Dozent: Technischer Fachwirt;
Normung 2
Normung Normung; allgemein Für die normgerechte Kennzeichnung von Werkstoffen bedient man sich entweder Kurznamen oder Werkstoffnummern, die nach bestimmten festgelegten (genormten) Regeln gebildet werden. Während einer Bezeichnung durch Kurznamen alle wesentlichen Informationen über Art und Eigenschaft eines Werkstoffes entnommen werden können, ist eine Kennzeichnung durch Werkstoffnummern für die Bestellung und Lagerhaltung im Hinblick auf die Verwendung von EDV- Anlagen vorteilhaft. Sinn und zweck einer Kurzbezeichnung ist eine klare, eindeutige Verständigung in kürzester Form zwischen Erzeuger, Handel und Verarbeiter. Die Kurzbezeichnung muss dabei alle Angaben enthalten, die über Art und Eigenschaft eines Werkstoffes Auskunft geben. 3
Normung Stahl und Stahlguss Stahl und Stahlguss! 4
Normung Stahl und Stahlguss 5
Normung Stahl und Stahlguss Kennzeichnung der Stähle nach der Verwendung oder den mechanischen oder den physikalischen Eigenschaften Folie 4 6
Normung Stahl und Stahlguss Zusatzsymbole 7
Normung Stahl und Stahlguss Beispiel; Stahl für Stahlbau 8
Normung Stahl und Stahlguss Kennzeichnung der Stähle nach der chemischen Zusammensetzung Unlegierte Stähle mit Mn Gehalt < 1% (keine Automatenstähle) 9
Normung Stahl und Stahlguss Kennzeichnung der Stähle nach der chemischen Zusammensetzung Unlegierte Stähle mit Mn Gehalt > 1% Unlegierte Automatenstähle sowie legierte Stähle (außer Schnellarbeitsstähle) mit Gehalten der einzelnen Legierungselemente < 5% 10
Normung Stahl und Stahlguss Kennzeichnung der Stähle nach der chemischen Zusammensetzung Legierte Stähle mit Legierungsgehalten mindestens eines Legierungselements 5% 11
Normung Stahl und Stahlguss Schnellarbeitsstähle 12
Normung Stahl und Stahlguss Stahlnormung durch Werkstoffnummern 13
Normung Stahl und Stahlguss Stahlnormung durch Werkstoffnummern 14
Normung Stahl und Stahlguss 15
Normung Stahl und Stahlguss Alte Kurznamen von Stählen 16
Normung - Gusseisenwerkstoffe Kurznamen für Gusseisenwerkstoffe nach DIN EN 1560 17
Normung - Gusseisenwerkstoffe Kurznamen für Gusseisenwerkstoffe durch Werkstoffnummern 18
Normung - Nichteisenmetalle Aluminium und Aluminiumlegierungen Mit zunehmender Bedeutung der Aluminiumwerkstoffe wurde eine einheitliche Normung auf europäischer Ebene erforderlich. Die Normbezeichnung von Al-Werkstoffen erfolgt daher heute ausschließlich nach europäischen Normen. Die früher nur innerhalb Deutschland gültigen Normen DIN 1700 (Kurzzeichen) bzw. DIN 1700-4 (Werkstoffnummern) wurden zwischenzeitlich zurückgezogen und sind nicht mehr gültig. Auf die genannten Normen soll daher nicht mehr eingegangen werden. Entsprechend der gültigen Normung muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen: - Knetwerkstoffen (Halbzeuge und Vormaterial) - Gusswerkstoffe für Formgussstücke und Vorlegierungen - Sowie Masseln Für alle Gruppen existiert ein bevorzugt zu verwendendes numerisches Bezeichnungssystem sowie die Bezeichnung mithilfe von Kurzzeichen, aus der die chemische Zusammensetzung ersichtlich ist. 19
Normung - Nichteisenmetalle Normen zur Kennzeichnung von Aluminiumwerkstoffen 20
Normung - Nichteisenmetalle Normbezeichnung für Knetwerkstoffe (Halbzeuge und Vormaterial) Numerische Bezeichnung (DIN EN 573-1) Das numerische Bezeichnungssystem nach DIN EN 573-1 gilt für unlegierte und legierte Aluminiumknetlegierungen (Halbzeuge wie Drähte, Bleche, Folien, Rohre, stranggepresste und gezogene Erzeugnisse und Vormaterial zu Herstellung von Halbzeugen wie Walz- oder Pressbarren und Knetvormaterial für Schmiedestücke). Die Bezeichnung nach DIN EN 573-1 beginnt mit der Vorsilbe EN zu Kennzeichung eines genormten Werkstoffes. Es folgt der Buchstabe A für Aluminium sowie der Kennbuchstabe W (wrougt, eng. Verarbeitet, geknetet) für Knetwerkstoffe. Dem Kennbuchstaben W folgen, duch Bindestrich getrennt, vier Ziffern zur Charakterisierung der Sorte. 21
Normung - Nichteisenmetalle Normbezeichnung für Knetwerkstoffe (Halbzeuge und Vormaterial) Numerische Bezeichnung (DIN EN 573-1) 22
Normung - Nichteisenmetalle Normbezeichnung für Knetwerkstoffe (Halbzeuge und Vormaterial) Bezeichnung nach der chemischen Zusammensetzung 23
Normung - Nichteisenmetalle Normbezeichnung für Knetwerkstoffe (Halbzeuge und Vormaterial) Bezeichnung des Werkstoffzustandes (DIN EN 515) Die mechanisch- technologische Eigenschaften von unlegierten und legierten Aluminiumknetwerkstoffen sind neben der chemischen Zusammensetzung auch vom Werkstoffzustand (z.b. kaltverfestigt, weichgeglüht) abhängig. Die Zustandsbezeichnungen werden, durch einen Bindestrich getrennt, der Legierungsbezeichnung nach dem numerischen System (z.b. EN AW-5754-H12) oder nach der chemischen Zusammensetzung (z.b. EN AW- AlMgSi1-T6) angehängt. Alle Werkstoffzustände sind DIN EN 515 zu entnehmen. 24
Normung - Nichteisenmetalle Normbezeichnung für Knetwerkstoffe (Halbzeuge und Vormaterial) Bezeichnung des Werkstoffzustandes (DIN EN 515) 25
Normung - Nichteisenmetalle Normbezeichnung für Knetwerkstoffe (Halbzeuge und Vormaterial) Numerische Bezeichnung 26
Normung - Nichteisenmetalle Normbezeichnung für Knetwerkstoffe (Halbzeuge und Vormaterial) Nach der chemischen Zusammensetzung 27
Normung - Nichteisenmetalle Normbezeichnung für Knetwerkstoffe (Halbzeuge und Vormaterial) Werkstoffzustand nach Gießverfahren 28
Normung - Nichteisenmetalle Normbezeichnung von Kupfer und Kupferlegierungen Die normgerechte Bezeichnung von Kupfer und Kupferlegierungen kann nach der chemischen Zusammensetzung durch Werkstoffkurzzeichen (ISO 1190-1) oder mithilfe eines numerischen Bezeichnungssystem durch Werkstoffnummern (DIN EN 1412) erfolgen. Zusätzliche Zustandsbezeichnungen für verbindliche Eigenschaften sind in DIN EN 1173 genormt. 29
Normung - Nichteisenmetalle Normbezeichnung von Kupfer und Kupferlegierungen Chemische Zusammensetzung (ISO 1190-1) 30
Normung - Nichteisenmetalle Normbezeichnung von Kupfer und Kupferlegierungen Numerische Bezeichnung (DIN EN 1412) 31
Normung - Nichteisenmetalle Normbezeichnung von Kupfer und Kupferlegierungen Zusatzbezeichnungen (DIN EN 1173) Zur Kennzeichnung einer verbindlichen Eigenschaft, der Höhe der Anforderung an diese Eigenschaft und ggf. einer zusätzlichen Behandlung stehen weitere Buchstaben und Ziffern zu Verfügung, die der Werkstoffbezeichnung nach der chemischen Bezeichnung (ISO 1190-1), durch einen Bindestrich getrennt, nachgestellt wird. Die Zustandsbezeichung besteht im Normalfall aus vier Ziffern (außer D, G und M). Bedeutung auf nachfolgender Tabelle. Die Bezeichnung kann für Knet- und Gusswerkstoffe aus Kupfer und Kupferlegierungen angewandt werden (außer Blockmetalle). 32
Normung - Nichteisenmetalle 33
Normung - Nichteisenmetalle Normbezeichnung von Sintermetalle Mithilfe von Sintermetallen werden metallische Bauteile durch pulvermetallurgischen Verfahren (Sintern) hergestellt. Die Normung von Sintermetallen erfolgt nach DIN 30910-1 und berücksichtigt die Porosität als wichtigstes Kennzeichen aller Sintermetalle. Das nachfolgende Beispiel veranschaulicht das Bezeichnungssystem. 34
Normung - Nichteisenmetalle Normbezeichnung von Sintermetalle 35