Entwurf des Berichtsteils zu Teil B Kapitel (Unterschiedliche Kriterien und ihre Funktion im Auswahlverfahren)

Ähnliche Dokumente
Beratungsunterlage zu TOP 5 der 12. Sitzung Gerd Jäger: Öffentlichkeitsbeteiligung und Ablauf des Standortauswahlverfahrens

Am Ende doch wieder Salz? Zur Vergleichbarkeit von Wirtsmedien

Beratungsunterlage zu TOP 3 der 7. Sitzung zu AkEnd

Gemäß Antrag von Herrn Gaßner besteht Klärungsbedarf bezüglich folgender Begriffe im StandAG:

Beratungsunterlage zu TOP 3 der 3. Sitzung Projektstrukturplan, Projektablaufplan von Prof. Dr. Bruno Thomauske

Karlsruher Atomtage Steffen Kanitz

Schreiben vom 15. Dezember 2015 an die AG 3 zur 15. Sitzung Verfasser: Min Stefan Wenzel, Niedersächsisches Umweltministerium, Hannover

Endlagersuche: StandAG und KfK-Gesetz

Entwurf des Berichtsteils zu Teil B Kapitel (Sicherheitsanforderungen des BMU von 2010)

Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen zum Nationalen Entsorgungsprogramm und zum Umweltbericht aus der grenzu berschreitenden Beteiligung

BU N DESG ESELLSCHAFT FUR ENDLAGERUNG

Steffen Kanitz, Stellv. Vorsitzender der Geschäftsführung der BGE

Wie geht es weiter mit der Standortauswahl in Deutschland?

Fachworkshop Ausschlusskriterien für die Standortauswahl Von der weißen Landkarte zu den Teilgebieten 5. September 2017

Neuer Anfang fürs Ende

1. Statuskonferenz Endlagerung Berlin Forum 1: Umsetzung StandAG und Regelungsbedarfe

Zeitbedarf für das Standortauswahlverfahren und für die Errichtung eines Endlagers

Wesentliche Aspekte der Endlagersuche aus Sicht der BGE. GRS-Fachgespräch 2017 Köln Autor U. Heinen-Esser

Standortauswahl für die Endlagerung langlebiger mittelradioaktiver und hochradioaktiver Abfälle in der Schweiz und in Deutschland

Entwurf des Berichtsteils zu Teil B Kapitel bis 6.5.6

der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Schutzziele ATOMRECHT

Entwurf des Berichtsteils zu Teil B Kapitel 8.6 (Informationszugang im Standortauswahlverfahren)

Änderungsmitteilung Berlin, den 19. Januar 2016

Planungswissenschaftliche Kriterien - Entwurf zur weiteren Diskussion. 20. Januar 2016 Prof. Dr. Armin Grunwald, Dr. Ulrich Kleemann, Michael Sailer

Standortauswahlverfahren

Für Bund, Länder und Kommunen fallen durch dieses Gesetz keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand an.

Formulierungshilfe für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Gesetzes

Forschungsbedarfe für die Standortsuche

Artikel 1. Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. (Standortauswahlgesetz - StandAG)

Vorblatt Problem und Ziel

Die Suche nach einem Standort für hoch radioaktive Abfälle in Deutschland. Bietet der Neustart die Chance für eine Lösung?

Anhörung Sicherheitsanforderungen des BMU 2010

Standortauswahlkriterien, Möglichkeiten der Fehlerkorrektur und Alternativen zur Endlagerung in tiefen geologischen Formationen aus Sicht der NEA/IGSC

Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz - StandAG)

Beratungsunterlage zu TOP 6 der 10. Sitzung am 9. Juli 2015 Geowissenschaftliche Kriterien im Rahmen des Standortauswahlverfahrens

[Stand mit Begründung]

Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Gesetzentwurf. 18. Wahlperiode der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe. Geschäftsstelle. gemäß 3 Standortauswahlgesetz

Abschätzung des Zeitbedarfs bis zur Inbetriebnahme des Endlagers

Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle in Deutschland Stand und Perspektive. T. Brasser & M. Navarro 26. Februar 2010

1A- 25. RS-Handbuch Stand 10/17

Entwurf 1. Verfasser: Prof. Dr.-Ing. Wolfram Kudla unter Mitarbeit von Dipl.-Ing. Jörg Weißbach. Datum:

Beratungsunterlage zur 11. Sitzung am 25. August 2015 Prozesswege zur Endlagerstandortbestimmung. Verfasser: Dr. h.c.

Das Schweizer Auswahlverfahren aus Sicht der ESchT

Deutscher Atommüll: Eine Historie voller Fehler und die Chance für einen gemeinsamen Neuanfang

Entwurf Atmende Gliederung Bericht der Kommission Sichere Verwahrung insbesondere hoch radioaktiver Abfälle Stand: 3. Februar 2016

Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz - StandAG)

REALISIERUNGSSCHRITTE ZUR ENTSORGUNG HOCHRADIOAKTIVER ABFÄLLE IN FRANKREICH

Eignung der Standorte Gorleben und Schacht Konrad für die Endlagerung von radioaktivem Müll

Entwurf des Berichtteils zu Teil B Kapitel 1 (Gesetzlicher Auftrag der Kommission)

Einladung für die Workshops Regionen I bis III am 12. Oktober 2015, 20. November 2015 und 15. Januar 2016

A. Zielsetzung. [Stand ]

Methodik für Sicherheitsbetrachtungen und Sicherheitsuntersuchungen

ATOMMÜLLLAGER FÜR DEN HOCHRADIOAKTIVEN MÜLL

Welche Gesteine benötigt man für ein sicheres Endlager? Braucht man sonst noch etwas?

Mindestanforderung Minimale Tiefe des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs geleistet. Sie entspricht der geforderten Mindestmächtigkeit des Deckgebirge

Schreiben von Prof. Dr.-Ing. Wolfram Kudla vom 10. April 2015 zur Stellungnahme der Niedersächsischen Landesregierung vom 8.

Atommüll lagern - aber wie?

Bevölkerung ist es möglich, eine hohe gesellschaftliche Legitimation des Auswahlverfahrens für Endlagestandorte zu erreichen."'

Gemeinsame Stellungnahme von BMUB und BMWi zur Anhörung Bergrecht der Arbeitsgruppe 2 am 13. April 2015

Wirtsgesteine und geowissenschaftliche Kriterien in internationalen Endlagerkonzepten

Ländersicht auf die Abfrage der geologischen Daten

Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe. Geschäftsstelle. gemäß 3 Standortauswahlgesetz

DIE RÜCKHOLBARKEIT VON BEHÄLTERN MIT RADIOAKTIVEN ABFÄLLEN IN STEINSALZ-FORMATIONEN

Wortprotokoll der 8. Sitzung

Beratungsunterlage für die 15. Sitzung am 17. Dezember 2015

Entwurf des Berichtsteils zu Teil B Kapitel 6.5.2

Bürgerdialog Standortsuche der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe

Entwurf des Berichtsteils zu Teil B Kapitel (Nachweisführung für den sicheren Einschluss)

Atomrecht Juristinnen und Juristen bringen Licht in den Paragrafendschungel

Sind alle Fragen zur Endlagerung schon gelöst?

Entwurf des Berichtsteils zu Teil B Kapitel 6.5.2

Entwurf des Berichtsteils zu Teil B Kapitel (Nachweisführung für den sicheren Einschluss)

Vergleichende Analyse der tschechischen Endlagerkriterien

Wohin mit dem Atommüll?

Erkundung und Sicherheitsbewertung von Salzformationen im Standortauswahlverfahren

Chronologie Bergwerk Gorleben - Stand:

Die vergleichende Sicherheitsanalyse

Bürgerdialog Standortsuche der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe

Entwurf des Berichtsteils zu Teil B Kapitel 8.3 (Rechtsschutz)

Wohin mit dem Atommüll?

Abschlussbericht der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe

Entwurf des Berichtsteils zu Teil B Kapitel bis 6.5.6

Beratungsunterlage zur 14. Sitzung TOP 7 Harmut Gaßner: Fortführung der Erörterung der Bürgerbeteiligung nach StandAG

der BGE zum 1. September aufnehmen und für die Bereiche Standortauswahl und Produktkontrolle verantwortlich sein.

Perspektivwechsel: Warum lehnen Betroffene ein Endlager ab?

