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Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment. Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm

Adapterscheibe: Ø72.5 Ø92 d= geprüfte Radlast: bei Reifenabrollumfang:

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Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment. Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm

Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm

: mit den vom Radhersteller mitzuliefernden Kegelbundradschrauben M14x1,5, Kegelwinkel 60, Schaftlänge 33 mm

Transkript:

Anlage- Seite : 1 / 7 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: SPL 707 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Anzio Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: B5 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 70,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Z 17 Ø70,0-Ø65,1 geprüfte Radlast: 735 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Peugeot (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 6, 6 3FY, 6 3FZ, 6 4HP, 6 4HT, Radschraube, Kegel 60, Gewinde MP108 110 Nm 6 6FY, 6 6FZ, 6 9HY, 6 9HZ, 6 M12x1,25, Schaftlänge 28 mm RFJ, 6 RFN, 6 RHL, 6 RHR, 6 UHZ, 6 XFV, 6*****, 6B, 8, 9****, L, M -0~PE-5-108-65-ET45.docx

Anlage- Seite : 2 / 7 Typ: 6B ABE / EG-Genehmigung: F396 Motorleistung Handelsbezeichnungen 79 bis 108 Peugeot 605 (bis Nachtrag 08) 123 bis 147 Peugeot 605 (bis Nachtrag 08) zulässige Reifengrößen 205/50R17 A02) bis A10) A93) 80 bis 108 Peugeot 605 (ab Nachtrag 09) 215/50R17 A02) bis A10) F396NT11 1200/1050 5/108/65,1 Typ: 6B ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0156*.. 80 bis 140 Peugeot 605 215/50R17 A02) bis A10) G23) e2*93/81*0156*01e 1200/1050 5/108/65,1 Typ: 9**** ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0199*.. 79 bis 155 607 205/55R17 A02) bis A10) E42) B28) 225/50R17 e2*98/14*0199*21 1210/1050 (1100) 5/108/65,1-0~PE-5-108-65-ET45.docx

Anlage- Seite : 3 / 7 6 6FZ e2*2001/116*0292*.. 6 RFN e2*2001/116*0293*.. 6 3FZ e2*2001/116*0294*.. 6 XFV e2*2001/116*0295*.. 6 9HZ e2*2001/116*0296*.. 6 RHR e2*2001/116*0297*.. 6 RHL e2*2001/116*0312*.. 6 UHZ e2*2001/116*0328*.. 6 6FY e2*2001/116*0330*.. 6 RFJ e2*2001/116*0331*.. 6 3FY e2*2001/116*0332*.. 6 9HY e2*2001/116*0336*.. 6 4HT e2*2001/116*0346*.. 6 4HP e2*2001/116*0352*.. 6***** e2*2001/116*0369*.. 6 e2*2007/46*0062*.. 80 bis 155 Peugeot 407 205/55R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) N215) 215/50R17 215/55R17 G7U) 225/50R17 235/50R17 G7U) 8 e2*2007/46*0080*.. 8 e2*2007/46*0081*.. 82 bis 150 Peugeot 508, 508 SW 215/55R17 A02) bis A10) (außer Ausführungen A93) EF0) Allroad bzw. RXH) 225/50R17 A93) 235/50R17-0~PE-5-108-65-ET45.docx

Anlage- Seite : 4 / 7 L e2*2007/46*0405*.. 60 bis 151 Peugeot 308, 308 SW 205/45R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A01) A93)G01) EF0) 205/50R17 215/45R17 A93a) M e2*2007/46*0534*.. 73 bis 133 Peugeot 3008 205/65R17 A02) bis A10) A93b)N215) EF0) 205/65R17 M+S A93b) 215/60R17 A93a) 215/65R17 225/60R17 235/55R17 235/60R17 245/55R17 A01) K04) -0~PE-5-108-65-ET45.docx

Anlage- Seite : 5 / 7 M e2*2007/46*0534*.. 73 bis 133 Peugeot 5008 205/65R17 A02) bis A10) A93b)N215) EF0) 205/65R17 M+S A93b) 215/60R17 A93a) 215/65R17 225/60R17 235/55R17 235/60R17 A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. -0~PE-5-108-65-ET45.docx

Anlage- Seite : 6 / 7 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B28) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage : - Vorderachse: BREMBO Faustsattelbremse mit bel. Bremsscheibe Ø309x32,5mm - Hinterachse : ATE Faustsattelbremse m. Scheibe Ø290x10 mm. E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. -0~PE-5-108-65-ET45.docx

Anlage- Seite : 7 / 7 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G23) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit den Bereifungsgrößen 195/65R15 und/oder 205/60R15 ausgerüstet sind oder in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ SPL 707 des Auftraggebers Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH. Geschäftsstelle Essen, 20.09.2017-0~PE-5-108-65-ET45.docx