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Transkript:

9/152 Universität Leipzig Sportwissenschaftliche Fakultät Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen Dritter Teil: Fächer Kapitel X: Sport Vom 28. März 2014 Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsvorleistungen 3 Prüfungsleistungen 4 Prüfungsgegenstände 5 Erweiterungsprüfung 6 Inkrafttreten und Veröffentlichung Anlage I Anlage II Prüfungstabelle (Fachpraktische Anteile) 1 Geltungsbereich (1) Diese Prüfungsordnung (Dritter Teil) regelt auf der Grundlage des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 2013 (SächsGVBl. S. 3) und der Sächsischen Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen (LAPO I) vom 29. August 2012 (SächsGVBl. S. 467) die Prüfungen im Fach Sport im Studiengang für das Lehramt an Grundschulen.

9/153 (2) Sie gilt nur in Verbindung mit der Prüfungsordnung für den Studiengang für das Lehramt an Grundschulen, Erster Teil: Allgemeine Vorschriften, Zweiter Teil: Bildungswissenschaften und Vierter Teil: Ergänzungsstudien. 2 Prüfungsvorleistungen Prüfungsvorleistungen sind in Form von 1. Hausarbeiten, 2. Referaten, 3. Lehrproben, 4. Klausuren und 5. Praktikumsmappen zu erbringen. Die (Bearbeitungs-)Dauer ist jeweils in der Anlage bestimmt. (1) Prüfungsleistungen sind 1. mündlich und 2. durch Klausurarbeiten 3 Prüfungsleistungen zu erbringen. Die (Bearbeitungs-)Dauer von mündlichen Prüfungen und Klausuren ist in der Anlage bestimmt. (2) (Weitere) Prüfungsleistungen sind in Form von Komplexprüfungen zu erbringen. Komplexprüfungen enthalten einen fachpraktischen Anteil und beziehen sich auf Sportarten und sportspezifische Handlungsfelder. Der/Die Prüfungskandidat/in soll für das jeweilige Handlungsfeld nachweisen, dass er/sie die für eine erfolgreiche Lehre erforderliche technischtaktische Demonstrationsfähigkeit und fachlich-didaktische Befähigung besitzt. Komplexprüfungen können dabei Anteile beinhalten, die auf die Lehrfähigkeit bezogen sind. Einzelheiten der fachpraktischen Prüfungsanteile sind in der Anlage II zur Prüfungsordnung geregelt.

9/154 Komplexprüfungen beinhalten weiterhin eine Klausurarbeit zum jeweiligen Handlungsfeld. Dabei sind Komplexprüfungen mit einem Klausuranteil von 45 min als Komplexprüfung (A) und von 90 min als Komplexprüfung (C) gekennzeichnet. 4 Prüfungsgegenstände Die Prüfungen im Fach Sport des Studiengangs für das Lehramt an Grundschulen bestehen aus Prüfungen zu den in der Anlage aufgezählten Modulen. 5 Erweiterungsprüfung Auf der Grundlage von 22 LAPO I kann eine Erweiterungsprüfung abgelegt werden. Dazu kann das Fach Sport auch im Erweiterungsstudium studiert werden. Grundlage des Erweiterungsstudiums ist diese Studienordnung. Es ist jedoch ein modifizierter Studienablaufplan möglich. 6 Inkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Prüfungsordnung (Dritter Teil) tritt am 1. Oktober 2012 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht. (2) Sie wurde vom Fakultätsrat der Sportwissenschaftlichen Fakultät am 21. Mai 2013 beschlossen. Diese Prüfungsordnung wurde am 11. Juli 2013 durch das Rektorat genehmigt.

