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Nr. 1554 Freitag, 12. Oktober 2018 EINE VIELFÄLTIGE GEMEINSCHAFT WIE WIR... DIE EU Hallo! Wir sind die 4A aus dem Erich-Fried-Realgymnasium in der Glasergasse. Heute sind wir in der Demokratiewerkstatt und beschäftigen uns mit dem Thema EU (Europäische Union). Dabei erarbeiten wir folgende Themen in mehreren Gruppen: Warum gibt es die EU überhaupt?, Österreich in der EU, Zusammenarbeit in der EU, Wer macht was in der EU? und Die EU in deinem Alltag... Wir wünschen euch viel Spaß beim Lesen unserer Artikel! Bogdan, Patrick und Iannis

WARUM GIBT ES DIE EU ÜBERHAUPT? Amanda (14), Bogdan (13), Iannis (13), Max (13) und Elena (13) Die EU sah nicht immer so aus wie heute. Hier könnt ihr etwas über ihre Entstehung erfahren. 1951 wurde die EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) für Zusammenhalt und Frieden gegründet, da nach dem Zweiten Weltkrieg überall Zerstörung und Armut herrschten. Die Gründungsstaaten waren Frankreich, Deutschland, Italien, Niederlande, Belgien und Luxemburg. 1957 wurde von denselben Staaten die EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) und die EAG (Europäische Atomgemeinschaft) gegründet. Die EGKS, die EWG und die EAG schlossen sich zu den EG (Europäische Gemeinschaften) zusammen. 1979 konnten die BürgerInnen der EG zum ersten Mal das Europäische Parlament direkt wählen. 10 Jahre später wollte Österreich den EG beitreten. Allerdings kam es erst 1995 dazu. In der Zwischenzeit fanden zwei wichtige Dinge statt: Erstens wurde aus den EG die EU (Europäische Union) gegründet und zweitens wurde das Schengener Abkommen eingeführt. Das bedeutet, dass es nun keine Grenzkontrollen mehr zwischen den Schengen-Staaten gab. 1999 wurde der Euro als Buchgeld eingeführt, ab 2002 wurde er dann auch als Bargeld benutzt. 2016 fand in England die Abstimmung über den Austritt aus der EU statt. Zur Zeit wird der Austritt vorbereitet. Heute sind 28 Staaten bei der EU: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich, Griechenland, Portugal, Spanien, Finnland, Österreich, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, Bulgarien, Rumänien und Kroatien. Die EU wird sich immer weiterentwickeln. Es werden vermutlich Länder dazukommen und möglicherweise andere austreten. Wahrscheinlich wird es auch laufend neue Regelungen geben. 2

ÖSTERREICH IN DER EU Max (13), Vincent (13), Leon (13), Ariana (14) und Angelina (13) Die EU ist eine große Demokratie. Österreich ist ein Teil davon. Das bedeutet, dass alle mitbestimmen können. Aber wie kann man eigentlich als ÖsterreicherIn in der EU mitbestimmen? Wir haben uns darüber Gedanken gemacht, welche Möglichkeiten man hat. EBI (Europäische BürgerInneninitiative): Wenn man eine Million Unterschriften aus mindestens sieben verschiedenen Ländern der EU sammelt, muss der Wunsch, den die Unterschriften unterstützen, von der Europäischen Kommission bearbeitet werden. Demonstrieren: Es gibt die Möglichkeit zu demonstrieren. Menschen dürfen ihre persönliche Meinung in der Öffentlichkeit äußern. PolitikerInnen kontaktieren: Es gibt die Möglichkeit, mit PolitikerInnen der EU direkt Kontakt aufzunehmen. Man könnte anrufen, eine Mail schreiben oder sie einfach direkt treffen. Abgeordnete sind sehr an den Meinungen der Menschen, die sie vertreten, interessiert. Sich informieren: Es gibt die Möglichkeit, sich über die Politik zu informieren. Nachrichten kommen in verschiedenen Medien vor: Zeitung, Radio, Fernsehen und Internet. In der Demokratie gilt das Prinzip der Pressefreiheit. Die Presse darf über alles berichten, was sie für wichtig hält. Selber in die Politik: Es gibt die Möglichkeit, selber ein/e Politiker/in zu werden. Man muss dafür nur genug AnhängerInnen haben. 3 Freies Wahlrecht: Es gibt die Möglichkeit bei einer Wahl mitzubestimmen. Männer und Frauen werden dabei gleichberechtigt. Ab dem 16. Lebensjahr bietet sich die Möglichkeit zu wählen an.