DIE BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG

Einführung durch BMWi. am 18. April um 11:00 Uhr. in der Aula des BMWi

Gutachten. Planungswissenschaftliche Abwägungskriterien

Anhang II: Zur Bedeutung quantitativer und qualitativer Auswahlkriterien

Entwurf des Berichtsteils zu Teil B Kapitel (Prozess- und Endlagermonitoring)

Beratungsunterlage zu TOP 7 der 14. Sitzung am 24. November 2015

Endlagerung hochradioaktiver Abfälle

Ressortforschung des Bundesumweltministeriums in der Endlagerung

" 13 Ermittlung in Betracht kommender Standortregionen und Auswahl für übertägige

Wohin mit dem Rest? Zum Verbleib radioaktiver Abfälle

Probleme beim Start des neuen Standortauswahlverfahrens?

Eckpunktepapier zur Endlagerung Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle in Deutschland. Endlagerung streitfrei stellen

Transkript:

Geschäftsstelle Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß Standortauswahlgesetz Entwurf des Berichtsteils zu Teil B Kapitel.. (Unterschiedliche Kriterien und ihre Funktion im Auswahlverfahren) Vorlage der Vorsitzenden der AG für die 1. Sitzung der Kommission am 1. Juni 01 ERSTE LESUNG BEARBEITUNGSSTAND: 0.0.01. Juni 01

Kapitel B... Unterschiedliche Kriterien und ihre Funktion im Auswahlverfahren Bearbeitungsstand: 0.0.01 Armin Grunwald und Michael Sailer

1 1 1 1 1 1 1 1 0 1 0 1 0 1 0... Unterschiedliche Kriterien und ihre Funktion im Auswahlverfahren Das Auswahlverfahren für eine Anlage zur Endlagerung für insbesondere hochradioaktive Abfälle mit bestmöglicher Sicherheit wird stufenweise und kriteriengesteuert durchgeführt. Die Kommission schlägt die Verwendung folgender Arten von Kriterien vor: Geowissenschaftliche Ausschlusskriterien Geowissenschaftliche Mindestanforderungen Geowissenschaftliche Abwägungskriterien Prüfkriterien Planungswissenschaftliche Kriterien Sozioökonomische Potentialanalyse Begriffsbestimmungen Für die Systematisierung der Kriterienentwicklung hat die Kommission ein einheitliches Verständnis der Kategorien "Ausschlusskriterium", Mindestanforderung und "Abwägungskriterium" entwickelt, dass zu folgenden Begriffsbestimmungen führte: Ausschlusskriterium: Ein Ausschlusskriterium ist ein Kriterium, bei dessen Erfüllung eine Standortregion bzw. ein Standort nicht für ein Endlager geeignet ist und daher aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen wird. Die Ausschlusskriterien bleiben während des gesamten Auswahlverfahrens gültig. Mindestanforderung: Eine Mindestanforderung für die Auswahl einer Endlagerregion bzw. eines Endlagerstandortes ist eine Anforderung, die auf jeden Fall eingehalten werden muss. Sofern sie nicht eingehalten wird, ist der Standort nicht geeignet und wird daher aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Mindestanforderungen bleiben während des gesamten Auswahlverfahrens gültig. Abwägungskriterium: Durch Abwägungskriterien sollen Standortregionen bzw. Standorte, die nach Anwendung der Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen im Verfahren verblieben sind, untereinander verglichen werden (zusammen mit den Ergebnissen von Sicherheitsuntersuchungen). Die anzuwendenden Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und Abwägungskriterien (sowie die Anforderungen an die Sicherheitsuntersuchungen) bleiben über alle drei Phasen des Auswahlprozesses gültig. Sie werden von Phase 1 zu Phase in einer immer detaillierter werdenden Weise und mit immer genaueren Daten angewendet. Geowissenschaftliche Ausschlusskriterien und geowissenschaftliche Mindestanforderungen Diese beiden Kriterienarten werden als erstes im Prozess angewendet im Schritt 1 der Phase 1. Mit den geowissenschaftliche Ausschlusskriterien werden alle Gebiete auf Dauer aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen, die aufgrund der in den Kriterien definierten Sachverhalte von vorneherein nicht für ein Endlager geeignet sind. Analog werden durch die Anwendung der geowissenschaftlichen Mindestanforderungen alle Gebiete auf Dauer aus dem Verfahren ausgeschlossen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen.

