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Transkript:

Gültig ab : 1. Januar 2012 Stand: 12. Dezember 2011 Gilt für Kunden und Abnahmemengen oberhalb 1.500.000 kwh Ho 1.1 Netzentgeltformeln (nur zur reinen Info! - abgerechnet wird nach LP / AP gemäß Pkt. 1.2) 1.1.1 Netzentgeltformel für Arbeit Abkürzung Beschreibung Ausprägung BM OT W OV W WP W Wendepunkt Arbeit 2.057,748 MWh/a E W NE iw Briefmarke Arbeit Ortstransportnetz 0,23410 ct/kwh BM Briefmarke Arbeit Ortsverteilnetz 0,57231 ct/kwh Exponent Arbeit 1,40 individuelles Netzentgelt Arbeit * * * EUR / a W i individuelle Jahresarbeit * * * MWh / a 1.1.2 Netzentgeltformel für Leistung Abkürzung Beschreibung Ausprägung OT BM Briefmarke Leistung Ortstransportnetz 9,22345 EUR/kW P OV BM Briefmarke Leistung Ortsverteilnetz 17,92509 EUR/kW P WP P Wendepunkt Leistung 1.224,02 kw/a E P Exponent Leistung 1,40 NE ip individuelles Netzentgelt Leistung (a) * * * EUR / a P i individuelle maximale Jahresleistung * * * kw / a (a) Der Leistungspreis bezieht sich auf die gemessene höchste Leistung in kwh/a 1 von 6

Gültig ab : 1. Januar 2012 Stand: 12. Dezember 2011 Gilt für Kunden und Abnahmemengen oberhalb 1.500.000 kwh Ho 1.2 Preistabelle für Leistungsgemessene Kunden 1.2.1 Preistabelle für Arbeit Lineares Entgeltsystem Fixe Jahresarbeit spezifisches Arbeitsentgelt Arbeitsentgeltkomponente Bereich von [kwh] von [kwh] Ct/kWh EUR/a 1 1 1.500.000 0,5826 0,00 2 1.500.001 2.500.000 0,3299 3.790,12 3 2.500.001 6.000.000 0,2366 6.121,83 4 6.000.001 65.000.000 0,2284 6.612,86 1.2.2 Preistabelle für Leistung Lineares Entgeltsystem Fixe Jahreshöchstleistung spezifisches Leistungsentgelt Leistungsentgeltkomponente Bereich von [kw] von [kw] EUR/kW EUR/a 1 0 798 20,7933 0,00 2 798 1.000 14,1266 5.319,20 3 1.000 2.000 10,9969 8.448,85 4 2.000 4.000 8,9636 12.515,57 1.3 Hinweis auf Abrechnung Für Kunden, deren Abnahmestelle mit einer Leistungsmessung ausgestattet ist, erfolgt eine Abrechnung für Arbeit (NE iw ) und Leistung (NE ip ) gemäß der Preistabellen für Arbeit und Leistung nach dem linearen Entgeltsystem. Entsprechen der Jahresarbeitsmenge wird in der Tabelle der zutreffende Bereich ausgewählt. Die Jahresarbeit wird multipliziert mit dem spez. Arbeitsentgelt und die fixe Arbeitsentgeltkomponente hinzugerechnet. Die gleiche Berechnung erfolgt für die Leistung. Das Netzentgelt ergibt sich aus der Addition der beiden Werte NE für Arbeit und Leistung. Die Preise und Kosten der vorgelagerten Netze sind enthalten. 2 von 6

