Tagesordnungspunkt: Erhöhung des LVR-Mitgliedsbeitrages für den Region Köln/Bonn e.v.

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Transkript:

Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland Vorlage-Nr. 14/2770 öffentlich Datum: 26.06.2018 Dienststelle: LVR-Direktorin Bearbeitung: Herr Egyptien Finanz- und Wirtschaftsausschuss Landschaftsausschuss 04.07.2018 09.07.2018 empfehlender Beschluss Beschluss Tagesordnungspunkt: Erhöhung des LVR-Mitgliedsbeitrages für den Region Köln/Bonn e.v. Beschlussvorschlag: Der Erhöhung des LVR-Beitrages für die Mitgliedschaft im Region Köln/Bonn e.v. von derzeit 5.000 EUR auf 20.000 EUR pro Jahr ab dem 01.01.2019 wird zugestimmt. UN-Behindertenrechtskonvention (BRK): Diese Vorlage berührt eine oder mehrere Zielrichtungen des LVR-Aktionsplans zur Umsetzung der BRK. Gleichstellung/Gender Mainstreaming: Diese Vorlage berücksichtigt Vorgaben des LVR-Gleichstellungsplans 2020. nein nein Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr): Produktgruppe: 070 Erträge: Aufwendungen: 5.000 Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan /Wirtschaftsplan Einzahlungen: Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme: Auszahlungen: /Wirtschaftsplan Jährliche ergebniswirksame Folgekosten: 20.000 Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten L U B E K

Zusammenfassung: Im Region Köln/Bonn e.v. ist der LVR seit dem Jahr 2000 Mitglied. Weitere Mitglieder sind die Städte Köln, Bonn und Leverkusen, der Rhein-Sieg-Kreis, der Rhein-Erft-Kreis, der Rhein-Kreis-Neuss, der Rheinisch-Bergische Kreis, der Oberbergische Kreis, die Handwerkskammer zu Köln, die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, die Industrie- und Handelskammer zu Köln, die Kreissparkasse Köln, die Sparkasse KölnBonn sowie Leverkusen und der Deutsche Gewerkschaftsbund. Der Region Köln/Bonn e.v. ist eines von neun Regionalmanagements in NRW, das die regionale Zusammenarbeit unterstützt und eine bis in die kreisangehörige Kommune abgestimmte strategische Raumentwicklung entlang der Strukturpolitik des Landes begleitet. Den regionalen Akteuren bietet der Verein Information und Koordination von Fördermittelangeboten unterschiedlichster Institutionen zur Unterstützung ihrer Projektarbeit. Die dem Verein beigetretenen Mitgliedskörperschaften des LVR profitieren von den Dienstleistungen und der Querschnittsfunktion des Region Köln/Bonn e.v. in hohem Maße. Der LVR wiederum bringt seine Kompetenzen in diversen Arbeitskreisen und Kooperationsrunden, beispielsweise in den Bereichen Kultur sowie Natur und Landschaft, aktiv in die Arbeit des Vereins ein. Durch das Mitwirken in den Gremien des Region Köln/Bonn e.v. kommt sowohl der politischen als auch der verwaltungsseitigen Vertretung des LVR eine wichtige Klammerfunktion zu. Der LVR zahlt seit dem Jahr 2004 auf freiwilliger Basis einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 5.000 EUR (Vorlage 11/627 LA). Seitens des Vereins wird überzeugend dargelegt, dass eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge erforderlich ist. Während die Mitgliedsbeiträge der kommunalen Mitglieder deutlich angestiegen sind, ist der LVR das einzige Mitglied des Region Köln/Bonn e.v., dessen Beitrag seit Eintritt in den Verein keinmal erhöht wurde. Der LVR ist angefragt, seinen Beitrag ebenfalls anzuheben und die Beitragsstruktur insgesamt, insbesondere auch die Beitragsentwicklung der kommunalen Mitglieder, zu berücksichtigen. Die Verwaltung schlägt vor, den Mitgliedsbeitrag ab dem 01.01.2019 auf 20.000 EUR zu erhöhen. 1

