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Transkript:

Nr. 1355 Dienstag, 07. März 2017 WIR SIND DER POLITIK EIN STÜCK NÄHER GEKOMMEN Liebe Leser und Leserinnen! Wir sind die Schüler und Schülerinnen der NMS St. Peter/Au und waren einen Tag zu Besuch in der Demokratiewerkstatt des österreichischen Parlaments in Wien, wo wir eine Politikerin und einen Politiker zu verschiedenen Themen interviewt haben und ihre Antworten in einer Zeitung zusammengefasst haben. Wir haben uns in fünf Gruppen aufgeteilt und folgende Themen in unseren Artikeln bearbeitet: Nationalrat und Bundesrat, Wie entstehen Gesetze?, Wählen ab 16, Politikverdrossenheit und Wie kann die Bevölkerung in einer Demokratie mitbestimmen?. Viel Spaß beim Lesen! Thomas (14), Mario (14) und Denise (14)

MITBESTIMMUNG IN DER DEMOKRATIE Lorenz (14), Ines (13), Sarah (13), Lara (13) und Julia (13) Wir haben uns mit dem Thema Mitbestimmung in der Demokratie beschäftigt und haben dazu zwei PolitikerInnen befragt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Mitbestimmung, man nennt sie direkte und indirekte Mittel der Demokratie. Bei den indirekten Möglichkeiten werden VertreterInnen gewählt, z.b. wählen wir in der Schule unsere/n Klassensprecher/in. Er oder sie spricht dann in unserem Namen mit den LehrerInnen. Direkte Möglichkeiten sind vor allem die Volksabstimmung, die Volksbefragung und das Volksbegehren. Eine Volksabstimmung ist eine Abstimmung über eine Änderung eines wichtigen Gesetzes, bei der die Bevölkerung mit Ja oder Nein abstimmen soll. Das war z.b. die Volksabstimmung im Jahr 1994 über den Beitritt Österreichs zur EU. Eine Volksbefragung ist, wenn die Politiker die Meinung der Bevölkerung zu einer wichtigen Entscheidung wissen wollen. Eine der letzten Volksbefragungen war zum Thema, ob Österreich ein Berufsheer gründen oder die Wehrpflicht beibehalten soll. Ein Volksbegehren ist ein Vorschlag der Bevölkerung zu einem neuen Gesetz. Dafür muss man mindestens 100.000 Unterschriften von Wahlberechtigten sammeln, um das Anliegen in das Parlament zu bringen. Unser Interview mit den Gästen aus dem Parlament Frau Daniela Gruber-Pruner, Mitglied des Bundesrats und Herr Dieter Brosz, Abgeordneter zum Nationalrat, war sehr interessant. Frage 1: Können Sie uns den Unterschied zwischen Volksabstimmung und Volksbefragung erklären? Antwort: Bei einer Volksabstimmung wird abgestimmt, ob ein Gesetz in Kraft treten soll, also ob etwas umgesetzt wird oder nicht. Es gab z.b. eine Volksabstimmung über die friedliche Nutzung der Kernenergie, also ob das Atomkraftwerk in Österreich für die Stromerzeugung genutzt werden soll. Es gibt dann eine Volksabstimmung, wenn sich die Regierung nicht einig ist oder es die Verfassung vorschreibt. Das Ergebnis einer Volksabstimmung ist für die PolitikerInnen bindend, d.h. sie müssen sich daran halten. Eine Volksbefragung ist ein Stimmungsbild für die PolitikerInnen, was das Volk denkt. Das Ergebnis ist nicht bindend. Frage 2: Was passiert im Parlament, wenn mehr als 100.000 Unterschriften bei einem Volksbegehren gesammelt werden? Antwort: Dann muss es im Parlament behandelt werden. Frage 3: Was kommt am häufigsten vor? Am häufigsten gibt es Volksbegehren, dabei gibt es unterschiedliche Ebenen, z.b. nur in Gemeinden oder Bezirken. Die heutige Umfrage: Wie kann die Bevölkerung in einer Demokratie mitbestimmen? Bei unserer Umfrage haben wir zehn Menschen befragt, davon waren fünf Frauen und fünf Männer. Jedoch wollten mehrere PassantInnen auch nicht antworten. Die meisten haben mit Wählen geantwortet. Es kamen aber auch Antworten wie: Man kann mitbestimmen durch soziale Arbeit, Engagement in Vereinen, durch Diskussionen, Abstimmungen, man kann demonstrieren, Volksbegehren unterschreiben, Petitionen einleiten oder unterschreiben und protestieren. Wir waren überrascht, dass so viele Menschen kein Interesse daran hatten, an unserer Umfrage teilzunehmen. 2

