Ausschreibung Internationale Deutsche Einzelmeisterschaften ID - Judo 04. Mai 2019 in Bocholt

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Transkript:

Ausschreibung Internationale Deutsche Einzelmeisterschaften ID - Judo 04. Mai 2019 in Bocholt VERANSTALTER: Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.v. in Kooperation mit dem Deutschen Judo-Bund e.v. AUSRICHTER: SC Budokan Bocholt e. V. Abteilung Judo mit Handicap VERANSTALTUNGSORT: Sporthalle Euregio-Gymnasium Unter den Eichen 6 46397 Bocholt ORGANISATIONSLEITUNG: Deutscher Behindertensportverband e.v. KAMPF-/SCHIEDSGERICHT: Günter Geist, Abteilungsleiter Judo im DBS Dr. Wolfgang Janko, stellv. Abteilungsleiter Judo im DBS Alwin Brenner, Leistungsbeauftragter G-Judo im DBS Die Kampfrichter werden von Angelika Wilhelm, KR Referentin des DBS/und oder dem zuständigen Landes KRR eingeladen in dem die Meisterschaft stattfindet und an den man die Aufgaben delegieren kann. ÄRZTLICHE BETREUUNG: Wird vom Ausrichter gestellt ZEITPLAN der Int. Deutschen Einzelmeisterschaften im ID Judo Wiegen: Freitag, 03. Mai 2019 18:00 Uhr - 20:00 Uhr Sporthalle Euregio-Gymnasium, Unter den Eichen 6, 46397 Bocholt Nachwiegen: Samstag, 04. Mai 2019 08:00 Uhr 09:00 Uhr Sporthalle Euregio-Gymnasium, Unter den Eichen 6, 46397 Bocholt Für das Wiegen stellt der Ausrichter eine/n Offiziellen oder KR. Kämpfer des ausrichtenden Vereins müssen von einem/r neutralen offiziellen Person gewogen werden.

Kampfbeginn: Siegerehrung: ca. 10:00 Uhr nach der offiziellen Eröffnung ca. 17:00 Uhr Abendveranstaltung: ca. 19:00 Uhr I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. Es gelten die z.z. gültige DBS-Sportordnung, Wettkampfordnung Judo im DBS und der Anti-Doping- Code des DBS. 2. Diese Internationale Deutsche Meisterschaft wird durchgeführt für Judoka mitgeistiger Behinderung. 3. Sportler/innen, die zusätzlich zu ihrer Behinderung an Erkrankungen leiden, die durch Wettkampfsport verschlimmert werden können, sind von der Teilnahme an Deutschen Meisterschaften ausgeschlossen. Endoprothesenträger/innen und Teilnehmer/innen mit Herzerkrankungen sind von der Teilnahme an diesen Turnieren ausgeschlossen. U.a. trifft dies in der Regel für Personen zu, die Implantate (z.b. künstliche Gelenke, Herzschrittmacher, usw.) haben oder z.b. einen Herzinfarkt überstanden haben (siehe Ausnahmeregelung). Ausnahmeregelung: Ausnahmen sind bis zum 01.04.2019 durch den DBS-Verbandsarzt zu genehmigen (Dies gilt unabhängig von der Sporttauglichkeitsbescheinigung im Sportgesundheitspass durch den behandelnden Arzt. Details sind dem Papier zur Leistungssporttauglichkeit des DBS zu entnehmen). 4.Teilnehmer: weibliche und männliche Judokas mit geistiger Behinderung in den Wettkampfklassen I und II (III) (Beurteilungsskala DBS), mit gültigem sportärztlichen Attest (s. Schutzbestimmungen) Die Sporttauglichkeitsbescheinigung darf nicht älter als 12 Monate sein Mindestgraduierung 8. Kyu (weiß-gelber Gürtel), Ein Start ist nur im weißen Judogi möglich. Deutsche Teilnehmer benötigen einen gültigen DJB Pass oder DBS-Startpass In der Wettkampfklasse II/III wird nach den Regeln der Wettkampfklasse II (Stand) gekämpft Sportliche Leitung: Gewichtsklassen: Wettkampfmodus: Verbotene Handlungen: Dr. Wolfgang Janko, stellv. Abteilungsleiter Judo im DBS Alwin Brenner Günter Geist Frauen (Jahrgänge 2003 und älter) -48 kg, -52 kg, -57 kg, -63 kg, -70 kg, -78 kg, +78 kg Männer (Jahrgänge 2003 und älter) -60 kg, -66 kg, -73 kg, -81 kg, -90 kg, -100 kg, +100 kg Bis 5 Teilnehmer pro Gewichtsklasse Poolsystem Jeder gegen Jeden, Bei 2 Teilnehmern Best of 3 ab 6 Teilnehmer pro Gewichtsklasse Doppel - KO - System Verbot sämtlicher Hebel- und Würgetechniken,

