Zusammenfassung über Regelungen für Studierende, die im Sommersemester 2017 in den 1-Fach-Bachelorstudiengang Physik an der CAU eingeschrieben sind:

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Transkript:

Informationen für im Sommersemester 2017 in die jeweiligen Studiengänge eingeschriebene Studierende zu den Übergangsregelungen für den 1-Fach-Bachelorstudiengang Physik und den 1-Fach-Masterstudiengang Physik an der CAU Kiel nach Inkrafttreten der FPO Physik von 2017 ab WS 2017/18 Entwurf Stand August 2017 Verbindlich sind die Regelungen in den für Sie gültigen Fachprüfungsordnungen (FPO) und der Prüfungsverfahrensordnung (PVO). Bitte beachten Sie die Ordnungen in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere auch die dort festgelegten Übergangsregelungen. Untenstehende Informationen werden gegebenenfalls an abweichende Regelungen der FPO Physik angepasst werden. Zusammenfassung über Regelungen für Studierende, die im Sommersemester 2017 in den 1-Fach-Bachelorstudiengang Physik an der CAU eingeschrieben sind: Gemäß der Übergangsregelung in der neuen FPO Physik von 2017 studieren Sie weiter nach der FPO Physik von 2007 in der jeweils aktuellen Fassung. Für nicht mehr angebotene Module sind die unten angegebenen Ersatzmodule zu absolvieren. Das Fach kann Module oder Modulprüfungen zu Modulen aus dem Studienverlaufsplan nach der alten FPO Physik von 2007 anbieten, ein Anspruch hierauf besteht aber nicht. Der Abschluss des 1-Fach-Bachelorstudiums nach der FPO Physik von 2007 ist bis zum 10.6.2021 möglich, danach erfolgt zum Sommersemester 2021 ein Pflichtwechsel in die FPO Physik von 2017. Sie können auf schriftlichen Antrag in die neue FPO 2017 wechseln. Bestandene Leistungen werden angerechnet. Die Fristen für den Antrag auf Wechsel werden durch das Prüfungsamt durch Aushang bekanntgegeben. Ein Wechsel ist jeweils zu Beginn des Sommersemesters oder des Wintersemesters möglich. Prüfungsvorleistungen und Teilprüfungsleistungen aus einem Modul, welches ebenfalls in der neuen FPO auftritt, werden angerechnet. Fehlversuche, die im Rahmen von Modulprüfungen an der CAU vor Inkrafttreten der neuen FPO Physik 2017 unternommen wurden, werden auf die Zahl der Versuche nach der neuen FPO Physik (1-Fach) von 2017 angerechnet. Im Fall der Ersatzmodule für die Module phys-01, V, und phys-601, Physik VI, aus dem Studienverlaufsplan der FPO Physik von 2007 beginnt, wegen wesentlicher geänderter Inhalte, die Versuchszählung für die betreffenden Ersatzmodule aus der FPO Physik von 2017 neu. Im Fall der übrigen Ersatzmodule wird die Versuchszählung fortgesetzt. Fehlversuche in Modulprüfungen zu den neuen Modulen werden bei Wechsel in die FPO 2017 angerechnet.

Über Härtefälle, die nicht von der Studierenden oder dem Studierenden zu vertreten sind, entscheidet der Prüfungsausschuss auf (schriftlichen) Antrag. In der nachfolgenden Tabelle sind die zu studierenden Ersatzmodule sowie die Anrechnung im Fall des Wechsels in die neue FPO Physik von 2017 bezeichnet. Modul LP Ersatzmodul Anrechnung LP in FPO 2007 auf FPO 2017 phys-101 phys-101 phys-101 phys-102 8 phys-102 phys-102 8 EMMP I+II EMMP I+II EMMP I+II math-phys-10 math-phys-10 math-phys-10 Physik I Wahlbereich I 10 Wahlbereich I Wahlbereich I 10 phys-105 Handwerkszeug (WS) 2 phys-205 (1) Handwerkszeug I+II (I: Sommersemester) -- -- phys-305 Wiss. Programmierung phys-105 und phys-305 zusammen phys-201 Elektrizitätslehre und Optik phys-203 Elektronik und Messtechnik math-phys-20 phys-301 I Atom- und Quantenphysik phys-302 Theorie I Theoretische Mechanik phys-303 Elektronik Grundpraktikum math-phys-30 I 2 phys-205 (1) Handwerkszeug I+II (II: Wintersemester) 2 2 phys-205 Handwerkszeug I+II phys-201 Elektrizitätslehre und Optik phys-203 Elektronik und Messtechnik math-phys-20 7 phys-306 Physik der Materie I Atom- und Quantenphysik 7 phys-307 Theorie I (2) Theoretische Mechanik 5 phys-303 Elektronik Grundpraktikum math-phys-30 I -- -- phys-205 Handwerkszeug I+II phys-201 Elektrizitätslehre und Optik phys-203 Elektronik und Messtechnik math-phys-20 phys-306 Physik der Materie I Atom- und Quantenphysik phys-307 Theorie I Theoretische Mechanik phys-303 Elektronik Grundprakt. math-phys-30 I 7 5

