Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer von 42 Prozent auf 49 Prozent

Ähnliche Dokumente
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes

Entschließung des Bundesrates zum Europäischen Fürsorgeabkommen. Der Ministerpräsident Mainz, den 28. Juni 2012 des Landes Rheinland-Pfalz

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Entschließung des Bundesrates zur Abschaffung der Abgeltungsteuer

"Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Wahlrechts behinderter Menschen - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz"

Entschließung des Bundesrates "Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft sichern - Handlungsmöglichkeiten der Länder stärken"

Entschließung des Bundesrates für einen einheitlichen "Freiwilligen sozialen Dienst"

Entschließung des Bundesrates zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)

Entschließung des Bundesrates über Maßnahmen gegen Spekulationen auf den Finanzmärkten und ungerechtfertigte Banker-Bonuszahlungen

Entschließung des Bundesrates zur Einrichtung von Lokalkammern des Einheitlichen Europäischen Patentgerichts

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Entschließung des Bundesrates - Beitrag der Erdgasspeicher zur deutschen Energieversorgung dauerhaft sichern

Entschließung des Bundesrates Steuerliche Vereinfachungen und Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft

Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung des Marktzugangs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit

"Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Ghetto rückwirkend ab 1997 ermöglichen - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg"

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes

Der Bayerische Ministerpräsident München, 18. Dezember gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung wird die als Anlage beigefügte

Entwurf eines Gesetzes zur Dynamisierung der Einkommensgrenze für Minijobs und für Verbesserungen für Arbeitnehmer in der Gleitzone

Entschließung des Bundesrates zur Nationalen Umsetzung der

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes

Bundesrat Drucksache 233/17. Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen

Entschließung des Bundesrates für Maßnahmen zur rechtlich erleichterten Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Asylbegehrende

Entschließung des Bundesrates - Scharfes Schwert gegen lahmes Internet. Der Hessische Ministerpräsident Wiesbaden, 10.

Entschließung des Bundesrates zu weiteren Verbesserungen. Ausbildungsförderungsrecht - Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Mitteilung des Senats vom 13. Dezember 2011

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Finanzausgleichsgesetz

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes (DirektZahlDurchfÄndG)

die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Berlin haben beschlossen, beim Bundesrat den in der Anlage mit Begründung beigefügten Antrag für eine

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"

Entschließung des Bundesrates zum Rentenlastenausgleich in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

Entschließung des Bundesrates zum Energiekonzept der Bundesregierung

Entschließung des Bundesrates zur Eröffnung der Möglichkeit, Aufträge zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen freihändig zu vergeben

Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Thüringen

Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung eines Nationalen Diabetesplans. Der Ministerpräsident Kiel, 6. Juni 2014 des Landes Schleswig-Holstein

Entwurf einer Verordnung zur Änderung ÖLG-Kontrollstellen- Zulassungsverordnung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) und zur Stärkung des Mieterschutzes in Gebieten einer Erhaltungssatzung

Paare, die sich für eine Familie entschieden haben, benötigen und verdienen Unterstützung.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6)

Bun d esrat Drucksache 321/18. Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen

Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen

Siebenundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des 172 des Bundesentschädigungsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien- Gesetzes

Entschließung des Bunderates "Freiwilligendienste stärker unterstützen und anerkennen"

Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, 7. Dezember 2016

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/992 Landtag 18. Wahlperiode

Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage

Bundesrat Drucksache 266/12. Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2012

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung

Industriemechaniker/ Industriemechanikerin

Bundesrat Drucksache 232/14. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine

Deutscher Bundestag Drucksache 18/1050. Gesetzentwurf. 18. Wahlperiode der Bundesregierung. Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2014

Achte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Entschließung des Bundesrates zur Erklärung des 8. Mai als Tag der Befreiung zum nationalen Gedenktag

Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2011

Die Ministerpräsidentin Saarbrücken, 30. Januar 2018 des Saarlandes. als Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz übersende ich den

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung -

Entschließung des Bundesrates "Alleinerziehende besser unterstützen" Der Regierende Bürgermeister von Berlin Berlin, 31. Mai 2016

Bundesrat Drucksache 250/15. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Betriebsprüfungsordnung. Festlegung von Rahmenbedingungen für zeitnahe Betriebsprüfungen

der Abgeordneten Christian Lindner, Christian Dürr, Wolfgang Kubicki, Dr. Marco Buschmann und der Fraktion der FDP

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Entschließung des Bundesrates: "Ausländische Investitionen - Technologische Souveränität sichern"

Bundesrat Drucksache 268/16. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes

Die Ergänzung der Verwaltungsvorschrift soll zu einer Vereinheitlichung der Verwaltungs- und Gerichtspraxis beitragen.

