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Transkript:

Mitteilungsblatt Studienjahr 2018/19 ausgegeben am 20. Februar 2019 10. Stück Kundmachungen 89. Verordnung des Rektorats der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zum Nachweis der für einen erfolgreichen Studienfortgang notwendigen Kenntnisse der deutschen bzw. englischen Sprache und die Durchführung von Ergänzungsprüfungen ( 63 Abs 1 Z 3, Abs 10-11 UG) (Sprachkompetenzverordnung). 90. Konstituierung der Schiedskommission. 91. Ernennung zur interimistischen Leiterin der Organisationseinheit Kommunikation und Print. Offene Stellen 92. Ausschreibung der Stelle einer Universitätsassistentin/eines Universitätsassistenten (PraeDoc) am Institut für Musiksoziologie der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. 93. Ausschreibung der Stelle einer Qualitätsmanagerin/eines Qualitätsmanagers in der Organisationseinheit Qualitätsmanagement der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. Stipendien, Programme, Preise 94. Ausschreibung des Musik-Nachwuchsprogramms The New Austrian Sound of Music (NASOM).

Studienjahr 2018/19, 20.2.2019-2 - Mitteilungsblatt 10 mdw.ac.at Kundmachungen 89. Verordnung des Rektorats der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zum Nachweis der für einen erfolgreichen Studienfortgang notwendigen Kenntnisse der deutschen bzw. englischen Sprache und die Durchführung von Ergänzungsprüfungen ( 63 Abs 1 Z 3, Abs 10-11 UG) (Sprachkompetenzverordnung). Das Rektorat hat in seiner Sitzung am 5.2.2019 die Verordnung des Rektorats der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zum Nachweis der für einen erfolgreichen Studienfortgang notwendigen Kenntnisse der deutschen bzw. englischen Sprache und die Durchführung von Ergänzungsprüfungen ( 63 Abs 1 Z 3, Abs 10-11 UG) (Sprachkompetenzverordnung) beschlossen. Sprachkompetenzverordnung siehe Anhang 1. Die Rektorin: U. Sych 90. Konstituierung der Schiedskommission. Die konstituierende Sitzung der Mitglieder der Schiedskommission hat am 5.2.2019 stattgefunden (Funktionsperiode von 5.2.2019 bis 4.2.2021). Vorsitzender: FH.-Prof. MMag. Dr. Clemens Bernsteiner, LL.M. (nominiert vom Senat) Stellvertreterin: Senatspräsidentin i. R. Dr. in Marianne Händschke (nominiert vom Universitätsrat) Mitglieder: Mag. Dr. Friedrich Hörmann (nominiert vom Universitätsrat) Mag. a MinR in Terezija Stoisits (nominiert vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen) Dipl.-Ing. Ernst Eigenbauer (nominiert vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen) Mag. a Dr. in Eva Maria Stöckler (nominiert vom Senat) Ersatzmitglieder: Dr. in Alix Frank-Thomasser (nominiert vom Universitätsrat) ao.univ.-prof. Mag. Dr. Richard Gamauf (nominiert vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen) Mag. Thomas Rendl (nominiert vom Universitätsrat) Ass.Prof. in Dr. in Verena Halbwachs (nominiert vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen) Dr. in Barbara Tucek, MSc (nominiert vom Senat) Severin Wilscher, MA (nominiert vom Senat) Die Rektorin: U. Sych 91. Ernennung zur interimistischen Leiterin der Organisationseinheit Kommunikation und Print. Das Rektorat hat in seiner Sitzung am 29.1.2019 einstimmig beschlossen, dass Frau Mag. a Astrid Meixner zur interimistischen Leiterin der Organisationseinheit Kommunikation und Print mit Wirksamkeit vom 1.3.2019 bis einschließlich 30.11.2019 (mit der Option auf Verlängerung) ernannt wird. Die Rektorin: U. Sych

