte: ca. 2,2 kg/dm³; e) Löslichkeit in Wasser: Zement (T = 20 C): gering (0,1-1,5 g/l) f) Konsistenz: erdfeucht bis fließfähig 9.2 Sonstige Angaben (Nicht zutreffend) 10 STABILITÄT UND REAKTIVITÄT 10.1 Reaktivität Bei zementgebundenen Baustoffen findet eine hydraulische Erhärtung statt. Dies führt zu einer Verfestigung, wobei die Gemische nicht mit ihrer Umgebung reagieren. 10.2 Chemische Stabilität Die Gemische sind in Umgebungen mit ph-werten größer oder gleich 5 chemisch stabil. Geringere ph-werte (Säureangriff) können mittel- oder langfristig zur Zerstörung der Gemische mit Funktionsverlust führen. Gesundheitliche Beeinträchtigungen gehen hiervon nicht aus. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen (Nicht zutreffend) 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Eine unplanmäßige nachträgliche Wasserzugabe ist zu vermeiden, da sie zur Verringerung der Produktqualität führt. 10.5 Unverträgliche Materialien Säuren zerstören das Gefüge der erhärteten Gemische. Unedle Metalle wie Aluminium, Zink, Magnesium führen bei Kontakt mit feuchten Gemischen zur Wasserstoffentwicklung. 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Zementgebundene Baustoffe zersetzen sich nicht in gefährliche Bestandteile. 11 TOXIKOLOGISCHE ANGABEN 11.1 Akute Toxizität Augenkontakt: Direkter Kontakt mit dem Gemisch kann zu Hornhautschäden führen, zum einen durch die mechanische und alkalische Wirkung und zum anderen durch eine sofortige oder spätere Reizung oder Entzündung. Direkter Kontakt mit Spritzern des Gemisches kann Auswirkungen haben, die von einer moderaten Augenreizung (z. B. Bindehautentzündung oder Lidrandentzündung) bis zu ernsten Augenschäden und Erblindung reichen. Hautkontakt: Das Gemisch hat eine haut- und schleimhautreizende Wirkung. Der Kontakt kann zu unterschiedlichen irritativen und entzündlichen Reaktionen der Haut führen, z. B. Rötung und Rissbildung. Anhaltender Kontakt in Zusammenhang mit mechanischem Abrieb kann zu ernsten Hautschäden führen. Verschlucken: Das Verschlucken kann Reizungen des Magen-Darm-Traktes hervorrufen. 12 UMWELTBEZOGENE ANGABEN 12.1 Toxizität Gelangen größere Mengen nicht ausgehärteter zementgebundener Baustoffe in Kontakt mit Wasser, kann dies jedoch zu einer ph-wert-erhöhung führen und damit unter besonderen Umständen toxisch für aquatisches Leben sein. 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit (Nicht zutreffend) 12.3 Bioakkumulationspotenzial (Nicht zutreffend) 12.4 Mobilität im Boden (Nicht zutreffend) 12.5 Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung (Nicht zutreffend) 12.6 Andere schädliche Wirkungen (Nicht zutreffend) 13 HINWEISE ZUR ENTSORGUNG 13.1 Ungebrauchte Restmenge des Gemisches Eine mögliche Rücknahme beim Hersteller erfragen. Sollte dies nicht möglich sein, wie in 13.2 beschrieben vorgehen. 13.2 Feuchtes Gemisch Feuchte Produkte aushärten lassen und nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Entsorgung gemäß Punkt 13.3. 13.3 Ausgehärtete Produkte Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen entsorgen. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Entsorgung des ausgehärteten Produkts wie Betonabfälle und erhärtete Betonschlämme (ÖNORM S 2100) (Abfallschlüsselnummer 31.427 Betonabbruch verfestigt ). 14 ANGABEN ZUM TRANSPORT Das Gemisch untersteht nicht den internationalen Gefahrgutvorschriften (IMDG, IATA, ADR/RID). Es ist daher keine Klassifizierung erforderlich. 14.1 UN-Nummer (Nicht zutreffend) 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung (Nicht zutreffend) 14.3 Transportgefahrenklassen (Nicht zutreffend) 14.4 Verpackungsgruppe (Nicht zutreffend) 14.5 Umweltgefahren (Nicht zutreffend) 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender (Nicht zutreffend) 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code (Nicht zutreffend) 15 RECHTSVORSCHRIFTEN 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechts vorschriften für das Gemisch Zementgebundene Baustoffe sind Gemische und fallen daher nicht unter die Registrierungspflicht der EG-Verordnung 1907/2006 (REACH). Zementgebundene Baustoffe sind gemäß Art. 2.7(b) und Anhang V.10 der EG-Verordnung 1907/2006 (REACH) nicht registrierungspflichtig. Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (schwach wassergefährdend) (Selbsteinstufung gemäß VwVwS vom 17.05.1999). GISCODE: ZP 1 (zementhaltige Produkte, chromatarm) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Eine Stoffsicherheitsbeurteilung entsprechend der EG-REACH-Verordnung ist nicht erforderlich, da es sich um ein Gemisch handelt. 16 SONSTIGE ANGABEN 16.1 Schulungsratschläge Zusätzlich zu Schulungsprogrammen für Arbeitnehmer zu den Themen Gesundheit, Sicherheit und Umwelt haben Unternehmen sicherzustellen, dass ihre Arbeitnehmer das Sicherheitsdatenblatt lesen, verstehen und die Anforderungen umsetzen können. 16.2 Ausschlussklausel Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt beschreiben die Sicherheitsanforderungen unseres Produkts und stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse. Sie stellen keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar. Bestehende Gesetze, Verordnungen und Regelwerke, auch solche, die in diesem Datenblatt nicht genannt werden, sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten. Seite 2/2

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Transportbeton und Betonpumpleistungen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