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Transkript:

FILIGRAN Elementdecke D Zulassung Z-15.1-90 1. Januar 2015 1. Januar 2020 Deutsches (DIBt) FILIGRAN Trägersysteme 1/2015 www.filigran.de

Deutsches OIEt Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Bescheid Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA, der UEAtc und derwftao über die Änderung und Verlängerung der Geltungsdauer der allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung vom 13. Februar 2013 Datum: Geschäftszeichen: 03.12.2014 113-1.15.1-45/14 Zulassungsnummer: Z-15.1-90 Geltungsdauer vom: 1. Januar 2015 bis: 1. Januar 2020 Antragsteller: FILIGRAN Trägersysteme GmbH & Co. KG Zappenberg 6 31633 Leese Zulassungsgegenstand: Filigran-0-Gitterträger Fertigplatten mit statisch mitwirkender Ortbetonschicht Dieser Bescheid ändert/ergänzt die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und verlängert die Geltungsdauer der allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung Nr. Z-15.1-90 vom 13. Februar 2013, geändert durch Bescheid vom 7. Mai 2014. Dieser Bescheid umfasst zwei Seiten. Er gilt nur in Verbindung mit der oben genannten allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung und darf nur zusammen mit dieser verwendet werden. DIBt I Kolonnenstraße 30 BI D-10829 Berlin I Tel. : +493078730-0 I Fax: +493078730-320 I E-Mail: dibt@dibt.de I www.dibt.de

Bescheid über die Änderung und Verlängerung der Geltungsdauer der allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung Deutsches OIBt Nr. Z-15.1-90 Seite 2 von 213. Dezember 2014 ZU II BESONDERE BESTIMMUNGEN Die Besonderen Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung werden wie folgt geändert und ergänzt: Abschnitt 1.2, Absatz 2 wird ersetzt: Die Verwendung nicht vorwiegend ruhende Verkehrslasten und in Fabriken und Werkstätten mit schwerem Betrieb, d.h. mit Verkehrslasten > 10 kn/m 2 ist nicht zulässig. Abschnitt 2.1.1, Absatz 2 wird ersetzt: Oie Gitterträgerstäbe dürfen aus Bewehrungsdraht B500A+G, geripptem Betonstahl in Ringen B500A oder B500B nach DIN 488-3 bestehen. Sie müssen die Eigenschaften des entsprechenden Stahles nach DIN 488-1 oder entsprechender allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen aufweisen. Für Stäbe mit Durchmesser 5 mm gilt die Fußnote c) in Tabelle 2 von DIN 488-1 nicht. Abschnitt 2.2.3, Absatz 4 wird ersetzt: Für die Kennzeichnung der Fertigplatten gilt DIN 1045-4, Abschnitt 7. Abschnitt 4, Absatz 1 wird ersetzt: Für die Ausführung gilt DIN EN 13670 zusammen mit DIN 1045-3 mit den folgenden Ergänzungen. Folgende Normenbezüge werden aktualisiert: DIN 1045-3:2012-03 DIN 1045-4:2012-02 DIN EN 13670:2011-03 DIN EN 1992-1-1/NA:2013-04 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton- Teil 3: Bauausführung - Anwendungsregeln zu DIN EN 13670 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil 4: Ergänzende Regeln die Herstellung und die Konformität von Fertigteilen Ausführung von Tragwerken aus Beton Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken - Teil 1-1 : Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln den Hochbau Dr.-lng. Wilhelm Hintzen Referatsleiter Z85008.14 1.15.1-45/14

Deutsches OIEt Bescheid Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Eine vom Bu nd und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA, der UEAtc und derwftao über die Änderung der allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung vom 13. Februar 2013 Datum: 07.05.2014 Geschäftszeichen: 115-1.15.1-7/14 Zulassungsnummer: Z-15.1-90 Antragsteller: FILIGRAN Trägersysteme GmbH & Co. KG Zappenberg 6 31633 Leese Geltungsdauer vom: 7. Mai 2014 bis: 31. Dezember 2014 Zulassungsgegenstand: Filigran-0-Gitterträger Fertigplatten mit statisch mitwirkender Ortbetonschicht Dieser Bescheid ändert/ergänzt die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z-15.1-90 vom 13. Februar 2013. Dieser Bescheid umfasst zwei Seiten. Er gilt nur in Verbindung mit der oben genannten allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung und darf nur zusammen mit dieser verwendet werden. DIBt I Kolonnenstraße 30 BI D-10829 Berlin I Tel.; +493078730-0 I Fax: +493078730-320 I E-Mail: dibt @dibt.de I www.dibt.de

Bescheid über die Änderung der allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung Nr. Z-15.1-90 Deutsches ßautechnik Seite 2 von 2 11. Mai 2014 DIEt ZU II BESONDERE BESTIMMUNGEN Die Besonderen Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung werden wie folgt geändert und ergänzt: Abschnitt 3.3.3.5 (3), Absatz 2 wird ersetzt: Für Bauteile ohne rechnerisch erforderliche Querkraftbewahrung gilt Abschnitt 6.2.2, Gleichung (6.2.a) mit einem Mindestwert nach Gleichung (6.2.b) von DIN EN 1992-1-1 und DIN EN 1992-1-1/NA bzw. bei Verwendung von Leichtbeton Abschnitt 11.6.1, Gleichung (11.6.2) von DIN EN 1992-1-1 und DIN EN 1992-1-1/NA. Die Gitterträger sind mindestens als Verbundbewahrung entsprechend den Absätzen 3.2.3 (1) und 3.2.4 (1) anzuordnen. Dr.-lng. Wilhelm Hintzen Referatsleiter 219143.14 1.15.1 7/14

Deutsches OIEt ZulassungMeile fur 8auprodu1tte und Bauartein Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung 8autechniseh&.s- PrUfam' Eine vom Sund und don Undern gemeinsam getragene An51oll d~ lirfl!thiit:ht!n Rechls. Mrlgliod dor EOTA. der UEAic und derwffao Datum: 13.02.2013 115-1.15.1-39!11 Zulassungsnummer: Z 15.1 90 Antragsteller: FILIGRAN Trägersysteme GmbH & Co. KG Zappenberg 6 31633leese Geltungsdauer vom 13. Februar 2013 bis 31. Dezember 2014 Zulassungsgegenstand: Fillgran-0-Gitterträger Fertigplatten mit statisch mitwirkender Ortbeta Deroben genannte Zulassungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlich zugelassen. Diese allgemeine bauaufsic-htliche Zulassung umfasst 14 Seiten und sieben Anlagen. Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ersetzt die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z-15.1-90 vom 23. November 2004. geändert/ergänztfverlängert durch Bescheid vom 18. März 2008. Der Gegenstand ist erstmals am 12. Januar 1978 allgemein bauaufsichtßoh zugelassen worden. 0181 I KolonnensJroße 3ll BI 0 10829 Borl!n I Tel.: 4930 78730 0 I Fax; ~49 30 78730 320 I E-Mail: dtbl.,.dlbtde I www.dlbldu

Deutsches DIBt Nr. Z-15.1-90 Seite 2 von 14113. Februar 2013 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Mit der allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung ist die Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit des Zulassungsgegenstandes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen. 2 Sofern in der allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung Anforderungen an die besondere Sachkunde und Erfahrung der mit der Herstellung von Bauprodukten und Bauarten betrauten Personen nach den 17 Abs. 5 Musterbauordnung entsprechenden Länderregelungen gestellt werden, ist zu beachten, dass diese Sachkunde und Erfahrung auch durch gleichwertige Nachweise anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union belegt werden kann. Dies gilt ggf. auch im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder anderer bilateraler Abkommen vorgelegte gleichwertige Nachweise. 3 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ersetzt nicht die die Durchführung von Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen. 4 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere privater Schutzrechte, erteilt. 5 Hersteller und Vertreiber des Zulassungsgegenstandes haben, unbeschadet weiter gehender Regelungen in den "Besonderen Bestimmungen", dem Verwender bzw. Anwender des Zulassungsgegenstandes Kopien der allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung zur Verfügung zu stellen und darauf hinzuweisen, dass die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung an der Verwendungsstelle vorliegen muss. Auf Anforderung sind den beteiligten Behörden Kopien der allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung zur Verfügung zu stellen. 6 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung darf nur vollständig vervielfältigt werden. Eine auszugsweise Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des Deutschen s. Texte und Zeichnungen von Werbeschriften dürfen der allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung nicht widersprechen. Übersetzungen der allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung müssen den Hinweis "Vom Deutschen nicht geprüfte Übersetzung der deutschen Originalfassung" enthalten. 7 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassu werden, insbesondere, wenn neue tof'hno<>rtjflo IOIIfll'l~S~~ erteilt. Die Bestimmungen der ergänzt und geändert erfordern. 25664.13 1.15.1 39/11