Gültig ab : 1. Januar 2012 Stand: 12. Dezember 2011 Gilt für Kunden und Abnahmemengen oberhalb 1.500.000 kwh Ho 1.4 Mess- und Abrechnungsentgelte Entgelt für den Entgelt für die Entgelt für die Zählergrößen Messtellenbetrieb Messung Abrechnung / Jahr / Jahr / Jahr G 40 bis G 100 201,40 330,23 159,85 G 160 bis G 400 228,84 330,23 159,85 G 650 bis G 1600 633,65 330,23 159,85 Die Entgelte gelten einheitlich für alle Druckebenen und berechnen sich je Zähler. Die Entgelte beziehen sich auf monatliche Auslesungen der Messwerte und monatliche Abrechnung. 1.5 Konzessionsabgaben Für die Lieferung an Erdgaskunden ist der Netzbetreiber von der Gebietkörperschaft zur Erhebung und Abführung einer Konzessionsabgabe entsprechend der KAV vom 9.Januar 1992 und der ersten Änderung vom 22.Juli 1999 und nachfolgende Änderungen verpflichtet. für den Kleinverbrauch (Kochen & Warmwasser) für sonstigen Kleinbedarf für Sondertarifkunden & Heizbedarf bis 5 GWh für Sondertarifkunden > 5 GWh 0,61 ct/kwh 0,27 ct/kwh 0,03 ct/kwh 0,00 ct/kwh 1.6 Mehrwertsteuer Alle Preise sind Nettopreise, die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer (zur Zeit 19%) wird den Beträgen hinzugerechnet. 3 von 6

Gültig ab : 1. Jan. 12 Stand: 12. Dez. 11 1.7 Anwendungsbeispiel 1.7.1 Annahmen Netzkunde n: W n = P n = 18.000 MWh/a 4.000 kw/a 1.7.2 Netzentgeltformel für Arbeit NE nw ( 18.000 MWh/a ) = 18.000 0,23410 + 0,57231 1 + 18.000 2.058 ( ( ) 1,40 ) NE nw = 46.857,93 EUR/a 1.7.3 Netzentgeltformel für Leistung ( 1,40 ) NE ip ( 4.000 kw/a ) = 4.000 9,22345 + 17,92509 1 + 4.000 1.224 ( ) NE np = 48.369,78 EUR/a 1.7.4 Jahreskosten Summe Arbeit und Leistung rechn. spez. Kosten 95.227,71 EUR/a 0,53 ct/kwh nach Netzpartizipation 1.7.5 Netzentgelt für Arbeit nach Preistabelle Bereich 4 0,2284 ct/kwh x 18.000 MWh/a = 41.120,14 spez. Arbeitentgelt + 6.612,86 fixe Entgeltkomponente 47.732,99 1.7.6 Netzentgelt für Leistung nach Preistabelle Bereich 4 8,9636 /kw x 4.000 kw/a = 35.854,21 spez. Leistungsentgelt + 12.515,57 fixe Entgeltkomponente 48.369,78 1.7.7 Jahreskosten Summe Arbeit und Leistung rechn. spez. Kosten 96.102,78 EUR/a 0,53 ct/kwh nach Preistabellen 4 von 6

Gültig ab : 1. Jan. 12 Stand: 12. Dez. 11 1.8 Entgelte für unterjährige Buchungszeiträume Dieses Entgelt gilten nur für Kunden mit einen Leistungsbedarf > 500 kw und Anschluss an das Hochdrucknetz. Ist der Buchungszeitraum von festen Kapazitäten kürzer als ein Jahr, findet die Berechnung der Entgelte mit Hilfe der in der folgenden Tabelle aufgelisteten Unterjährigkeitsfaktoren statt. Dabei ist der Faktor von Zeitpunkt und Dauer der Unterjährigkeit abhängig. Entgelt Entnahme aus Ortstransportnetz 9,22 EUR/kW Das Netzentgelt für unterjährige Buchungszeiträume ergibt sich durch Multiplikation des Netzentgeltes gemäß Briefmarke Leistung OT mit dem jeweiligen Unterjährigkeitsfaktor. Es findet eine Begrenzung der sich aus dieser Multiplikation ergebenen Entgelte auf die Entgelte, die sich aus der Multiplikation des nächst größeren Buchungszeitraumes gemäß folgender Tabelle ergeben, statt. Entgeltfaktoren für unterjährige Buchungszeiträume Beginn Buchungszeitraum wöchent- monat- viertel- halbtäglich lich lich jährlich jährlich Oktober 0,02 0,08 0,20 November 0,02 0,08 0,20 0,60 Dezember 0,03 0,12 0,30 Januar 0,03 0,12 0,30 0,95 Februar 0,03 0,12 0,30 0,75 März 0,02 0,08 0,20 April 0,01 0,04 0,10 Mai 0,01 0,04 0,10 0,30 Juni 0,01 0,04 0,10 Juli 0,01 0,04 0,10 0,6 August 0,01 0,04 0,10 0,30 September 0,01 0,04 0,10 Die Abrechnung für unterjährige Buchungszeiträume bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit dem Netzbetreiber. Der Tag ist definiert von 6.00 Uhr bis 6.00 Uhr des folgenden Tages. 5 von 6

