Sicherheitsdatenblatt bito Tiefgrund LF TG 107 gemäß 1907/2006/EG, Art. 31 und Anhang II Stand: 04/2015 1. Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Produktname Verwendung Hersteller/Lieferant Telefon Fax Mail Web Notrufnummer bito Tiefgrund LF TG 107 Wässrige Grundierung zum Festigen des Untergrundes bito Aktiengesellschaft Bielefelder Straße 6 10709 Berlin 030. 860 05 0 030. 860 05 299 info@bito-ag.de www.bito-ag.de Giftnotruf Berlin Telefon: 030. 306 867 00 2. Mögliche Gefahren Gefahrenbezeichnung Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Sicherheitshinweise Keine. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Besondere Vorschriften fu r ergänzende Kennzeichnungselemente fu r bestimmte Gemische Sonstige Gefahren EUH208: Enthält 1,2-benzisothiazol-3on, 2-metylo-2H-izotiazol-3on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen Keine. Seite 1/5
3. Zusammensetzung / Angaben zu den Bestandteilen Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe Amtliche Bezeichnung Name Inhalt Klassifikation Bezeichnung CAS:5395-50-6 EINECS:226-408-0 Tetrahydro-1,3,4,6- tetrakis(hydroksymetlo) imidazo[4,5-d]imidazol- 2,5(1H,3H)-dion <0,001% Skin sens 1B H317 CAS:2634-33-5 EINECS:220-120-9 CAS:2682-20-4 EINECS:220-239-6 1,2-benzoisotiazol- 3(2H)-on 2-metylo-2H-izotiazol- 3on 0,0002% Skin Irrit 2; Acute Tox.4; Aquatic Chronic 2; Aquatic Aqute 1: Skin sens 1 0,0002% Acute Tox.3 ; Acute Tox.2; Skin Corr 1B:Eye Dam 1: Aquatic Chronic 2; Aquatic Aqute 1; Skin Sens 1A H318; H400; H411; H302; H315; H317 H301; H330; H314; H318; H400; H411 4. Erste Hilfe Maßnahmen Nach Einatmen Nach Hautkontakt Nach Augenkontakt Nach Verschlucken Frischluft zuführen. Mit Wasser abwaschen und gut abspülen. Keine Lösemittel oder Verdünnungen verwenden. Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Kein Erbrechen herbeiführen. Viel Wasser trinken. Einen Arzt rufen. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel Aus Sicherheitsgru nden ungeeignete Löschmittel Besondere Gefährdungen Besondere Schutzausru stung bei der Brandbekämpfung Zusätzliche Hinweise Unter normalen Bedingungen nicht brennbar. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Wasservollstrahl Bei Brand können giftige Gase entstehen. Im Brandfall: Atemschutz mit unabhängiger Frischluftzufuhr verwenden. Gefährdete Behälter bei Brand mit Wasser kühlen. Löschwasser nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Seite 2/5
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogen Vorsichtsmaßnahmen Umweltschutzmaßnahmen Verfahren zur Reinigung/Aufnahme Schutzvorschriften siehe Kapitel 7 und 8. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Bei der Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen und gemäß Abfallgesetz verfahren. Verschmutze Gegenstände und Fussboden unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich mit Wasser und Tensiden reinigen. 7. Handhabung und Lagerung Hinweise zum sicheren Umgang Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Anforderung an Lagerräume und Behälter Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen Lagerklasse VCI Atemschutz bei Spritzverarbeitung. Ausreichende Belüftung sicherstellen. Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Stets in Behältern aufbewahren, die dem Originalgebinde entsprechen. Hinweise auf dem Etikett beachten. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Abkühlung unter 0 C vermeiden. Behälter trocken und kühl halten. Reaktionen mit Oxidationsmitteln möglich. 12 Bestimmte Verwendungen 8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung Persönliche Schutzausru stung Handschutz Körperschutz Schutzhandschuhe PVC oder Gummi. Materialstärke 0,15 mm. Gegebenenfalls Unterziehhandschuhe aus Baumwolle verwenden. Leichte Schutzkleidung. 9. Physikalische und chemische Eigenschaften Siedepunkt-/ bereich / 1013 hpa Flammpunkt Dampfdruck / 50 C Dichte / 20 C 120 C Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. 1 g/cm³ Seite 3/5
Lösemitteltrennpru fung ph-wert Auslaufzeit / 20 C Gehalt VOC (EG) VOC Wert (Holzbeschichtung) Entfällt. 8,5 Entfällt. 0 Gew. % 0 g/l 10. Stabilität und Reaktivität Zu vermeidende Bedingungen Nicht eintrocknen lassen. Vor Hitze und Frost schützen. 11. Angaben zur Toxikologie Erfahrungen aus der Praxis Sonstige Beobachtungen Bei Hautkontakt: Häufiger und andauernder Hautkontakt kann Reizung und Hautentzündung verursachen. Möglichkeit allergischer Reaktionen bei anfälligen Personen. Bei sachgemäßer Anwendung sind keine Gesundheitsschäden bekannt geworden. 12. Angaben zur Ökologie Angaben zur Elimination (Persistenz und Abbaubarkeit) Ökotoxische Wirkungen Aquatische Toxizität Weitere Hinweise zur Ökologie Allgemeine Hinweise zur Ökologie Eindringen in Erdreich, Gewässer und Kanalisation verhindern. 13. Hinweise zur Entsorgung Stoff / Zubereitung Ungereinigte Verpackungen 080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen. Eingetrocknete Materialreste können mit dem Hausmüll entsorgt werden. Flüssige Materialreste bei der Sammelstelle für Sonderabfälle abgeben. Kontaminierte Verpackungen sind restzuentleeren. Sie können dann nach entsprechender Reinigung dem Recycling zugeführt werden. Ungereinigte Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen. Seite 4/5
14. Angaben zum Transport Landtransport ADR/RID Klasse Seeschiffstransport IMDG/GGVSee IMDG-Code Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR Klasse Verpackung Weitere Angaben zum Transport Das Produkt ist kein Gefahrgut im nationalen/internationalen Straßen-, Schienen-, See- und Lufttransport. 15. Vorschriften Kennzeichnung nach EG-Richtlinie Weitere Hinweise Nationale Vorschriften Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft Wassergefährdungsklasse Das Produkt ist nach uns vorliegenden Daten kein gefährlicher Stoff im Sinne des ChemG bzw. GefStoffV. Summe organischer Stoffe der Klasse I: < 5 % Klasse 1 gemäß VwVwS 16. Sonstige Angaben Sonstige Hinweise Sicherheitsrelevante Änderungen Haftungsausschluss 07. Zusammenlagerungshinweise 14. Landtransport ADR/RID und GGVS/GGVE 14. Seeschiffstransport IMDG/GGVSee 14. Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR 15. Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 15. Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft 15. Wassergefährdungsklasse Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. Seite 5/5