Studienjahr 2018/19, 20.2.2019-3 - Mitteilungsblatt 10 mdw.ac.at Offene Stellen 92. Ausschreibung der Stelle einer Universitätsassistentin/eines Universitätsassistenten (PraeDoc) am Institut für Musiksoziologie der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. Am Institut für Musiksoziologie der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. Mai 2019 die Stelle zu besetzen. einer Universitätsassistentin/eines Universitätsassistenten (PraeDoc) Beschäftigungsausmaß: 75 % Vertrag: auf drei Jahre befristetes Arbeitsverhältnis gem. Angestelltengesetz Mindestentgelt: Gem. Kollektivvertrag beträgt das monatliche Bruttoentgelt mindestens 2.148,38 (14 Mal). Bei tätigkeitsbezogenen Vorerfahrungen ist ein Einstiegsgehalt von max. 2.547,- brutto möglich. Anstellungserfordernisse: Voraussetzung für die Anstellung sind ein abgeschlossenes Diplomoder Masterstudium im Fach Soziologie; empirische Forschungserfahrungen in den Bereichen der Musikausbildung und/oder der Musikarbeitsmärkte sowie die Bereitschaft, in einem dieser Bereiche eine Dissertation zu verfassen. Sprachkenntnisse: und Englisch auf hohem Niveau. Gewünschte Qualifikationen: Gewünscht werden Vertrautheit mit den wissenschaftlichen Diskursen der Arbeits- und/oder der Bildungssoziologie und/oder der Soziologie der Bewertung sowie sehr gute Kenntnisse der qualitativen und quantitativen Forschungsmethoden; internationale Kongresserfahrung; Organisationserfahrung im wissenschaftlichen Bereich sowie die Bereitschaft, in einem Team kooperativ mitzuwirken. Aufgaben: selbstständige qualitative und quantitative Forschungsarbeit an einem Drittmittelprojekt, das an der Schnittstelle von Musikausbildung und Musikarbeitsmärkten angesiedelt ist; Auswertung, Protokollierung und Archivierung der erhobenen Daten; Publikationstätigkeit; Teilnahme an internationalen Konferenzen (nach Maßgabe der Budgetmittel); Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben des Instituts für Musiksoziologie Ende der Bewerbungsfrist: 13. März 2019 (Datum des Poststempels) InteressentInnen werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung unter Angabe der GZ 652/19 samt den üblichen Unterlagen an die Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern- Platz 1, 1030 Wien, zu richten. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität. Die mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien achtet als Arbeitgeberin auf Gleichbehandlung aller qualifizierten BewerberInnen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung. Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Es wird darauf hingewiesen, dass die BewerberInnen keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten haben, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen. Die Rektorin: U. Sych

Studienjahr 2018/19, 20.2.2019-4 - Mitteilungsblatt 10 mdw.ac.at 93. Ausschreibung der Stelle einer Qualitätsmanagerin/eines Qualitätsmanagers in der Organisationseinheit Qualitätsmanagement der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. In der Organisationseinheit Qualitätsmanagement der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist zum ehestmöglichen Zeitpunkt die Stelle zu besetzen. einer Qualitätsmanagerin/eines Qualitätsmanagers (Schwerpunkt Lehre und Studium) Beschäftigungsausmaß: 20 Wochenstunden Vertrag: befristet für 3 Jahre Mindestgehalt: 1.307,15 brutto/monat gem. Kollektivvertrag (Verwendungsgruppe IVa, Grundstufe). Bei anrechenbaren Vorerfahrungen ist ein Einstiegsgehalt von max. 1.557,25 brutto/monat (Regelstufe 1) möglich. Anstellungserfordernis: abgeschlossenes fachspezifisches Studium Gewünschte Qualifikationen: Erfahrung in der Planung und Durchführung empirischer Untersuchungen (quantitative und qualitative Methoden) sowie in der statistischen Auswertung und Analyse, exzellente schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Moderations- und Präsentationsfähigkeiten, Erfahrung im Projektmanagement, ausgezeichnete IT-Kenntnisse (insbesondere MS-Office und SPSS) und sehr gute Englischkenntnisse Zu Ihren Stärken gehören eine strukturierte, analytische Arbeitsweise, besondere Genauigkeit sowie hohe Team- und Kooperationsfähigkeit. Sie sind lösungsorientiert und können komplexe Sachverhalte einfach darstellen und vermitteln. Kenntnisse des Hochschulbetriebs bzw. des Qualitätsmanagements im Bildungsbereich sowie Affinität zum Kulturbereich sind von Vorteil. Aufgaben: Mitarbeit bei der Lehrveranstaltungsevaluation, Konzeption und Durchführung von Evaluationen; Recherche zu Themen der Qualitätsentwicklung an der mdw Ende der Bewerbungsfrist: 13. März 2019 Bewerbungen sind ausschließlich über das mdw-bewerbungsportal www.mdw.ac.at/bewerbungsportal einzubringen. Sämtliche Unterlagen sind direkt im Portal in PDF-Form hochzuladen. Die mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien achtet als Arbeitgeberin auf Gleichbehandlung aller qualifizierten BewerberInnen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung. Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen. Die Rektorin: U. Sych

