Entsorgungsfachbetrieb

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ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. 2. Prüfzeichen der Technischen Überwachungsorganisation oder der Entsorgergemeinschaft (Überwachungszeichen)

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BESTÄTIGUNG. Zertifizierter Bereich:

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Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

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BESTÄTIGUNG. Herbert Schulz Altpapier, Industrierohstoff und Containerdienst GmbH

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4.4 Eintrag in das Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (sofern ein Eintrag erfolgt ist):

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Wertz Handelsgesellschaft GmbH & Co. KG

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Postleitzahl: Ort: Bonn

Zertifikat gem. 25 EfbV

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Fuhrpark gewerblich bzw. kommunal

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Name des Entsorgungsfachbetriebs Peitzmann GmbH. 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

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Entsorgungsfachbetrieb. gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu führen.

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SRT Schrott Recycling Thüringen GmbH

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2. DEKRA. Entsorgungsfachbetrieb. gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu führen.

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Jakob Schaumaier Nachf. GmbH

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Taxer GmbH. Entsorgungsfachbetrieb

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Fritz Warnecke GmbH. Entsorgungsfachbetrieb

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ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. 2. Prüfzeichen der Technischen Überwachungsorganisation oder der Entsorgergemeinschaft (Überwachungszeichen)

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Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb

Seite 86 von 188 zu ZZBE

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu führen.

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Z E R T I F I K A T. "Entsorgungsfachbetrieb"

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Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der EfbV zu führen. 6. Prüfungsdatum: /04.09.

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Transkript:

Zertifikat 1. Name und Anschrift der Zertifizierungsorganisation 1.1 Name: PÜG Prüf- und Überwachungsgesellschaft mbh 1.2 Straße: Hämmerlestraße 14 + 16 1.3 Staat: DE Bundesland: BW Postleitzahl: 71126 Ort: Gäufelden 3. Angaben zum Zertifikat 3.1 Nummer des Zertifikats (durch die Zertifizierungsorganisation frei zu vergeben): 0186-20181102-Efb 3.2 Erstmalige Zertifizierung oder Folgezertifizierung 3.3 Vorgangsnummer (soweit von der Behörde erteilt): ZZHT004001904001 3.4 Das Zertifikat beinhaltet 3 Anlage(n). 3.5 Das Zertifikat wird nur für einen bestimmten Betriebsteil erteilt (siehe Anlage(n) ). 3.6. Das Zertifikat wird nur für bestimmte Abfallarten, Tätigkeiten oder Standorte erteilt (siehe Anlage(n) 1-3 ). 3.7. Das Zertifikat ist gültig bis zum 17.04.2020 4. Name und Anschrift des Entsorgungsfachbetriebes (Hauptsitz): 4.1 Name: H. Gröger GmbH Entsorgungsfachbetrieb 4.2 Straße: Friedenstraße 46 4.3 Staat: DE Bundesland: BW Postleitzahl: 74564 Ort: Crailsheim 4.4 Eintrag in das Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (sofern ein Eintrag erfolgt ist): Registernummer (HRA, HRB etc.): HRB 671418 Registergericht: Ulm 5. Der Betrieb ist berechtigt, im Hinblick auf die in der Anlage zu diesem Zertifikat genannten Standorte, Tätigkeiten und Abfallarten das Überwachungszeichen der obengenannten technischen Überwachungsorganisation oder Entsorgergemeinschaft und die Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu führen. 5.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG: Zur Zertifizierung als Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG siehe Anlage(n) 5.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betrieben und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Zur Anerkennung als Annahmestelle/Rücknahmestelle/Demontagebetrieb/Schredderanlage/sonstige Anlage(n) zur weiteren Behandlung nach 2 Absatz 2 AltfahrzeugV siehe Anlage(n) 6. Prüfungsdatum: 7. Sachverständiger, der die Überprüfung durchgeführt hat: 18.10.2018 7.1 Name: Dipl.-BW Strenkert Vorname: Axel 7.2 Unterschrift (nur für die Ausstellung in Papierform): 8. Ausstellungsdatum: 9. Leiter/Leiterin der Zertifizierungsorganisation: 02.11.2018 9.1 Name: Dipl.-Ing. Leiß-Wenzel Vorname: Simone 9.2 Unterschrift (nur für die Ausstellung in Papierform): Seite 1 von 10 zu ZZHT004001904001

Anlage 1 zum Zertifikat mit der Nummer ZZHT004001904001 / 0186-20181102-Efb Name des Entsorgungsfachbetriebs H. Gröger GmbH Entsorgungsfachbetrieb 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: H. Gröger GmbH Entsorgungsfachbetrieb 1.2 Straße: Friedenstraße 46 1.3. Staat: DE Bundesland: BW Postleitzahl: 74564 Ort: Crailsheim 2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.1.1 nur deutschlandweit 2.1.2 weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: 2.2.1 nur deutschlandweit 2.2.2 weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: 2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: 2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung 2.5.2 Recycling 2.5.3 sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7.1 nur deutschlandweit 2.7.2 weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.8.1 nur deutschlandweit 2.8.2 weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Fuhrpark bestehend aus Absetz- und Abrollfahrzeugen, Befördern von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen H100052705 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als 3.2.1 Annahmestelle. 3.2.2 Rücknahmestelle. 3.2.3 Demontagebetrieb. 3.2.4 Schredderanlage. 3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 2 von 10 zu ZZHT004001904001

4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Seite 3 von 10 zu ZZHT004001904001

