Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 53/06

Ähnliche Dokumente
Amtliches Mitteilungsblatt. Inhalt Seite 325

07/09. Amtliches Mitteilungsblatt. 2. März Seite

24. September 2008 Amtliches Mitteilungsblatt

14. Januar 2009 Amtliches Mitteilungsblatt

FHTW. Amtliches Mitteilungsblatt. Nr. 23/01. Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. Inhalt Seite 321

Amtliches Mitteilungsblatt. Erste Ordnung zur Änderung der Studienordnung 49 für den Bachelorstudiengang Mechanical Engineering

15. November 2010 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite

Amtliches Mitteilungsblatt

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 21/05

14/07. Amtliches Mitteilungsblatt. 13. April Seite

Amtliches Mitteilungsblatt

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Antrag auf Zulassung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung

Amtliches Mitteilungsblatt

FHTW. Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 18/03. Erste Ordnung 239 zur Änderung der Studienordnung. Erste Ordnung 24 zur Änderung der Prüfungsordnung

37/11 8. August Amtliches Mitteilungsblatt. Seite

Ordnung zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelorstudiengang Architektur an der Hochschule Bochum

FHTW. Amtliches Mitteilungsblatt. Nr. 21/00. Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. Inhalt Seite 161

15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite

20/07. Amtliches Mitteilungsblatt. 16. April Seite

11/ März 2013 Amtliches Mitteilungsblatt

12. April 2013 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin 44/ Januar 2010 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite Inhaltsverzeichnis des Jahres

21. September 2010 Amtliches Mitteilungsblatt

Amtliche Mitteilung Nr. 18/2016

47/07. Amtliches Mitteilungsblatt. 08. August Seite

A M T L I C H E M I T T E I L U N G E N. Nr. 585

^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå. ^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå=

Amtliche Mitteilung Nr. 38/2017

2. Juni 2008 Amtliches Mitteilungsblatt

06/19. Amtliches Mitteilungsblatt. 22. Februar Seite

19. Oktober 2016 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite

18. März 2010 Amtliches Mitteilungsblatt

38/ August 2009 Amtliches Mitteilungsblatt

8. März 2017 Amtliches Mitteilungsblatt

42/07. Amtliches Mitteilungsblatt. 03. August Seite

Verkündungsblatt. Inhalt. Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften. Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel

Amtliches Mitteilungsblatt. Inhalt Seite 81

ORDNUNG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 33/06. Erste Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung 675 für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik

BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN

FHTW. Amtliches Mitteilungsblatt. Nr. 04/01. Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. Inhalt Seite 59

Amtliche Mitteilungen der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 19/04. Erste Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung 301 für den Bachelorstudiengang Wirtschaftskommunikation

a m t l i c h e M i t t e i l u n g e n Nr. 607

07/ Februar 2008 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite

FHTW. Amtliches Mitteilungsblatt. Nr. 15/99. Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. Inhalt Seite 169

Philosophische Fakultät II

16. Februar 2017 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite Erste Ordnung zur Änderung der Studienund Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang

18. Dezember 2015 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 29/2015 vom 3. Juli 2015

VERKÜNDUNGSBLATT. der Fachhochschule Jena. Sonderausgabe

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 20/03

21/ Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt

2. Juni 2008 Amtliches Mitteilungsblatt

FHTW. Amtliches Mitteilungsblatt. Nr. 10/01. Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. Inhalt Seite 127. Einstweilige Regelung

Zulassungsordnung des Weiterbildungsstudienganges Raumstrategien mit dem Abschluss "Master of Arts" an der Kunsthochschule Berlin (Weißensee)

AMTLICHE MITTEILUNGEN

14/18 Amtliches Mitteilungsblatt

Amtliches Mitteilungsblatt. der Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften (FH) Wernigerode. Herausgeber: Der Rektor Nr.