Studienjahr 2018/19, 20.2.2019-5 - Mitteilungsblatt 10 mdw.ac.at Stipendien, Programme, Preise 94. Ausschreibung des Musik-Nachwuchsprogramms The New Austrian Sound of Music (NASOM). Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) startet die Ausschreibung der siebten Auflage des Musik-Nachwuchsprogramms The New Austrian Sound of Music (NASOM) für den Zeitraum 2020 bis 2021. Ensembles, Bands und MusikerInnen sind eingeladen, sich für dieses Förderprogramm bis Montag, den 4. März 2019 zu bewerben. Weitere Informationen unter: www.musicaustria.at/the-new-austrian-sound-of-music-2020-2021 Die Vizerektorin für Lehre, Kunst und Nachwuchsförderung: B. Gisler-Haase Das nächste reguläre Mitteilungsblatt erscheint am 6. März 2019. Redaktionsschluss: Freitag, 1. März 2019, 12:00 Uhr Eigentümerin, Herausgeberin, Verlegerin und Druck: mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien Redaktion: Mag. a Silvia Teubl 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: +43 1 71155-6003 E-Mail: mitteilungsblatt@mdw.ac.at

Anhang 1 Beschluss des Rektorats am 5.2.2019 kundgemacht im Mitteilungsblatt Nr. 10 am 20.2.2019 Verordnung des Rektorats der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zum Nachweis der für einen erfolgreichen Studienfortgang notwendigen Kenntnisse der deutschen bzw. englischen Sprache und die Durchführung von Ergänzungsprüfungen ( 63 Abs 1 Z 3, Abs 10-11 UG) (Sprachkompetenzverordnung) (1) Das Rektorat hat in seiner Sitzung vom 5.2.2019 beschlossen, dass der Nachweis der en Sprachkenntnis bei Personen, deren Erstsprache nicht die Sprache ist, in welcher das Studium abgehalten wird, wie in dieser Verordnung dargelegt, nachzuweisen ist. (2) Der Zeitpunkt des Sprachnachweises richtet sich nach den in den Curricula gemäß 63 Abs 11 UG jeweils festgelegten Zeiträumen, die in der tabellarischen Auflistung in der Anlage zur Verordnung der Übersicht halber nochmal angeführt sind. (3) Der Sprachnachweis gemäß 63 Abs 10 UG ist für alle ordentlichen Studien an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien auf eine der folgenden Arten zu erbringen: (3a) Für Studien mit Unterrichtssprache : a. Reifezeugnis aufgrund des Unterrichts in deutscher Sprache (z.b. Matura an deutschsprachiger Auslandsschule); b. Sprachdiplom auf dem in der Anlage für die Studienrichtung festgelegten Niveau an den internationalen Prüfungszentren für die deutsche Sprache. Die Sprachdiplome dürfen bei Vorlage nicht älter als zwei Jahre sein (ab Datum des letzten abgelegten Prüfungsteils). Folgende Zeugnisse sind je nach erforderlichem Niveau für die deutsche Sprache vorzulegen: ÖSD Zertifikat, B2, C1 oder Goethe-Zertifikat, B2, C1. Nicht sind Prüfungen, die den Zusatz Österreich tragen; c. Aufrechte zu einem Studium oder Abschluss eines Studiums an der mdw, das das erforderliche Eingangsniveau für die deutsche Sprache verlangt hat; d. Aufrechte zu einem deutschsprachigen Studium oder Abschluss eines deutschsprachigen Studiums an einer anderen anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, das das erforderliche Eingangsniveau für die deutsche Sprache verlangt hat. Der Abschluss dieses Studiums darf bei Vorlage nicht länger als zwei Jahre zurückliegen (ab Datum der letzten abgelegten Prüfung) oder e. spezifische bei dem betreffenden Studium aufgelistete Nachweise. (3b) Für Studien mit Unterrichtssprache Englisch: a. Reifezeugnis aufgrund des Unterrichts in englischer Sprache; b. TOEFL Tests, auf dem erforderlichen Niveau; c. Cambridge Certificate, auf dem erforderlichen Niveau; d. IELTS mit dem erforderlichen Bandscore oder e. spezifische bei dem betreffenden Studium aufgelistete Nachweise. 1