1 1 1 1 1 1 1 1 0 1 0 1 0 1 0 In den weiteren Phasen des Prozesses werden zusätzlich Daten zu den näher untersuchten Standorten gewonnen, in Phase durch übertägige Erkundung und in Phase durch untertägige Erkundung. Wenn diese zusätzlichen Daten zeigen, dass ein bisher im Verfahren befindlicher Standort entweder ein geowissenschaftliches Ausschlusskriterium doch nicht erfüllt oder eine geowissenschaftliche Mindestanforderung doch nicht einhält, wird zu diesem Zeitpunkt der betreffende Standort endgültig aus dem Verfahren ausgeschlossen. Die geowissenschaftlichen Ausschlusskriterien und die geowissenschaftlichen Mindestanforderungen dürfen nicht so angewendet werden, dass eines der im StandAG festgeschriebenen möglichen Wirtsgesteine Salz, Ton und Kristallin praktisch von vorneherein ausgeschlossen wird. Insofern müssen diese Kriterien bei Standorten auf Basis der Nachweisführung über langzeitsichere technische Barrieren (siehe Kapitel... und...) entsprechend angepasst angewendet werden. Die geowissenschaftlichen Ausschlusskriterien und die geowissenschaftlichen Mindestanforderungen sind im Nachfolgenden (Kapitel.. und..) ausgearbeitet und sind gemäß StandAG vor dem Start des Auswahlprozesses per Gesetz festzulegen. Dies ist erforderlich, weil diese Kriterien aus Gründen der Transparenz des Verfahrens und aus dem Prinzip der Verfahrensklarheit vor ihrer Anwendung festgelegt sein müssen. Geowissenschaftliche Abwägungskriterien Die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien dienen zur Beurteilung von geologischen Sachverhalten hinsichtlich einer besseren oder weniger guten Eignung. Ihre Anwendung führt daher nicht zum Ausschluss von Gebieten, sondern zur Einordnung von Gebieten im Vergleich zu anderen Gebieten hinsichtlich ihrer relativen Eignung. Mit ihrer Hilfe wird beurteilt, ob in einem Teilgebiet bzw. einer Standortregion eine insgesamt günstige geologische Gesamtsituation vorliegt. Dabei gilt grundsätzlich, dass ein einzelnes Abwägungskriterium nicht hinreichend ist, um die günstige geologische Gesamtsituation nachzuweisen oder auszuschließen. Die günstige geologische Gesamtsituation ergibt sich also nicht aus der besonders guten Erfüllung eines einzelnen Kriteriums, sondern aus der Summe der Erfüllung (bzw. Erfüllungsgrade) aller Anforderungen und deren Kriterien. Die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien kommen erstmals in Schritt der Phase 1 des Standortauswahlverfahrens zur Anwendung und gelten ab dann für den gesamten weiteren Abwägungsprozess. Sie dienen in Schritt der Phase 1 zunächst der Ausweisung von Teilgebieten mit günstigen geologischen Voraussetzungen. In Schritt der Phase 1 sollen sie im Rahmen einer vertiefenden Abwägung zusammen mit repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen und der Anwendung planungswissenschaftlicher Kriterien, dazu dienen, Standortregionen für die übertägige Erkundung auszuweisen. Sie werden auch in Phase und Phase zusammen mit den Ergebnissen aus den jeweiligen Sicherheitsuntersuchungen angewendet um den Vorschlag für die untertägig zu erkundenden Standorte bzw. den Standortvorschlag aus den Aspekten der Sicherheit zu erarbeiten und zu begründen. Für Bewertung und Vergleich der jeweils zu betrachtenden Standortregionen bzw. Standorte ist ein verbal-argumentativer Abwägungsprozess erforderlich. Formale Aggregationsregeln, insbesondere solche mit kompensatorischer Aggregierung der Einzelergebnisse der Kriterienanwendung, hält die Kommission nicht für zielführend. Die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien werden im Kapitel.. ausgearbeitet und sind gemäß StandAG vor dem Start des Auswahlprozesses per Gesetz festzulegen. Dies ist erforderlich, weil diese Kriterien aus Gründen der Transparenz des Verfahrens und aus dem Prinzip der Verfahrensklarheit vor ihrer Anwendung festgelegt sein müssen.