Bundesrat. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Gerechtigkeit in der Gesundheitsversorgung durch erste Schritte in Richtung einer Bürgerversicherung

Entschließung des Bundesrates "Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten durch Werkverträge verhindern - jetzt"

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Siebte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung

Entschließung des Bundesrates zur verpflichtenden Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen

Ausschluss von Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von der staatlichen Parteienfinanzierung und sonstigen Leistungen"

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts

Immobilienmarktes in Deutschland, Einführung von Real Estate Investment Trusts (REITs) in Deutschland

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)

diewaffenbehördenderzeitnicht.einzigdieverfassungsschutzbehördenverfügenjedochüberinformationen,diediewaffenbehördenbeideranwendungdes

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Landesregierung

Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau im Steuerrecht. Der Bayerische Ministerpräsident München, 13. Juni 2018

Einsetzung einer gemeinsamen Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Bundesrat Drucksache 268/12. Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Entschließung des Bundesrates zur Entfristung der SED- Unrechtsbereinigungsgesetze. Freistaat Thüringen Erfurt, 7. Dezember 2017 Der Ministerpräsident

die Regierung des Landes Baden-Württemberg hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte

AIS. Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2016 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Euratom- Vertrages - europaweiten Atomausstieg voranbringen

die Regierung des Landes Baden-Württemberg hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage mit Begründung beigefügte

Niedersächsischer Ministerpräsident Hannover, 16. August 2017

AIS. Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2018 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2016

Verordnung zur Änderung der Rennwett- und Lotteriegesetz- Zuständigkeitsverordnung

Transkript:

Bundesrat Drucksache 64/12 03.02.12 Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer von 42 Prozent auf 49 Prozent Der Ministerpräsident Mainz, den 3. Februar 2012 des Landes Rheinland-Pfalz An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Horst Seehofer Sehr geehrter Herr Präsident, die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen haben beschlossen, beim Bundesrat den in der Anlage mit Begründung beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer von 42 Prozent auf 49 Prozent einzubringen. Ich bitte Sie, den Entschließungsantrag gemäß 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der 892. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2012 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Kurt Beck Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946

Drucksache 64/12 Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer von 42 Prozent auf 49 Prozent Der Bundesrat möge beschließen Der linear-progressive Einkommensteuertarif ist Ausdruck des Leistungsfähigkeitsprinzips im Steuerrecht, nach dem der wirtschaftlich Leistungsfähigere einen höheren Prozentsatz seines Einkommens für die Finanzierung des Staates einsetzen muss. Mit dem moderaten Anstieg der steuerlichen Belastung höherer Einkommen ist der linearprogressive Einkommensteuertarif geeignet, die Steuerpflichtigen nach dieser Maßgabe gerecht zu belasten. Für eine gerechte Besteuerung besonders wichtig ist der Spitzensteuersatz. Angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte hält der Bundesrat unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten einen höheren Beitrag von Besserverdienenden zur Finanzierung des Gemeinwesens als bisher für notwendig. Die Anhebung des Spitzensteuersatzes ist zudem dringend geboten, damit der Staat durch höhere Einnahmen beim Abbau der Neuverschuldung vorankommt. Der Bundesrat spricht sich deshalb dafür aus, den Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer ab einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 auf eine Grenzbelastung von 49% anzuheben. Begründung Bund und Länder stehen nach der Wirtschafts- und Finanzkrise vor der Frage, wie zukünftig die notwendigen staatlichen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger erbracht werden können und gleichzeitig die Haushaltskonsolidierung mit dem Abbau von Finanzierungsdefiziten vorangetrieben werden kann, um so auch eine Einhaltung der in der Verfassung verankerten Schuldenbremse zu gewährleisten. Als Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise belasten nämlich auch erhebliche strukturelle Defizite die Haushalte der öffentlichen Gebietskörperschaften, die sich selbst bei einer Besserung der Wirtschaftslage nicht von selbst wieder zurückbilden werden. Dies ist auch die Folge der seit Herbst 2008 in Kraft getretenen und entgegen der stabilisierungspolitischen Zielsetzung dauerhaft wirk-