Deutsches DIBt Nr. Z-15.1-90 Seite 3 von 14113. Februar 2013 II BESONDERE BESTIMMUNGEN 1 Zulassungsgegenstand und Anwendungsbereich 1.1 Zulassungsgegenstand Zulassungsgegenstand sind 60 bis 200 mm hohen FILIGRAN-D-Gitterträger. Diese müssen Anlage 1 entsprechen. 1.2 Anwendungsbereich Die Gitterträger dürfen als "biegesteife Bewahrung" in mindestens 40 mm dicken Fertigplatten ohne Vorspannung mit statisch mitwirkender Ortbetonschicht nach DIN 1045-1:2008-08, Abschnitt 13.4.3 bzw. DIN EN 1992-1-1:2011-01 und DIN EN 1992-1-1/NA, Abschnitt 10.9.3 und in Ortbetondecken als Biegezug- und Querkraftbewahrung verwendet werden. Die Verwendung nicht vorwiegend ruhende Verkehrslasten und in Fabriken und Werkstätten mit schwerem Betrieb, d.h. mit Verkehrslasten ~ 10 kn/m 2 ist nicht zulässig. 2 Bestimmungen das Bauprodukt 2.1 Eigenschaften und Zusammensetzung 2.1.1 Gitterträger Der Gitterträger besteht aus - einem Obergurt aus einem Stab, ds = 5 bis 12 mm, 14 mm oder 16 mm, - einem Untergurt aus zwei Stäben, ds = 5 bis 12 mm oder 14 mm sowie - Diagonalen ds = 5 bis 7 mm. Die Gitterträgerstäbe dürfen aus Bewehrungsdraht B500A+G, geripptem Betonstahl in Ringen B500A oder B500B nach DIN 488-3 bestehen. Sie müssen die Eigenschaften des entsprechenden Stahles nach DIN 488-1 aufweisen. Für Stäbe mit Durchmesser 5 mm gilt die Fußnote c) in Tabelle 2 der DIN 488-1 nicht. Gitterträgergurte mit Nenndurchmesser ds = 14 mm werden in Ergänzung zu Tabeil DIN 488-3 als B500A hergestellt. Die Angaben zur Rippenausbildung sind in enthalten. Tabelle 1: Angaben zu Rippenausbildung Durchmesser 14 mm 14mm 0,90 mm 0,75 mm 1,4 mm 9,0mm 0,056 Es darf auch nichtrostender Betonstahl in Ringen B500 NR oder v werden. Dieser muss die Eigenschaften der entsprechenden allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung aufweisen. Alle verwendeten Stähle müssen maschinelles Widerstandspunktschweißen geeignet sein Die Scherfestigkeit eines Schweißpunktes am Ober- bzw. Untergurt muss mindestens die Werte der Tabelle 2 erreichen. b c 25664.13 1.15.1-39/11

Deutsches DIBt Nr. Z-15.1-90 Seite 4 von 14113. Februar 2013 Tabelle 2: Scherfestigkeiten Durchmesser in mm Scherfestigkeit Diagonalen Obergurt Untergurte kn 5 bis 7 5 bis 7 4,5 5 bis 7 8 bis 10 8,0 6 bis 7 12 10,0 6 bis 7 14 12,0 7 16 12,0 5 5 bis 6 6,0 5 7 7,0 5 bis 6 8 9,0 6 5 bis 7 8,5 7 5 bis 8 5 bis 7 10 bis 14 14, 2.1.2 Fertigplatte 2.1.2.1 Bewehrung der Fertigplatten Zur Bewehrung der Fertigplatten dürfen alle Betonstähle nach DIN 488-1 und alle allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Betonstähle verwendet werden. 2.1.2.2 Beton der Fertigplatten Es ist ein Beton der Festigkeitsklasse C20/25 bis C50/60 oder LC25/28 bis LC50/55 mit mindestens der Rohdichteklasse D 1,2 nach DIN EN 206-1 in Verbindung mit DIN 1045-2 zu verwenden. 2.1.3 Ortbeton Es ist ein Beton der Festigkeitsklasse C16/20 bis C50/60 nach DIN EN 206-1 in Verbindung mit DIN 1045-2 zu verwenden. 2.2 Herstellung und Kennzeichnung 2.2.1 Gitterträger Es gilt die DIN 488-5, falls in dieser allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung nichts anderes bestimmt wird. Die Diagonalen sind mit dem Obergurt und mit den Untergurten durch maschinelles Widerstandspunktschweißen zu verbinden. 2.2.2 Fertigplatten ln Fertigplatten bis zu einer Breite von 375 mm muss mindestens ein, bei einer Breite über 375 mm müssen mindestens zwei Gitterträger angeordnet werden. Die Fertigplatten müssen mindestens 40 mm dick sein. Für die Oberflächenrauigkeit der Kontaktfläche mit dem Ortbeton-Verbundfuge- gilt: Bei einer Bemessung nach DIN 1045-1 gilt die Oberfläche der Fuge die Definition nach DIN 1045-1, Abschnitt 10.3.6. Alternativ darf die Oberfläche eine definierte Rauigkeit nach DAfStb-Heft 525, Abschnitt 10.3.6 aufweisen. Bei einer Bemessung nach DIN EN 1992-1-1 gilt Oberfläche der Fuge die Definition nach DIN EN 1992-1-1 in Verbindung mit DIN EN 1992-1-1/NA, Abschnitt 6.2.5 (2). Z5664.13 1.15.1-39/11

Deutsches DIBt Nr. Z-15.1-90 Seite 5 von 14113. Februar 2013 Die entsprechend den Expositionsklassen nach DIN 1045-1 bzw. DIN EN 1992-1-1 in Verbindung mit DIN EN 1992-1-1/NA erforderliche Betondeckung der Bewehrung ist an jeder Stelle im Bauteil einzuhalten. Die erforderliche Betondeckung an den der Fuge zugewandten Rändern im Fertigteil ist nach DIN 1045-1 bzw. nach DIN EN 1992-1-1 und DIN EN 1992-1-1/NA zu beachten. Zur Ausbildung der Plattenfugen ist Anlage 3 zu beachten. Bei Druckfugen im Bereich negativer Momente entsprechend Abschnitt 4 kann auf eine Anfasung der Fertigteilplatte verzichtet werden (Anlage 3, Bild 8). 2.2.3 Kennzeichnung Der Lieferschein des Gitterträgers muss vom Hersteller mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) nach den Übereinstimmungszeichen-Verordnungen der Länder gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung darf nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach Abschnitt 2.3 erfüllt sind. Die Gitterträger sind durch den Hersteller jede Produktionsstätte (Herstellwerk) gesondert mit dem vom Deutschen zugeteilten Werkkennzeichen zu kennzeichnen. Es gilt die DIN 488-1, Abschnitt 8.2.5 sowie der Abschnitt 2.4 der "DIBt-Richtlinie die Überwachung von geschweißten Gitterträgern als biegesteife Bewehrung". Die Gitterträger sind mit einem wetterbeständigen Anhänger zu versehen, aus welchem das Herstellwerk und die Gitterträgerbezeichnung einschließlich Höhe, Stabdurchmesser, Stahlsorten und Duktilitätsklasse erkennbar sind. Für die Kennzeichnung der Fertigplatten gilt DIN 1045-4, Abschnitt 10. 2.3 Übereinstimmungsnachweis 2.3.1 Allgemeines Die Bestätigung der Übereinstimmung der Gitterträger mit den Bestimmungen dieser allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung muss jedes Herstellwerk mit einem Übereinstimmungszertifikat auf der Grundlage einer werkseigenen Produktionskontrolle und einer regelmäßigen Fremdüberwachung einschließlich einer Erstprüfung der Gitterträger nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgen. Für die Erteilung des Übereinstimmungszertifikats und die Fremdüberwachung einschließlich der dabei durchzuführenden Produktprüfungen hat der Hersteller der Gitterträger eine hier anerkannte Zertifizierungsstelle sowie eine hier anerkannte Überwachungsstelle einschließlich Produktprüfung einzuschalten. Die Erklärung, dass ein Übereinstimmungszertifikat erteilt ist, hat der Hersteller durch Kennzeichnung der Bauprodukte mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) unter Hinweis auf den Verwendungszweck abzugeben. Dem Deutschen ist von der Zertifizierungsstelle eine Kopie des von ihr erteilten Übereinstimmungszertifikats zur Kenntnis zu geben. Dem Deutschen ist zusätzlich eine Kopie des Erstprüfberichts zur Kenntnis zu geben. 2.3.2 Werkseigene Produktionskontrolle ln jedem Herstellwerk ist eine werkseigene Produktionskontrolle einzurichten und durchzuführen. Unter werkseigener Produktionskontrolle wird die vom Hersteller vorzunehmende kontinuierliche Überwachung der Produktion verstanden, mit der dieser sicherstellt, dass die von ihm hergestellten Bauprodukte den Bestimmungen dieser allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung entsprechen. Die werkseigene Produktionskontrolle der Gitterträger ist nach DIN 488-6, Abschnitt 5.2 durchzuführen, die Fertigplatten ist DIN 1045-4 maßgebend. Der Hersteller der Gitterträger muss sich davon überzeugen, dass die das Vorma DIN 488-1 oder nach bauaufsichtlicher Zulassung geforderten Eigenschafte durc Werkkennzeichen und Ü-Zeichen oder bei Selbsterzeugung des Vormaterials rch de Z5664.13

