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Transkript:

Sachliche und zeitliche Gliederung Anlage zum Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrag Ausbildungsberuf: Werkstoffprüfer / in Fachrichtung Metalltechnik Name Auszubildende/-r: Ausbildungsbetrieb: Unterschrift / Stempel IHK: Stempel Die angegebenen Zeiten sind Richtwerte und können den betrieblichen Abläufen angepasst werden. Berufliche Grundbildung Während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln: Position vermittelt - Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht - Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes - Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit - Umweltschutz - Handhaben von Arbeits- und Gefahrstoffen Arbeits- und Gefahrstoffe kennzeichnen, lagern und bereitstellen Arbeitsstoffe trennen, vereinigen und reinigen Säuren, Laugen, Salze und deren Lösungen sowie Wärmebehandlungsmedien handhaben PH-Wert bestimmen Lösungen, Emulsionen und Suspensionen herstellen Arbeitsstoffe auf Veränderungen überprüfen Mit Gasen, Aerosolen und Lösemitteln umgehen

Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten von Werkstoffen Position vermittelt 4 Wochen Strukturellen Aufbau von Werkstoffen unterscheiden Werkstoffe nach physikalischen, mechanischen und chemischen Eigenschaften beurteilen Eigenschaften von Werkstoffen qualitativ ermitteln Beanspruchungsarten von Bauteilen qualitativ bewerten Verarbeitungs- und Veredelungsverfahren für metallische Werkstoffe und deren Anwendungsmöglichkeiten 5 Wochen Herstellungsverfahren, insbesondere Gießen, Sintern, Schmieden, Walzen und spanende Verfahren, unter-scheiden Wärmebehandlungen und andere Veredelungsverfahren zur Erzielung spezifischer Werkstoffeigenschaften einordnen Verfahrensspezifische Eigenschaften beurteilen Verarbeitungs- und Veredelungsverfahren für nicht metallische Werkstoffe und deren Anwendungsmöglichkeiten 5 Wochen Verarbeitungsverfahren für Kunststoffe, insbesondere Spritzgießen und Extrudieren, unterscheiden Herstellungs- und Bearbeitungsverfahren für Keramik, insbesondere Pressen, Sintern und Schleifen, unterscheiden Verfahrensspezifische Eigenschaften beurteilen Grundlagen der Prüfverfahren 10 Wochen Physikalische Zusammenhänge zerstörender Prüfverfahren, insbesondere Zugversuch, Härteprüfung und Kerbschlagbiegeversuch, unterscheiden Physikalische Grundlagen zerstörungsfreier Prüfverfahren, insbesondere Ultraschall-, Durchstrahlungs-, Eindring-, Magnetpulver-, Wirbelstrom- und Sichtprüfung, unterscheiden Physikalische Zusammenhänge lichtmikroskopischer Prüfverfahren unterscheiden Gerätetechnische Analyseverfahren, insbesondere Spektrometrie, unterscheiden und anwenden Stoffeigenschaften, insbesondere Dichte, ermitteln Physikalische Grundlagen der Messtechnik und Sensorik unterscheiden

Planen und Vorbereiten von Prüfaufträgen, Auswählen und Überprüfen von Prüfmitteln 6 Wochen Prüfunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen Prüfeinrichtungen, Verbrauchsmaterialien, Mess- und Hilfsmittel auswählen, überprüfen und bereitstellen Prüfteile, Prüfbereiche und Proben unter Berücksichtigung der Untersuchungsziele, Prüfvorschriften und Vorgaben festlegen und kennzeichnen Einrichten von Prüfarbeitsplätzen 5 Wochen Prüfteile, Prüfbereiche und Proben für die Prüfung vorbereiten Umgebungsbedingungen und Prüfparameter über-prüfen und berücksichtigen; Einhaltung der Prüfbedingungen sicherstellen Prüfvorbereitungen und -bedingungen dokumentieren Prüfeinrichtung unter Berücksichtigung der Untersuchungsziele, Prüfvorschriften und Vorgaben einrichten, Funktionstüchtigkeit überprüfen; Prüfeinrichtung einstellen Durchführen von Prüfungen Zerstörende Prüfverfahren, insbesondere Zugversuch, Härteprüfung und Kerbschlagbiegeversuch, durchführen Zerstörungsfreie Prüfverfahren, insbesondere Oberflächenverfahren, durchführen Materialografische Präparation und lichtmikroskopische Prüfverfahren durchführen 12 Wochen 6 Wochen 8 Wochen Bewerten von Prüfergebnissen 3 Wochen Prüfergebnisse nach Arbeits- oder Prüfanweisung, Regelwerk oder technischer Spezifikation mit Vergleichsmustern oder - katalogen vergleichen, beschreiben, bewerten und protokollieren Dokumentieren von Prüfungsverlauf, Messwerten und Prüfergebnissen 6 Wochen Prüf- und Arbeitsabläufe, Geräte und Hilfsmittel, Messwerte und Ergebnisse dokumentieren Computergestützte Verfahren zum Erstellen von Protokollen, Untersuchungsberichten, Tabellen und Grafiken sowie digitale Bilddokumentation anwenden Prüfergebnisse auf Plausibilität prüfen