Begründung der Vorlage Nr. 14/2770: 1. Ausgangslage Der LVR ist seit dem Jahr 2000 Mitglied des Region Köln/Bonn e.v. (vormals Regio Köln/Bonn und Nachbarn e.v.). Weitere Mitglieder sind gemäß 3 Nr. 1 Satzung des Region Köln/Bonn e.v. die Städte Köln, Bonn und Leverkusen, der Rhein-Sieg-Kreis, der Rhein-Erft-Kreis, der Rhein-Kreis-Neuss, der Rheinisch-Bergische Kreis, der Oberbergische Kreis, die Handwerkskammer zu Köln, die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, die Industrie- und Handelskammer zu Köln, die Kreissparkasse Köln, die Sparkasse KölnBonn sowie Leverkusen und der Deutsche Gewerkschaftsbund. Gaststatus haben die Bezirksregierung Köln und die Kreise Ahrweiler sowie Euskirchen. Der Kreis Düren hat ebenfalls einen Gaststatus beantragt. 2. Regionalmanagements in NRW Region Köln/Bonn e.v. a) Regionalmanagements in NRW In NRW gibt es neben dem Verdichtungsraum rund um die Landeshauptstadt Düsseldorf die acht Regionen Region Aachen, Mittlerer Niederrhein, Ruhrgebiet, Münsterland, Ostwestfalen-Lippe, Südwestfalen, Bergisches Städtedreieck, Region Köln/Bonn (s. Abb. Region Köln/Bonn e.v.). 2

Die genannten Regionen haben, obgleich institutionell unterschiedlich aufgestellt, jeweils ein eigenes Regionalmanagement eingesetzt, das die regionale Zusammenarbeit unterstützt und eine bis in die kreisangehörige Kommune abgestimmte strategische Raumentwicklung entlang der Strukturpolitik des Landes begleitet. Über den 2013 gegründeten Zusammenschluss regionen.nrw verstärken die regionalen Entwicklungs- und Marketingorganisationen/Regionalmanagements ihre Zusammenarbeit und festigen die strategische Kooperation mit der Landesregierung, um die Entwicklung der Teilräume und des Landes NRW voranzubringen. Der LVR ist Mitglied von den zwei Regionalmanagements Region Köln/Bonn e.v. und Zweckverband Region Aachen. Der Metropolregion Rheinland e.v., dem der LVR als Gründungsmitglied ebenso angehört, hat einen umfassenderen räumlichen Fokus und besetzt auch vor dem Hintergrund der ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen meist andere, abstraktere Themen als die Regionalmanagements. In den Landschaftsausschuss am 09.07.2018 wird mit Vorlage Nr. 14/2764 eine Zusammenstellung über Netzwerke der Kommunen im Rheinland gemäß Antrag Nr. 14/203 eingebracht, in der u.a. auch die o.g. Mitgliedschaften dargestellt sind. b) Region Köln/Bonn e.v. Ziel des Region Köln/Bonn e.v. ist es, die Kooperation in der Region auf politischer, wirtschaftlicher und Verwaltungsebene zu fördern, die Region durch geeignete Maßnahmen im Standortwettbewerb zu stärken und sie mit ihrem regionalen Potenzial zu vermarkten ( 2 Nr. 1 Satzung). Den regionalen Akteuren bietet der Verein Information und Koordination von Fördermittelangeboten unterschiedlichster Institutionen zur Unterstützung ihrer Projektarbeit. Ziel für die gesamte Region ist es, die Nutzung von Förderprogrammen nachweislich zu erhöhen und zu optimieren. Als zentraler Partner stimmt der Region Köln/Bonn e.v. regionalpolitische Grundsatzfragen und Handlungsfelder im Sinne seiner Mitglieder mit der Bezirksregierung Köln und dem Land Nordrhein-Westfalen ab und positioniert sich gegenüber diesen sowie dem Bund und der EU. Die dem Verein beigetretenen Mitgliedskörperschaften des LVR profitieren von den Dienstleistungen und der Querschnittsfunktion des Region Köln/Bonn e.v. seit Gründung des Vereins im Jahr 1992 in hohem Maße. 3. Mitwirkung in Gremien bzw. Organen Nach 6 Nr. 5 Satzung wird der LVR durch zwei Vertreterinnen/Vertreter in der Mitgliederversammlung vertreten. Die entsprechenden Benennungen hat der Landschaftsausschuss in seinen Sitzungen am 24.10.2014 und 09.12.2015 beschlossen. Die Landesdirektorin ist zudem Mitglied des Vorstandes gemäß 9 Nr. 1 Satzung. 3