Drucksache 64/12-2- samen Steuerentlastungen. Die verfassungsrechtlich verankerte Schuldenbremse verpflichtet die Politik zur Zurückführung dieser strukturellen Defizite spätestens bis zum Jahr 2016 (Bund) bzw. 2020 (Länder). Die bisher diskutierten und auf der Ebene des Bundes zum Teil bereits verabschiedeten Maßnahmen zur Senkung des Staatsdefizits zielen im Wesentlichen darauf ab, die Staatsausgaben zu senken. Anders als in der Öffentlichkeit dargestellt, sehen die Vorhaben der Bundesregierung zwar durchaus Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmen im Bundeshaushalt vor. Dabei handelt es sich aber um ökonomisch verfehlte und verteilungspolitisch undurchdachte Maßnahmen, die zudem indirekt die Haushalte von Ländern und Kommunen belasten und es diesen erschweren, ihre Haushalte wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Ohne die Steigerung der Einnahmebasis von Bund, Ländern und Kommunen sind diese Herausforderungen nicht zu bewältigen. Sparanstrengungen allein reichen nicht mehr aus, wenn soziale Gerechtigkeit Maßstab für das Handeln des Staates bleiben soll. Eine Akzeptanz für erforderliche Sparmaßnahmen kann in der Bevölkerung aber nur dann erreicht werden, wenn alle gesellschaftlichen Gruppen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur Erreichung des Ziels handlungsfähiger öffentlicher Haushalte herangezogen werden. Angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte und unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten hält der Bundesrat einen höheren Beitrag von Besserverdienenden zur Finanzierung des Gemeinwesens damit für unerlässlich. Kleine und mittlere Einkommen dürfen jedoch nicht mehr stärker mit Steuern belastet werden. Das ist ein Gebot des politischen Anstands und der Fairness. Die Anhebung des Spitzensteuersatzes ist daher ein geeignetes Mittel, dem Staat höhere Einnahmen für den Abbau der Schulden zur Verfügung zu stellen. Zumal die steuerliche Belastung der Gutverdienenden in der Vergangenheit spürbar abgemildert wurde. So ist der Spitzensteuersatz seit Ende der 80er Jahre von 56% auf aktuell 42% (bzw. 45% bei Einkommen, die dem Reichensteuersatz unterliegen) abgesenkt worden. Nach der Studie Taxing Wages Ausgabe 2010" der OECD haben vor allem die Bezieher höherer Einkommen in den letzten Jahren von der Senkung der Steuer- und Abgabenlast profitiert, während die Geringverdiener in Deutschland zum Teil deutlich höher mit Steuern und Abgaben belastet werden als in vergleichbaren Ländern. Eine Anhebung des Spitzensteuersatzes würde einen Beitrag zur gerechteren Lastenverteilung leisten und damit auch dem Erhalt des sozialen Friedens dienen.

-3- Drucksache 64/12 Anzustreben ist ein Spitzensteuersatz von 49% ab einem Einkommen von 100.000. Eine Anhebung des Spitzensteuersatzes in der vorgeschlagenen Weise würde - ohne dass breite Teile der Bevölkerung betroffen wären - zu jährlichen Steuermehreinnahmen von mindestens 5 Milliarden Euro führen. Negative konjunkturelle Effekte sind nicht zu erwarten, denn auch die Absenkung des Spitzensteuersatzes von 53% auf 42% hatte keine signifikanten Auswirkungen auf die Konjunktur. Im internationalen Vergleich stünde die Bundesrepublik Deutschland mit einer höheren Besteuerung von Spitzenverdienern zur Finanzierung der krisenbedingten Haushaltsbelastungen keineswegs isoliert da. So haben neben Großbritannien auch Frankreich, Irland und Island ihre Steuertarife nach oben angepasst. Auch die südeuropäischen Staaten Portugal und Griechenland haben vor dem Hintergrund notleidender öffentlicher Haushalte die Steuersätze erhöht.