Amtliche Mitteilungen

Satzung über die Eignungsprüfung für den Bachelorstudiengang Textildesign an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof

3. ÄS Lehramt Sek. I Passungsquoten

Mitteilungsblatt Nr

Transkript:

FHTW Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 53/06 Inhalt Seite Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung (OFsbE) 1377 (Eingangsprüfung) für den Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik mit den Studienschwerpunkten: Archäologisch - Historisches Kulturgut Moderne Materialen und Technisches Kulturgut Audiovisuelles und Fotografisches Kulturgut Grabungstechnik im Fachbereich Gestaltung vom 03. August 2006 der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Herausgeber: Redaktion: Die Hochschulleitung der FHTW Berlin Treskowallee 8 10318 Berlin Rechtsstelle Telefon: 5019-2813 Telefax: 5019-2815 21.11.2006

Seite 1376 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr.53/06

Nr. 53/06 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite 1377 Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung (OFsbE) (Eingangsprüfung) für den Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik mit den Studienschwerpunkten Archäologisch - Historisches Kulturgut Moderne Materialen und Technisches Kulturgut Audiovisuelles und Fotografisches Kulturgut Grabungstechnik im Fachbereich Gestaltung vom 03. August 2006 Auf Grund von 17 Absatz 1, Satz 1, Nr. 1 der Satzung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes ( AMBl. FHTW Berlin Nr. 27/02) in Verbindung mit 10 Abs. 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin ( Berliner Hochschulgesetz BerlHG ) in der Fassung vom 13. Februar 2003 ( GVBl. S. 82 ), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 06. Juli 2006 (GVBl. S. 713 ), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (FHTW Berlin) am 03. August 2006 die folgende Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung beschlossen : Gliederung der Ordnung 1 Zulassung zur Eingangsprüfung 2 Eingangsprüfung 3 Bekanntgabe der Entscheidungen 4 Wiederholung des Verfahrens 5 Geltungsdauer der bestandenen Eingangsprüfung 6 Kommission 7 In-Kraft-Treten/Veröffentlichung Anlagen Anlage 1 Anlage zur Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung (Eingangsprüfung) Durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur bestätigt am 24.08.2006

Seite 1378 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr.53/06 1 Zulassung zur Eingangsprüfung (1) Gemäß Hochschulordnung der FHTW Berlin ( HO ) erfolgt eine Eingangsprüfung. Der Termin für die Bewerbung ist der 31. März jeden Jahres. Verspätet eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. (2) Zur Bewerbung zur Eingangsprüfung gehören: - ein Antrag auf Zulassung zur Eingangsprüfung mit Angabe des beabsichtigten Studienschwerpunktes (Formular), - Lebenslauf ( handschriftlich ), - eine Mappe im Format max. A2, deren Inhalt in der Anlage zu dieser Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung vorgegeben ist, - eine Erklärung über die Autorschaft der eingereichten Arbeiten, - das Verzeichnis der Arbeiten und - das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung. (3) Nach Durchsicht auf Vollständigkeit und Prüfung der Qualität der eingereichten Unterlagen durch eine dafür eingesetzte Kommission erfolgt die Einladung zur Eingangsprüfung. (4) Die eingereichte Mappe mit den Arbeitsproben und gegebenenfalls dem Nachweis aus dem Vorpraktikum wird dem Bewerber/der Bewerberin in jedem Falle nach Abschluss des Eingangsprüfungsverfahrens ausgehändigt. 2 Eingangsprüfung (1) Die Eingangsprüfung findet jährlich, in der Regel im Mai statt. Der Termin wird schriftlich mitgeteilt. (2) In der Eingangsprüfung ist vom Bewerber/von der Bewerberin eine Klausur im Umfang von max. 5 Zeitstunden zu leisten, die folgende Anforderungen zum Gegenstand hat: - Fähigkeiten hinsichtlich Wahrnehmung - Vorstellung Darstellung, - manuelle Geschicklichkeit, Präzision und ästhetisches Einfühlungsvermögen und - Grundkenntnisse in Naturwissenschaften, Archäologie, Technik-, Kunst- und Kulturgeschichte. (3) Die Leistungen der Eingangsprüfung werden undifferenziert beurteilt, d.h. "mit Erfolg" bzw. "ohne Erfolg". (4) Bei einer Bewertung "mit Erfolg" ist die Eingangsprüfung bestanden. (5) Im Falle der nicht bestandenen Eingangsprüfung kann die Kommission unter besonderer Berücksichtigung der eingereichten Unterlagen aus der Mappe den Bewerber/die Bewerberin zu einem Fachgespräch einladen. Die Dauer des Fachgesprächs soll 30 Minuten nicht überschreiten. Die Beurteilung dieses Fachgesprächs erfolgt undifferenziert. (6) Führt ein Fachgespräch zu einer Beurteilung "mit Erfolg", kann die Kommission beschließen, dass dieses Ergebnis die Eingangsprüfung ersetzt. 3 Bekanntgabe der Entscheidungen (1) Das Ergebnis der Eingangsprüfung wird dem Bewerber/der Bewerberin schriftlich mitgeteilt. (2) Über die bestandene studiengangbezogene Eignung wird eine Bescheinigung mit dem Wortlaut erteilt: "Frau/Herr hat den Nachweis über die studiengangbezogene Eignung an der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin für den Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik erbracht." (3) Der Nachweis der studiengangbezogenen Eignung hat nicht zwangsläufig die Berechtigung auf einen Studienplatz zur Folge. (4) Ein Studienplatz wird erst nach Prüfung der eingereichten Nachweise des absolvierten Vorpraktikums vergeben.

