Ausführungshinweise. für die bauseitigen Vorleistungen bei der Herstellung von Gas- Netzanschlüssen im Netzgebiet der EVM Netz GmbH

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Transkript:

Ausführungshinweise für die bauseitigen Vorleistungen bei der Herstellung von Gas- Netzanschlüssen im Netzgebiet der EVM Netz GmbH gültig für den Netzbereich: Westerwald Dieses Merkblatt gilt für Standard-Gas-Netzanschlüsse DA 32/DA 63. Bei Rückfragen zum Gas-Netzanschluss und Fragen zu Anschlüssen anderer Dimensionsgrößen wenden Sie sich bitte an Ihr Meisterbüro (Telefonnummern siehe Seite 2). Die entsprechende Telefonnummer finden Sie auf Ihrem Netzanschlussvertrag. Stand 08/2012 Seite 1 von 7

Sehr geehrter Kunde, Sie beabsichtigen, die Tiefbauarbeiten zur Verlegung der Gas-Netzanschlussleitung auf Ihrem Privatgrundstück in Eigenleistung auszuführen. Damit diese Vorleistungen ohne Nacharbeiten Verwendung finden, bitten wir Sie, die in diesem Merkblatt aufgeführten Ausführungshinweise zu beachten. Bitte bedenken Sie, dass die Qualität, Sicherheit und die Lebensdauer der Anschlussleitung maßgeblich von der Güte des von Ihnen vorbereiteten Rohrgrabens und dessen Verfüllung bestimmt wird. Sie haben Anspruch auf eine technisch perfekte Anschlussleitung, die Ihnen eine langfristig störungsfreie Versorgung sichern soll. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, hierfür gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Meisterbezirke und deren Meister Dierdorf: Hr. Köbbing Tel.: 0 26 89 / 97 00 1 Mobil: 01 75 / 26 29 48 1 Montabaur: Hr. Badenheim Tel.: 0 26 02 / 18 06 99 Mobil: 01 75 / 26 29 47 7 Höhr-Grenzhausen: Hr. Holly Tel.: 0 26 24 / 91 01 64 Mobil: 01 75 / 26 29 46 4 Westerburg: Hr. Müller Tel.: 0 26 63 / 91 00 1 Mobil: 01 75 / 26 29 46 7 Seite 2 von 7

1. Hausanschlussgraben Schachtarbeiten für Ihre Anschlussleitung/en, die Sie selbst ausführen oder in Ihrem Auftrag ausführen lassen, sind nur auf Ihrem Grundstück möglich. Im öffentlichen Verkehrsraum dürfen Schachtarbeiten nur von Tiefbaufachunternehmen in Abstimmung mit dem Tiefbauamt der jeweiligen Stadt/Gemeinde durchgeführt werden. Ihre Leistungen beinhalten: Vor der Rohrverlegung: Die Herstellung eines Rohrgrabens, rechtwinklig und gerade zum Haus, Verdichtung der Grabensohle sowie Einbringen einer 10 cm starken Sandbettung (Rheinsand, Mauersand, Korngröße 0/2 mm) als Auflage für unsere Gasleitung. Bitte beachten Sie, dass die Sohle des Rohrgrabens eben und standfest verdichtet ist. Dies gilt insbesondere für den Grabenabschnitt im Arbeitsraum vor Ihrem Haus. Durch mögliche spätere Bodensetzungen können dort liegende Leitungen beschädigt werden. Um Setzungen auszuschließen, muss der Arbeitsraum im Leitungsbereich vom Baugrund bis zur Grabensohle mit geeignetem Material (z.b. Kies, Schotter, Lava) verfüllt und fachgerecht lagenweise (max. 25 cm Lagenstärke) verdichtet werden. Wir behalten uns vor, den Verdichtungsgrad vor Baubeginn zu überprüfen. Werden die geforderten Verdichtungswerte nicht erreicht, müssen wir im beiderseitigen Interesse aus Sicherheitsgründen die Leitungsverlegung solange zurückstellen, bis die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen sind. 1.1 Das Grabenprofil zur Verlegung der Gasleitung beträgt: Grabentiefe: 0,80 m Grabenbreite: mind. 0,30 m Sollten Sie beabsichtigen den Graben für mehrere Versorgungsleitungen zu benutzen, müssen Sie in Absprache mit den anderen Versorgungsträgern ein entsprechend größeres Grabenprofil herstellen. Seite 3 von 7

