Zurückweisungen an deutschen Grenzen aus Gründen der Gefahrenabwehr

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wurde. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 19/2221 19. Wahlperiode 18.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beatrix von Storch, Jochen Haug, Martin Hess, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Drucksache 19/2007 Zurückweisungen an deutschen Grenzen aus Gründen der Gefahrenabwehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Gemäß Anhang V der Verordnung (EU) 2016/399 kann Personen die Einreise in ein Mitgliedsland der Europäischen Union verweigert werden, wenn diese eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines oder mehrerer der Mitgliedstaaten der Europäischen Union darstellen. Nach Auskunft der Bundesregierung ist auf dieser Rechtsgrundlage im Jahr 2017 insgesamt 495 Personen die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verweigert worden, davon 425 auf dem Luftweg und 70 Personen an der Landgrenze. Weitere 544 Personen (509 auf dem Luft-, 27 auf dem Land- und acht auf dem Seeweg) wurden zurückgewiesen, weil sie zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben waren (vgl. Bundestagsdrucksache 19/800). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Anhang V der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) stellt keine Eingriffsermächtigung dar, auf die eine Einreiseverweigerung gestützt werden könnte, sondern beschreibt die Modalitäten der Einreiseverweigerung sowie das auszufüllende Standardformular. Die Verweigerung der Einreise ist in Artikel 14 des Schengener Grenzkodex geregelt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 16. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 19/2221 2 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 1. Welche Staatsangehörigkeiten hatten die Personen, denen im Jahr 2017 auf dieser Rechtsgrundlage die Einreise verweigert wurde? Die erbetenen Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Staatsangehörigkeit Anzahl Zurückweisungen (Personen) Albanien 90 Ukraine 45 Schweiz 34 Russische Föderation 32 Niederlande 31 Kolumbien 22 Brasilien 18 Iran 14 Venezuela 14 El Salvador 13 Türkei 13 Georgien 11 China 10 Indonesien 9 Rumänien 9 Indien 8 Syrien 6 Serbien 6 Costa Rica 5 Kosovo 5 Dominikanische Republik 5 Irak 5 Tunesien 5 Moldau 4 Philippinen 4 Paraguay 4 Honduras 4 Eritrea 4 Japan 3 Pakistan 3 Ägypten 3 Chile 3 Peru 2

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 3 Drucksache 19/2221 Staatsangehörigkeit Anzahl Zurückweisungen (Personen) Kirgisistan 2 Afghanistan 2 Somalia 2 Bosnien-Herzegowina 2 Kamerun 2 Kuwait 2 Myanmar 2 Argentinien 2 Nigeria 2 Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik Algerien 2 Mexiko 2 USA 2 Angola 2 Kuba 2 Belgien 1 staatenlos 1 Vietnam 1 Panama 1 Trinidad und Tobago 1 Libyen 1 Guatemala 1 Guinea-Bissau 1 Bulgarien 1 Marokko 1 Kroatien 1 Mauritius 1 Antigua und Barbuda 1 Jordanien 1 Bangladesch 1 Saudi-Arabien 1 Armenien 1 Komoren 1 Weißrussland 1 Kongo, Demokratische Republik 1 Luxemburg 1 2

Drucksache 19/2221 4 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 2. Wie viele der zurückgewiesenen Personen hatten nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit in Deutschland schon Straftaten begangen oder solche geplant? 3. Wie viele der Einreiseverweigerungen bzw. Zurückweisungen erfolgten, weil die betroffenen Personen beim Begehen einer Straftat aufgegriffen wurden, und um welche Straftaten (z. B. Drogendelikte, Waffenschmuggel, Menschenhandel) handelte es sich jeweils? 4. Wie viele der Einreiseverweigerungen bzw. Zurückweisungen waren durch Warnungen ausländischer Sicherheitsbehörden veranlasst? 5. Wie viele der Einreiseverweigerungen bzw. Zurückweisungen erfolgten wegen des Verdachts auf terroristische Aktivitäten, und in wie vielen Fällen hatten diese einen islamistischen Hintergrund? Die Fragen 2 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung werden nicht erhoben. 6. Welche Staatsangehörigkeiten hatten die Personen, die 2017 zurückgewiesen wurden, weil sie zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben waren? Die erbetenen Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Staatsangehörigkeit Anzahl Zurückweisungen (Personen) Albanien 178 Serbien 64 Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik Georgien 50 Bosnien-Herzegowina 31 Ukraine 20 Kolumbien 16 Brasilien 15 Moldau 15 Russische Föderation 10 Türkei 10 Syrien 8 USA 8 Montenegro 7 Afghanistan 4 Kanada 4 Kosovo 4 Nigeria 4 Rumänien 4 Irak 3 51

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 5 Drucksache 19/2221 Staatsangehörigkeit Anzahl Zurückweisungen (Personen) Bulgarien 2 Dominikanische Republik 2 Kuwait 2 Libanon 2 Marokko 2 Mexiko 2 Slowakische Republik 2 Ägypten 1 Äquatorialguinea 1 China 1 Großbritannien 1 Guinea 1 Honduras 1 Iran 1 Kongo 1 Kongo, Demokratische Republik 1 Korea, Demokratische Volksrepublik 1 Niederlande 1 Niger 1 Pakistan 1 Paraguay 1 Peru 1 Polen 1 Taiwan 1 Thailand 1 Tschechische Republik 1 Tunesien 1 Ungarn 1 ungeklärt 1 Venezuela 1 Vietnam 1

Drucksache 19/2221 6 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 7. Aus welchen Gründen waren die betreffenden Personen zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben? 8. In wie vielen Fällen war der Verdacht auf die Planung terroristischer Aktivitäten ein Grund für die Ausschreibung zur Einreiseverweigerung? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung werden nicht erhoben.

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333