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Transkript:

SEITE 1 von 10 Netznutzung Die nachfolgenden Preise und Regelungen für die Nutzung des Stromnetzes der TenneT TSO GmbH basieren auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 07. Juli 2005, der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 25. Juli 2005, der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 25. Juli 2005 und der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) vom 29.Oktober 2007. Ergänzend zum EnWG werden jeweils auch die gültigen Gesetzesvorschriften zur Förderung der Kraft- Wärme-Kopplung und der erneuerbaren Energien umgesetzt. Das Netzgebiet Die TenneT TSO GmbH betreibt in folgenden Bundesländern ein Höchstspannungsnetz: Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hansestadt Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern. Als Netzbetreiber ist die TenneT TSO GmbH für den sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb sowie für die Übertragung des Stroms zuständig. Der Zugang zu unserem Netz erfolgt nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien. Auf den nachfolgenden Internetseiten sind detaillierte Informationen für die Netznutzung des Stromversorgungsnetzes der TenneT TSO GmbH zusammengefasst. Selbstverständlich können Sie sich bei Fragen zur Netznutzung und Ermittlung von Netzentgelten auch direkt an uns wenden: TenneT TSO GmbH Bernecker Str. 70 95448 Bayreuth Telefon: 09 21 / 50 74 0-30 00 Fax: 09 21 / 50 74 0-45 02 E-Mail: info@tennet.eu

SEITE 2 von 10 Preisblätter Netznutzung Das Gesamtentgelt für die Netznutzung des Stromnetzes der TenneT TSO GmbH setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. In den Netzentgelten sind enthalten: Nutzung der Netzinfrastruktur (Leitungen, Transformatoren, Schaltanlagen usw.), Bereitstellung der Systemdienstleistungen (Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Versorgungswiederaufbau und Betriebsführung) und Deckung der beim Stromtransport auftretenden Verluste. Entgelte verstehen sich zuzüglich Mehrkosten für das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, zzgl Mehrkosten aus der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gemäß 19 Abs. 2 StromNEV, ggf. Blindleistungsinanspruchnahme, ggf. Konzessionsabgabe sowie Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Preisblätter für Netznutzer (Entnahmestellen) Entgelt für die Netznutzung (Jahresleistungspreissystem) Preisblatt 1 Entgelt für die Netznutzung (Monatsleistungspreissystem) Preisblatt 2 Entgelt für Netzreservekapazität Preisblatt 3 Blindleistungsinanspruchnahme Preisblatt 4 Notversorgung Preisblatt 5 Mess- und Abrechnungspreis Preisblatt 6 Preisblätter für Händler bzw. Bilanzkreisverantwortliche Energietransport im Übertragungsnetz Preisblatt 7 Preisblätter für Einspeiser in das Netz Entgelt für dezentrale Einspeisung Preisblatt 8

SEITE 3 von 10 Entgelt für die Netznutzung (Jahresleistungspreissystem) Grundlage für die Bestimmung der genutzten Netzanschlusskapazität sind mittlere ¼-h-Wirkleistungswerte, die an jeder zwischen den Vertragspartnern im Netzanschlussvertrag vereinbarten Entnahmestelle ermittelt werden. Die Jahreshöchstleistung des Netznutzers wird durch Addition der an sämtlichen Netzanschlussknoten zeitgleichen Entnahmeleistungswerte ermittelt. Preisblatt 1 Netzentgelt für Entnahmestellen mit ¼-h-Leistungsmessung Jahresbenutzungsstunden: 2.500 h/a < 2.500 h/a Netznutzung bei Ausspeisung aus: Leistungspreis /(kw Jahr) Arbeitspreis ct/kwh Leistungspreis /(kwxjahr) Arbeitspreis ct/kwh Höchstspannung (Netzbereich 1) 22,69 0,05 2,68 0,85 Umspanung Höchst- in Hochspannung (Netzbereich 2) 24,31 0,05 2,87 0,91 Die Preise gelten für das von der TenneT TSO GmbH betriebene Übertragungsnetz zzgl. Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz, außerdem zzgl Mehrkosten aus der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gemäß 19 Abs. 2 StromNEV, ggf. Blindleistungsinanspruchnahme, ggf. Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Preise umfassen Nutzung der Netzinfrastruktur, Systemdienstleistungen und Deckung der Übertragungsverluste.

