2.4 Für Lieferungen von NE-Metallen gelten die Usancen des Metallhandels; hrsg. vom VDM e.v. in der jeweils gültigen Fassung

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Transkript:

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Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Verkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Zahlungsbedingungen abweichender Bestimmungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Unser Stillschweigen ist zu keinem Zeitpunkt als Genehmigung oder Zustimmung zu werten. Angebot/Bestellung 2.1 Unsere Angebote sind bis zur Auftragserteilung freibleibend und unverbindlich. 2.2 Aufträge werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. 2.3 Sollten wir begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers haben, so sind wir berechtigt, vor der Lieferung volle Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen. 2.4 Für Lieferungen von NE-Metallen gelten die Usancen des Metallhandels; hrsg. vom VDM e.v. in der jeweils gültigen Fassung 2.5 Bei Lieferungen von FE-Schrotten gelten die Handelsüblichen Bedingungen für die Lieferung von unlegiertem Stahlschrott, hrsg. von der BDSV e.v., in der jeweils gültigen Fassung. Diese sind veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 101 vom 03.06.2003. Auch finden die Handelsüblichen Bedingungen für die Lieferung von Gussbruch und Gießereistahlschrott in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Preise und Zahlungsbedingungen Gewichts- und Mengenermittlung 3.1 Die vereinbarten Preise gelten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, frei Empfangsstelle. 3.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen mit Zugang sofort, ohne Zahlungsabzug (Skonto) fällig. 3.3 Im Falle der Vereinbarung eines Zahlungsziels gilt der Tag der Lieferung als Stichtag. 3.4 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. 3.5 Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen von der Deutschen Bundebank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung

weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. 3.6 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt wurden. 3.7 Zur Gewichts- und Mengenermittlung ist die von uns, unseren Vorlieferanten oder der Versandstelle vorgenommene Verwiegung maßgebend. Dem Vertragspartner bleibt eine eigene Gewichts- und Mengenermittlung auf seine Kosten vorbehalten. 3.8 Der Gewichtsnachweis erfolgt durch Vorlage des Wiegescheins. Leistungs- und Lieferzeit 4.1 Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich vereinbart sind. 4.2 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. 4.3 Unverschuldete Betriebsstörungen und Fälle höherer Gewalt sowohl beim Kunden als auch bei uns verlängern entsprechend die vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen. Störungen die länger als 4 Wochen dauern berechtigen beide Parteien zum Vertragsrücktritt. 4.4 Transportmittel- und -wege sowie die Versandart werden von uns bestimmt, soweit nichts anderes vereinbart wurde. 4.5 Die Mielnik GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Mängelhaftung 5.1 Schrotte sind in ihrer Reinheit in Bezug auf Qualität und Werkstoff auf die Möglichkeit einer Materialsortierung nach Optik und Herkunft, welche mit berufsüblicher Sorgfalt erfolgt, begrenzt. Die Garantie auf Sorten- bzw. Legierungsreinheit ist nicht möglich. 5.2 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach 377 (HGB) geschuldeten Untersuchungsund Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 5.3 Beanstandete Ware darf nicht ohne unsere Zustimmung entladen bzw. verarbeitet werden, ansonsten gilt sie als mängel frei angenommen. 5.4 Bei mangelhafter Lieferung hat der Kunde nach unserer Wahl Anspruch auf Ersatzlieferung oder Preisminderung.

5.5 Mängelansprüche des Kunden uns gegenüber dürfen nicht abgetreten werden. 5.6 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, Haftungsbeschränkung 6.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, im Eigentum der Mielnik GmbH. 6.2 Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Forderungen. 6.3 Bei Verarbeitung, Vermischung und Verbindung der gelieferten Ware mit anderen Waren durch den Käufer steht der Mielnik GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der gelieferten Ware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Ware zu. 6.4 Verpfändungen und Sicherungsübereignungen unserer Ware sind nicht zulässig. 6.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere Zahlungsverzug ist die Mielnik GmbH berechtigt, die gelieferte Ware an sich zu nehmen und die Abtretung der Herausga beansprüche des Kunden gegenüber Dritten zu verlangen. 6.6 Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn die einzelnen Forderungen der Mielnik GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen werden. 6.7 Die Mielnik GmbH haftet ausschließlich bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung der Mielnik GmbH ist in diesem Fall beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Vertragsverpflichtungen sind solche Verpflichtungen, die die vertragswesentlichen Positionen des Kunden schützen; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 6.8 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendung deutschen Rechts 7.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Rottweil. 7.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Salvatorische Klausel 8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Stand 09/2015