Verbot des Griffes um den Nacken, ohne den Judogi zu fassen (Schwitzkasten) Kampfzeit: Mattenzahl: Die Kampfzeit beträgt effektiv 3 Minuten 2 Matten für die IDEM II. STARTBERECHTIGUNG Startberechtigt sind alle sportgesunden (die Sporttauglichkeitsbescheinigung darf nicht älter als 12 Monate sein!) Mitglieder von Vereinen (und Startgemeinschaften) der Landesverbände des DBS, die angeschlossenen Fachverbände des DBS (sofern diese keine eigenen Deutschen Meisterschaften durchführen) sowie die geistigehinderten Mitglieder des Deutschen Judo-Bundes (gültiger Judopass) und bei (Int. DM) die Mitglieder der eingeladenen ausländischen Behindertensportverbände. Personen, die zusätzlich zu ihrer Behinderung an Erkrankungen leiden, die durch Wettkampfsport verschlimmert werden können, sind von der Teilnahme an Deutschen Meisterschaften ausgeschlossen. Unter anderem trifft dies in der Regel für Personen zu, die Implantate (z. B. künstliche Gelenke, Herzschrittmacher usw.) haben oder z. B. einen Herzinfarkt überstanden haben. Ausnahmen sind vor der Meldung zur Deutschen Meisterschaft durch den DBS-Verbandsarzt zu genehmigen (dies gilt unabhängig von der Sporttauglichkeitsbescheinigung durch den behandelnden Arzt, die - wie bereits oben erwähnt - nicht älter als 12 Monate sein darf. Details sind dem Papier zur Leistungssporttauglichkeit des DBS zu entnehmen). Bei allen Sportler/innen aus dem Bereich des DBS und dessen angeschlossenen Fachverbänden wird der bei der Meisterschaft gemeldete Verein für die Startberechtigung registriert. Der Veranstalter behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl Alters- und Gewichtsklassen zusammenzulegen. (Anmerkung: Grundsätzlich gelten bei paralympischen Sportarten die internationalen Klassifizierungsregeln) III. KLASSIFIZIERUNG Nur klassifizierte Sportler/innen sind startberechtigt! (Anmerkung: jede DBS-Abteilung/Fachbereich ist verpflichtet, eine Klassifizierungsliste ihrer Teilnehmer an (Internationalen) Deutschen Meisterschaften zu führen und zusammen mit der Ausschreibung zu veröffentlichen!) Sportler/innen, die nicht in der offiziellen Klassifizierungsliste enthalten sind, können gemeldet werden, wenn der Meldung eine komplett ausgefüllte Beurteilungsskala des Deutschen Behindertensportverbandes für Menschen mit geistiger Behinderung beigelegt wird. IV. SCHUTZBESTIMMUNGEN 1. Mit Abgabe der Meldung gewährleisten die Vereine und Startgemeinschaften die Wettkampffähigkeit der gemeldeten Teilnehmer/innen. 2.Alle gemeldeten Teilnehmer/innen müssen im Besitz eines gültigen Sportgesundheits- und Startpasses bzw. Judopasses sein.

3. Die Sportgesundheitspässe sind vor Veranstaltungsbeginn vereinsweise oder landesverbandsweise im Wettkampfbüro zwecks Überprüfung abzugeben. Das letzte ärztliche Untersuchungsdatum im Sportgesundheitspass darf nicht länger als 12 Monate (vom letzten Tag der jeweiligen Veranstaltung gerechnet)zurückliegen. Für Teilnehmer/innen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, besteht kein Startrecht. Ausländische Teilnehmer/innen müssen eine entsprechende medizinische Zulassung ihres nationalen Behindertensportverbandes oder den internationalen Startpass vorlegen. V. DOPING Doping ist nach den Bestimmungen des Deutschen Behindertensportverbandes e.v. (DBS - NPC) verboten. Gültigkeit hat der Anti-Doping-Code des DBS und die Regelwerke der WADA, des IPC, der NADA und bei Internationalen Veranstaltungen die des betreffenden Internationalen Sportfachverbandes. Mit der Abgabe der Meldung zur Veranstaltung erkennt der Sportler die Anti-Doping-Regelwerke in ihrer jeweils gültigen Fassung an (abrufbar unter www.dbs-npc.de). Dopingkontrollen werden durch den Anti-Doping - Beauftragten des DBS veranlasst und können stichprobenartig durchgeführt werden. Die Einnahme oder das Mitführen von Medikamenten, die auf der aktuellen WADA-Verbotsliste stehen, ist verboten; bei Verstoß gilt die absolute Eigenverantwortung. Müssen jedoch aus therapeutischen Gründen Medikamente eingenommen werden, die auf der aktuellen WADA-Verbotsliste stehen, so muss darüber ein schriftlicher Nachweis bei einer Dopingkontrolle vorgelegt werden: * Vorlegen eines Nachweises bei ärztlich verordneten Medikamenten und deren Einnahme (ärztliches Attest mit Diagnose(n) in Kopie nicht älter als 12 Monate!), * für Athleten im NADA-Testpool (ATP, NTP oder RTP) gilt: die Einnahme verbotener, aber therapeutisch notwendiger Medikamente ist durch eine Ausnahmegenehmigung (TUE) in Kopie nachzuweisen. Fehlt dieser Indikationsnachweis, so wird bei einem positiven Ergebnis der Dopingprobe ein Rechtsverfahren des DBS-Rechtsausschuss eingeleitet und der Sportler muss wegen Dopingvergehens mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Sie können die Dopingrelevanz Ihres Medikamentes auch unter www.nadamed.de direkt online abfragen. Weitere Informationen zum TUE-Verfahren finden Sie zudem auf der NADA Homepage www.nada-bonn.de unter der Rubrik Medizin. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das Referat Medizin/Anti-Doping im DBS. VI. HAFTUNG Der DBS und seine Organe haften für Schäden nur in den Grenzen und im Umfang des zur Verfügung stehenden Haftpflicht-Versicherungsschutzes. Die Haftung für darüber hinausgehende Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der abgeschlossene Versicherungsvertrag kann jederzeit bei der DBS Geschäftsstelle eingesehen werden. Ansprüche aus den Sportunfall - Versicherungsverträgen der Landessportbünde des DBS werden von dieser Haftungsbegrenzung nicht berührt.