SEITE 4 von 10 Entgelt für die Netznutzung (Monatsleistungspreissystem) Für Netznutzer mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere bzw. keine Leistungsaufnahme gegenüberstehen, bietet die TenneT TSO GmbH alternativ zum Jahresleistungspreissystem eine Abrechnung auf Basis von Monatsleistungspreisen an. Ein Netznutzer mit einer entsprechenden Lastcharakteristik, der sich für den Wechsel in das Monatsleistungspreissystem entscheidet, teilt dieses der TenneT TSO GmbH verbindlich spätestens einen Monat vor Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes (Kalenderjahr) mit. Preisblatt 2 Monatsleistungspreis für Entnahmestellen mit ¼-h-Leistungsmessung Netznutzung bei Ausspeisung aus: Leistungspreis /(kw Monat) Arbeitspreis ct/kwh Höchstspannung (Netzbereich 1) Umspanung Höchst- in Hochspannung (Netzbereich 2) 3,78 0,05 4,05 0,05 Die Preise gelten für das von der TenneT TSO GmbH betriebene Übertragungsnetz zzgl. Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz, außerdem zzgl Mehrkosten aus der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gemäß 19 Abs. 2 StromNEV, ggf. Blindleistungsinanspruchnahme, ggf. Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Preise umfassen Nutzung der Netzinfrastruktur, Systemdienstleistungen und Deckung der Übertragungsverluste.

SEITE 5 von 10 Entgelt für Netzreservekapazität Kunden mit Eigenerzeugung bzw. Netzbetreiber, in deren Netz solche Erzeugungsanlagen einspeisen, können als Reserve für störungs- oder revisionsbedingte Ausfälle Netzreservekapazität mit einer zeitlichen Inanspruchnahme von bis zu 600 Stunden je Abrechnungsjahr bestellen. Die Netzreservekapazität ist auf die vereinbarte Netzanschlusskapazität begrenzt und kann bis zum 15. Dezember des Vorjahres bestellt werden. Preisblatt 3 Entgelt für Netzreservekapazität Netzreservekapazität: 0 bis 200 h/a /(kwxjahr) > 200 bis 400 h/a /(kwxjahr) > 400 bis 600 h/a /(kwxjahr) Höchstspannung (Netzbereich 1) 6,77 8,12 9,47 Umspanung Höchst- in Hochspannung (Netzbereich 2) 7,17 8,61 10,04 Die Preise gelten für das von der TenneT TSO GmbH betriebene Übertragungsnetz zzgl. Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz, außerdem zzgl Mehrkosten aus der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gemäß 19 Abs. 2 StromNEV, ggf. Blindleistungsinanspruchnahme, ggf. Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Preise umfassen Nutzung der Netzinfrastruktur, Systemdienstleistungen und Deckung der Übertragungsverluste.

SEITE 6 von 10 Blindleistungsinanspruchnahme Bei der Entnahme von Wirkleistung aus dem Netz der TenneT TSO GmbH hat der Netznutzer am Netzanschlusspunkt standardmäßig einen Leistungsfaktor gemäß den Netzanschlussregeln bzw. dem Netzanschlussvertrag einzuhalten. Preisblatt 4 Standardbereich Erweiterter Bereich Unzulässiger Bereich 0,00 ct/kvarh 0,06 ct/kvarh 0,87 ct/kvarh Preise zzgl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