phys-01 V: Kern-, Teilchen-,Astrophysik, Kosmologie phys-02 Theorie II Elektrodynamik phys-03 Anfängerpraktikum Teil 1 phys-05 Übergreifendes Seminar- Grundmodul 7 phys-06 Physik der Materie II: Kerne und Teilchen phys-02 Theorie II Elektrodynamik phys-03 Grundpraktikum Teil 1 5 wird übergangsweise eingeschränkt weitergeführt (3) phys-06 Physik der Materie II: Kerne und Teilchen phys-02 Theorie II Elektrodynamik phys-03 Grundpraktikum Teil 1 keine - Wahlbereich II 7 Wahlbereich II Wahlbereich II 7 phys-501 Physik V: Festkörper und Oberflächenphysik (WS) 7 phys-07 Physik der Materie III: Festkörper (SS) () phys-07 Physik der Materie III: Festkörper (SS) 5 phys-502 Theorie III Quantenmechanik phys-503 Anfängerpraktikum Teil 2 phys-601 Physik VI: Plasma- und Extraterrestrische Physik (Sommersemester) phys-602 Theorie IV: Thermodynamik u. Statistische Physik phys-603 Bachelorarbeit phys-502 Theorie III Quantenmechanik phys-503 Grundpraktikum Teil 2 7 phys-50: (5) Wahlfach Physik Plasmaphysik (im Wintersemester + Sommersemester) oder phys-507: (5) Wahlfach Physik Extraterrestrische Physik (im Wintersemester + Sommersemester) phys-602 Theorie IV: Thermodynamik u. Statistische Physik 12 phys-603 Bachelorarbeit Fußnoten und spezielle Übergangsregelungen: phys-502 Theorie III Quantenmechanik phys-503 Grundpraktikum Teil 2 Anrechnung auf ein Modul 7 im Wahlfach Physik, wobei als zweites Modul eins der Module phys-506, Festkörper, Oberflächen und Nanostrukturen, oder phys-508, Astrophysik, zu wählen ist phys-602 Theorie IV: Thermodynamik u. Statistische Physik phys-603 Bachelorarbeit (1) Zum Modul phys-105, Handwerkszeug, wird es, wegen der geänderten Semesterlage, keine Prüfung in den Prüfungszeiträumen des Wintersemesters 2017/18 geben. Die nächste Prüfung findet im ersten und zweiten Prüfungszeitraum des Sommersemesters 2018 statt. Die Modulprüfung zum Modul phys-105 wird nur im Sommersemester und letztmalig im Sommersemester 2020 angeboten. 5 12

Zum Modul phys-305 wird eine Modulprüfung im ersten und zweiten Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2017/18 angeboten. Die Modulprüfungen zum Modul phys-305 werden nur im Wintersemester und letztmalig im Wintersemester 2020/21 angeboten. (2) Im ersten und zweiten Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2017/18 wird letztmalig eine Modulprüfung zum Modul phys-302, Theorie I (Theoretische Mechanik) angeboten. Studierende, die nach der FPO Physik von 2007 studieren, nehmen an dieser Klausur teil. Nach der neuen FPO Physik von 2017 studierende nehmen an der Klausur zum Modul phys-307 teil. Danach ist in jedem Fall die Modulprüfung zum Modul phys- 307, als Ersatzmodul für phys-302, zu absolvieren. (3) Das Übergreifende Seminarmodul phys-05 wird im Wintersemester 2017/18, Sommersemester 2018, Wintersemester 2018/1 und Wintersemester 201/20 angeboten. () Studierende haben die Möglichkeit, im Wintersemester 2017/18 Lehrveranstaltungen äquivalent zur Lehrveranstaltung Physik V zu hören. Im ersten und zweiten Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2017/18 wird letztmalig eine separate Modulprüfung zum Stoffumfang des bisherigen Moduls phys-501, Physik V, angeboten. Danach ist das Ersatzmodul phys-07, Physik der Materie III: Festkörper, zu belegen. (5) Im Sommersemester 2018 wird nur im ersten Prüfungszeitraum eine Modulprüfung zum Modul phys-601 mit dem Stoffumfang der bisherigen Lehrveranstaltung Physik VI, Plasmaphysik und Extraterrestrische Physik, angeboten. Danach ist entweder das Modul phys-50, Plasmaphysik, oder phys-507, Extraterrestrische Physik, zu absolvieren. Die Anmeldung hat in diesem Fall innerhalb der Anmeldefristen schriftlich im Prüfungsamt zu erfolgen.