Deutsches DIEt Nr. Z-15.1-90 Seite 6 von 14113. Februar 2013 Gitterträgerhersteller durch eine entsprechende werkseigene Produktionskontrolle belegt sind. Deren Ergebnisse sind aufzuzeichnen und auszuwerten. Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Gitterträgers einschließlich Höhe, Stabdurchmesser und Stahlsorten - Beschreibung und Prüfung des Ausgangsmaterials und der Bestandteile - Art der Kontrolle oder Prüfung - Datum der Herstellung und der Prüfung des Gitterträgers - Ergebnis der Kontrollen und Prüfungen und, soweit zutreffend, Vergleich mit den Anforderungen - Unterschrift des die werkseigene Produktionskontrolle Verantwortlichen Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und der die Fremdüberwachung eingeschalteten Überwachungsstelle vorzulegen. Sie sind dem Deutschen und der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen. Bei ungenügendem Prüfergebnis sind vom Hersteller unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Abstellung des Mangels zu treffen. Bauprodukte, die den Anforderungen nicht entsprechen, sind so zu handhaben, dass Verwechslungen mit übereinstimmenden ausgeschlossen werden. Nach Abstellung des Mangels ist -soweit technisch möglich und zum Nachweis der Mängelbeseitigung erforderlich - die betreffende Prüfung unverzüglich zu wiederholen. 2.3.3 Fremdüberwachung ln jedem Herstellwerk ist die werkseigene Produktionskontrolle durch eine Fremdüberwachung regelmäßig zu überprüfen. Für Umfang, Art und Häufigkeit der Fremdüberwachung die Gitterträger ist DIN 488-6, Abschnitt 5.4, die Fertigplatten ist DIN 1045-4 maßgebend. Im Rahmen der Fremdüberwachung ist eine Erstprüfung der Gitterträger durchzuführen und sind Proben Stichprobenprüfungen zu entnehmen. Die Probenahme und Prüfung obliegen jeweils der anerkannten Überwachungsstelle. Die Ergebnisse der Zertifizierung und Fremdüberwachung sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Sie sind von der Zertifizierungsstelle bzw. der Überwachungsstelle dem Deutschen und der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen. 3 Bestimmungen Entwurf und Bemessung 3.1 Allgemeines Es gilt DIN 1045-1 bzw. DIN EN 1992-1-1 stets in Verbindung mit DIN EN 1992-1-1/NA, falls im Folgenden nichts anderes bestimmt wird. Es dürfen jedoch nur die Regeln ein und derselben Norm angewendet werden. Eine Mischung ist nicht zulässig. 3.2 Entwurf 3.2.1 Allgemeines Durchlaufende Decken mit über dem Zwischenauflager gestoßenen Trägern dürfen ab Mauerwerksdicken von 115 mm ausgeführt werden. DIN 1053-1, Abschnitt 8.1.2 ist zu beachten. Bei durchlaufenden Decken gilt die Mindestwanddicke von Betonwänden DIN 1 Abschnitt 13.7.1, Tabelle 32, Spalten 2 und 4 bzw. DIN EN 1992-1- DIN EN 1992-1-1/NA, Abschnitt 9.6.1, Tabelle NA.9.3, Spalte 2. 25664.13 1.15.1-39/11

Deutsches DIEt Nr. Z-15.1-90 Seite 7 von 14113. Februar 2013 3.2.2 Mindestplattendicke Die Mindestdicke einer Decke mit Gitterträgern als rechnerisch erforderliche Querkraftbewahrung beträgt 160 mm. 3.2.3 Gitterträgerhöhen (1) Anordnung als Verbundbewahrung Bei Anordnung der Gitterträger als reine Verbundbewahrung muss der Abstand zwischen der Oberkante der Fertigteilplatte und der Unterkante des Obergurtes mindestens 20 mm betragen (Anlage 4, Bild 9). Als Verbundbewehrung, sofern diese nicht als rechnerische Querkraftbewahrung erforderlich ist, darf die Diagonalenneigung der Gitterträger 35 :::; a ::;;; 90 betragen. Verbundbewehrung, die in Richtung der auf das Auflager fallenden Druckstrebe geneigt ist, darf rechnerisch nicht berücksichtigt werden. Beim Nachweis der Mindestverbundsicherungsbewehrung bei Endauflagern ohne Wandauflast nach DIN EN 1992-1-1/NA, Abschnitt 10.9.3, (NA. 17P) darf die Resultierende der Gitterträgerdiagonalen mit 35 :::; a ::;;; 135 in Anlehnung an DIN EN 1992-1-1, Abschnitt 6.2.5 (3) angesetzt werden. (2} Anordnung als Querkraft- und Verbundbewahrung Bei Anordnung der Gitterträger als Querkraft- und Verbundbewahrung ist der Gitterträger unter Berücksichtigung der Betondeckung über die ganze Querschnittshöhe der Decke zu führen. Neigungen der Diagonalen kleiner als 45 sind unzulässig (45 :::; a::;;; 90 ). ln Abhängigkeit vom Bemessungswert der einwirkenden Querkraft gilt folgende Regelung: a) Für VEd s 0,5 VRd,max,GT: Die obere Biegezugbewahrung darf beide Bewehrungsrichtungen oberhalb des Gitterträgerobergurtes angeordnet (Anlage 4, Bild 1 0). b} Für 0,5 VRd,max,GT < VEd::;;; VRd,max,GT: Die Biegezugbewahrung der Haupttragrichtung muss auf gleicher Höhe oder unterhalb der Gitterträgerobergurte liegen. Die Bewahrung der zweiten Tragrichtung bzw. der Querbewahrung darf oberhalb des Gitterträgerobergurtes angeordnet werden (Anlage 4, Bild 11 ). Die Lage von Obergurt, Längs- und Querbewahrung ist auf den Plänen detailliert darzustellen. Für die maximale Querkrafttragfähigkeit bei Platten mit Gitterträgern als Querkraft- und Verbundbewahrung VRd,max,GT gilt Abschnitt 3.3.3.5 (2) und 3.3.3.5 (3) dieser allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung. 3.2.4 Gitterträgerabstände (1) Anordnung als Verbundbewahrung ln einachsig gespannten Platten gilt die maximalen Gitterträgerabstände DIN 1045-1, Abschnitt 10.3.6 (11) bzw. DIN EN 1992-1-1 und DIN EN 1992-1-1/NA, Abschnitt NCI Zu 6.2.5 (3). Als maximal zulässiger Randabstand sind 375 mm einzuhalten. ln zweiachsig gespannten Platten darf der Abstand der Verbundbewahrung in Längsrichtung der Gitterträger (Stützrichtung der Decke) das 2,5 fache der Deckendicke nicht überschreiten. Quer zu den Gitterträgern ist als maximal zulässiger Abstand Smax::;;; 2h ::;;; 750 mm einzuhalten. Als maximal zulässiger Randabstand sind ein zu halten. Liegt die Längsbewahrung der Nebentragrichtung vollständig im Ortbeton, so Richtung im Bereich positiver Momente keine Verbundbewahrung erforderlich. 25664.13 1.15.1-39/11

