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Fuhrpark gewerblich bzw. kommunal

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Anlage 05-02a zum Zertifikat mit der Nummer 2018/005

Anlage 32-40a zum Zertifikat mit der Nummer 2018/005

Anlage 01-01a zum Zertifikat mit der Nummer 2018/005

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Anlage 38-51a zum Zertifikat mit der Nummer 2018/005

Entsorgungsfachbetrieb

Anlage 60-56a zum Zertifikat mit der Nummer 2018/005

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. 2. Prüfzeichen der Technischen Überwachungsorganisation oder der Entsorgergemeinschaft (Überwachungszeichen)

Riemeier Containerdienst GmbH

Anlage 45 52a zum Zertifikat mit der Nummer 2018/005

Entsorgungsfachbetrieb

Name des Entsorgungsfachbetriebs Peitzmann GmbH. 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

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Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

BESTÄTIGUNG. Zertifizierter Bereich:

Lager für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle gemäß 4. BImSchV Nr und

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

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ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. 2. Prüfzeichen der Technischen Überwachungsorganisation oder der Entsorgergemeinschaft (Überwachungszeichen)

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb

zwecks Beseitigung (Nr.2.6) 2.4. Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr.2.5)

Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb

Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb

Anlage 1 Seite 1 zum Zertifikat mit der Nummer

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. 2. Prüfzeichen der Technischen Überwachungsorganisation oder der Entsorgergemeinschaft (Überwachungszeichen)

2. DEKRA. Entsorgungsfachbetrieb. gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu führen.

Entsorgungsfachbetrieb

Name des Entsorgungsfachbetriebes: RWG I/ Schicht Baustoffaufbereitung, Logistik + Entsorgung GmbH

Z E R T I F I K A T. "Entsorgungsfachbetrieb"

Entsorgungsfachbetrieb

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. 2. Prüfzeichen der Technischen Überwachungsorganisation oder der Entsorgergemeinschaft (Überwachungszeichen)

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

2.6. Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Zertifikat gem. 25 EfbV

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Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb für die Fa. EVD GmbH & Co. KG

Z E R T I F I K A T. "Entsorgungsfachbetrieb"

Entsorgungsfachbetrieb

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Entsorgungsfachbetrieb

BESTÄTIGUNG. Herbert Schulz Altpapier, Industrierohstoff und Containerdienst GmbH

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Entsorgungsfachbetrieb

Scholz Recycling GmbH

Entsorgungsfachbetrieb

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Entsorgungsfachbetrieb

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Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb. gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu führen.

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

zwecks Beseitigung (Nr.2.6) 2.4. Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr.2.5)

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb In einem Zertifizierungsaudit hat das Unternehmen

Franken Baustoff Recycling GmbH & Co. KG

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Postleitzahl: Ort: Bonn

Entsorgungsfachbetrieb

Jakob Schaumaier Nachf. GmbH

Entsorgungsfachbetrieb

Zertifikat. Eintrag in das Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (sofern ein Eintrag erfolgt ist):

Entsorgungsfachbetrieb. gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der EfbV zu führen. 6. Prüfungsdatum: /

Entsorgungsfachbetrieb

Transkript:

Anlage 31 zum Zertifikat mit der Nummer ZZBE002000116002 / 2018/013a Name des Entsorgungsfachbetriebs Veolia Umweltservice West GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Veolia Umweltservice West GmbH Helmstedt 1.2 Straße: Werner-von-Siemens-Straße 5 1.3. Staat: DE Bundesland: NI Postleitzahl: 38350 Ort: Helmstedt 2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.1.1 nur deutschlandweit 2.1.2 weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: 2.2.1 nur deutschlandweit 2.2.2 weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: 2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: 2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung 2.5.2 Recycling 2.5.3 sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7.1 nur deutschlandweit 2.7.2 weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.8.1 nur deutschlandweit 2.8.2 weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Fuhrpark kommunal / gewerblich E974800203 E974800203 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als 3.2.1 Annahmestelle. 3.2.2 Rücknahmestelle. 3.2.3 Demontagebetrieb. 3.2.4 Schredderanlage. 3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 86 von 188 zu ZZBE002000116002

4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel Seite 87 von 188 zu ZZBE002000116002

Anlage 32 zum Zertifikat mit der Nummer ZZBE002000116002 / 2018/013a Name des Entsorgungsfachbetriebs Veolia Umweltservice West GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Veolia Umweltservice West GmbH Helmstedt 1.2 Straße: Werner-von-Siemens-Straße 5 1.3. Staat: DE Bundesland: NI Postleitzahl: 38350 Ort: Helmstedt 2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.1.1 nur deutschlandweit 2.1.2 weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: 2.2.1 nur deutschlandweit 2.2.2 weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: 2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: 2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung 2.5.2 Recycling 2.5.3 sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7.1 nur deutschlandweit 2.7.2 weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.8.1 nur deutschlandweit 2.8.2 weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): C8A5000004 Anlage zum zeitweiligen Lagern und Umschlagen von gefährlichen Abfällen gem. 4. BImSchV (Nr. 8.12.1.2V, 8.12.2V, 8.15.3V) 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als 3.2.1 Annahmestelle. 3.2.2 Rücknahmestelle. 3.2.3 Demontagebetrieb. 3.2.4 Schredderanlage. 3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 88 von 188 zu ZZBE002000116002