Betriebliche und technische Kommunikation; Qualitätsmanagement 2 Wochen Technische Unterlagen, auch englischsprachige, ins-besondere technische Zeichnungen, Prüfanweisungen, Spezifikationen, Skizzen, Normblätter, Stücklisten, Tabellen und Bedienungsanleitungen, auswählen, anwenden und archivieren Prüfskizzen und Bemaßungen von Werkstücken und Prüfobjekten erstellen Auftragsbezogene Daten und Dokumente unter Berücksichtigung des Datenschutzes, insbesondere Computer gestützt, pflegen, sichern und archivieren Bearbeiten von Werkstücken aus unterschiedlichen Werkstoffen 3 Wochen Längen, Winkel, Flächen und Formen messen und überprüfen Oberflächenqualität beurteilen Werkstücke durch Feilen, Bohren, Sägen, Schleifen und Polieren bearbeiten und verfahrensgerecht kennzeichnen Warten und Pflegen von Werkzeugen, Messgeräten und Betriebseinrichtungen 3 Wochen Werkzeuge, Messgeräte und prüftechnische Einrichtungen pflegen Funktionsfähigkeit von Werkzeugen, Messgeräten und prüftechnischen Einrichtungen überprüfen Messgeräte kalibrieren 78 Wochen Vorbereitung Abschlussprüfung Teil 1

VERMITTLUNG DER FERTIGKEITEN, KENNTNISSE UND FÄHIGKEITEN IN DER FACHRICHTUNG METALLTECHNIK Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Verarbeitungs- und Veredelungsverfahren für metallische Werkstoffe und deren Anwendungsmöglichkeiten Position vermittelt 2 Wochen Fügeverfahren, insbesondere Schrauben, Kleben, Löten und Schweißen, zwischen gleichen und unter-schiedlichen Werkstoffen unterscheiden Verarbeitungs- und Veredelungsverfahren für nicht metallische Werkstoffe und deren Anwendungsmöglichkeiten 2 Wochen Fügeverfahren für Kunststoffe, insbesondere Kleben und Schweißen, unterscheiden Grundlagen der Prüfverfahren 2 Wochen Manuelle, automatisierte und computergestützte Prüfungen unterscheiden Planen und Vorbereiten von Prüfaufträgen, Auswählen und Überprüfen von Prüfmitteln 2 Wochen Prüfverfahren auswählen Durchführen von Prüfungen Toleranzgrenzen für die zu messenden Eigenschaften und Größen überwachen Prüfablauf überwachen, Abweichungen und Störungen erkennen und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten Mobile Prüfverfahren, insbesondere Härteprüfung sowie Bauteilmaterialografie, anwenden Produktbezogene Prüfverfahren auswählen und durchführen 2 Wochen 8 Wochen Bewerten von Prüfergebnissen 6 Wochen Prüfobjekte aufgrund Prüfergebnis nach Spezifikation kennzeichnen und die geforderten Maßnahmen, insbesondere Nachprüfungen und Korrekturen, einleiten Freigabeentscheidung mit Verantwortlichen oder Kunden abstimmen

Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Dokumentieren von Prüfungsverlauf, Messwerten und Prüfergebnissen Position vermittelt 6 Wochen Messwerte statistisch darstellen und auswerten Prüfergebnisse zu Berichten zusammenfassen und präsentieren Messunsicherheiten, insbesondere an einem Härte-prüfverfahren, bestimmen Ändern und Beurteilen von Werkstoffeigenschaften 10 Wochen Wärmebehandelbarkeit von metallischen Werkstoffen beurteilen Behandlungsmittel zur Erwärmung und Abkühlung sowie Schutzmittel der Wärmebehandlung unter Berücksichtigung der Werkstoffe und Verfahren festlegen Glühverfahren, insbesondere Grobkorn-, Normal-, Weich-, Spannungsarm- und Rekristallisationsglühen, durchführen Wärmebehandlungen, insbesondere Anlassen, Altern, Aushärten, Vergüten und Tiefkühlen, durchführen Thermochemische Wärmebehandlungen zum Ein-und Ausdiffundieren von Elementen durchführen Zeit-Temperatur-Verläufe zur Erzielung vorgegebener Werkstoffeigenschaften festlegen Unter Nutzung von Zeit-Temperatur-Austenitisier-Schaubildern und Zeit-Temperatur-Umwandlungs-Schaubildern wärmebehandeln, insbesondere härten Durchhärtbarkeit von Eisenbasislegierungen durch Stirnabschreckversuch bestimmen Beeinflussung der Werkstoffeigenschaften von metallischen Werkstoffen durch Wärmebehandlung, Fügen, Kalt- und Warmumformungen beurteilen Ermitteln mechanisch-technologischer Werkstoffeigenschaften 12 Wochen Festigkeits- und Verformungskennwerte von Werkstoffen durch Zug- und Druckversuche ermitteln Härte von Werkstoffen, insbesondere nach den Verfahren Brinell, Rockwell und Vickers, ermitteln Zähigkeit von Werkstoffen durch Kerbschlagbiegeprüfung ermitteln Umformungsverhalten durch Biege- und Faltversuche prüfen Weitere mechanisch-technologische Untersuchungsverfahren, insbesondere Schwing-, Zeitstand- und Kriechversuche, auswählen, veranlassen und Ergebnisse bewerten