VII. MELDUNGEN Meldungen sind nur schriftlich über die zuständigen Landesbehindertensportverbände auf der beiliegen- Den, offiziellen Meldeliste abzugeben. Meldeanschrift: DBS / Sarah Winkler Tulpenweg 2-4 50226 Frechen Email: winkler@dbs-npc.de und Wolfgang Janko Doornbeckeweg 32 48161 Münster Email: Wolfgang.Janko@t-online.de Vorabmeldung : Bis 01. März 2019 Email: Wolfgang.Janko@t-online.de Meldeschluss: 20. April 2019 Der Meldeschluss ist unbedingt einzuhalten. Spätere Meldungen sind Nachmeldungen, wobei sich das Startgeld auf 20 pro Teilnehmer erhöht. Auch in diesen Fällen gilt die Gegenzeichnung des Landesbehindertensportverbandes als Notwendigkeit für einen Start bei der IDM, die allerspätestens bei der Ankunft vorzuliegen hat. Das erhöhte Startgeld muss vorher überwiesen werden (Nachweis Überweisungsauftrag!) oder in bar bei Ankunft bezahlt werden. Eine Meldung ist nur dann komplett, wenn der vollständige Organisationsbeitrag überwiesen wurde.

VIII. ORGANISATIONSBEITRAG / KOSTENREGELUNG Der Organisationsbeitrag beträgt 10,00 pro Starter und muss bis zum Meldeschluss auf das Konto des Deutschen Behindertensportverbandes Sparkasse Köln Bonn BLZ 370 501 98 Konto 1931 455 644 IBAN DE40 3705 0198 1931 4556 44 Verwendungszweck: IDM ID-Judo + Name des Teilnehmers und/oder Verein überwiesen werden. Gezahlte Organisationsbeiträge werden bei Nicht - Teilnahme nicht zurückerstattet! Diese Gelder dienen zur Deckung des Verwaltungskostenaufwandes und der Vorbereitungskosten der Veranstaltung. Bei Nachmeldungen wird der doppelte Organisationsbeitrag fällig (20,00 ) KOSTENREGELUNG: Die Kosten der An- und Abreise sowie der Unterkunft und Verpflegung der Teilnehmer/-innen gehen zulasten der Teilnehmer/-innen, Vereine, Verbände, Nationen oder Delegationen. Diese übernimmt weder der DBS noch der Ausrichter! Quartiermöglichkeiten: Kostengünstige Übernachtungsmöglichkeiten können in begrenzter Anzahl auf Anfrage bereitgestellt werden. Anfrage ist zu richten an Jürgen Hatzky Mail: info@sc-budokan-bocholt.de Europa-Haus Bocholt, Kontakt: Michaela Achterhoff Tel.: 02871-21765-601 Haus Lebenshilfe Grenzenlos, Leitung Klaudia Kortenkamp Tel.: 02871-2360100 8 DZ mit Bad. DJH Xanten, Kontakt Tel.: 02801-98500 ca. 35km von Bocholt entfernt Jugendburg Gemen für Gruppen, Kontakt: Tel.: 02861-92200 ca. 24km von Bocholt entfernt.

IX. PROTESTE 1. Proteste während der Veranstaltung müssen schriftlich mit einer Begründung durch den Mannschaftsführer oder den/die betroffene/n Sportler/-innen beim Kampf-/Schiedsgericht eingereicht werden. Der Protest muss spätestens 30 Minuten nach Bekanntwerden eines Protestgrundes vorliegen. Mit dem Einreichen des Protestes ist eine Protestgebühr in Höhe von 50,00 zu hinterlegen. Die Protestgebühr wird zurückgezahlt, sofern dem Protest stattgegeben wird. 2. Gegen die Entscheidung des Kampf-/Schiedsgerichtes kann beim zuständigen Abteilungsvorstand Protest eingelegt werden. Der Protest ist innerhalb von 48 Stunden nach Beendigung der Veranstaltung schriftlich bei der Geschäftsstelle des DBS einzureichen. Es gilt der Poststempel. Die Protestgebühr in Höhe von 100,00 ist diesem Widerspruch in Form eines Verrechnungsschecks beizulegen. Die Protestgebühr wird zurückgezahlt, sofern dem Protest stattgegeben wird. 3. Den weiteren Verfahrensablauf regelt die Rechtsordnung. 4. Wird der Protestgrund erst nach Beendigung der Veranstaltung bekannt, muss der Protest spätestens 48 Stunden nach Beendigung dieser, schriftlich bei dem zuständigen Abteilungsvorstand über die Geschäftsstelle des DBS eingereicht werden. Mit dem Einreichen des Protestes ist eine Protestgebühr in Höhe von 75,00 in Form eines Verrechnungsschecks beizufügen. Die Protestgebühr wird zurückgezahlt, sofern dem Protest stattgegeben wird. Anlagen: Anmeldebogen Günter Geist Vorsitzender der DBS-Abteilung Judo Wolfgang Janko stellv. Vorsitzender DBS Abteilung Judo