4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel 040209 Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) 040221 040222 070213 080318 120105 150101 150102 150103 150104 150105 150106 150107 150109 150203 160103 160213* 160214 160216 160601* 170101 170102 170103 170107 170201 170202 170203 170204* 170302 170402 170405 Abfälle aus unbehandelten Textilfasern Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern Kunststoffabfälle Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 17 fallen Kunststoffspäne und -drehspäne Verpackungen aus Papier und Pappe Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verpackungen aus Metall Verbundverpackungen gemischte Verpackungen Verpackungen aus Glas Verpackungen aus Textilien Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen Altreifen gefährliche Bauteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen aus gebrauchten Geräten entfernte Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 15 fallen Bleibatterien Beton Ziegel Fliesen und Keramik Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen Holz Glas Kunststoff Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen Aluminium Eisen und Stahl Seite 89 von 188 zu ZZBE002000116002

Abfallschlüssel 170407 gemischte Metalle 170504 170506 170603* 170604 170605* 170802 170904 180104 191201 191202 191203 191204 191207 191208 191210 191212 200101 200102 200110 200111 200121* 200135* 200136 200137* 200138 200139 200140 200201 200202 200203 200301 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt asbesthaltige Baustoffe Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln) Papier und Pappe Eisenmetalle Nichteisenmetalle Kunststoff und Gummi Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt Textilien brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen Papier und Pappe Glas Bekleidung Textilien Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallen Holz, das gefährliche Stoffe enthält Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt Kunststoffe Metalle biologisch abbaubare Abfälle Boden und Steine andere nicht biologisch abbaubare Abfälle gemischte Siedlungsabfälle 200302 Marktabfälle 200303 200307 Straßenkehricht Sperrmüll Seite 90 von 188 zu ZZBE002000116002

Anlage 33 zum Zertifikat mit der Nummer ZZBE002000116002 / 2018/013a Name des Entsorgungsfachbetriebs Veolia Umweltservice West GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Veolia Umweltservice West GmbH Helmstedt 1.2 Straße: Werner-von-Siemens-Straße 5 1.3. Staat: DE Bundesland: NI Postleitzahl: 38350 Ort: Helmstedt 2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.1.1 nur deutschlandweit 2.1.2 weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: 2.2.1 nur deutschlandweit 2.2.2 weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: 2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: 2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung 2.5.2 Recycling 2.5.3 sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7.1 nur deutschlandweit 2.7.2 weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.8.1 nur deutschlandweit 2.8.2 weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): C8A5000004 Anlage zum Behandeln von nicht gefährlichen Abfällen in Form von Wertstoff- und Störstoffentfrachtung mittels Bagger gem. 4. BImSchV 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als 3.2.1 Annahmestelle. 3.2.2 Rücknahmestelle. 3.2.3 Demontagebetrieb. 3.2.4 Schredderanlage. 3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 91 von 188 zu ZZBE002000116002

4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel 040209 Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) 040221 040222 070213 080318 120105 150101 150102 150103 150104 150105 150106 150107 150109 150203 160103 160214 160216 170101 170102 170103 170107 170201 170202 170203 170302 170402 170405 170407 170504 170506 Abfälle aus unbehandelten Textilfasern Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern Kunststoffabfälle Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 17 fallen Kunststoffspäne und -drehspäne Verpackungen aus Papier und Pappe Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verpackungen aus Metall Verbundverpackungen gemischte Verpackungen Verpackungen aus Glas Verpackungen aus Textilien Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen Altreifen gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen aus gebrauchten Geräten entfernte Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 15 fallen Beton Ziegel Fliesen und Keramik Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen Holz Glas Kunststoff Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen Aluminium Eisen und Stahl gemischte Metalle Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt Seite 92 von 188 zu ZZBE002000116002

Abfallschlüssel 170604 170802 170904 180104 191201 191202 191203 191204 191207 191208 191210 191212 200101 200102 200110 200111 200136 200138 200139 200140 200201 200202 200203 200301 200302 200303 200307 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln) Papier und Pappe Eisenmetalle Nichteisenmetalle Kunststoff und Gummi Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt Textilien brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen Papier und Pappe Glas Bekleidung Textilien gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallen Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt Kunststoffe Metalle biologisch abbaubare Abfälle Boden und Steine andere nicht biologisch abbaubare Abfälle gemischte Siedlungsabfälle Marktabfälle Straßenkehricht Sperrmüll Seite 93 von 188 zu ZZBE002000116002