VDH-Ordnung zur VDH-DM/DJM Turnierhundsport

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Transkript:

VDH-Ordnung zur VDH-DM/DJM Turnierhundsport VDH-Ordnung zur VDH-DM/DJM Turnierhundsport Stand 01.01.2019

Allgemeine Regelungen zur Durchführung der VDH Deutschen Meisterschaft (Sparte Turnierhundsport) Inhalt 1. Zweck, Zeitpunkt und Durchführung... 2 2. Veranstaltungsleitung... 2 3. Teilnehmer... 3 4. Qualifikationsbedingungen, Meldung und Meldeschluss... 4 5. Leistungsrichter... 4 6. Organisation und Durchführung - Verteilung der Aufgaben... 4 7. Finanzen- und Kostenregelung... 5 8. Einsprüche/Wettkampfgericht... 5 9. Verschiedenes... 6 1. Zweck, Zeitpunkt und Durchführung 1.1 Die Deutsche Meisterschaft TURNIERHUNDSPORT des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (nachfolgend in Kurzform als VDH-DM-THS bezeichnet) ist ein Leistungswettbewerb der Turnierhundsport betreibenden VDH Mitglieder (Clubs/Verbände/Vereine). Sie ist jährlich am Wochenende des zweiten Sonntags im Monat Oktober durchzuführen. Eine Verlegung in einen anderen Zeitraum darf nur aus zwingenden Gründen und nur mit Zustimmung des VDH-Vorstandes erfolgen. 1.2 Um die Durchführung bewerben sich die VDH Mitgliedsverbände/-vereine/-Clubs (nachfolgend VDH-MV genannt). Über die Vergabe entscheidet der VDH Vorstand auf Vorschlag des VDH- Ausschuss-Turnierhundsport. Die Vergabe erfolgt i.d.r. ein Jahr vor der entsprechenden Meisterschaft. Die VDH-MV können die technische Vorbereitung/Durchführung an Untergliederungen delegieren. Sie bleiben jedoch dem VDH gegenüber selbst verantwortlich. 1.3 Veranstalter dieser DM-THS ist der VDH. Der mit der Vorbereitung und Durchführung beauftragte VDH-MV hat laufend und unaufgefordert den VDH Obmann für Hundesport über den Sachstand zu informieren, der seinerseits die weiteren Ausschussmitglieder und den VDH Vorstand unterrichtet. Diese Durchführungsbestimmung ist für alle Beteiligten verbindlich. Aus zwingenden Gründen notwendige Abweichungen von dieser Durchführungsbestimmung bedürfen der Zustimmung des VDH-Vorstandes, das Ergebnis ist dem ausrichtenden VDH-MV zuzustellen. Um eine weitgehende Koordinierung auf allen Gebieten im Zusammenhang mit den Vorbereitungen und der Durchführung der VDH-DM-THS zu erreichen, ist der wesentliche Schriftverkehr nachrichtlich dem VDH Obmann für Hundesport zuzustellen. 2. Veranstaltungsleitung 2.1 Gesamtleitung: VDH Präsident oder zuständiges VDH Vorstandsmitglied Diese Aufgabe kann abweichend vom VDH-Vorstand auch einer fachkundigen Person übertragen werden. 2.2 Prüfungsleiter: VDH Obmann für Hundesport 2.2 Technische Leitung: Eine vom ausrichtenden VDH-MV zu benennende Person. VDH-Ordnung zur VDH-DM/DJM Turnierhundsport - Stand: 01.01.2019 2