1 1 1 1 1 1 1 1 0 1 0 1 0 1 Prüfkriterien Prüfkriterien haben die Funktion, für die Ergebnisse der untertägigen Erkundung eines Standortes Anforderungen festzuhalten, die der konkrete Standort aus sicherheitstechnischen Gründen mindestens erfüllen muss. Sie dienen damit der Beurteilung geologischer Sachverhalte, deren besondere Bedeutung aus den Ergebnissen vorläufiger Sicherheitsuntersuchungen auf Grundlage der Erkundungsergebnisse aus der vorangegangenen übertägigen Erkundung abgeleitet worden ist. Die Prüfkriterien müssen daher standortbezogen entwickelt werden. Falls die Ergebnisse der untertägigen Erkundung zeigen, dass eines der standortbezogenen Prüfkriterien nicht erfüllt ist, führt dies zum Ausschluss des Standortes oder des entsprechenden Teilbereichs des Standortes. Funktional handelt es sich also um standortspezifische Ausschlusskriterien. Prüfkriterien können erst im Verlaufe des Verfahrens festgelegt werden. Denn um sie definieren zu können, müssen die Ergebnisse vorangegangener Untersuchungen vorliegen. Um dem Erfordernissen der Transparenz des Verfahrens und des Prinzips der Verfahrensklarheit vor ihrer Anwendung zu genügen, müssen sie rechtzeitig vor der Durchführung der vertieften untertägigen Erkundung festgelegt sein. Die Kommission schlägt daher im Kapitel.. nicht die Prüfkriterien selbst vor, sondern das Verfahren, mit dem und den Zeitpunkt, zu dem diese Prüfkriterien festgelegt werden sollen. Planungswissenschaftliche Kriterien Die Kommission ist der Auffassung, dass planungswissenschaftliche Kriterien immer Abwägungskriterien sind. Dies ergibt sich aus dem Primat der Sicherheit. Gemäß 1 Abs. 1 des Standortauswahlgesetzes (StandAG) ist ein Standort für eine Anlage zur Endlagerung [ ] zu finden, der die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet. Die Kommission hat diese Zielsetzung bestätigt und festgelegt, dass die Langzeitsicherheit Vorrang vor anderen Erwägungen hat, die ebenfalls Eingang in die Standorteinengung finden können. Die Beurteilung der Langzeitsicherheit erfolgt durch eine Zusammenschau der Anwendung der geologischen Kriterien und der Ergebnisse der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen. Damit werden die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien im Prozess immer erst dann angewendet, wenn die sicherheitliche Bewertung zu den zu betrachtenden Gebieten vorliegt. Zum ersten Mal werden sie in Schritt der Phase 1 angewendet, um eine weitere Einengung unter den zuvor als unter sicherheitlichen Gesichtspunkten geeigneten Teilgebieten zu erhalten. Ein analoges Vorgehen gilt auch für die Phasen und des Auswahlprozesses. Für Bewertung und Vergleich der jeweils zu betrachtenden Standortregionen bzw. Standorte ist ein verbal-argumentativer Abwägungsprozess erforderlich. Formale Aggregationsregeln, insbesondere solche mit kompensatorischer Aggregierung der Einzelergebnisse der Kriterienanwendung, hält die Kommission nicht für zielführend. Die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien sind im Kapitel.. ausgearbeitet und sind gemäß StandAG vor dem Start des Auswahlprozesses per Gesetz festzulegen. Dies ist erforderlich, weil diese Kriterien aus Gründen der Transparenz des Verfahrens und aus dem Prinzip der Verfahrensklarheit vor ihrer Anwendung festgelegt sein müssen. Sozioökonomische Potenzialanalysen Die sozioökonomische Potentialanalyse wurde vom AkEnd zur Erfassung und Beurteilung der Wirkungen sozioökonomischer Einflussfaktoren in der Standortregion entwickelt, sie hat damit prinzipiell auch den Charakter von Beurteilungskriterien. Die Kommission macht sich hinsichtlich der erforderlichen Analyse des sozioökonomischen Entwicklungspotenzial und der hierfür zu prüfenden Indikatoren die bereits vom AkEnd vorgeschlagene Methodik vom Grundsatz her zu Eigen.

Die sozioökonomische Potentialanalyse ist in Kapitel.. genauer beschrieben. Die bei der Analyse zu berücksichtigenden sozioökonomischen Kriterien fußen auf der Überlegung, dass die langfristige Entwicklung einer Standortregion durch die Errichtung eines Endlagers keinen Schaden nehmen soll. Vom Verfahren her werden sozioökonomische Potentialanalysen erstmals in der Phase des Auswahlverfahrens durchgeführt für die in dieser Phase obertägig zu erkundenden Standortregionen. Eine Vertiefung bzw. Fortschreibung erfolgt dann in Phase für die Regionen der untertägig zu erkundenden Standorte.