Deutsches DIEt Nr. Z-15.1-90 Seite 8 von 14113. Februar 2013 (2) Anordnung als Querkraft- und Verbundbewahrung Der Abstand der Diagonalen in Stützrichtung ist in Abhängigkeit vom Druckstrebenwinkel e und dem Winkel a der Diagonalen wie folgt zu begrenzen: Smax = (cote + cota) z:::;; 200 mm. Bei einachsig gespannten Platten muss der maximale Abstand Smax der Gitterträgerdiagonalen quer zur Stützrichtung: Smax:::;; 400 mm entsprechen. 3.2.5 Verankerung Die gerippten Untergurte der Gitterträger dürfen wie Betonstahlmatten mit gerippten Stäben verankert werden. Untergurtstäbe mit d 5 = 14 mm dürfen sinngemäß wie Untergurtstäbe mit ds = 12 mm berücksichtigt werden. Die glatten Untergurte der Gitterträger dürfen entsprechend DIN 1045-1, Tabelle 26, Zeile 5 bzw. DIN EN 1992-1-1 und DIN EN 1992-1-1/NA, Abschnitt 8.4.4 (2) angeschweißte Querstäbe verankert werden, wobei das Grundmaß bzw. der Grundwert der Verankerungslänge lb = 700 mm bzw. lb.rqd = 700 mm beträgt. Bei Verwendung von Leichtbeton ist das Grundmaß bzw. der Grundwert der Verankerungslänge mit dem Faktor 1111 1 zu erhöhen (11 1 nach DIN 1045-1, Tabelle 10 bzw. nach DIN EN 1992-1-1, Abschnitt 11.3.1 (3)). Unabhängig von der Oberfläche der Untergurtstäbe ist bei Untergurtstäben mit ds = 5 mm bis 10mmein Schweißpunkt und sind bei Untergurtstäben mit ds = 12 mm oder 14 mm zwei Schweißpunkte je Untergurtstab einem aufgeschweißten Querstab einer Betonstahlmatte gleichzusetzen. Müssen bei Zwischenauflagern Untergurte aus glatten Stäben verankert werden und liegt kein Untergurtknoten 50 mm hinter der Auflagervorderkante, muss mindestens ein Viertel der maximalen Feldbewahrung als Zulagen im Ortbeton über der Fertigplatte angeordnet werden, die mindestens 0,5 m bzw. 40 ds von der Auflagervorderkante ins Feld reichen. Bei Verankerung über Zwischenauflagern aus 115 mm bis 175 mm dicken Wänden aus Mauerwerk sind die oben genannten Zulagen stets anzuordnen. 3.3 Bemessung 3.3.1 Allgemeines Der statische Nachweis die Tragfähigkeit der Decke ist in jedem Einzelfall zu erbringen. Dabei können auch Bemessungstabellen verwendet werden, die von einem Prüfamt Baustatik geprüft sind. Für die Ermittlung der Schnittgrößen dürfen Verfahren nach der Plastizitätstheorie und nichtlineare Verfahren Bauteile mit Gitterträgern nicht angewendet werden. 3.3.2 Montagezustand Schnittgrößen und Auflagerkräfte im Montagezustand sind die unten angegebenen Lastannahmen mit YF = 1,0 zu ermitteln. Die rechnerischen Montagestützweiten sollen 1,0 m nicht unterschreiten. Sie sind unter folgenden Annahmen zu ermitteln: Stat. System: Lastannahme: Frei drehbar gelagerter Balken auf 2 Stützen. Eigengewicht der Rohdecke und als Verkehrslast 1,5 kn/m 2 oder - falls ungünstiger- eine Einzellast von 1,5 kn. Die Einzellast darf quer zu den Trägern auf eine Strecke verteilt werden, die gleich dem Abstand zwischen Einzellast und dem nächstgelegenen Auflager, jedoch nicht größer als die Breite des Fertigteils angenommen werden kann. Mehr als die volle Einzellast braucht jedoch einem Träger nicht zugewiesen zu werden. Z5664.13 1.15.1-39/11

Deutsches DIEt Nr. Z-15.1-90 Seite 9 von 14113. Februar 2013 Die in den Tabellen 3a und 3b angegebenen Schnittgrößen dürfen nicht überschritten werden. Montageunterstützungen - gleichmäßig auf der gesamten Plattenbreite - in der Nähe des Auflagers sind nicht erforderlich, wenn die Montageauflagertiefe der Fertigplatten mindestens 35 mm beträgt und wenn bei Auflagerkräften ~ 5 kn je Gitterträger mindestens von jedem zweiten Gitterträger, sonst von jedem ein Untergurtknotenpunkt in der Fertigplatte über dem Auflager liegt. Tabelle 3a: Zulässige Momente zur Ermittlung der Montagestützweiten, bezogen auf den einzelnen Gitterträger Trägerhöhe in Obergurt Diagonale zul M in knm Zulage-bewehmm 0inmm 0inmm bei einer Einflussbreite rung min As in cm 2 bin cm je Gitterträger = 33 ;:::60 60 8 5 0,90 1,30 ~ 70 8 5 0,95 1,35 130 8 5 1,20 1,45 200 8 5 1,55 1,60.'!. ~~ ""'.i. llk 60 10 5 1,80 1,95 70 10 5 1,85 2,00 130 bis 200 10 5 2,10 2,10 -- 90 12 6 2,50 -- 1 '10 110 12 6 3,00 -- 1,10 120 12 6 3,25 -- 1 '10 130 12 7 3,50 -- 1,10 150 12 7 4,00 -- 1,10 170 12 7 4,20 -- 1,72 190 12 7 4,40 -- 1,72 90 14 7 3,25 -- 1,84 110 14 7 3,84 -- 1,71 130 14 7 4,43 -- 1,63 150 14 7 4,93 -- 1,56 180 14 7 5,28 -- 1,34 70 16 7 3,30 -- 2,10 80 16 7 3,70 -- 1,99 90 16 7 4,10 -- 1,91 110 16 7 4,80 -- 1,77 130 16 7 5,50 -- 1,67 150 16 7 6,00 -- 1,56 180 16 7 6,40 -- 1,36 Die zulässigen Momente gelten den rechnerischen Gebrauchszustand im Montagefall mit YF = 1,0. \::~n 12 Z5664.13 1.15.1-39/11