1.2 Schutzrohrverlegung vor dem Haus Verwendung von Schutzrohren Schutzrohre für Netzanschlüsse sind mit einer Überdeckung von mind. 60 cm zu verlegen. Die Lage der Schutzrohre sollte grundsätzlich geradlinig erfolgen. Richtungsänderungen sind zu markieren oder freizulassen um ein ordnungsmäßiges Einmessen des Netzanschlusses zu ermöglichen. Das Schutzrohr ist in einem Abstand von ca. 20 cm mit einem Trassenwarnband (erhältlich bei der EVM Netz GmbH) kenntlich zu machen. Die Verlegung von Schutzrohr zum Haus darf bis max. 1,0 m vor der Hauswand erfolgen (siehe 1.2). Bei Verlegung von Schutzrohren unterhalb der Bodenplatte ist wie unter 2.2.2 zu verfahren. Bei Verwendung von Flex-Schutzrohr ist ein Biegeradius von min. 80 cm einzuhalten. Unmittelbar nach der Rohrverlegung: Einsandung (Rheinsand, Mauersand, Korngröße 0/2 mm) der Leitung bis 20 cm über deren Scheitel. Auslegen eines Trassenwarnbandes (bei der EVM Netz GmbH erhältlich) Verfüllen des Grabens (kein Bauschutt oder scharfkantige große Steine). Wiederherstellen der Oberfläche. Zum Schutz der Leitung dürfen erst 40 cm über Rohrscheitel Verdichtungsgeräte eingesetzt werden. Die Einsandung ist mit einem Handstampfer zu verdichten. Für Schäden, die auf unsachgemäße Verfüllung und Verdichtung zurückzuführen sind, haftet nach geltender Rechtslage der Anschlussnehmer auch noch zu einem späteren Zeitpunkt. Die Verlegung des Gas-Netzanschlusses kann nur zu Geschäftszeiten der EVM Netz GmbH erfolgen. Diese sind: Montag Donnerstag Freitag 07:30 16:00 Uhr 07:30 14:00 Uhr Seite 4 von 7

2. Einführungen der Hausanschlussleitung ins Gebäude 2.1. Leitungseinführung in Gebäude mit Unterkellerung Der Mauerdurchbruch, das Einsetzen der Hauseinführungskombination und das Abdichten des Ringraumes zwischen der Hauseinführungskombination und dem Mauerwerk sowie die Verlegung der Anschlussleitung erfolgt in der Regel durch unsere Vertragsunternehmen. Seite 5 von 7

2.2. Leitungseinführung in ein nicht unterkellertes Gebäude 2.2.1. Einbau einer Hauseinführungskombinaton mittels Kernbohrung an der Außenwand im Winkel von 45 2.2.2. Einbau einer flexiblen Hauseinführungskombinaton im Schutzrohr unter der Bodenplatte Schutzrohrdimension beim Baubeauftragten erfragen! Seite 6 von 7

Die angegebenen Abstandsmaße, Schutzrohrdurchmesser und Bogenradien sind unbedingt einzuhalten. Zur Absprache von Einzelheiten setzen Sie sich bitte bereits vor der Erstellung der Bodenplatte mit unserem Meister in Verbindung. 3.Schlussbemerkung Bitte beachten Sie, dass die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sowie die einschlägigen technischen Regeln, eine Überbauung oder Überpflanzung der Leitung nicht zulassen. Hierzu zählen: Garagen, Müllboxen, Stützmauern, Treppen, Terrassen (aus Beton), Wintergärten, Zierteiche, hochwachsende Bäume usw. Die vorgenannten Hinweise ersetzen keinesfalls die Abstimmung mit unserem zuständigen Meister über die Lage und Verlegung der Gas-Netzanschlussleitung, sowie der zeitlichen Abläufe. Seite 7 von 7