3. Teilnehmer 3.1 Durchführung/max. Teilnehmerzahl / Startplatzzuteilung Startplätze Vierkampf 3 = 60 Teams Geländelauf 2000m = 60 Teams Geländelauf 5000m = 40 Teams CSC = 8 Mannschaften Jugend und 12 Mannschaften Erwachsene (über eine Qualifikationsrunde mit je 2 Durchgängen werden die Paarungen im finalen K.O- System je 8 Mannschaften Jugend und Erwachsene ermittelt) Auswertung/Klassierung Die Auswertung erfolgt im Vierkampf und Geländelauf in folgende Wertungsklassen (männlich und weiblich): Jüngstenklasse Jugendklasse Aktivenklasse (lt. PO Aktivenklasse und Altersklasse A) Seniorenklasse (lt. PO Alterklasse B und Seniorenklasse) Im CSC erfolgt die Auswertung getrennt nach Jugend und Erwachsenen Jugendklasse (ausschließlich Hundeführer gemäß -PO: Jüngsten- und Jugendklasse) Erwachsenenklasse (PO: Aktivenklasse, Altersklasse A, Altersklasse B, Seniorenklasse) (über eine Qualifikationsrunde mit je 2 Durchgängen werden die Paarungen im finalen K.O- System je 8 Mannschaften Jugend und Erwachsene ermittelt) Je Prüfungsart ist zunächst ein Kontingent an Startplätzen reserviert, welches sich in den Sparten Vierkampf und Geländelauf wie folgt auf die je 8 Wertungsklassen aufteilt: Vierkampf 3 / GL 2000 GL 5000 3 Startplätze fix je Wertungsklasse (VK3=24, GL2000=24) 3 Startplätze fix je Wertungsklasse (GL5000=24) Die Zuteilung der restlichen Startplätze je Prüfungsart (VK3=36, GL2000=36, GL5000=16) erfolgt an Hand des Leistungsprinzipes unabhängig der Wertungsklassen. 3.2 Teams die die in 4 geforderten Qualifikationsbedingungen erfüllen 3.3 Der amtierende VDH-Deutsche-Meister-THS je Disziplin und Wertungsklasse ist, soweit er vom eigenen VDH-MV gemeldet wird und für dieses innerhalb des Qualifikationszeitraumes seinen Hund in mindestens einer termingeschützten Veranstaltung des entsendenden VDH-MV auf dem entsprechenden Verbands-Leistungsnachweis THS vorstellte, ohne Nachweis weiterer Qualifikationen startberechtigt, um seinen Titel zu verteidigen. 3.4 Die Eigentümer und Hundeführer des Hundes müssen den Nachweis der Mitgliedschaft zum entsendenden VDH-MV erbringen Die Meldeunterlagen sind unter Beifügung von Kopien der Leistungsnachweise THS bis zum festgelegten Meldeschluss der ausgeschriebenen Meldestelle einzureichen. Das entsendende VDH-MV ist für die Prüfung der Zulassungsbestimmungen verantwortlich. Sollte sich spätergehend herausstellen, dass die Qualifikationsbedingungen nicht erfüllt wurden, wird der Teilnehmer aus dem Katalog gestrichen. 3.5 Hundeführer, die zum im Zeitplan vorgesehenen Zeitpunkt oder nach dreimaligem Aufruf nicht erscheinen, können von der Prüfung ausgeschlossen werden. 3.6 Vor Beginn der Prüfung erfolgt ggf. eine veterinärmedizinische Kontrolle. Kranke Hunde sind nicht zugelassen. Hitzige Hündinnen sind unter der Bedingung zugelassen, dass sie getrennt von den anderen teilnehmenden Hunden gehalten werden. Der Start erfolgt als letzter Hund der Prüfung. (bezogen auf die Nutzung der Vorführfläche) VDH-Ordnung zur VDH-DM/DJM Turnierhundsport - Stand: 01.01.2019 3