Z5664.13 Deutsches OIEt Nr. Z-15.1 90 Seite 10 von 14113. Februar 2013 Tabelle 3b: Zulässige Querkräfte zur Ermittlung der Montagestützweiten, bezogen auf den einzelnen Gitterträger Trägerhöhe in mm Zulässige Querkraft V in kn Diagonalen mit 05mm 06mm 07mm 60 bis 200 4,55 6,50 7,00 Die zulässigen Querkräfte gelten den rechnerischen Gebrauchszustand im Montagefall mit YF = 1,0. Bei Gitterträgern mit 12 bis 16 mm Obergurtdurchmesser ist den Montagezustand zusätzlich nachzuweisen, dass die Durchbiegung 10 mm nicht überschreitet. Dazu sind folgende Bedingungen einzuhalten: - Die Fertigplatten müssen mindestens 50 mm dick sein. - Die Untergurte müssen einen Mindestdurchmesser von 6 mm, die Diagonalen bei Trägerhöhen zwischen 90 mm und 120 mm und einem Obergurtdurchmesser von 12 mm einen Mindestdurchmesser von 6 mm, sonst einen Mindestdurchmesser von 7 mm haben. - Der Abstand der Gitterträgeruntergurte muss mindestens 70 mm betragen, wenn bei Obergurtdurchmessern von 12 mm die Trägerhöhe größer als 180 mm oder bei Obergurtdurchmessern von 14 und 16 mm die Trägerhöhe größer als 150 mm ist. Die Montagestützweiten entsprechend den Tabellen in der Anlage 5 sind unter Beachtung dieser Bedingungen ermittelt worden. Für das Verlegen der Fertigplatten mit 12 bis 16 mm Obergurtdurchmesser dürfen die zulässigen Momente und Querkräfte der Tabellen 3a und 3b voll in Rechnung gestellt werden. Die beim Verlegen erforderliche Mindestbewehrung As (B500A oder B500B) in cm 2 je Gitterträger (einschließlich der Gitterträgeruntergurte) ist in Tabelle 3a angegeben. 3.3.3 Bemessung im Endzustand 3.3.3.1 Allgemeines Es gilt DIN 1045-1 oder DIN EN 1992-1-1 in Verbindung mit DIN EN 1992-1-1/NA, falls im Folgenden nichts anderes bestimmt wird. Bei der Bemessung nach DIN 1045-1 gilt die Oberfläche der Kontaktfläche der Fertigteile mit dem Ortbeton-Verbundfuge-die Definition nach DIN 1045-1, Abschnitt 10.3.6. Alternativ darf die Oberfläche eine definierte Rauigkeit nach DAfStb-Heft 525, Abschnitt 10.3.6 aufweisen. Bei der Bemessung nach DIN EN 1992-1-1 gilt Oberfläche der Fuge die Definition nach DIN EN 1992-1-1 in Verbindung mit DIN EN 1992-1-1/NA, Abschnitt 6.2.5 (2). 3.3.3.2 Bemessungswert des Scherwiderstandes Als Bemessungswert des Scherwiderstandes eines Schweißpunktes darf die durch Ys = 1,15 geteilte Scherfestigkeit nach Tabelle 2 in Rechnung gestellt werden. 3.3.3.3 Bemessung Biegung Der Bemessungswert der Streckgrenze ist bei Untergurtstäben aus gerippten Stäben mit fyd = 435 MN/m 2 (fyk/1, 15), bei solchen aus glatten Stäben mit fyd = 365 MN/m 2 in Rechnung zu stellen. Abweichend hiervon dürfen bei Bauteilen in Expositionsklasse XC1 die Untergurte der Gitterträger aus glatten Stäben mit fyd = 435 MN/m 2 (fyj1, 15 gestellt werden, wenn mindestens 50% der erforderlichen Längsbewehrun us bestehen.

Deutsches DIBt Nr. Z-15.1 90 Seite 11 von 14113. Februar 2013 Hinsichtlich der Begrenzung der Rissbreite gilt DIN 1 045-1, Abschnitt 11.2 bzw. DIN EN 1992-1-1 und DIN EN 1992-1-1/NA, Abschnitt 7.3. Bei der Anrechnung glatter Untergurtstäbe gilt Anlage 6. 3.3.3.4 Schubkraftübertragung in der Fuge (1) Bemessung nach DIN 1045-1 Für die Schubkraftübertragung in der Fuge gelten die Angaben der Anlage 7 dieser allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung. (2) Bemessung nach DIN EN 1992-1-1 Für die Schubkraftübertragung in der Fuge gelten DIN EN 1992-1-1 und DIN EN 1992-1-1/NA, Abschnitt 6.2.5. Bei Verwendung von Leichtbeton mit geschlossenem Gefüge sind zusätzlich Abschnitt NCI Zu 11.6.2 (NA.3), NDP Zu 11.6.2 (1) und die Materialwerte nach Kapitel 11 zu beachten. Die Ermittlung der maximalen Schubtragfähigkeit in der Fuge VRdi, max erfolgt: Decken aus Normalbeton nach Gleichung (6.25) von DIN EN 1992-1-1 und DIN EN 1992-1-1/NA. Die maximale Schubtragfähigkeit VRdi, max darf außerdem den entsprechenden Wert nach Tabelle 4a dieser allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung nicht überschreiten. Decken mit Leichtbeton nach Gleichung ( 11.6.25) von DIN EN 1992-1-1 und DIN EN 1992-1-1/NA. Die maximale Schubtragfähigkeit VRdi, max darf außerdem den entsprechenden Wert nach Tabelle 4b dieser allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung nicht überschreiten. Tabelle 4a: VRdi, max in Abhängigkeit von der Betonfestigkeitsklasse Normalbeton c 20/25 c 25/30 c 30/37 c 35/45 c 40/50 C45/55 C50/60 VRdi, max [N/mm 2 ] 2,4 2,8 3,3 3,6 3,8 4,0 4,1 Tabelle 4b: VRdi, max in Abhängigkeit von der Betonfestigkeitsklasse Leichtbeton LC 25/28 LC 30/33 LC 35/38 LC 40/44 LC 45/50 LC 50/55 VRdi, max [N/mm 2 ] 2,6 3,0 3,3 3,5 3,8 4,0 Besteht e1n Querschnitt aus Betonen verschiedener Fest1gke1tsklassen, so 1st der Wert der geringeren Festigkeit in Rechnung zu stellen. 3.3.3.5 Bemessung Querkraft (1) Die Gitterträgerdiagonalen sind wie aufgebogene Längsstäbe in Rechnung zu stellen. Der Bemessungswert der Streckgrenze ist bei Diagonalen aus gerippten Stäben mit fyd = 435 MN/m 2 (fyi/1, 15), bei solchen aus glatten Stäben mit fyd = 365 MN/m 2 in Rechnung zu stellen. Bei planmäßigen Längsdruckspannungen ist der Längsspannungsanteil rechnerisch nicht zu berücksichtigen. (2) Bemessung nach DIN 1045-1 Für die Bemessung gelten die Angaben der Anlage 7 dieser allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung. ln Bauteilen ohne rechnerisch erforderliche Querkraftbewehrung nach DIN 1045-1, Abschnitt 10.3.3 sind die Gitterträger mindestens als Verbundbewehrung entsprechend den Absätzen 3.2.3 (1) und 3.2.4 (1) anzuordnen. ln Bauteilen mit rechnerisch erforderlicher Querkraftbewe Abschnitt 10.3.4 müssen die Gitterträger als Querkraftentsprechend den Absätzen 3.2.3 (2) und 3.2.4 (2) angeordnet erde Z5664.13 1.15.1-39/11

Deutsches DIBt Nr. Z-15.1-90 Seite 12 von 14 113. Februar 2013 (3) Bemessung nach DIN EN 1992-1-1 und DIN EN 1992-1-1/NA Bei planmäßigen Längsdruckspannungen ist der Längsspannungsanteil in den Berechnungsformeln rechnerisch nicht zu berücksichtigen und somit Ocp = 0 bzw. Ocd = 0 zu setzen. Für Bauteile ohne rechnerisch erforderliche Querkraftbewehrung gilt Abschnitt 6.2.2, Gleichung (6.2.a) bzw. bei Verwendung von Leichtbeton Abschnitt 11.6.1, Gleichung (11.6.2) von DIN EN 1992-1-1 und DIN EN 1992-1-1/NA. Die Gitterträger sind mindestens als Verbundbewehrung entsprechend den Absätzen 3.2.3 (1) und 3.2.4 (1) anzuordnen. Für Bauteile mit rechnerisch erforderlicher Querkraftbewehrung gilt Abschnitt 6.2.3 bzw. bei Verwendung von Leichtbeton Abschnitt 11.6.2 von DIN EN 1992-1-1 und DIN EN 1992-1-1/NA. Die Gitterträger müssen als Querkraft- und Verbundbewehrung entsprechend den Absätzen 3.2.3 (2) und 3.2.4 (2) angeordnet werden. Für die Neigung 8 der Druckstreben des Fachwerks ist zu beachten, dass bei cot e < 1 die Bemessung nicht zulässig ist. D.h. die Konstruktion ist entsprechend zu ändern, so dass cot e ~ 1 eingehalten wird. Der Bemessungswert der einwirkenden Querkraft VEd bei Platten mit Gitterträgern als Querkraftbewehrung ist nach DIN EN 1992-1-1 und DIN EN 1992-1-1/NA, Abschnitt 9.3.2 (3) auf VRd,max,GT = 1/3 VRd,max zu begrenzen, wobei VRd,max nach Gleichung (6.14) von DIN EN 1992-1-1 und DIN EN 1992-1-1/NA zu ermitteln ist. Bei Elementdecken mit Ortbetonergänzung ist zusätzlich Abschnitt NCI Zu 10.9.3 (NA.14P) von DIN EN 1992-1-1 und DIN EN 1992-1-1/NA zu beachten. Für die Bemessung von Querschnitten, die teilweise aus Leichtbeton bestehen, ist Kapitel 11 nach DIN EN 1992-1-1 und DIN EN 1992-1-1/NA zu beachten. Für die aufnehmbare Querkraft von Elementdecken mit Ortbetonergänzung ist zusätzlich der Nachweis der Schubkraftübertragung in der Fuge nach Abschnitt 3.3.3.4 (2) dieser allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung zu berücksichtigen. (4) Angehängte Lasten im Bereich der Fertigplatte Planmäßig angehängte Lasten an Fertigplatten mit Ortbetonergänzung sind im Ortbeton ausreichend zu verankern. Die Gitterträgerdiagonalen in geeigneter Lage dürfen als Aufhängebewehrung angerechnet werden, wenn diese nicht als Querkraft- und/oder Verbundbewehrung benötigt werden. Die Verbundsicherung ist im unmittelbaren Lasteinleitungsbereich von planmäßig und dauerhaft angehängten Lasten nachzuweisen. 4 Bestimmungen die Ausführung Für die Ausführung gilt DIN 1045-3 mit folgenden Ergänzungen: 4.1 Einbau der Fertigplatten Die Decken sind mindestens entsprechend den nach Abschnitt 3.3.2 ermittelten Montagestützweiten zu unterstützen. Laufen Fertigplatten im Bereich von Zwischenauflagern (Bereich negativer Momente) nicht durch, muss zwischen diesen ein mindestens 40 mm breiter Zwischenraum zum einwandfreien Einbringen des Ortbetons verbleiben. Bei Auflagertiefen über 40 mm sind die Fertigplatten an den Auflagern in der Regel in ein Mörtelbett zu legen. Trockene Lagerfugen dürfen nur dann verwendet werden, wenn eine ebene Auflagerfläche Einhaltung der Voraussetzungen nach Abschnitt 13.8.2 (3) von DIN 1045-1 bz j,0.9.4.3 (3) von DIN EN 1992-1-1 und DIN EN 1992-1-1/NA Z5664.13 1.15.1-39/11

