Merkblatt für Praktika außerhalb des Schuleinzugsgebietes

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Transkript:

Merkblatt für Praktika außerhalb des Schuleinzugsgebietes Als Voraussetzung für Schülerbetriebspraktika laut BASS (13-31 Nr1) gilt, dass die Betreuung durch die Schule sichergestellt werden muss. Daher empfehlen wir ein Praktikum im Schuleinzugsgebiet (im Raum NRW) zu absolvieren. Dennoch unterstützen wir alle Schülerinnen und Schüler, welche sich für einen Praktikumsplatz außerhalb dieses Rahmens bewerben möchten. Dies betrifft auch Praktika im Ausland, welche eine besondere Herausforderung für SchülerInnen, Erziehungsberechtigte und Koordinatoren darstellen. Praktikumsplätze, welche das Einzugsgebiet überschreiten, bedürfen einer besonderen Genehmigung! Grundsätzlich ist ein Praktikum außerhalb des Schuleinzugsgebiets zu befürworten, daher gilt für die Planung folgendes zu beachten: 1. Das Praktikum wird außerhalb des Schuleinzugsgebietes durchgeführt Bedingung ist eine zusätzliche schriftliche Beantragung bei den zuständigen Koordinatoren Frau Philipp und Herrn Hoffmann, welche spätestens bis zur Abgabe der Praktikumsbestätigung eingereicht werden muss Für die Beantragung steht ein Formblatt zur Verfügung, welche von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden muss In dem Formblatt erklären die Sorgeberechtigten: Die Verantwortungsübernahme für sämtliche mit dem Praktikum in Verbindung stehenden Fahrten sowie für die geeignete Unterbringung vor Ort Das Entbinden der Schule von der Betreuungspflicht der jeweiligen Lehrkraft vor Ort. Eine Betreuung kann nur in telefonischer Form erfolgen und betrifft das formale Auftreten, die Pünktlichkeit sowie das Arbeitsverhalten der Praktikantin/des Praktikanten 2. Das Praktikum wird im Ausland durchgeführt Ein Praktikum im Ausland erfordert die Genehmigung durch die Bezirksregierung. Dafür ist ein schriftlicher Antrag einzureichen, für dem von der Schule ein Formblatt zur Verfügung gestellt wird Das Formblatt regelt folgende Punkte: Die Verantwortungsübernahme der Erziehungsberechtigten über die Prüfung der Sicherheitslage im Zielland Die Verpflichtung der Schülerin/des Schülers, sich über die Betriebsordnung des ausländischen Praktikumsbetriebes zu informieren sowie sich mit den allgemeinen Regeln zur Unfallverhütung und Hygieneschutz vertraut zu machen und im Sinne dieser zu handeln Das Bestehen eines zusätzlichen privaten Versicherungsschutzes, welcher Krankenversicherung, Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung beinhaltet und den schulischen Unfall-Versicherungsschutz während der Arbeitszeit ergänzt Da eine Betreuung seitens der Schule nicht geleitet werden kann, muss diese durch den Betrieb oder eine durch die Familie bekannte Person wahrgenommen und bescheinigt werden Die Übernahme für sämtliche Kosten welche die Hin- und Rückreise sowie die dortigen Fahrten und die Unterbringung für die Wahrnehmung des Praktikums betreffen Das Einhalten der deutschen Regeln zum Arbeitsschutz sowie die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, insbesondere: Die höchstzulässige Arbeitszeit; die höchstzulässige Wochenarbeitszeit; Ruhepausen; die tägliche Freizeit; Nachtruhe; Beschäftigungsdauer pro Woche; Ruhetage; Aufsicht; Datenschutz; verbotene Arbeiten sowie die Unterweisung über Unfall- und Gesundheitsrisiken