9/155 Die Ordnung wurde dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst mit Schreiben vom 17. Juli 2013 angezeigt. Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat das Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus hergestellt. Es hat die Ordnung mit Schreiben vom 20. Januar 2014 (Az.: 3-781.40/6/1-2013) bestätigt. Leipzig, den 28. März 2014 Professor Dr. med. Beate A. Schücking Rektorin

9/156 Erläuterungen zu Platzhaltern: Integrative Erläuterung Platzhalter: Diese stehen in der Übersicht für Auswahloptionen der Studierenden. Dabei ist jeweils der Umfang der zu wählenden Module (Leistungspunkte) angegeben. Einzelerläuterung Platzhalter Ergänzungsstudium: Diese Platzhalter stehen für die Module des Studienganges, die nach Maßgabe der Studien- und der Prüfungsordnung im Rahmen des Ergänzungsstudiums im dort angegebenen Umfang studiert werden sollen. Platzhalter Bildungswissenschaften: Diese Platzhalter stehen für die Module im Fach Bildungswissenschaften des Studienganges, die nach Maßgabe des Zweiten Teils der Studien- und der Prüfungsordnung im dort angegebenen Umfang studiert werden sollen. Platzhalter Fach 2: Diese Platzhalter stehen für die Module im jeweiligen Fach 2 des Studienganges, die nach Maßgabe des jeweiligen Kapitels im Dritten Teil der Studien- und der Prüfungsordnung im dort angegebenen Umfang studiert werden sollen. Wahlpflichtplatzhalter: Diese Platzhalter stehen für die Wahlpflichtmodule im jeweiligen Fach des Studienganges, die im dort angegebenen Umfang studiert werden können. Welche Wahlpflichtmodule auszuwählen sind, ist in der Studien- und in der Prüfungsordnung geregelt.

9/157 Anlage I zur Prüfungsordnung des Studienganges Staatsexamen Lehramt an Grundschulen - Fach Sport Modul/zugehörige Lehrveranstaltungen mit Gegenstand und Art (Umfang der LV) Prüfungsvorleistungen Prüfungsleistung Art/Dauer Bildungswissenschaften 1-8 1./2./ 3./4./ 5./6./ 7. P 1 45 Ergänzungsstudium 1. P 1 5 Platzhalter Grundschuldidaktik Sachunterricht 1./2./ 3./4./ 5./6./ 7./8. P 1 25 08-008-0001 1. 2. P 2 10 Bewegungen des frühen Schulkindes analysieren, vermitteln und motorische Leistungen bewerten; das Schulkind als biologisches System verstehen Seminar "Bewegungs- und trainingswissenschaftliche Grundlagen" (2SWS) Referat 15 Min. mit schriftlicher Ausarbeitung im Seminar "Bewegungsund trainingswissenschaftliche Grundlagen" und Lehrprobe 15 Min. im Seminar mit Übungsanteil "Theorie und Praxis sportlicher Bewegungen ohne Sportartenbindung" Klausur 60 Min. 1 Seminar mit Übungsanteil "Theorie und Praxis sportlicher Bewegungen ohne Sportartenbindung" (3SWS) Seminar "Biologische Grundlagen von Bewegung und Sport" (1SWS) 08-008-0002 1. 2. P 2 Komplexprüfung (C) 1 10 Bewegungsfelder im Sportunterricht der Grundschule 1 Seminar mit Übungsanteil "Bewegen an und mit Geräten" (2SWS) Seminar mit Übungsanteil "Gestalten, Tanzen, Darstellen" (2SWS) Seminar mit Übungsanteil "Laufen, Springen, Werfen" (2SWS)