Deutsches OIBt Nr. Z-15.1 90 Seite 13 von 14113. Februar 2013 Vom Hersteller der Fertigplatten ist unter Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen von DIN 1045-1, Abschnitt 4.2.2 bzw. DIN EN 1992-1-1 und DIN EN 1992-1-1/NA, Abschnitt 10.2 (NA 6), eine Montageanweisung zur Verfügung zu stellen. 4.2 Betonieren Die Fertigplatten dürfen mit Fördergefäßen bis zu 150 I Inhalt auf Karrbohlen befahren werden. Verschmutzungen auf der Oberseite der Fertigplatten sind zu entfernen, da durch diese die Tragfähigkeit der Verbundfuge deutlich herabgesetzt werden kann. Die entsprechend den Expositionsklassen nach DIN 1045-1 bzw. DIN EN 1992-1-1 und DIN EN 1992-1-1/NA erforderliche Betondeckung der Bewehrung ist an jeder Stelle im Bauteil einzuhalten. Die erforderliche Betondeckung an den der Fuge zugewandten Rändern im Ortbeton darf nach DIN 1045-1 bzw. DIN EN 1992-1-1 und DIN EN 1992-1-1/NA auf 10 mm (5 mm bei rauer Fuge) verringert werden. Werden bei rau ausgeführten Verbundfugen Bewehrungsstäbe direkt auf die Fugenoberfläche aufgelegt, so sind den Verbund (bzw. die Verankerungs- und Übergreifungslänge) dieser Stäbe nur mäßige Verbundbedingungen anzusetzen. Folgende Normen, Zulassungen und Verweise werden in dieser allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung in Bezug genommen: - DIN 488-1:2009-08 DIN 488-2:2009-08 DIN 488-3:2009-08 DIN 488-5:2009-08 DIN 488-6:2010-01 - DIN 1045-1:2008-08 DIN 1045-2:2008-08 DIN 1045-3:2008-08 DIN 1045-4:2001-07 DIN 1053-1:1996-11 DIN EN 206-1:2001-7/A1+A2 Betonstahl-Teil 1: Stahlsorten, Eigenschaften, Kennzeichnung Betonstahl-Teil 2: Betonstabstahl Betonstahl-Teil 3: Betonstahl in Ringen, Bewehrungsdraht Betonstahl-Teil 5: Gitterträger Betonstahl- Teil6: Übereinstimmumgsnachweis Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil1: Bemessung und Konstruktion Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton -Teil 2: Beton, Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität- Anwendungsregeln zu DIN EN 206-1 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton- Teil 3: Bauausführung Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton Teil4: Ergänzende Regeln die Herstellung und die Konformität von Fertigteilen Mauerwerk Teil1: Berechnung und Ausführung Beton - Teil1: Festlegung, Eigenschaften Konformität DIN EN 206-1/A1:2004-10 Änderung DIN EN 206-1/A2:2005-09 Änderun 25664.13 1.15.1-39/11

Deutsches DIBt Nr. Z-15.1-90 Seite 14von 14113. Februar2013 DIN EN 1992-1-1:2011-01 Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken - Teil1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln den Hochbau; Deutsche Fassung EN 1992-1-1:2004+AC:2010 und DIN EN 1992-1-1/NA:2011-01 Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken - Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln den Hochbau Deutsches Richtlinie die Überwachung von geschweißten Gitterträgern als biegesteife Bewahrung - Aus abe August 1993 Vera Häusler Referatsleiterin Z5664.13 1.15.1-39/11

Z15129.1:'l Nr. Z-15.1-90 vom 13. Februar 2013 Deutsches DIEt Bild 1: Querschnitt 05-16 0 0 ~ 0 (0 50-90 Bild 2: Ansicht ~200 D :?: 4 x Diagonalendurchmesser Bild 3: Draufsicht Werkstoff nach Abschnitt 2.1.1 alle Angaben in Millimeter Filigran-D-Gitterträger Fertigplatten mit statisch mitwirkender Ortbetonschicht Gitterträgergeometrie Anlage 1

Nr. Z-15.1-90 vom 13. Februar 2013 Deutsches DIEt Bild 4: Beispiel Elemente mit Betonstahlmatten Fertigplatte Ortbeton StoßfugenbewehrunQ Bild 5: Beispiel Streifenelemente mit Betonstahl Fertigplatte Ortbeton durchgehende Querbewahrung Auflagerung im Montagezustand Bild 6a: Auflagerung ohne Montageunterstützung am Rand Bild 6b: Auflagerung mit Montageunterstützung am Rand c: / a Auflagerung ohne Montageunterstützung am Rand, wenn a ~ 35mm ist und die Bedingungen nach Abschnitt 3.3.2 erfüllt sind. alle Angaben in Millimeter Filigran-D-Gitterträger Fertigplatten mit statisch mitwirkender Ortbetonschicht Details (Beispiele) Anlage 2 215129.13 1.15.1-39/11

215129.13 Nr. Z-15.1-90 vom 13. Februar 2013 Deutsches DIEt Bild 7: Abfasung an Elementrändern Bild 8: Druckfuge Für die Betondeckung im Ortbeton ist Abschnitt 4.2 der Zulassung zu beachten. alle Angaben in Millimeter Filigran-D-Gitterträger Fertigplatten mit statisch mitwirkender Ortbetonschicht Fugenausbildung Anlage 3

215129.13 Nr. Z-15.1-90 vom 13. Februar 2013 Deutsches DIEt Bild 9: Gitterträger als reine Verbundbewahrung :e ' ' ' ' ~ ~ ~~~ E E 0 C\.1 /\I Bild 10: Gitterträger als Verbund- und Querkraftbewahrung (mäßige Beanspruchung) VEd S 0,5 * VRd,max,GT Bild 11: Gitterträger als Verbund- und Querkraftbewahrung (hohe Beanspruchung) 0,5 * VRd,max,GT < VEd S VRd,max,GT Filigran-D-Gitterträger Fertigplatten mit statisch mitwirkender Ortbetonschicht Erforderliche Höhe von Gitterträgern als Verbund- bzw. Querkraftbewehrung Anlage 4