Gültig ab : 1. Jan. 12 Stand: 12. Dez. 11 - Stufenmodell Preisblatt 2 - Nicht leistungsgemessene Kunden (KoL) 2.1 Preistabelle Bereich Untergrenze Obergrenze Stufenarbeitspreis Stufengrundpreis in [kwh/a] in [kwh/a] in [ct/kwh] in [EUR/a] 1 1 1.000 7,3962 36,00 2 1.001 4.000 3,7962 72,00 3 4.001 50.000 1,9962 144,00 4 50.001 300.000 1,7082 288,00 5 300.001 1.500.000 1,5722 696,00 2.2 Anwendungsbeispiel Netzkunde ohne Leistungsmessung mit einer Menge von 350 MWh/a Bereich Untergrenze Obergrenze Stufenarbeitspreis Stufengrundpreis in [kwh/a] in [kwh/a] in [ct/kwh] in [EUR/a] 5 300.001 1.500.000 1,5722 696,00 2.3 Hinweis auf Abrechnung Arbeitspreis = 350.000 kwh x 1,5722 ct/kwh Arbeitspreis = 5.502,57 EUR/a Grundpreis = 696,00 EUR/a Gesamtpreis = 6.198,57 EUR/a Das Netzentgelt wird auf Grundlage der veröffentlichten Preistabellen bestimmt. Die gesamte Menge des Kunden wird entsprechend der Stufe berechnet. Das Netzentgelt ergibt sich aus der Addition der beiden Werte Arbeit und Grundpreis. Die Preise und Kosten der vorgelagerten Netze sind enthalten. 2.4 Mess- und Abrechnungsentgelte Entgelt für den Entgelt für die Entgelt für die Zählergrößen Messtellenbetrieb Messung Abrechnung / Jahr / Jahr / Jahr G 2,5 bis G 6 15,30 2,75 13,32 G 10 bis G 25 34,92 2,75 13,32 G 40 bis G 100 199,07 2,75 13,32 Die Entgelte gelten einheitlich für alle Druckebenen und berechnen sich je Zähler. Die Entgelte beziehen sich standardmäßig auf 1 jährliche Ablesung der Messwerte und 1 jährliche Abrechnung. Eine monatliche Messung und Ablesung ist möglich und führt zu folgenden Kosten. Entgelt für die Entgelt für die Zählergrößen Messung Abrechnung / Jahr / Jahr G 2,5 bis G 100 monatlicher Zykl. 82,56 133,21 2.5 Konzessionsabgaben Für die Lieferung an Erdgaskunden ist der Netzbetreiber von der Gebietkörperschaft zur Erhebung und Abführung einer Konzessionsabgabe entsprechend der KAV vom 9.Januar 1992 und der ersten Änderung vom 22.Juli 1999 und nachfolgende Änderungen verpflichtet. für den Kleinverbrauch (Kochen & Warmwasser) für sonstigen Kleinbedarf für Sondertarifkunden & Heizbedarf bis 5 GWh für Sondertarifkunden > 5 GWh 2.6 Mehrwertsteuer 0,61 ct/kwh 0,27 ct/kwh 0,03 ct/kwh 0,00 ct/kwh Alle Preise sind Nettopreise, die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer (zur Zeit 19%) wird den Beträgen hinzugerechnet. 6 von 6