Anlage 2 zum Zertifikat mit der Nummer ZZHT004001904001 / 0186-20181102-Efb Name des Entsorgungsfachbetriebs H. Gröger GmbH Entsorgungsfachbetrieb 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: H. Gröger GmbH Entsorgungsfachbetrieb 1.2 Straße: Friedenstraße 46 1.3. Staat: DE Bundesland: BW Postleitzahl: 74564 Ort: Crailsheim 2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.1.1 nur deutschlandweit 2.1.2 weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: 2.2.1 nur deutschlandweit 2.2.2 weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: 2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: 2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung 2.5.2 Recycling 2.5.3 sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7.1 nur deutschlandweit 2.7.2 weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.8.1 nur deutschlandweit 2.8.2 weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Lagerung unter Dach und im Freilager, Lagern von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen H100052705 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als 3.2.1 Annahmestelle. 3.2.2 Rücknahmestelle. 3.2.3 Demontagebetrieb. 3.2.4 Schredderanlage. 3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 4 von 10 zu ZZHT004001904001

4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten 020104 Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) 030101 030105 030301 040209 040221 040222 070213 090107 090108 100305 101103 101112 120101 120102 120103 120104 120105 120113 120117 150101 150102 150103 150104 150105 150106 150202* 150203 160103 160106 160117 Rinden- und Korkabfälle Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen Rinden- und Holzabfälle Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) Abfälle aus unbehandelten Textilfasern Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern Kunststoffabfälle Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten Aluminiumoxidabfälle Glasfaserabfall Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 11 fällt Eisenfeil- und -drehspäne Eisenstaub und -teilchen NE-Metallfeil- und -drehspäne NE-Metallstaub und -teilchen Kunststoffspäne und -drehspäne Schweißabfälle Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 16 fallen Verpackungen aus Papier und Pappe Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verpackungen aus Metall Verbundverpackungen gemischte Verpackungen Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen Altreifen Altfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Bestandteile enthalten Eisenmetalle Seite 5 von 10 zu ZZHT004001904001

160118 160119 Nichteisenmetalle Kunststoffe 160214 160216 160601* 160604 160605 160801 160803 160807* 170107 170201 170202 170203 170204* 170303* 170401 170402 170403 170404 170405 170406 170407 170410* 170411 170504 170601* 170603* 170604 170605* 170802 gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen aus gebrauchten Geräten entfernte Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 15 fallen Bleibatterien Alkalibatterien (außer 16 06 03) andere Batterien und Akkumulatoren gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer 16 08 07) gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g. gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen Holz Glas Kunststoff Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Kohlenteer und teerhaltige Produkte Kupfer, Bronze, Messing Aluminium Blei Zink Eisen und Stahl Zinn gemischte Metalle Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 04 10 fallen Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen Dämmmaterial, das Asbest enthält anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt asbesthaltige Baustoffe Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen 170904 190801 Sieb- und Rechenrückstände gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen 191201 200101 Papier und Pappe Papier und Pappe Seite 6 von 10 zu ZZHT004001904001

200102 200110 200111 Glas Bekleidung Textilien 200121* 200134 200135* 200136 200138 200139 200140 200201 200301 200307 Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallen Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt Kunststoffe Metalle biologisch abbaubare Abfälle gemischte Siedlungsabfälle Sperrmüll Seite 7 von 10 zu ZZHT004001904001

Anlage 3 zum Zertifikat mit der Nummer ZZHT004001904001 / 0186-20181102-Efb Name des Entsorgungsfachbetriebs H. Gröger GmbH Entsorgungsfachbetrieb 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: H. Gröger GmbH Entsorgungsfachbetrieb 1.2 Straße: Friedenstraße 46 1.3. Staat: DE Bundesland: BW Postleitzahl: 74564 Ort: Crailsheim 2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.1.1 nur deutschlandweit 2.1.2 weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: 2.2.1 nur deutschlandweit 2.2.2 weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: 2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: 2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung 2.5.2 Recycling 2.5.3 sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7.1 nur deutschlandweit 2.7.2 weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.8.1 nur deutschlandweit 2.8.2 weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Sortieren, Brennschneiden, Behandeln von nicht gefährlichen Abfällen H100052705 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als 3.2.1 Annahmestelle. 3.2.2 Rücknahmestelle. 3.2.3 Demontagebetrieb. 3.2.4 Schredderanlage. 3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 8 von 10 zu ZZHT004001904001

4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten 020104 Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) 030105 040209 040221 040222 070213 101112 120101 120102 120103 120104 120105 120113 150101 150102 150103 150104 150106 160103 160106 160117 160118 160119 160214 160801 160803 170202 170203 170401 170402 170403 Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) Abfälle aus unbehandelten Textilfasern Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern Kunststoffabfälle Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 11 fällt Eisenfeil- und -drehspäne Eisenstaub und -teilchen NE-Metallfeil- und -drehspäne NE-Metallstaub und -teilchen Kunststoffspäne und -drehspäne Schweißabfälle Verpackungen aus Papier und Pappe Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verpackungen aus Metall gemischte Verpackungen Altreifen Altfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Bestandteile enthalten Eisenmetalle Nichteisenmetalle Kunststoffe gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer 16 08 07) gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g. Glas Kunststoff Kupfer, Bronze, Messing Aluminium Blei Seite 9 von 10 zu ZZHT004001904001

170404 170405 170406 170407 Zink Eisen und Stahl Zinn gemischte Metalle 170411 170504 200101 200102 200136 200139 200140 Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 04 10 fallen Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen Papier und Pappe Glas gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallen Kunststoffe Metalle Seite 10 von 10 zu ZZHT004001904001