Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment. Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1,5.

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120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm

E42)K03)K04)K28) 205/60R15

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110 Nm M12x1,25, Schaftlänge 28 mm 939 Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr RA D0-104 Anlage-Nr. : Seite : 1 / 5. Technische Daten, Kurzfassung Raddaten 53R4554

bei den Fahrzeugtypen 9, M12x1,5, Kegelwinkel 60 beim Fahrzeugtyp S, T, R, H und J

Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr RA D0-104 Anlage-Nr. : Seite : 1 / 5. Technische Daten, Kurzfassung Raddaten 53R6704

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Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Daimler-Benz(D), Mercedes-Benz(D) bzw. DaimlerChrysler(D)

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr RA D0-104 Anlage-Nr. : 19 Seite : 1 / 5. Technische Daten, Kurzfassung Raddaten

Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment. Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1,5. M12x1,5.

Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr nach 22 STVZO RA A0-104 Anlage-Nr. : 21 Seite : 1 / 5 Auftraggeber :

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr nach 22 STVZO RA A0-104 Anlage-Nr. : Seite : 1 / 7 Auftraggeber :

120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm

Adapterscheibe: Ø72.5 Ø92 d= geprüfte Radlast: bei Reifenabrollumfang:

geprüfte Radlast: *) bei Reifenabrollumfang: *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment

Radschraube, Kegel 60, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 30 mm

Transkript:

Anlage- 32 Seite : 1 / 8 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CA 70638 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: Lk 114,3 Radgröße: Rad-Einpresstiefe: Lochkreisdurchmesser: 7Jx16H2 45 mm 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: Zentrierart: Zentrierring: geprüfte Radlast: bei Reifenabrollumfang: Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus 72,50 mm Mittenzentrierung BOØ72,5/Ø60,1 680 kg 2200 mm Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment E15J(a), E15UT(a), E15UT(a) MS1, E15UTN(a), HE15U(a), M2, R1, R3, T25, T27, V3, XA3(a), XE1, XE2(a) A2 Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1,5 Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1,5 110 Nm 120 Nm XE1 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*.. 114 bis 157 Lexus IS200, IS300 205/55R16 A02) bis A10) 205/55R16 M+S e11*2001/116*0110*08e 1055/1090 5/114,3/60-32~TO-5-114_3-60-ET45.docx

Anlage- 32 Seite : 2 / 8 R3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0069*.., e6*2001/116*0069*.. 85 bis 115 Toyota Previa 215/60R16 A02) bis A10) e6*2001/116*0069*07e bis NT 03:1250/1340 ab NT 04:1250/1380 5/114,3/60 A2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0070*.., e6*2001/116*0070*.. 85 bis 110 Toyota RAV4 215/70R16 A02) bis A10) (3- und 5-türig, nur Fahrzeuge mit Serie 215/70R16) E05) e6*2001/116*0070*05 920/1010 1020/1040 5/114,3/60 M2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*.. 85 bis 110 Toyota Avensis Verso 205/60R16 A02) bis A10) A91) 215/55R16 e6*2001/116*0083*05 1230/1230 5/114,3/60 V3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*.. 112 bis 137 Toyota Camry 215/60R16 A02) bis A10) A91) e6*2001/116*0085*04e 1200/1200 5/114,3/60 R1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0222*.. 81 bis 130 Corolla Verso 205/55R16 A02) bis A10) e11*2001/116*0222*07 1150/1150(0) 5/114,3/60-32~TO-5-114_3-60-ET45.docx

Anlage- 32 Seite : 3 / 8 T25 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0196*.. 110 bis 130 Toyota Avensis 205/55R16 A02) bis A10) (ab EG-Genehmigungs-Nr.: e11*2001/116*0196*04) 225/50R16 e11*2001/116*0196*09 1070/1035(0) 5/114.3/60 XE2(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0206*.. 110 bis 153 Lexus IS200d, 205/55R16 A02) bis A10) Lexus IS220d, A94) E06) Lexus IS250 (Limousine) 215/55R16 225/50R16 e11*2001/116*0206*08 1090/1150(0) 5/114.3/60 XA3(a) ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0105*.. 100 bis 130 Toyota RAV4 215/70R16 A02) bis A10) (Fahrzeuge ohne A91) E06) Serienverbreiterung) 235/60R16 235/65R16 100 bis 130 Toyota RAV4 (Fahrzeuge mit Serienverbreiterung) 255/60R16 A01)K03)K04) 215/70R16 A91) 235/60R16 235/65R16 255/60R16 e6*2001/116*0105*07 1150/1150(0) 5/114,3/60-32~TO-5-114_3-60-ET45.docx

Anlage- 32 Seite : 4 / 8 E15J(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0299*.. 66 bis 108 Auris 195/60R16 A02) bis A10) E49) 205/55R16 e11*2001/116*0299*06 1080/1010(0) 5/114.3/60 E15UT(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0305*.. 66 bis 130 Auris 195/60R16 A02) bis A10) E49) 205/55R16 e11*2001/116*0305*12 1100/1010(0) 5/114.3/60 E15UTN(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0019*.. 66 bis 93 Toyota Auris 205/55R16 A02) bis A10) (Schrägheck 3-türig) e11*2001/116*0305*01 1080/1010 (0) -1100/1010-130 kw 5/114.3/60-32~TO-5-114_3-60-ET45.docx

Anlage- 32 Seite : 5 / 8 E15UT(a) MS1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0167*.. 66 Toyota Auris 195/60R16 A02) bis A10) (Schrägheck 5-türig) E49) 205/55R16 e11*2007/46*0167*.. 1020/1010(0) 5/114.3/60 HE15U(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0018*.. 73 Toyota Auris 195/60R16 A02) bis A10) (Schrägheck 5türig) E49) 205/55R16 e11*2007/46*0018*02 1020/980(0) 5/114,3/60-32~TO-5-114_3-60-ET45.docx

Anlage- 32 Seite : 6 / 8 T27 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0331*.. 93 bis 112 Avensis 205/60R16 A02) bis A10)B29) 205/65R16 215/55R16 215/60R16 225/50R16 225/55R16 235/50R16 235/55R16 245/50R16 e11*2001/116*0331*04 1215/1135(0) 5/114.3/60 A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. -32~TO-5-114_3-60-ET45.docx

Anlage- 32 Seite : 7 / 8 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse. Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B29) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: - belüftete Bremsscheibe Ø295x26 mm E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. -32~TO-5-114_3-60-ET45.docx

Anlage- 32 Seite : 8 / 8 E49) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße ab Nennbreite 205/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Die Anlage Nr. 32 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CA 70638 des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, 16.10.2011-32~TO-5-114_3-60-ET45.docx