ZUSAMMEN FÜR EIN ZIEL - DIE EU Die EU - In Vielfalt geeint 28 Länder, ca. 500 Millionen Einwohner, 4 Millionen km 2 und das alles ohne Krieg. Wie geht das? Leo (13), Maren (13), Lilli (13), Oliver (13) und Robin (13) Das Rezept für ein gutes Miteinander ist eine gelungene Zusammenarbeit. 751 Abgeordnete aus allen Winkeln der EU stimmen im EU-Parlament über gemeinsame Gesetze ab. So konnten schon viele Ziele, wie zum Beispiel die Vier Freiheiten, erreicht werden. Sie ermöglichen den unbeschränkten Austausch von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital innerhalb der EU. Außerdem unterstützen sich die Staaten in Krisensituationen (z.b. Wirtschaftskrise in Griechenland 2008). Reichere Staaten der EU zahlen teilweise mehr ein, als sie am Ende von der EU in Form von Förderungen zurückbekommen. Sie sind Nettozahler (z.b. Österreich). Manchmal entstehen Konflikte, vor allem durch verschiedene Meinungen. Ein wichtiges Ziel der EU ist jedoch, dass es allen Mitgliedsstaaten wirtschaftlich gut geht. In der ganzen EU herrscht eine Demokratie, die für die einzelnen Mitglieder je nach konkreter Situation Vor- und Nachteile haben kann. Jede Stimme ist gleich viel wert und die Mehrheit entscheidet. Trotzdem bestimmt die EU nicht über alles, was ein Land betrifft. Stellt euch vor, ihr habt eine Freistunde, in der euch vorgegeben wird, dass ihr Hausaufgaben machen müsst. Ihr dürft jedoch selber entscheiden, welche ihr macht. So ähnlich funktioniert das auch auf EU-Ebene. Bestimmte Dinge gibt die EU vor und die Mitgliedsländer können dann selber entscheiden, wie sie diese Vorgaben umsetzen. Auch wenn die unterschiedlichsten Kulturen in der EU zusammenkommen, bleibt doch für alle Platz. Dafür steht die EU: für ein gutes Miteinander. 4

WER MACHT WAS IN DER EU? Konstantin (14), Patrick (14), Luis (13), Nikolaus (13) und Valentina (13) Wir haben uns damit beschäftigt, wer bei EU- Gesetzen mitentscheidet. Alle EU-Gesetze werden von allen Mitgliedsländern gemeinsam beschlossen. Hier ein genauerer Überblick. EU-KOMMISSION RAT DER EU Das ist Luis. Er ist vielleicht in Zukunft einmal EU-Kommissar für Österreich. Jedes Mitgliedsland der EU hat einen Kommissar. Mit den anderen Kommissaren und Kommissarinnen stimmt er über die Vorschläge der neuen Gesetze ab und schaut, dass sie auch eingehalten werden. Dabei achtet er besonders darauf, dass ein Gesetz für die gesamte EU gut ist. Das ist Konsti. Er ist vielleicht einmal Wirtschaftsminister von Österreich. Die wichtigsten Entscheidungen der EU werden vom Rat der Europäischen Union getroffen gemeinsam mit dem EU-Parlament. Es nimmt immer eine Ministerin oder ein Minister aus jedem Land teil, und zwar der- oder diejenige, welche/r für eine bestimmte Aufgabe in seinem/ihrem Land zuständig ist. In unserem Beispiel wäre das ein Gesetz, das die Wirtschaft betrifft. Und Konsti würde Österreich als Wirtschaftsminister vertreten. EU-PARLAMENT Das sind Patrick, Valentina und Nikolaus. Möglicherweise werden sie einmal Abgeordnete im EU-Parlament. Insgesamt hat Österreich 18 Abgeordnete im EU-Parlament. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments sollen die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger vertreten. Das EU-Parlament soll den Bürgerinnen und Bürgern der ganzen EU eine Stimme geben, um über die Entwicklung der EU mitzuentscheiden. Das Europäische Parlament kommt abwechselnd in Brüssel (Belgien) und Strassburg (Frankreich) zusammen. 5