WIE ENTSTEHEN GESETZE? Kardelen (14), Katharina (14), Aurelia (13), Laura (13), Julia (14) und Sandra (14) Habt ihr euch auch schon immer mal gefragt, was Gesetze sind und wie sie entstehen? Dann passt jetzt gut auf, wir erklären euch das! Gesetze sind Regeln, Vorschriften und Rechte, die in einem Land gelten. Sie sollen die Ordnung im Land aufrecht erhalten, wie z.b. die Verkehrsregeln. Würde jede/r auf der Straße fahren, wie er/sie will, würden viel mehr Unfälle passieren, es wäre sehr gefährlich. Gesetze beinhalten aber auch Rechte, wie beispielsweise das Wahlrecht. Gesetze können theoretisch vom Nationalrat, vom Bundesrat, von der Bundesregierung und der Bevölkerung vorgeschlagen werden. Wenn das Volk ein Gesetz vorschlagen möchte, heißt das Volksbegehren. Dafür müssen mindestens 100.000 Stimmen in Form von Unterschriften von Wahlberechtigten gesammelt werden. Bevor ein Gesetz gültig ist, hat es einen langen Weg vor sich. Das dauert oft mehrere Monate. Wenn es sehr schnell gehen muss, kann es auch in bis zu drei Monaten beschlossen werden. Damit ein Gesetz beschlossen werden kann, müssen der Nationalrat und der Bundesrat dem Gesetzesvorschlag zustimmen. Wir hatten auch ein Interview mit zwei PolitikerInnen des Parlaments. Mag. a Daniela Gruber-Pruner (Mitglied des Bundesrats) und Dieter Brosz, MSc (Abgeordneter zum Nationalrat). Im Interview mit ihnen haben wir herausgefunden, dass die ParlamentarierInnen in der Gegenwart der Presse nicht alles preisgeben dürfen, bei z.b. Währungsfragen, Datenschutzfragen oder Finanzfragen. Auf die Frage, ob die beiden schon einmal ein Gesetz selbst vorgeschlagen haben, hat Frau Gruber-Pruner erzählt, dass sie noch keine Gesetze vorgeschlagen hat, da sie noch nicht so lange im Bundesrat ist. Herr Brosz ist schon länger im Nationalrat und hat erzählt, dass er z.b. schon mal ein Anti-Doping- Gesetz im Sportbereich vorgeschlagen hat. Welchen Weg muss ein Gesetz nehmen? Wir erklären es euch mit dieser Zeichnung. 3

Im folgenden Artikel geht es um das Thema Wählen ab 16. Heute sprechen wir das Thema Wählen ab 16 an. Seit 2007 dürfen alle Jugendlichen ab 16 in ganz Österreich wählen gehen. Aber die meisten Jugendlichen wissen nicht, wen sie wählen sollen oder wie sie sich richtig darauf vorbereiten sollen. Darum hier eine kleine Bild-Anleitung. HOW TO VOTE Konstantin (14), Anna (14), Viktoria (13), Lea (14), Selina (13) und Eva (14) Wir haben auch zwei PolitikerInnen interviewt: Das Ergebnis dieses Interviews war, dass die beiden PolitikerInnen es sehr gut finden, dass man ab 16 wählen darf. Aber man sollte sich auch gut über die Parteien informieren, zum Beispiel über eine Internetseite namens wahlkabine.at. Das ist Konstantin. Er ist 16 Jahre alt und kann das erste Mal wählen gehen. Aber er weiß nicht, welche Partei er wählen soll. Er informiert sich über die verschiedenen Parteien in den Medien, achtet aber auch darauf, dass die Informationen richtig sind. Er hat sich vor der Wahl gut informiert und wählt die Partei, die am besten zu ihm passt. Wählen ist geil! Er wirft seinen Stimmzettel in die Wahlurne. Er erzählt niemandem, wen er gewählt hat, da es das Wahlgeheimnis gibt. 4 Konstantin ist zufrieden, dass er seine Stimme abgeben konnte und seine Meinung nun auch etwas zählt.