Nr. Z-15.1-90 vom 13. Februar 2013 Deutsches DIEt Montagestützweiten bei Beschränkung der Durchbiegung auf s 10 mm FILIGRAN-D-Gitterträger: OG-0 12 mm, UG 2 0 6 mm Diagonalen bei Bauhöhen von 90 bis 120 mm : 2 0 ;:::: 6 mm bei Bauhöhen von 130 bis 190 cm : 2 0 ;:::: 7 mm Elementdicke ;:::: 50 mm Träger- Träger- Zulässige Montagestützweiten [m] abstand höhe bei einer Gesamtdicke h [mm] von [mm] [mm] 120 140 160 180 200 220 240 260 90 2,43 2,31 2,20 2,11 2,03 1,96-110 2,53 2,41 2,31 2,22 2,14 2,06-130 2 61 2 49 2 40 2 31 2 23 216 750 150 2,67 2,58 2,47 2,39 2,26 170 2 59 2 53 2 44 2 26 180 2,56 2,44 2,26 190 - - - - - 2 59 2 44 226 90 2,67 2,53 2,42 2,31 2,21 2,14-110 2,77 2,64 2,53 2,44 2,35 2,26-130 2 85 2 73 2 63 2 53 244 2 37 625 150-2,91 2,81 2,70 2,61 2,53 170 2 84 277 2 68 2 59 180 2,81 2,71 2,62 190 - - - - - 2 84 2 74 2 65 90 2,80 2,70 2,57 2,46 2,37 2,27-110 2,89 2,82 2,70 2,59 2,50 2,41-130 2 95 2 89 2 80 2 70 2 61 2 52 550 150 3,01 2,95 2,88 2,79 2,70 170 2 97 2 93 2 85 2 76 180 2,98 2,89 2,80 190 - - - - - 3 02 2 92 2 83 90 2,86 2,79 2,70 2,59 2,48 2,39-110 2,96 2,89 2,82 2,72 2,62 2,52-130 3 03 2 96 2 90 2 83 2 73 2 65 500 150 3,08 3,02 2,96 2,91 2,83 170-3 04 3 00 2 95 2 90 180 3,06 3,01 2,94 190 - - - - - 3 12 3 06 2 97 90 2,96 2,88 2,81 2,74 2,56 2,65-110 3,05 2,98 2,92 2,86 2,78 2,70-130 3 13 3 06 3 00 2 94 2 89 2 81 440 150 3,18 3,09 3,06 3,01 2,96 170 3 14 310 3 05 3 00 180 3,17 3,11 3,05 190 - - - - - 3 23 317 3 10 90 3,09 3,01 2,94 2,88 2,82 2,75-110 3,19 3,11 3,05 2,99 2,94 2,89-130 3 27 3 19 3 13 3 07 3 02 2 97 370 150 3,33 3,26 3,20 3,14 3,09 170 328 324 3 18 313 180 3,31 3,25 3,19 190 - - - - - 3 37 3 31 325 90 3,18 3,09 3,03 2,96 2,90 2,85 2,80 2,72 110 3,28 3,20 3,13 3,07 3,02 2,96 2,91 130-3 36 3 28 3 22 3 16 3 11 3 06 330 150 3,42 3,35 3,29 3,23 3,18 170 3 37 3 33 3 27 322 180 3,40 3,34 3,28 190 - - - - - 346 3 40 3 34 Mindestbewehrung entsprechend Abschnitt 3.3.2 beachten. Zwischenwerte sind geradlinig zu interpolieren. 1\ D -L 300 - - 1 96 1,96 1 96 1,96 1 96-2 23 2,39 2 35 2,35 2 35-2 38 2,54 2 61 2,64 2 67 - - 249 2,67 2 73 2,77 2 80-2 66 2,83 2 88 2,93 2 97-2 87 3,00 3 04 3,10 3 16 2,56 2,83 2 97 3,07 3 13 3,19 3 25 auteo7 12 ln.,t;i'nt l Filigran-D-Gitterträger Fertigplatten mit mitwirkender Ortbetonschicht Montagestüzweiten Obergurt 0 12 mm Anlage 5 Blatt 1/3 215129.13 1.15.1-39/11

Nr. Z-15.1-90 vom 13. Februar 2013 Deutsches DIEt Montagestützweiten bei Beschränkung der Durchbiegung aufs 1 0 mm FILIGRAN-D-Gitterträger: OG-0 14 mm, UG 2 0 6 mm Diagonalen: 2 0 ~ 7 mm Elementdicke ~ 50 mm Träger- Träger- Zulässige Montagestützweiten [m) abstand höhe bei einer Gesamtdicke h [mm] von [mm] [mm] 120 140 160 180 200 220 240 90 2,51 2,42 2,33 2,25 2,20 2,14 2,07 110-2 67 2 57 2 49 2 41 2 34 2 24 750 625 550 500 440 370 330 130 - - 2,77 2,67 2,60 2,48 2,33 150 - - - 2 84 2 72 2 56 2 41 170 - - - - 2,72 2,60 2,44 180 - - - - - 2 61 244 90 2,71 2,60 2,50 2,42 2,36 2,29 2,23 110-2 87 2 76 2 67 2 59 2 52 2 45 130 - - 2,97 2,87 2,79 2,71 2,63 150 - - - 3 04 2 95 2 86 2 76 170 - - - - 3,04 2,95 2,80 180 - - - - - 2 99 2 81 90 2,82 2,73 2,63 2,54 2,47 2,40 2,34 110-2 98 2 90 2 81 2 72 2 64 2 57 130 - - 3,08 3,01 2,93 2,85 2,77 150 - - - 3 15 3 08 3 01 "'2 93 170 - - - - 3,15 3,09 3,02 180 - - - - - 315 3 07 90 2,88 2,81 2,73 2,64 2,56 2,49 2,43 110-3 06 2 98 2 91 2 83 2 75 2 67 130 - - 3,17 3,09 3,02 2,96 2,87 150 - - - 3 22 3 16 310 3 04 170 - - - - 3,23 3,17 3,11 180 - - - - - 3 23 317 90 2,99 2,91 2,83 2,76 2,69 2,62 2,56 110-3 17 3 09 3 02 2 94 2 88 2 81 130 - - 3,28 3,20 3,13 3,07 3,00 150 - - - 3 34 3 27 3 21 3 15 170 - - - - 3,34 3,28 3,22 180 - - - - - 3 34 3 28 90 3,12 3,03 2,96 2,90 2,84 2,78 2,72 110-3 33 3 22 315 3 08 3 03 2 97 130 - - 3,41 3,33 3,27 3,21 3,15 150 - - - 3 49 3 42 3 35 3 29 170 - - - - 3,48 3,43 3,37 180 - - - - - 349 343 90 3,20 3,11 3,05 2,98 2,92 2,87 2,82 110-3 38 3 30 3 23 3 16 3 11 3 05 130 - - 3,50 3,42 3,36 3,30 3,24 150 - - - 3 58 3 51 345 3 38 170 - - - - 3,58 3,53 3,46 180 - - - - - 3 59 3 53 ' 260 300 2,00 1,80 2 12 1 86 2,21 1,96 2 26 1 96 2,26 1,96 2 26 1 96 2,18 2,07 2 39 2 20 2,53 2,29 2 61 2 37 2,65 2,35 2 66 2 35 2,28 2,19 2 51 2 40 2,70 2,52 2 86 2 60 2,90 2,64 2 93 2 65 2,37 2,27 2 60 249 2,80 2,67 2 97 2 79 3,06 2,82 3 11 2 84 2,49 2,38 2 74 2 62 2,94 2,81 3 09 2 96 3,17 3,01 3 22 3 06 2,65 2,53 2 91 2 80 3,10 3,00 3 24 314 3,31 3,21 3 37 3 27 2,76 2,63 3 00 2 92 3,19 3,10 3 33 3 24 3,41 3,31 3 47 3 37 ln... ~. fiir 1. -~ ~ 12 v' --- \, Mindestbewehrung entsprechend Abschnitt 3.3.2 beachten. Zwischenwerte sind geradlinig zu interpolieren. Filigran-D-Gitterträger Fertigplatten mit mitwirkender Ortbetonschicht Montagestützweiten Obergurt 0 14 mm Anlage 5 Blatt 2/3 Z15129.13 1.15.1-39/11