Regelungen für Studierende, die im Sommersemester 2017 in den 1- Fach-Masterstudiengang Physik an der CAU eingeschrieben sind: Gemäß der Übergangsregelung in der neuen FPO Physik von 2017 studieren Sie weiter nach der FPO Physik von 2007 in der jeweils aktuellen Fassung. Ein freiwilliger Wechsel in die neue FPO von 2017 ist nicht vorgesehen. Für nicht mehr angebotene Module sind die unten angegebenen Ersatzmodule zu absolvieren. Das Fach kann Module oder Modulprüfungen zu Modulen aus dem Studienverlaufsplan nach der alten FPO Physik von 2007 anbieten, ein Anspruch hierauf besteht aber nicht. Die Versuchszählung der Modulprüfungen wird weiter fortgesetzt. Der Abschluss des 1-Fach-Masterstudiums nach der FPO Physik von 2007 ist bis zum 10.6.2021 möglich, danach erfolgt zum Sommersemester 2021 ein Pflichtwechsel in die FPO Physik von 2017. Bestandene Leistungen werden angerechnet. Prüfungsvorleistungen und Teilprüfungsleistungen aus einem Modul, welches ebenfalls in der neuen FPO auftritt, werden angerechnet. Fehlversuche, die im Rahmen von Modulprüfungen an der CAU vor Inkrafttreten der neuen FPO Physik 2017 unternommen wurden, werden auf die Zahl der Versuche nach der neuen FPO Physik (1-Fach) von 2017 angerechnet. Über Härtefälle, die nicht von der Studierenden oder dem Studierenden zu vertreten sind, entscheidet der Prüfungsausschuss auf (schriftlichen) Antrag. In der nachfolgenden Tabelle sind die zu studierenden Ersatzmodule bezeichnet. Modul FPO 2007 phys-1111 phys-1116 Wahlpflichtschwerpunkt phys-1121 phys-1126 Wahlpflicht phys-1131 Fortgeschrittenenpraktikum I phys-1231 Fortgeschrittenenpraktikum II phys-111 Seminar aus dem gewählten Gebiet des Wahlpflichtschwerpunktbereichs LP Ersatzmodul 15 phys-1117 Masterwahlmodul I (1) und zusätzlich phys-126 Forschungspraktikum (2) phys-1118 Masterwahlmodul II (3) 8 phys-1132 Fortgeschrittenenpraktikum I 8 phys-1232 Fortgeschrittenenpraktikum II 5 phys-113 () Seminar zum Masterwahlmodul I LP 6

phys-112 5 phys-12 (5) Seminar aus dem gewählten Gebiet des Seminar zum Masterwahlmodul II Wahlpflichtbereichs Profilbildung 10 Profilbildung mindestens 6 LP müssen benotet sein mindestens 6 LP müssen benotet sein phys-1311 15 phys-1311 Fachliche Spezialisierung phys-1321 Methodenkenntnisse und Projektplanung phys-111 Masterarbeit Fachliche Spezialisierung 15 phys-1321 Methodenkenntnisse und Projektplanung 30 phys-111 Masterarbeit 10 15 15 30 Fußnoten zu speziellen Übergangsregelungen: (1) Im ersten und zweiten Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2017/18 haben die Studierenden letztmalig die Möglichkeit, eine Modulprüfung zum Stoffumfang der bisherigen Wahlpflichtschwerpunktsmodule phys-1111 phys-1116 abzulegen. Danach gelten die Bestimmungen zum Theoriepflichtanteil (mindestens 2 Semesterwochenstunden) des Ersatzmoduls phys-1117. (2) Das Forschungspraktikum ist zukünftig vor Beginn des Praktikums im Prüfungsamt anzumelden. Der Bereich, in dem das Forschungspraktikum absolviert wird, ist durch den Bereich des Wahlpflichtschwerpunkts bzw. (im Fall der Belegung der Ersatzmodule) den Bereich des Masterwahlmoduls I oder des Masterwahlmoduls II festgelegt. (3) Die fachlichen Schwerpunkte im Wahlpflichtschwerpunkt- und im Wahlpflichtmodul und damit im Masterwahlmodul I und im Masterwahlmodul II müssen, mit Ausnahme des Schwerpunkts Theorie, unterschiedlich gewählt werden. () Das Seminar phys-113 ist aus dem Gebiet des gewählten Wahlpflichtschwerpunktbereichs zu wählen. (5) Das Seminar phys-12 ist aus dem Gebiet des gewählten Wahlpflichtbereichs zu wählen.