9/158 Platzhalter Grundschuldidaktik Deutsch oder Sorbisch Platzhalter Grundschuldidaktik Mathematik 2./3./ 4./5./ 6./7. 2./3./ 4./5./ 6./7. P 1 25 P 1 25 08-008-0003 3. 4. P 2 10 Bewegungsfelder im Sportunterricht der Grundschule 2 Seminar mit Übungsanteil "Schneesport" (3SWS) Komplexprüfung (A) 1 Seminar mit Übungsanteil "Bewegen im Wasser" Komplexprüfung (A) 1 (2SWS) Seminar mit Übungsanteil "Anfängerschwimmen" (1SWS) 08-008-0006 3. 4. P 2 Hausarbeit (4 Wochen) zu Mündliche Prüfung 30 Min. 1 10 Lehren und Lernen im Tätigkeitsfeld Sport und Schule (I) "Didaktik I" und Praktikumsmappe (2 Wochen) zu "SPS II/III" Vorlesung "Didaktik I" (1SWS) Seminar "Didaktik I" (1SWS) Seminar mit Übungsanteil "Kleine Spiele" (2SWS) Schulpraktische Studien "SPS II/III" (2SWS) Schulpraktische Studien GSD 1 4. 5. P 2 10 Körper - Stimme - Kommunikation 5. P 2 5 08-008-0004 5. 6. P 2 Klausur (60 Min.) in der Klausur 120 Min. 1 10 Körper, Sport und Bewegung in Lebenslauf und Lebensführung; Sport unterrichten im sozialen Kontext Vorlesung "Sportpsychologie" Vorlesung "Sportpädagogik" (1SWS) Seminar "Sportpädagogik" (1SWS) Vorlesung "Sportsoziologie/Sportphilosophie" (1SWS) Seminar "Sportsoziologie/Sportphilosophie" (1SWS) Vorlesung "Sportpsychologie" (2SWS) 08-008-0005 5. 6. P 2 1 Lehrprobe (30 Min.) im Klausur 90 Min. 1 10 Spielen in und mit Regelstrukturen Seminar mit Übungsanteil "Mannschaftsspiele" oder "Rückschlagspiele" und 1 Lehrprobe (15 Min.) im Seminar mit Übungsanteil "Integrative Sportspielvermittlung" Seminar mit Übungsanteil "Integrative Sportspielvermittlung" (2SWS) Seminar mit Übungsanteil "Mannschaftsspiele" (2SWS) Seminar mit Übungsanteil "Rückschlagspiele" (2SWS) Schulpraktische Studien GSD 2 7. P 1 5 05-008-0007 7. P 1 Klausur 90 Min. 1 10 Bewegung, Sport und Spiel vermitteln Seminar "Didaktik des Grundschulsports" (2SWS) Seminar "Sportförderunterricht" (4SWS) 25 Summe: 240

9/159 Anlage II Fachpraktische Prüfungsanteile in Prüfungen für das Lehramt an Grundschulen - Fach Sport an der Universität Leipzig Besteht die Prüfung aus mehreren Teilen sind diese in der Regel gleich gewichtet, andernfalls ist die Wichtung gesondert ausgewiesen. 1. Modul 08-008-0002 Gerätturnen Die fachpraktische Prüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen: a) Nachweis der Demonstrationsfähigkeit von Grundtechniken an den Wettkampfgeräten b) Lehrprobe (15min) Gymnastik Die fachpraktische Prüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen: a) Nachweis der Demonstrationsfähigkeit von Grundtechniken ohne/mit Handgeräten in der Anwendung und Umsetzung gestalterischer und rhythmischer Kenntnisse b) Lehrprobe (15min) Leichtathletik Die fachpraktische Prüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen: a) Nachweis der Demonstrationsfähigkeit von Grundtechniken aus jeder Disziplingruppe: - Sprint - Sprung - Wurf / Stoß b) Lehrprobe (15 min)

9/160 2. Modul 08-008-0003 Schneesport Die fachpraktische Prüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen: a) Nachweis der Demonstrationsfähigkeit von Grundtechniken im alpinen Schneesport b) Nachweis der Demonstrationsfähigkeit von Grundtechniken sowie der Wettkampfleistungsfähigkeit im nordischen Skisport Schwimmen Die fachpraktische Prüfung besteht aus drei Prüfungsteilen: Nachweis der Leistungsfähigkeit nach festgelegten Zeittabellen über jeweils 50 m im a) Rückenkraul-, b) Brustc) Kraulschwimmen einschließlich dazugehöriger Starts.