Mediadaten. Anzeigenpreisliste Nr. 5 gültig ab September NEWS AGE Media GmbH Am Himmelreich 7 D Emmendingen

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Transkript:

Mediadaten Anzeigenpreisliste Nr. 5 gültig ab September 2013 www.newsage.de NEWS AGE Media GmbH Am Himmelreich 7 D-79312 Emmendingen

Anschrift: NEWS AGE Media GmbH Am Himmelreich 7 D-79312 Emmendingen Telefon: +49(0)7641-9 67 13 30 Telefax: +49(0)7641-9 67 13 39 info@news-age.de www.newsage.de Geschäftsführung: Ralf Lederer Chefredaktion: Ulrich Arndt ulrich.arndt@news-age.de Redaktion: Norbert Classen, C.v.D. Tel: +49(0)7641-9 67 13 34 redaktion@news-age.de Anzeigenleitung: Beate Pampus Am Himmelreich 7 D-79312 Emmendingen Tel: +49(0)7641-9 67 13 35 Fax: +49(0)7641-9 67 13 39 anzeigen@news-age.de Titel: newsage Das Magazin für Körper, Geist und Seele Kurzcharakterisik: Der Ratgeber für Naturheilkunde, Ganzheitsmedizin, Lebenskunst, Psychologie, gesunde Ernährung und Spiritualität Druckauflage: 40.000 Exemplare Verbreitete Auflage: 39.300 Exemplare Einzelverkaufspreis: Deutschland 4,90 Österreich 5,60 / Schweiz Sfr. 9,60 / Italien 6,70 Benelux 5,80 Abonnement: Deutschland 29,40 Österreich und Schweiz 36,00 (inkl. Versand) Heftformat: 210 mm x 297 mm Satzspiegel: 178 mm x 255 mm Technische Daten: Druckvorlagen bitte ausschließlich als PDF/X-3-Daten zur Verfügung stellen. Bei davon abweichenden Datenformaten kann keinerlei Garantie für die Druckqualität gewährleistet werden. Erscheinungsweise: 6 Ausgaben jährlich Anzeigen: Preise und Formate s. u. Anzeigenpreise Kleinanzeigen: 15, pro Druckzeile, inkl. MwSt. Anzeigenschluss: siehe Terminplan Nachlässe: für Malstaffel Mengenstaffel: Anzeigen innerhalb 3 x 5% ab 2 Seiten 3% Anzeigen innerhalb einer Jahresfrist 6 x 10%; ab 4 Seiten 5 % AE-Provision: 15% für Anzeigen und Beilagen, (keine AE-Provision bei Kleinanzeigen) Verbreitungsgebiet: Deutschland, Schweiz, Österreich und übriges deutschsprachiges Ausland. Im Zeitschriftenhandel, Direktbezug und an ausgewählten Verkaufstellen, die Sie über unsere Website erfahren können: www.news-age.de Druckverfahren: Rollenoffset, 4-farbig, auf chlorfrei gebleichtem Papier, bis 70er Raster, Europa-Skala Druckunterlagen: PDF/X-3-Daten im CMYK-Modus bei 300 dpi Auflösung. Bei davon abweichenden Daten fallen Bearbeitungskosten nach Aufwand an. Zur Erstellung der Druckdaten bitte Parameter für Druckverfahren (s.o.) berücksichtigen Datenübertragung: grafik@news-age.de Beilagen: Format bis 275 x 200 mm, bis 25 g Gewicht 130,00 per Tsd., je weitere angefangene 5 g Einzelgewicht zuzüglich 5,00 per Tsd.; zuzüglich Postgebühren für Abo-Auflage. Bitte klären Sie vorab die Verarbeitungsfähigkeit Ihrer Beilage mit unseren Mitarbeitern. Rücktrittsrecht: bis 1 Woche vor dem jeweiligen Anzeigenschluss. Geschäftsbedingungen: Für alle Aufträge gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Printmedien sowie die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages. Zahlungsweise: Innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung, ohne Abzug; sämtliche Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Terminplan Heft Nr. Ausgabe Kiosk-EVT letzter Mittwoch des Monats Anzeigenschluss letzter Freitag des Monats Redaktionsschluss letzter Freitag des Monats 1 Jan./Febr. Dezember November November 2 März/April Februar Januar Januar 3 Mai/Juni April März März 4 Juli/ Aug. Juni Mai Mai 5 Sept./Okt. August Juli Juli 6 Nov./Dez. Oktober September September

Anzeigenformate und Schaltkosten, gültig ab März 2013 Alle Preise sind Nettopreise und enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer. Anzeigenformate im Anschnitt bitte mit 3 mm Beschnittzugabe an allen Kanten versehen. 1/16 im Satzspiegel 41 x 60 mm 1/8 quer im Ssp. 87 x 60 mm 1/8 im Satzspiegel 41 x 125 mm 1/4 Block im Ssp. 87 x 125 mm 1/4 im Satzspiegel 41 x 255 mm 1/4 im Anschnitt 58 x 297 mm 1/4 quer im Anschn. 210 x 80 mm 1/6 im Satzspiegel 56 x 125 mm 1/3 im Satzspiegel 56 x 255 mm 1/3 im Anschnitt 73 x 297 mm 1/3 quer im Ssp. 178 x 80 mm 1/3 quer im Anschn. 210 x 100 mm 1/2 im Satzspiegel 86,5 x 255 mm 1/2 im Anschnitt 103 x 297 mm 1/2 quer im Ssp. 178 x 125 mm Schaltkosten Innenseiten Umschlagseiten 1/2 quer im Anschn. 210 x 145 mm 1/1 im Anschnitt 210 x 297 mm 1/16 1/8 1/6 1/4 1/3 1/2 1/1 180,- 340,- 420,- 630,- 835,- 1250,- 2220,- U2 U3 U4 2480,- 2480,- 2880,- Sonderformate auf Anfrage Platzierungszuschlag 100% Formate im Anschnitt mit 3 mm Beschnittzugabe anlegen!

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenschaltung und Fremdbeilagen in Printmedien 11 Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer 1 Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach 2 Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte 3 Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu 4 vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen 5 dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten 6 Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, daß dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen 7 erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im 8 Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier 9 Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeigen Anspruch auf 10 Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, erschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach 12 Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlungen leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige 13 übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere 14 Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. 15 Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom 16 Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere 17 Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht genannt ist die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H., beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kauf- 18 manns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Mo- 19 nate nach Ablauf des Auftrages. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffent- 20 lich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.