POLITIKVERDROSSENHEIT Mario (14), Denise (14), Viktoria (14), Kerstin (14) und Sarah (14) In unserem Artikel geht es um Politikverdrossenheit. Unter Politikverdrossenheit versteht man, dass manche Menschen genug von Politik haben: Sie sind enttäuscht oder verärgert und deshalb nicht sehr an Politik interessiert. Es gibt viele Vorwürfe an die Politik und Vorurteile über Politiker und Politikerinnen: Sie würden nur streiten und auf den eigenen Vorteil achten, hinter den Kulissen würden faule Kompromisse erarbeitet und überhaupt hätten sie den Kontakt zur Bevölkerung verloren. Das Ergebnis unseres Interviews mit zwei PolitikerInnen aus dem Parlament: Wenn junge Generationen miterleben, was sie verändern können oder ihnen mehr zugehört wird, werden sie sich mehr für die Politik interessieren. Die Politik fällt Entscheidungen, die uns betreffen. Der Ruf der Politik ist durch die Medien geschädigt, weil sie fast nur schlechte Kritik veröffentlichen. Wir sagen: jede/r kann sich an der Politik beteiligen! 5 Eigene Meinung Natürlich gibt es auch Politiker und Politikerinnen, die ihre Arbeit nicht gut machen, aber das sollte man nicht verallgemeinern, weil es die meisten gut machen.

NATIONALRAT UND BUNDESRAT Tamara (13), Katharina (14), Emma (13), Magdalena (13) und Thomas (14) Heute erfahrt ihr genauer, was der Nationalrat und der Bundesrat sind und wofür die beiden Kammern des Parlaments zuständig sind. Das Parlament ist in zwei Kammern aufgeteilt: in den Nationalrat und den Bundesrat. Der Nationalrat hat 183 Abgeordnete und der Bundesrat hat 61 Mitglieder. Im Interview mit Herrn Dieter Brozs (Abgeordneter zum Nationalrat) und Frau Mag. a Daniela Gruber-Pruner (Mitglied des Bundesrates) haben wir folgendes erfahren: Alle fünf Jahre finden Nationalratswahlen statt, außer es gibt vorher schon Neuwahlen (kann es auch schon vor den 5 Jahren sein). Die Aufgaben des Nationalrats sind, Gesetze zu beschließen und die Bundesregierung zu unterstützen und zu kontrollieren. Im Bundesrat ist die Aufgabe, dass er bei der Gesetzgebung auf die Interessen der einzelnen Bundesländer achtet. Wir haben auch erfahren, dass die Abgeordneten zum Nationalrat bei den Nationalratswahlen von der Bevölkerung ins Parlament gewählt werden. Die Mitglieder des Bundesrats werden von den einzelnen Bundesländern entsandt. IMPRESSUM 6 Eigentümer, Herausgeber, Verleger, Hersteller: Parlamentsdirektion Grundlegende Blattrichtung: Erziehung zum Demokratiebewusstsein. Werkstatt mit ParlamentarierInnen Die in dieser Zeitung wiedergegebenen Inhalte geben die persönliche Meinung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops wieder. 4AB, NMS St. Peter/Au Vogelhändlerplatz 4, 3352 St. Peter in der Au