3.7 Mit Abgabe der Meldung erkennt der Hundeführer/Eigentümer die Anti-Doping Regelungen des VDH an, erklärt deren Einhaltung und das Einverständnis zur Überprüfung des Hundes 4. Qualifikationsbedingungen, Meldung und Meldeschluss 4.1 Nachweis der Teilnahme an der THS Qualifikationsprüfung des entsendenden VDH-MV im aktuellen Qualifikationszeitraum. 4.2 Qualifikationszeitraum ist vom ersten Wochenende nach Meldeschluss der Vorjahres VDH-DM bis einschließlich Sonntag des ersten kompletten Wochenende im September des aktuellen Jahres (letztes anzurechnendes Prüfungsergebnis für alle entsendenden Verbände) 4.3 Meldeschluss (Poststempel) ist der Montag vier Wochen vor der VDH-DM 4.4 Die Meldungen sind über den formellen Verbandsweg des entsendenden VDH-Mitgliedes zu richten an den VDH-Obmann für Hundesport. Direktmeldungen von Einzelmitgliedern können nicht akzeptiert werden. Eine mögliche zusätzliche Onlineregistrierung durch die Einzelmitglieder im Zusammenhang mit der Datenaufnahme der Meldestelle ist hiervon unberührt. 4.5 Gehen mehr Meldungen ein als Startplätze zur Verfügung stehen, entscheidet das Leistungsprinzip. 4.6 Die weiteren Qualifikationsnormen/Durchführungsbedingungen werden vom VDH- Ausschuss für Turnierhundsport erarbeitet und durch den VDH-Obmann für Hundesport publiziert. 5. Leistungsrichter 5.1 Zur VDH-DM-THS werden vom VDH-Ausschuss für Turnierhundsport auf Vorschlag des ausrichtenden VDH-MV die notwendige Anzahl VDH-Leistungsrichter-THS (THS-LR) berufen. Die nominierten Leistungsrichter haben Einsätze in verbandseigenen Meisterschaften nachzuweisen. Das Urteil der THS-LR ist unanfechtbar. 6. Organisation und Durchführung - Verteilung der Aufgaben 6.1 Aufgaben des VDH: 1. Stellung von Gesamt-, Prüfungsleitung und Pressekoordinator 2. Erstellung des Zeitplanes der VDH-DM-THS in Abstimmung mit dem ausrichtenden VDH-MV. 3. Durchführung der Siegerehrung in Abstimmung mit dem Ausrichter 4. Beschaffung der Pokale für die Plätze 1-3 jeder Kategorie der Prüfung, die Teilnehmermedaillen und Urkunden. 5. Erstellen der Startlisten 6. Überwachung der Einhaltung aller veterinärpolizeilicher Bestimmungen und Auflagen 6.2 Aufgaben des Ausrichters Dem Ausrichter obliegen folgende Aufgaben im Namen des VDH: 1. Stellung der technischen Leitung 2. Benennung des Schirmherrn 3. Schriftverkehr mit den zuständigen Behörden (Veterinärbehörde, Ordnungsbehörde, Kreisund Landesbehörde) mit Kopien an den zuständigen VDH-Obmann 4. Auswahl der Sportstätte. Beschaffung der erforderlichen Miet-/Nutzungsgenehmigungen. Absprache mit dem VDH-Obmann für Hundesport zur Besichtigung der vorgesehenen Sportstätte. Beschaffung aller Geräte und Gegenstände zur Durchführung der VDH-DM- THS entsprechend der gültigen TURNIERHUNDSPORT PO, incl. elektronischer Zeitmessanlagen zur Erfassung der Laufzeiten und der Startnummern für die Teilnehmer. VDH-Ordnung zur VDH-DM/DJM Turnierhundsport - Stand: 01.01.2019 4