Der LVR verleiht den Interessen seiner Mitgliedskörperschaften durch seine eigene Mitgliedschaft im Region Köln/Bonn e.v. weiteres Gewicht und bringt zugleich seine Kompetenzen ein. Mitarbeitende des LVR sind in diversen Arbeitskreisen, z.b. im Arbeitskreis der Regionalbeauftragten sowie im Arbeitskreis Natur und Landschaft, oder in Kooperationsrunden wie Kultur, Energie/Klima, Europa und der Pressereferenten/innen vertreten und gestalten die Themen gemeinsam erfolgreich für die Region mit. Durch das Mitwirken in den Gremien bzw. Organen kommt sowohl der politischen als auch der verwaltungsseitigen Vertretung des LVR eine wichtige Klammerfunktion zu. 4. Mitgliedsbeiträge a) Aktuelle Beiträge Der LVR zahlt seit dem Jahr 2004 gemäß 3 Nr. 5 Satzung und Nr. 2.4 Beitragsordnung auf freiwilliger Basis einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 5.000 EUR (Vorlage 11/627 LA). Die Beiträge der weiteren Mitglieder belaufen sich nach 3 Nr. 4 Satzung und Nr. 2.1-2.3 Beitragsordnung auf - je 92.798 EUR pro Jahr für die kreisfreien Städte und Kreise, - insgesamt 71.743 EUR pro Jahr für die drei Kammern, - insgesamt 96.743 EUR pro Jahr für die drei Sparkassen (zusätzlich 100.000 EUR für Regionalmarketingleistungen). Der Deutsche Gewerkschaftsbund leistet gemäß 3 Nr. 6 Satzung keinen Mitgliedsbeitrag. Für Gäste wird der Mitgliedsbeitrag zukünftig auf 40.000 EUR pro Jahr festgelegt werden. b) Erhöhung der Beiträge Der Vorstandsvorsitzende, Herr Landrat Hagt, und das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Region Köln/Bonn e.v., Herr Dr. Molitor, haben anhand der Planung für die Jahre 2018 bis 2026 und der Entwicklung der inhaltlichen Vereinsarbeit überzeugend dargelegt, dass eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge erforderlich ist. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge der anderen kommunalen Mitglieder sind von ursprünglich 57.798 EUR (Umrechnung der DM-Beträge) auf 92.798 EUR gestiegen. Der LVR ist das einzige Mitglied des Region Köln/Bonn e.v. ist, dessen Beitrag seit Eintritt in den Verein keinmal erhöht wurde und per se recht niedrig angesetzt ist. Der LVR ist seitens des Vorstandsvorsitzenden und des Geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes angefragt, seinen Beitrag ebenfalls anzuheben und die Beitragsstruktur insgesamt, insbesondere auch die Beitragsentwicklung der kommunalen Mitglieder, zu berücksichtigen. Die Verwaltung schlägt vor, den Mitgliedsbeitrag ab dem 01.01.2019 auf 20.000 EUR zu erhöhen. Der Betrag beläuft sich auf die Hälfte des Beitrags der Gastmitglieder im 4

Region Köln/Bonn e.v. und auf das Doppelte des LVR-Beitrags für die beratende Mitgliedschaft im Zweckverband Region Aachen (10.000 EUR), wo die Mitwirkungsmöglichkeiten des LVR deutlich geringer sind als im Region Köln/Bonn e.v. (s. Ziffer 3). Im LWL ist der Landesdirektor ermächtigt, die Beteiligung des Landschaftsverbandes in den Regionalmanagements in Westfalen-Lippe mit einem Beitrag von maximal 30.000 EUR pro Jahr zu unterstützen. 5. Beschlussvorschlag Der Erhöhung des LVR-Beitrages für die Mitgliedschaft im Region Köln/Bonn e.v. von derzeit 5.000 EUR auf 20.000 EUR pro Jahr ab dem 01.01.2019 wird zugestimmt. L u b e k 5