Nicht gelistete Sprachnachweise für die englische Sprache sind im Zweifel dem Rektorat zur Prüfung vorzulegen. Das Rektorat kann im Einzelfall die Gleichwertigkeit nicht gelisteter Sprachnachweise für die englische Sprache feststellen. (4) Das für das jeweilige Studium erforderliche Niveau sowie weitere spezifische Bestimmungen sind in der Anlage festgelegt. (5) Die Ergänzungsprüfung zum Sprachnachweis gemäß 63 Abs 10b UG kann nachgewiesen werden durch a. Positive Absolvierung eines tests an der mdw, sofern ein solcher für die betreffende Studienrichtung vorgesehen ist; b. Abschluss des mdw-universitätslehrgangs Sprachkompetenz für das von der Kursleitung bestätigte Niveau oder c. Sprachdiplom auf dem in der Anlage für die Studienrichtung festgelegten Niveau an den internationalen Prüfungszentren für die deutsche Sprache. Die Sprachdiplome dürfen bei Vorlage nicht älter als zwei Jahre sein (ab Datum des letzten abgelegten Prüfungsteils). Folgende Zeugnisse sind je nach erforderlichem Niveau für die deutsche Sprache vorzulegen: ÖSD Zertifikat, B2, C1 oder Goethe-Zertifikat, B2, C1. Nicht sind Prüfungen, die den Zusatz Österreich tragen. (6) Der Nachweis ist zu erbringen sofern in den Curricula keine andere Regelung gemäß 63 Abs 11 UG getroffen wird. (7) Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2019 in Kraft. Bestimmungen über Niveau und Art des Sprachnachweises in den geltenden Curricula für ordentliche Studien treten mit 30. September 2019 außer Kraft. Die Richtlinie des Rektorats der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zum Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache, sofern und soweit diese für einen erfolgreichen Studienfortgang erforderlich ist ( 63 Abs 10 u. 11 UG) (Sprachkompetenzrichtlinie), mdw MBl. vom 4.5.2016, mit Änderungen mdw MBl. vom 20.6.2018, tritt mit 31. Jänner 2019 außer Kraft. Für das Rektorat Mag. a Ulrike Sych (Rektorin) 2