Nr. Z-15.1-90 vom 13. Februar 2013 Deutsches DIEt Montagest u ""tzweiten bei Beschränkung der Durchbiegung auf ::; 10 mm FILIGRAN-D-Gitterträger: OG-0 16 mm, UG 2 0 6 mm Diagonalen: 2 0 ;::: 7 mm Elementdicke;::: 50 mm Träger- Träger- Zulässige Montagestützweiten [m] abstand höhe bei einer Gesamtdicke h [mm] von [mm] [mm] 120 140 160 180 200 220 240 70 2,24 2,17 2,10-80 2,40 2,33 2,27 2,21 90 2 61 2 54 247 2 41 - - - 750 110 2,83 2,75 2,69 2,63 2,57 2,44 130 2 96 288 2 82 2 67 2 44 150 3,03 2,87 2,67 2,44 180 - - - - 2 67 244 70 2,37 2,30 2,23-80 2,51 2,44 2,38 2,33-90 2 75 2 67 2 60 2 54 - - - 625 110-2,98 2,90 2,83 2,77 2,71 2,66 130-3 11 3 04 2 97 2 91 2 85 150 3,19 3,11 3,05 2,93 180 - - - 3 20 2 93 70 2,47 2,39 2,32 - - 80 2,60 2,53 2,46 2,41 90 2 84 2 76 2 69 2 63 - - - 550 110 3,09 3,00 2,93 2,87 2,81 2,75 130-3 23 3 15 3 08 3 02 2 96 150 3,30 3,23 3,16 3,10 180 - - - 3 34 3 27 70 2,54 2,46 2,39-80 2,67 2,59 2,53 2,47-90 2 91 2 83 2 76 2 70 - - - 500 110-3,17 3,09 3,01 2,95 2,89 2,83 130 3 32 3 24 316 3 10 3 04 150 3,39 3,32 3,25 3,19 180 - - - 3 43 3 36 70 2,64 2,56 2,48-80 2,76 2,68 2,62 2,56 90 3 02 2 93 2 86 2 79 - - - 440 110-3,28 3,20 3,12 3,05 2,99 2,93 130 - - 344 3 36 3 28 321m 150-3,52 3,44 3,37 0 180 - - - - 3 54 70 2,77 2,69 2,62-80 2,88 2,81 2,74 2,68-90 3 16 3 07 2 99 2 92 - - - 370 110 3,44 3,35 3,27 3,20 3,14 3,08 130 3 61 3 52 3 45 3 37 3 31 150 3,69 3,61 3,54 3,47 180 - - - - - 3 71 3 64 70 2,84 2,76 2,70 2,64 2,59 2,54 80 2,96 2,88 2,81 2,75 2,70 2,65-90 323 3 14 3 07 3 00 2 94 2 89 2 84 330 110 3,49 3,41 3,34 3,27 3,21 3,16 130 3 66 3 58 3 51 345 3 39 150 3,77 3,69 3,63 3,56 180 - - - - - 3 81 3 74 Mindestbewehrung entsprechend Abschnitt 3.3.2 beachten. Zwischenwerte sind geradlinig zu interpolieren. ~I OCnstitut ~r Baut chnik 26 30~ - - - - - 2,26 1,96 2 26 1 96 2,26 1,96 2 26 1 96 - - - - - - 2,61 2,35 2 71 2 35 2,71 2,35 2 71 2 35 - - - - - 2,70 2,62 2 90 2 67 3,05 2,67 3 08 2 67 - - 2,78 2,69 2 98 2 88 3,13 2,93 3 30 2 93 - - - - - - 2,88 2,79 3 09 2 99 3,24 3,14 3 42 3 31 - - 3,02 2,93 3 25 314 3,41 3,29 3 58 3 47 - - 2 80 2 71 3,11 3,02 3 33 3 24 3,51 3,41 3 68 3 58 Filigran-D-Gitterträger Fertigplatten mit mitwirkender Ortbetonschicht Montagestützweiten Obergurt 016 mm Anlage 5 Blatt 3/3 215129.13 1 1ii 1-::IQ/11

Nr. Z-15.1-90 vom 13. Februar 2013 Deutsches DIEt Nachweis der Beschränkung der Rissbreite bei Verwendung von Gitterträgern mit glatten Untergurten und Zulagen aus Betonrippenstahl DIN 1045-1 :2008-08 Der Nachweis der Beschränkung der Rissbreite glatte Stäbe darf analog DIN 1045-1, Abschnitt 11.2 geführt werden, jedoch gelten die Werte der folgenden Tabelle anstatt der Tabelle 20 aus DIN 1045-1. Tabelle 21 der Norm darf glatte Betonstähle nicht verwendet werden. DIN EN 1992 1 1/NA:2011-01 Der Nachweis der Beschränkung der Rissbreite glatte Stäbe darf analog DIN EN 1992-1-1/NA 2011-01, Abschnitt 7.3.3 geführt werden, jedoch gelten die Werte der folgenden Tabelle anstatt der Tabelle NA.7.2 aus DIN EN 1992-1-1:2011-01. Tabelle 7.3N aus DIN EN 1992-1-1 darf glatte Betonstähle nicht verwendet werden. Zeile S alte 1 2 3 Stahlspannung crs [N/mm 2 ] Grenzdurchmesser der Stäbe in mm wk = 0,4mm wk = 0,3mm wk = 0,2mm 1 160 14 14 2 200 14 11 3 240 10 8 4 280 7 6 5 320 6 6 ~360 Filigran-D-Gitterträger Fertigplatten mit statisch mitwirkender Ortbetonschicht Nachweis der Beschränkung der Rissbreite bei glatten Untergurten Anlage 6 215129.13 1.15.1-39/11

Nr. Z-15.1-90 vom 13. Februar 2013 Deutsches OIEt Von DIN 1045-1:2008-08 abweichende Regeln die Bemessung im Endzustand 1 Zusammenwirken von Fertigteilen und Ortbeton (1) Bei der Bemessung von durch Ortbeton ergänzten Fertigteilquerschnitten darf so vorgegangen werden, als ob der Gesamtquerschnitt von Anfang an einheitlich hergestellt worden wäre. Voraussetzung hier ist, dass die unter dieser Annahme in der Fuge wirkenden Schubkräfte durch Bewehrungen nach den "Besonderen Bestimmungen", Abschnitt 3.3.3.4 aufgenommen und die Fuge zwischen dem ursprünglichen Querschnitt und der Ergänzung ausreichend rau ausgeführt wird (siehe "Besondere Bestimmungen", Abschnitt 2.2.2). (2) Schubkraftübertragung in Fugen a) Für die Rauhigkeit der Fuge gilt, dass die Oberfläche der Fertigplatten eine definierte Rauhigkeit gemäß DAfStb-Heft 525, Abschnitt zu 1 0.3.6 aufweist. b) Der Bemessungswert der in der Kontaktfläche zwischen Ortbeton und Fertigteil oder in nachträglich ergänzten Querschnitten zu übertragenden Schubkraft je Längeneinheit darf nach Gleichung (1) ermittelt werden: Fcdj VEd VEd=- - Fcd z ( 1) Dabei ist Fcc1i der Bemessungswert des über die Fuge zu übertragenden Längskraftanteils Fcd der Bemessungswert der Gurtlängskraft infolge Biegung im betrachteten Querschnitt mit _ MEd F. cd z c) Ohne Anordnung einer VerbundbewehrunQ beträgt der Bemessungswert der aufnehmbaren Schubkraft in Fugen von Verbundbauteilen einschließlich der Fugen zwischen Decken- und Wandelementen: vrd,ct = lo,042 111 ßct fck 113 -J..L O"Ndj b (2) Dabei ist n 1 = 1,0 Normalbeton; Leichtbeton nach DIN 1045-1, Tabelle 10 ßct der Rauigkeitsbeiwert nach Tabelle 1 und Absatz d) fck crnd der charakteristische Wert der Betondruckfestigkeit des Ortbetons oder des Fertigteils (der kleinere Wert ist maßgebend) in N/mm 2 die Normalspannung senkrecht zur Fuge ( crnd < 0 als Betondruckspannung) in N/mm 2 ned b der untere Bemessungswert der Normalkraft senkrecht zur Fu DIN 1045-1, Bild 35a) die Breite der Kontaktfläche (z. B. einer Horizontalfuge) Filigran-D-Gitterträger Fertigplatten mit statisch mitwirkender Ortbetonschicht von DIN 1045-1 abweichende Regeln die Bemessung Anlage 7 Blatt 1/4 Z15129.13 1.15.1-39/11