SEITE 7 von 10 Notversorgung Der Netznutzer stellt sicher, dass sein Netzanschluss mindestens einem Bilanzkreis beim Übertragungsnetzbetreiber zugeordnet ist. Ist der Netzanschluss nicht Bestandteil eines bestehenden Bilanzkreises beim Übertragungsnetzbetreiber, z. B. weil keine gültige Vertragsbeziehung zwischen dem Übertragungsnetzbetreiber und dem Bilanzkreisverantwortlichen zur Abwicklung von Energielieferungen besteht oder der Anschluss keinem Bilanzkreis zugeordnet ist, wird der Netznutzer im Rahmen der Notversorgung vom Übertragungsnetzbetreiber beliefert. Die Notversorgung des Netznutzers endet, wenn der Netzanschluss des Netznutzers wirksam einem anderen Bilanzkreis beim Übertragungsnetzbetreiber zugeordnet ist. Preisblatt 5 Entnahme-Arbeitspreis: Entnahme-Leistungspreis: Einspeise-Arbeitspreis: entsprechend Bilanzkreisabrechnung entsprechend Bezugskonditionen für Regelleistung nach Ausschreibung entsprechend Bilanzkreisabrechnung Die Preise gelten für das von der TenneT TSO GmbH betriebene Übertragungsnetz zzgl. Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz, außerdem zzgl Mehrkosten aus der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gemäß 19 Abs. 2 StromNEV, ggf. Blindleistungsinanspruchnahme, ggf. Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Preise umfassen Nutzung der Netzinfrastruktur, Systemdienstleistungen und Deckung der Übertragungsverluste.

SEITE 8 von 10 Mess- und Abrechnungspreis Preisblatt 6 Messstellenbetrieb /(Zählpunkt Jahr) Messung* /(Zählpunkt Jahr) Höchstspannungsmessung 4.428,00 936,00 Hochspannungsmessung 3.276,00 528,00 Mittelspannungsmessung 828,00 336,00 Preise zzgl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Abrechnung /(Zählpunkt Jahr) Höchstspannungsabrechnung 423,60 Hochspannungsabrechnung 220,00 Mittelspannungsabrechnung 220,00 Preise zzgl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. * i.s. EnWG vom 07. Juli 2005 (Messwerterfassung, -aufbereitung und -weitergabe)

SEITE 9 von 10 Energietransport im Übertragungsnetz Preisblatt 7 Seit 01.01.2004 erhebt TenneT TSO GmbH im Einklang mit dem ETSO CBT-Vertrag 2004 keine Exportoder Importgebühr mehr bei grenzüberschreitenden Energielieferungen. Dies bezieht sich nicht auf etwaige im Rahmen von Auktionen zu entrichtende Entgelte. Für den Transport elektrischer Energie über veröffentlichte Engpässe im Netz, ist die Reservierung von Netzkapazitäten notwendig. Nähere Informationen finden Sie in der Rubrik Engpassmanagement. Für Energielieferungen in Deutschland gilt das Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005. Ausländische Übertragungsnetzbetreiber unterliegen ihrer jeweiligen nationalen Regelung. Eine grundsätzliche Anwendung der beschriebenen Regeln und Vorgehensweisen auch auf internationale, grenzüberschreitende Energielieferungen ist daher nicht zulässig. Eine international einheitliche Vorgehensweise für die Abwicklung grenzüberschreitender Energietransporte liegt derzeit noch nicht vor. Bereits jetzt ist aufgrund der regelzonenübergreifenden Problematik in jedem Fall eine Abstimmung mit Übertragungsnetzbetreibern auf nationaler und internationaler Ebene notwendig.

SEITE 10 von 10 Entgelt für dezentrale Einspeisung Dezentrale Einspeiser erhalten nach 18 StromNEV ein Entgelt, welches dem vermiedenen Netzentgelt in der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene durch die jeweilige Einspeisung entspricht. Dieses Entgelt wird nicht gewährt, wenn die Stromeinspeisung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder nach 4 Abs. 3 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) vergütet wird und in dieser Vergütung vermiedene Netzentgelte enthalten sind. Netzbetreiber werden Betreibern dezentraler Erzeugungsanlagen gleichgestellt, wenn sie in ein vorgelagertes Netz einspeisen und dort Netzentgelte in weiter vorgelagerten Netzebenen vermeiden. Preisblatt 8 Einspeisung in Leistungspreis Arbeitspreis /(kwxjahr) ct/kwh Umspannung Höchst- in Hochspannung 22,69 0,05