ANLAGE Liste der erforderlichen Sprachnachweise Studium Niveau Zeitpunkt test (DT) im September/ Februar jeden Jahres Diplomstudien Spezifischer Nachweis über Abs 3a oder 3b hinaus Dirigieren 16W Instrumentalstudium 17W befriedigend Komposition und Musiktheorie 16W Tonmeisterstudium B2 18W Musiktheaterregie B2 13W Musiktherapie 16W (C1) DT nein wird in der Darstellende Kunst 08W BA Cembalo Konzertfach 17W BA Klavier Konzertfach 17W BA Klavier- Vokalbegleitung 17W BA Orgel Konzertfach 16W BA Gesang 16W -- Beherrschung der dt. Sprache ist Voraussetzung 1. Bachelorstudien 3. Studiensemester 3. Studiensemester 3. Studiensemester 3. Studiensemester in der DT nein --- Interview in deutscher Sprache 2. B2 DT ja Positive Absolvierung der 3. Studiensemester Lehrveranstaltung für Sänger_innen (B2) BA Klavier- Kammermusik 17W befriedigend BA Katholische Kirchenmusik 12 W Studium Niveau Zeitpunkt test Spezifischer (DT) im Nachweis über Abs 3

BA Evangelische Kirchenmusik 12W BA Instrumental(Gesangs)- pädagogik 17W BA Musik- und Bewegungspädagogik/ Rhythmik 17W BA Musikerziehung 18W BA Bildtechnik und Kamera 16W BA Buch und Dramaturgie 16W BA Produktion 16W BA Regie 16W BA Schnitt 16W MA Cembalo Konzertfach 17W MA Klavier- Vokalbegleitung 16W MA Klavier Konzertfach 18W September/ 3a oder 3b hinaus Februar jeden Jahres gut B2 für en ab SS 2020 DT nein spezifischer test im Rahmen der B2 C1 für en ab WS 2019 DT nein --- DT nein wird in der DT nein wird in der DT nein wird in der DT nein wird in der DT nein wird in der Masterstudien 2. Studiensemester 2. Studiensemester 2. Studiensemester Studium Niveau Zeitpunkt test (DT) im September/Februar jeden Jahres 4 Spezifischer Nachweis über Abs 3a oder 3b

MA Klavier Konzertfach und Neue Musik 17W MA Orgel Konzertfach 16W MA Orgel Konzertfach- Improvisation 16W MA Kammermusik 17W MA Neue Musik Ensemble 17W MA European Chamber Music 18W MA Lied und Oratorium 16 W MA Vocal Performance 18 W MA Musikdramatische Darstellung 16 W MA Katholische Kirchenmusik 12W MA Evangelische Kirchenmusik 12W Weitermeldung ins 2. Studiensemester Weitermeldung ins 2. Studiensemester Weitermeldung ins 2. Studiensemester hinaus Englisch DT nein wird in der 1. () 2. B2 1. () 2. B2 in der Weitermeldung ins 2. Studiensemester Weitermeldung ins 3. Studiensemester in der Weitermeldung ins 2. Studiensemester DT ja DT ja DT ja Interview in deutscher Sprache -- positive Absolvierung der Lehrveranstaltung für Sänger_innen () Interview in deutscher Sprache -- 5

Studium Niveau Zeitpunkt test (DT) im September/Februar jeden Jahres MA Instrumental(Gesangs)- pädagogik 16W MA Musik- und Bewegungspädagogik/ Rhythmik 17W B2 gut C1 für en ab WS 2019 B2 MA Musikerziehung C1 MA Quereinstieg Sek C1 AB ME MA Bildtechnik und Kamera 12W und MA Buch und Dramaturgie 15W MA Digital Art- Compositing 12W MA Produktion 15W MA Regie 16W MA Schnitt 16W Englisch und Englisch Englisch und Englisch und Englisch und Englisch Spezifischer Nachweis über Abs 3a oder 3b hinaus DT nein --- DT ja DT nein --- DT nein --- DT nein wird in der DT nein wird in der DT nein DT nein DT nein wird in der wird in der wird in der 6

Studium Niveau Zeitpunkt test (DT) nur im September jeden Jahres Doktoratsstudien Spezifischer Nachweis über Abs 3a oder 3b hinaus Doktoratsstudium Dissertation in deutscher Sprache Englisch B2, C1 DT nein --- Doktoratsstudium im Rahmen von Drittmittelprojekten in englischer Sprache Dissertation in englischer Sprache B2, Englisch C1 Englisch C1 Sprachkenntnisse können auch in Hearings und anhand der Publikationen/Korrespondenz werden 7