M e l d e b o g e n Internationale Deutsche Meisterschaft im ID-Judo 2019 Männer WK I Name Vorname Gewicht Verein Verantwortlicher Betreuer E-Mail (Betreuer): Telefon (Betreuer): Meldung: Schriftlich mit diesem Meldebogen an: Sarah Lippold, DBS Tulpenweg 2-4, 50226 Frechen Email: Lippold@dbs-npc.de Durchschrift: Wolfgang Janko Mail: Wolfgang.Janko@t-online.de Meldeschluss: 20.April 2019 Klassifizierung: Es gilt die Beurteilungsskala des Deutschen Behindertensportverbandes für Menschen mit geistiger Behinderung Organisationsbeitrag: 10,- EUR pro Teilnehmer/in Stempel und Unterschrift des zuständigen Landesverbandes Unterschrift des Betreuers

M e l d e b o g e n Internationale Deutsche Meisterschaft im ID-Judo 2019 Frauen WK I Name Vorname Gewicht Verein Verantwortlicher Betreuer E-Mail (Betreuer): Telefon (Betreuer): Meldung: Schriftlich mit diesem Meldebogen an: Sarah Lippold, DBS Tulpenweg 2-4, 50226 Frechen Email: Lippold@dbs-npc.de Durchschrift: Wolfgang Janko Mail: Wolfgang.Janko@t-online.de Meldeschluss: 20.April 2019 Klassifizierung: Es gilt die Beurteilungsskala des Deutschen Behindertensportverbandes für Menschen mit geistiger Behinderung Organisationsbeitrag: 10,- EUR pro Teilnehmer/in Stempel und Unterschrift des zuständigen Landesverbandes Unterschrift des Betreuers

M e l d e b o g e n Internationale Deutsche Meisterschaft im ID-Judo 2019 Männer WK II/III Name Vorname Gewicht Verein Verantwortlicher Betreuer E-Mail (Betreuer): Telefon (Betreuer): Meldung: Schriftlich mit diesem Meldebogen an: Sarah Lippold, DBS Tulpenweg 2-4, 50226 Frechen Email: Lippold@dbs-npc.de Durchschrift: Wolfgang Janko Mail: Wolfgang.Janko@t-online.de Meldeschluss: 20.April 2019 Klassifizierung: Es gilt die Beurteilungsskala des Deutschen Behindertensportverbandes für Menschen mit geistiger Behinderung Organisationsbeitrag: 10,- EUR pro Teilnehmer/in Stempel und Unterschrift des zuständigen Landesverbandes Unterschrift des Betreuers

M e l d e b o g e n Internationale Deutsche Meisterschaft im ID-Judo 2019 Frauen WK II/III Name Vorname Gewicht Verein Verantwortlicher Betreuer E-Mail (Betreuer): Telefon (Betreuer): Meldung: Schriftlich mit diesem Meldebogen an: Sarah Lippold, DBS Tulpenweg 2-4, 50226 Frechen Email: Lippold@dbs-npc.de Durchschrift: Wolfgang Janko Mail: Wolfgang.Janko@t-online.de Meldeschluss: 20.April 2019 Klassifizierung: Es gilt die Beurteilungsskala des Deutschen Behindertensportverbandes für Menschen mit geistiger Behinderung Organisationsbeitrag: 10,- EUR pro Teilnehmer/in Stempel und Unterschrift des zuständigen Landesverbandes Unterschrift des Betreuers