Nr. 53/06 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite 1379 4 Wiederholung des Verfahrens (1) Die Bewerber/die Bewerberinnen, die die Eingangsprüfung nicht bestanden haben, können diese an der FHTW Berlin zum nächst möglichen Termin oder später wiederholen. (2) Das Verfahren kann zweimal wiederholt werden. 5 Geltungsdauer der bestandenen Eingangsprüfung Die Feststellung der studiengangbezogenen Eignung gilt für drei auf die Feststellung folgende Einschreibtermine. 6 Kommission (1) Zur Durchführung der Eingangsprüfung wird für jeden Termin eine Kommission gebildet. (2) Der Kommission gehören 2 Professoren/Professorinnen, von denen einer/eine den Vorsitz führt, ein sonstiger Mitarbeiter (Laboringenieur)/eine sonstige Mitarbeiterin (Laboringenieurin) und ein Student/eine Studentin ab dem 5. Studienplansemester an. Die Kommissionsmitglieder gehören dem Fachbereich Gestaltung und innerhalb des Fachbereiches dem Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik an. Die Kommission kann Beisitzer/- Beisitzerinnen hinzuziehen. 7 In-Kraft-Treten/Veröffentlichung Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der FHTW Berlin mit Wirkung zum 01. Oktober 2006 in Kraft.

Seite 1380 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr.53/06

Nr. 53/06 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite 1381 Anlage Anlage zur Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung (Eingangsprüfung) Anlage zur Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung (Eingangsprüfung) Die für die Bewerbung zur Eingangsprüfung einzureichende Mappe im Format max. A 2 soll folgendes beinhalten: 1. 5 verschiedene freie Handzeichnungen, Skizzen und künstlerische Darstellungen in verschiedenen Techniken (Bleistift, Tusche, Farbe, Drucke etc.) 5 Fotografien von Objekten nach freier Wahl 2. Dokumentation (auch farbig) folgender bekannter Objekte, davon eine ausführlich, die übrigen kurzgefasst: - ein historisches Gebäude/Baudenkmal schriftliche Beschreibung e Beschreibung (Plan/Aufriss/Außenansicht) - ein archäologisches Objekt aus Museumsbestandschriftlich - ein technisches Objekt aus Museumsbestand schriftlich - eine Fotografie aus Museumsbestand (Quellennachweis erforderlich) schriftlich - Beschreibung eines Kurzfilmes oder einer archäologischen Ausgrabung - eine kulturgeschichtliche Ausstellung (schriftliche und e Beschreibung von Gliederung und Aufbau einschließlich Ausstellungsplan, perspektivischen Skizzen und Zeichnungen der Ausstellungselemente wie Vitrinen etc.) 3. praktische Arbeiten je ein frei gewähltes Ornament mit Rundungen: a) aus Sperrholz in der Größe max. 20 x 20 cm ausgesägt b) aus Messingblech ( 1-2 mm Dicke ) Größe max. 20 x 20 cm ausgesägt und gefeilt c) aus Pappmaché, dreidimensional, ( Dicke max. 2 cm ) Größe max. 20 x 20 cm, farblich gefasst