Durchführen metallografischer Untersuchungen 24 Wochen Proben für metallografische Untersuchungen durch Beizen und Ätzen von Oberflächen vorbereiten Makroskopische Untersuchungen, insbesondere zur Beurteilung von Reinheitsgrad und Seigerung, durchführen Gefüge metallischer Werkstoffe lichtmikroskopisch untersuchen Gefügebestandteile in Stahl, insbesondere Korn- und Zwillingsgrenzen, Ferrit, Perlit, Martensit und nicht-metallische Einschlüsse, identifizieren Ferrit, Perlit, Martensit, Graphit und Ledeburit in Eisengusswerkstoffen identifizieren Ausscheidungen in einer Aluminiumgusslegierung identifizieren Gefügebestandteile, insbesondere Korn- und Zwillingsgrenzen, alpha- und beta-phase, in einer Kupfer-Zink-Legierung identifizieren Gefüge metallischer Werkstoffe mittels Richtreihen, insbesondere zu Korngröße und Reinheitsgrad, quantifizieren Flächenanteil einzelner Gefügebestandteile und Schichtdicken an metallischen Werkstoffen bildanalytisch ermitteln Weitere Untersuchungsverfahren, insbesondere Rasterelektronenmikroskopie, auswählen, veranlassen und Ergebnisse bewerten Untersuchungen an fehlerhaften Werkstoffen und Produkten durchführen Anwenden zerstörungsfreier Werkstoffprüfverfahren 5 Wochen Visuelle Kontrollen an Werkstücken durchführen Oberflächen, insbesondere mit Magnetpulver- und Eindringverfahren, prüfen Senkrechtprüfungen mit Ultraschall durchführen Zerstörungsfreie Prüfverfahren auswählen und bewerten Ermitteln sonstiger Werkstoff- und Produkteigenschaften 4 Wochen Oberflächenrauheit messen und bewerten Ergebnisse chemischer Analytik bewerten Thermoanalysen an Ein- und Mehrstoffsystemen zur Bestimmung von Ausscheidungs- und Umwandlungsprozessen durchführen und bewerten Analysieren von Fehlerursachen 14 Wochen Vorgehensweise zur systematischen Untersuchung von Schadensfällen festlegen Änderungen von Eigenschaften durch werkstoff-, verarbeitungs-, konstruktions- sowie betriebsbedingte Einwirkungen beurteilen Umgebungsbedingte Veränderungen der Eigenschaften von metallischen Werkstoffen identifizieren und bewerten, insbesondere durch Einwirkung von Temperatur, Feuchtigkeit und Chemikalien Auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen auf Fehlerursachen schließen Vorschläge zur Fehlervermeidung entwickeln

Betriebliche und technische Kommunikation; Qualitätsmanagement 3 Wochen Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team führen Konflikte im Team erkennen und zur Lösung beitragen Methoden des betrieblichen Qualitätsmanagement anwenden Bearbeiten von Werkstücken aus unterschiedlichen Werkstoffen 2 Wochen Verbindungen form-, kraft- und stoffschlüssig herstellen 104 Wochen Abschlussprüfungsvorbereitung Teil 2 In dieser sachlichen und zeitlichen Gliederung sind die zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus dem Ausbildungsrahmenplan der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Werkstoffprüfer/-in in der Fassung vom 25. Juni 2013 abgeleitet. Der zeitliche Anteil des gesetzlichen bzw. tariflichen Urlaubsanspruches, des Berufsschulunterrichtes und der Zwischen- und Abschlussprüfung des Auszubildenden ist im angegebenen Ausbildungszeitraum enthalten. Änderungen des Zeitumfanges und des Zeitablaufes aus betrieblich oder schulisch bedingten Gründen oder aus Gründen in der Person des Auszubildenden bleiben vorbehalten. Weicht aufgrund der vertraglichen Vereinbarung die Ausbildungszeit von der in der Ausbildungsordnung vorgegebenen Ausbildungsdauer ab, werden die aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in sinngemäßer Anwendung des zeitlichen Gliederungsplanes vermittelt. Diese sachliche und zeitliche Gliederung ist Bestandteil des Ausbildungsnachweises und soll vom Auszubildenden und Ausbilder gemeinsam regelmäßig besprochen sowie die vermittelten Ausbildungsinhalte abgezeichnet werden. Folgende Betriebsabteilungen sind für die Ausbildung vorgesehen: Zuständige/r Ausbildungsbeauftragte/r