5. Stellung der Ringhelfer 6. Stellung aller erforderlichen Mitarbeiter zur Durchführung der VDH-DM-THS. 7. Unterbringung der Teilnehmer während der Prüfungstage zu deren Lasten. 8. Zusammenarbeit mit dem VDH-Obmann für Hundesport und laufende Unterrichtung der Gesamt-/Prüfungs- und technischen Leitung. 9. Bereitstellung von human- und veterinärmedizinischer Versorgung. 10. Bereitstellung der erforderlichen Räume, die für die Durchführung der VDH-DM-THS notwendig sind: a) Besprechungsraum für Leistungsrichter b) weitere Räume bei Bedarf. 11. Bereitstellung weiterer technischer Geräte, wie Telefon, Lautsprecher, Ehrengabentisch, Dekorationen usw. 12. Gestaltung eines Kataloges sofern gewünscht. 13. Abschluss notwendiger Veranstaltungshaftpflichtversicherungen. Die Verträge sind dem VDH-Obmann für Hundesport vorzulegen. 14. Zuverlässiges, schnelles Erarbeiten der Prüfungsergebnisse zur Ermittlung der Sieger und der Rangfolge der weiteren Prüfungsteilnehmer. Bereitstellung der hierzu notwendigen Hard- und Software und des fachkundigen Personals. 15. Druck von Werbematerialien etc. 16. Veröffentlichungen in der Presse und im Verbandsorgan sind im Vorfeld mit dem vom VDH gestellten Pressekoordinator abzustimmen. 7. Finanzen- und Kostenregelung 7.1 Die Erstattung von Reisekosten für die Teilnehmer mit ihren Hunden regelt jedes VDH-MV eigenständig. 7.2 Jeder VDH-MV zahlt eine Meldegebühr für jedes von ihm entsandte Team an den Ausrichter der VDH-DM-THS. Die Höhe der Meldegebühr legt der VDH-Vorstand fest. Das Meldegeld verbleibt beim Ausrichter. 7.3 Die Kosten der Leistungsrichter, der Gesamt- und Prüfungsleitung gehen zu Lasten des VDH. 7.4 Die Beschaffung und die Kosten der Urkunden, Teilnehmermedaillen und Siegerpokale gehen zu Lasten des VDH. 7.5 Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung und weiterer Schutzmaßnahmen geht zu Lasten des Ausrichters, der bezüglich dieser Absicherung gegenüber dem VDH (VDH-Obmann für Hundesport) nachweispflichtig ist. 7.6 Die Kosten für die in Verbindung mit der VDH-DM-THS benötigten Drucksachen, Mieten, Sportplatzmiete, Reinigung, Beschaffungskosten geeigneter Geräte, Startnummern, Vergütungen an Mitarbeiter etc. trägt der Ausrichter. 7.7 Alle weiteren hier nicht aufgeführten Ausgaben gehen zu Lasten des Ausrichters. Alle anderen Einnahmen, Spenden und Überschüsse verbleiben zur Verfügung des Ausrichters. 7.8 Das Meldegeld ist vom entsendenden VDH-MV mit Abgabe der Meldung zu zahlen. Eingang beim Ausrichter spätestens 8 Tage nach Meldeschluss. Bei Nichterfolgen wird die Meldung des Teams nicht akzeptiert. 8. Einsprüche/Wettkampfgericht 8.1 Die Richterentscheidung ist endgültig und unanfechtbar. Einsprüche sind nur wegen Nichteinhaltung der Bestimmungen der Prüfungsordnung möglich. Ein Einspruch ist vom Mannschaftsführer bei dem Prüfungsleiter innerhalb von 1 Stunde einzubringen. Die Kaution beträgt 100,00 die zugunsten des VDH verfällt, wenn die Zuständigkeit des Wettkampfgerichts nicht gegeben ist. VDH-Ordnung zur VDH-DM/DJM Turnierhundsport - Stand: 01.01.2019 5

8.2 Der Einspruch wird durch ein Wettkampfgericht, bestehend aus Gesamtleiter (Vorsitz), Prüfungsleiter, betroffener LR (nur beratend) und den gemeldeten Mannschaftsführern der durch Teilnehmer vertretenen VDH MV beraten. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Votum des Gesamtleiters. Die Beratung über einen Einspruch entscheidet das Wettkampfgericht zeitnah noch am Wettkampftag. Die Entscheidung ist endgültig. 9. Verschiedenes 9.1 Die teilnehmenden Hundeführer, Leistungsrichter und die Prüfungsleitung, haben freien Eintritt zur VDH-DM-THS. 9.2 Zu der im Zeitplan vorgesehenen Vorstellung der Hunde bei der Veterinärbehörde muss ein gültiges Impfzeugnis über eine Tollwutschutzimpfung vorgelegt werden. Weitere veterinärpolizeiliche Auflagen sind vom Ausrichter bekanntzugeben und zu beachten. 9.3 Das Verbringen und/oder der Einsatz unerlaubter Hilfsmittel gemäß VDH-Beschluss in das Veranstaltungs-/Trainingsgelände oder um dieses herum, kann einen Ausschluss aus der Veranstaltung nach sich ziehen. Hierüber entscheiden die Gesamt-/Prüfungsleitung und die nationale Aufsicht nach Anhörung der Parteien. 9.4 Der Ausrichter hat sicherzustellen, dass in das vorgesehene Prüfungsgelände und in den Gesamtbereich des Vorführplatzes nur Hunde der Prüfungsteilnehmer gelangen. Zuschauer mit Hunden haben sich in einem Bereich aufzuhalten, der den sportlichen Ablauf nicht stört, der Nachweis einer gültigen Tollwutschutzimpfung ist verpflichtend. Die Bestimmungen dieser Ordnung wurden vom VDH-Vorstand auf Empfehlung des VDH-Ausschuss für Turnierhundsport beschlossen und treten zum 01.01.2019 in Kraft. VDH-Ordnung zur VDH-DM/DJM Turnierhundsport - Stand: 01.01.2019 6