ALLTAG IN DER EU Hanna (13), Fanny (13), Zeno (13), Klemens (13) und Elias (13) Welche Vorteile gibt es in unserem Alltag durch die EU? Einer der Vorteile in der EU ist, dass man über die meisten Grenzen innerhalb der EU ohne Grenzkontrollen kommt. Außerdem kann man in anderen Ländern der EU studieren und arbeiten. Wenn man im Ausland krank wird (egal, ob auf Urlaub oder dort wohnend), kann man mit seiner E-Card einen Arzt aufsuchen und wird behandelt. Durch den Euro, der in fast allen EU-Staaten als Währung eingeführt wurde, fallen Wechselgebühren weg und er erleichtert den Preisvergleich innerhalb der Euro-Länder. Durch die Roaming-Verordnung trug das EU-Parlament dazu bei, dass die Tarif-Kosten von Handy, Tablet und PC im EU-Ausland gesunken sind. Ein für uns ganz wichtiges Thema ist auch, dass es sehr schwer ist, innerhalb der EU einen Krieg zu starten. Das würde nämlich von den anderen Mitgliedsstaaten sofort gestoppt werden. Die EU schaut unter anderem darauf, nur friedlich gestimmte Länder aufzunehmen. Die Kopenhagener Kriterien entscheiden darüber, ob ein Land in die EU aufgenommen werden kann. Wichtig ist zum Beispiel eine funktionierende Marktwirtschaft sowie eine gelebte Demokratie, also müssen auch die Menschenrechte und Minderheiten geschützt werden. Das jeweilige Land muss in der Lage sein, das gesamte EU-Recht umzusetzen. EU-Richtlinien bei Inhaltsstoffen Die EU hat strenge Richtlinien für Inhaltsstoffe und ihre Kennzeichnung beschlossen. Das Bio- Siegel kennzeichnet z.b. Produkte, die biologisch hergestellt wurden. Um das Siegel zu erhalten, muss man viele Bedingungen erfüllen. Man darf keinesfalls chemische Stoffe zur Herstellung verwenden. Bio-Produkte dürfen auch nicht bestrahlt (um die Haltbarkeit zu verlängern) und mit gentechnischen Methoden verändert werden. Auch im Kinderspielzeug dürfen durch EU- Richtlinien keine krebserregenden Stoffe sein. Bei der Herstellung von Kosmetikprodukten gilt seit 2013 ein grundsätzliches Verbot von Tierversuchen. Für Firmen, die dies trotzdem machen, gilt ein Vermarktungsverbot innerhalb der EU. Produkte, die nicht den strengen EU-Verordnungen entsprechen, werden von den Behörden erfasst und aus dem Verkehr gezogen. Bio-Siegel der EU IMPRESSUM Eigentümer, Herausgeber, Verleger, Hersteller: Parlamentsdirektion Grundlegende Blattrichtung: Erziehung zum Demokratiebewusstsein. Werkstatt Europa Die in dieser Zeitung wiedergegebenen Inhalte geben die persönliche Meinung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops wieder. 4A, BRG Glasergasse, Glasergasse 25, 1090 Wien 6