Antrag auf Genehmigung eines Praktikums außerhalb des Schuleinzugsgebietes Name der Schülerin/ des Schülers: Jahrgangsleitung: Termin des Praktikums: Daten des Unternehmens/ der Einrichtung, in dem/der das Praktikum absolviert werden soll: Name: Anschrift: Ansprechpartner für die Schule: Telefon: E-Mail: Wir, die Erziehungs-/Sorgeberechtigten der oben genannten Schülerin/ des oben genannten Schülers, beantragen, dass unser Kind das Schülerbetriebspraktikum außerhalb des Schuleinzugsgebietes in dem oben genannten Betrieb durchführen darf. Wir erklären uns mit folgenden Bedingungen einverstanden: Wie übernehmen die Verantwortung und Kosten für sämtliche mit dem Praktikum im Zusammenhang stehende, notwendige Fahrten und ggf. für eine geeignete Unterbringung vor Ort. Wir entbinden das Schloss Heessen von der Betreuungspflicht durch eine Lehrkraft, was insbesondere beinhaltet, dass ein Besuch seitens dieser vor Ort entfällt Ort, Datum Unterschrift Erziehungsberechtigte Antrag wir genehmigt nicht genehmigt Unterschrift Koordinator

1. Antrag auf Genehmigung eines Praktikumsplatzes im Ausland Folgende Hinweise habe ich zur Kenntnis genommen: Die notwendige Prüfung der Sicherheitslage im Zielland im Rahmen eines schulischen Auslandsbetriebspraktikums kann nicht durch die Schule/die Bezirksregierung vorgenommen werden. Die Schule übernimmt keine Verantwortung für haftungsrelevante Umstände, die aus einer bestehenden Sicherheitslage resultieren. Die Verantwortung für die Überprüfung der Sicherheitslage liegt bei den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Die Genehmigung eines schulischen Auslandsbetriebspraktikums in Kriegs- und Krisengebieten sowie in Staaten bzw. Regionen, in denen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht, wird nicht erteilt. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine bereits erteilte Genehmigung der Schule auch kurzfristig zurückgenommen werden kann, wenn sich die Sicherheitslage im Zielland ändert. Grundlage hierfür sind die Einschätzungen bzw. Hinweise des Auswärtigen Amtes zum Zielland. Bereits entstandene Kosten werden von Seiten der Schule nicht erstattet. Schülerbetriebspraktika unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Jugendlichen sind auf dem Hin- und Rückweg sowie während ihrer Tätigkeit als Praktikantin/Praktikant unfallversichert. Sofern die in der Verpflichtung der Praktikumstelle aufgeführten, verbindlichen Voraussetzungen beim beabsichtigten Auslandsbetriebspraktikum vorliegen, ist für den Schüler/die Schülerin ein grundsätzlicher Unfallversicherungsschutz anzunehmen. Die Erziehungsberechtigten werden darauf hingewiesen, dass Tätigkeiten, die zum persönlichen Lebensbereich des Schülers gehören - wie z.b. Freizeitgestaltung bei auswärtiger Unterbringung - grundsätzlich nicht unfallversichert sind. Ein darüberhinausgehender Versicherungsschutz ist daher von Seiten der Erziehungsberechtigten zu organisieren. Weder die Schülerfahrtkosten noch die Unterbringung werden seitens des Schulträgers bezahlt. Alle Kosten müssen privat getragen werden. Vor der Entscheidung der Bezirksregierung über die Genehmigung eines Auslandsbetriebspraktikums sind folgende Punkte mit Unterschrift zu bestätigen bzw. die erforderlichen Anlagen einzureichen: Hiermit bestätige ich, dass ich die Verantwortung für das von mir für meine Tochter/meinen Sohn beantragte Auslandsbetriebspraktikum übernehme. Darüber hinaus sorge ich für eine sichere Unterkunft meines Kindes im Zielland. Vor Genehmigung lege ich als Erziehungsberechtigte(r) der Schule die vom Praktikumsbetrieb unterzeichnete Praktikumsvereinbarung vor. Praktika im Ausland finden in Kooperation mit geeigneten Partnerorganisationen (Partnerschule, Kammern, Verbände usw.) bzw. mit dem Betrieb statt. Eine Betreuung der Schülerin/ des Schülers muss in jedem Fall gegeben sein. Eine entsprechende Betreuungsperson wird der Schule bekannt gegeben. Vor Genehmigung lege ich als Erziehungsberechtigte(r) der Schule die von der Partnerorganisation unterzeichnete Praktikumsvereinbarung vor. Name der Schülerin/des Schülers: Praktikumszeitraum: Daten des Unternehmens/ der Einrichtung, in dem/der das Praktikum absolviert werden soll: Name des Betriebs: Zielland/Ort: Adresse der Praktikumsstelle: Ansprechpartner für die Schule: Adresse der Unterkunft: Ort, Datum: Unterschrift Erziehungsberechtige/r:

2. Verpflichtung der Praktikumsstelle Kontaktdaten des Praktikumsbetriebs Name der Praktikumsstelle: Anschrift: Kontaktdaten der Betreuungsperson Name: Telefon/Mobil: E-Mail: Es wird verpflichtet, dass Folgendes eingehalten wird: Art der Tätigkeit Höchstzulässige tägliche Arbeitszeit Die Praktikantin/ Der Praktikant wird nur mit leichten und für ihn geeigneten Tätigkeiten beschäftigt. Kinder (unter 15 Jahre) 7 Stunden Jugendliche (15 unter 18 Jahre) 8 Stunden (Zeit vom Beginn bis zum Ende der Beschäftigung, ohne Ruhepausen) Höchstzulässige wöchentliche Arbeitszeit Kinder (unter 15 Jahre): 35 Stunden Jugendliche (15 unter 18 Jahre): 40 Stunden Ruhepausen: 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden bis zu 6 Stunden, 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden. Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten. Zulässige Schichtzeit Tägliche Freizeit Nachtruhe Beschäftigungsdauer Verbotene Arbeiten 10 Stunden (tägliche Arbeitszeit unter Hinzurechnung der Ruhepausen) Mindestens 12 Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit. 20.00 06.00 Uhr pro Woche 5 Tage Arbeiten, die die physische oder psychische Leistungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern übersteigen, sind verboten, z. B. Heben, Tragen und Bewegen schwerer Lasten; Arbeiten, bei denen dauerndes Stehen erforderlich ist; Arbeiten mit erzwungener Körperhaltung; Arbeiten mit einem hohen Maß an Verantwortung. Arbeiten, bei denen Schülerinnen und Schüler schädlichen Einwirkungen beim absichtlichen Umgang mit besonders gefährlichen biologischen Arbeitsstoffen ausgesetzt sind, sind verboten.

Unterweisung Aufsicht Persönliche Schutzausrüstung Datenschutz Vor Beginn der Beschäftigung ist eine Unterweisung erforderlich über Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen Schülerinnen und Schüler bei der Beschäftigung ausgesetzt sind sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren. Bei Betrieben, die unter die BioStoff-Verordnung fallen (z.b. Installationsbetriebe, Forst- und Landwirtschaft, Gärtnereien) muss die Unterweisung schriftlich fixiert und von den Praktikantinnen und Praktikanten unterschrieben werden. Eine ausreichende Aufsicht durch fachkundige, erwachsene Personen ist sicherzustellen. Soweit Beschäftigten aufgrund der geltenden Unfallverhütungsvorschriften für bestimmte Tätigkeiten persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Kopf-, Augen-, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe) zur Verfügung gestellt werden müssen, dürfen Schülerinnen und Schüler mit solchen Arbeiten nur beschäftigt werden, wenn sie die vorgeschriebenen Schutzausrüstungen benutzen. Wenn Schülerinnen und Schüler während des Praktikums Zugang zu Daten haben, die unter den Datenschutz fallen, sind sie auf die Schweigepflicht hinzuweisen und dazu schriftlich zu verpflichten. Es muss gesichert sein, dass vor Ort ein(e) Ansprechpartner(in) zur Verfügung steht. Das Schloss Heessen kann sich per Mail oder telefonisch nach dem Zwischenstand erkundigen, wenn sie das für sinnvoll hält. Ort, Datum: Stempel des Betriebs/ Der Einrichtung: Unterschrift der Leitung: Der Praktikumsbetreuer/ die Praktikumsbetreuerin gewährleistet, dass ein Praktikumsbesuch durchgeführt oder der Kontakt mit dem Praktikumsbetreuer des Schloss Heessen per Telefon oder Mail hergestellt wird. dem Schloss Heessen Auskunft auf Nachfragen erteilt wird er/sie die Verantwortung für die Betreuung der Praktikantin/ des Praktikanten während der Arbeitszeit Unterschrift der Betreuung: