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FHTW Amtliches Mitteilungsblatt Inhalt Seite Ordnung für die Festsetzung der Zulassungszahl 133 zur Zulassungsbeschränkung für das grundständige Fernstudium Wirtschaftsingenieurwesen, 1. Fachsemester, der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zum Wintersemester 2005/06 Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Herausgeber: Redaktion: Die Hochschulleitung der FHTW Berlin Treskowallee 8 10318 Berlin Rechtsstelle Telefon: 5019-2813 Telefax: 5019-2815 13.07.2005

Seite 132 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin

Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite 133 Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Ordnung für die Festsetzung der Zulassungszahl zur Zulassungsbeschränkung für das grundständige Fernstudium Wirtschaftsingenieurwesen, 1. Fachsemester, der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zum Wintersemester 2005/06 vom 2. Mai 2005 Auf Grund von 12 Abs. 1 Nr. 14 der Satzung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.2002 (AMBl. FHTW Berlin Nr. 27/02) hat der Akademische Senat zur Ausführung von 3 Abs. 1 Berliner Hochschulzulassungsgesetz (BerlHZG) vom 29. Mai 2000 (GVBl. S. 327) die folgende Ordnung erlassen: I. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich Die Vorschriften dieser Ordnung regeln die Vergabe von Studienplätzen für das grundständige Fernstudium Wirtschaftsingenieurwesen zum Wintersemester 2005/06. 2 Status der Studierenden Die Teilnehmer/innen des grundständigen Fernstudiums Wirtschaftsingenieurwesen sind Studenten und Studentinnen im Sinne des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG). 3 Regelung der Festlegung der Studienplätze Die Zahl der Studienplätze wird auf 40 zum Wintersemester 2005/06 festgesetzt. bestätigt durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur am 06.07.2005

Seite 134 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin 4 Frist und Form der Anträge (1) Der Zulassungsantrag muss für das Wintersemester 2005/06 bis zum 15. Juli 2005 bei der FHTW Berlin vollständig eingegangen sein (Ausschlussfrist). (2) Anträge, die der Bewerber/die Bewerberin nach den geltenden Ordnungen ergänzend zum Zulassungsantrag stellen kann, sind mit dem Zulassungsantrag zu stellen. (3) Stellt ein Bewerber/eine Bewerberin mehrere Zulassungsanträge, wird nur über den letzten fristgerecht eingegangenen Zulassungsantrag entschieden. (4) Die FHTW Berlin bestimmt die Form des Zulassungsantrages. Sie bestimmt auch die Unterlagen, die den Anträgen mindestens beizufügen sind sowie deren Form. Sie ist nicht verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Zulassungsanträge können durch Telefax nicht wirksam gestellt werden. (5) Bewerber/innen, die die Bewerbungsfristen versäumen oder den Antrag nicht formgerecht mit den erforderlichen Unterlagen stellen, sind vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. 5 Besondere Erklärungspflichten Der Bewerber/die Bewerberin hat gegenüber der FHTW Berlin eine Versicherung an Eides Statt darüber abzugeben, ob er/sie bereits an einer deutschen Hochschule - als Student/in eingeschrieben ist oder war, gegebenenfalls für welche Zeit er/sie eingeschrieben war sowie ob und wann er/sie das Studium gewechselt hat, - ein Studium erfolgreich abgeschlossen hat: im Falle des Studiums an einer Hochschule in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (neue Bundesländer) erstreckt sich diese Verpflichtung nur auf Studienzeiten nach dem 31. März 1991 und auf Studienabschlüsse nach dem 30. September 1991. 6 Zulassungsbescheid (1) Im Zulassungsbescheid bestimmt die FHTW Berlin einen Termin, bis zu dem der Bewerber/die Bewerberin die Einschreibung vorzunehmen hat. Erfolgt die Einschreibung nicht bis zu diesem Termin, wird der Zulassungsbescheid unwirksam. Lehnt die FHTW Berlin eine Einschreibung des Bewerbers/der Bewerberin ab, weil die übrigen Voraussetzungen für die Aufnahme als Student/in nicht vorliegen, wird der Zulassungsbescheid ebenfalls unwirksam. (2) Bewerber/innen, die nicht zum grundständigen Fernstudium Wirtschaftsingenieurwesen zugelassen werden, erhalten einen Ablehnungsbescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist.

Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite 135 II. Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester 7 Zulassungsvoraussetzungen Der Bewerber/die Bewerberin muss zum Zeitpunkt der Antragstellung die Zulassungsvoraussetzungen für das grundständige Fernstudium Wirtschaftsingenieurwesen erfüllen. Zulassungsvoraussetzungen sind: - Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einer für das beabsichtigte Studium geeigneten Fachrichtung oder - fachgebundene Studienberechtigung gem. 11 des BerlHG. 8 Ablauf des Verfahrens Die Vergabe von Studienplätzen im grundständigen Fernstudium Wirtschaftsingenieurwesen zum Wintersemester 2005/06 richtet sich nach der jeweils geltenden Hochschulzulassungsverordnung. 9 In-Kraft-Treten/Veröffentlichung Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der FHTW Berlin in Kraft.

Seite 136 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin