Richtlinien für deutschsprachige Theologiestudierende. des Bistums Basel

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Transkript:

Richtlinien für deutschsprachige Theologiestudierende des Bistums Basel 1. Geltungsbereich Diese Richtlinien gelten für alle deutschsprachigen Theologiestudierenden, die sich mit der Möglichkeit eines kirchlichen Dienstes im Bistum Basel auseinandersetzen oder sich bereits konkret auf einen solchen Dienst als Priester, Diakon, Pastoralassistentin oder Pastoralassistent bzw. als Religionspädagogin oder Religionspädagoge vorbereiten. Für die französischsprachigen Theologiestudierenden gelten eigene Richtlinien.

2 2. Ausbildungsverantwortliche Wer im Bistum Basel einen kirchlichen Dienst anstrebt, bedarf zunächst einer gründlichen theologischen und fachlichen Ausbildung. Darüber informieren die jeweils geltenden Studienordnungen der Universitäten, Hochschulen und des RPI Luzern. Kirchlicher Dienst erschöpft sich hingegen nicht in der wissenschaftlichen Theologie. Er vollzieht sich im Rahmen der Sendung der Kirche und geschieht im Namen und im Auftrag der konkreten Ortskirche, des Bistums. Das Bistum Basel bietet deswegen allen Interessierten eine spezifische Ausbildung an, die von folgenden Personen verantwortet wird: 2.1 Regens und Ausbildungsleiterin Der Hauptverantwortliche für die Ausbildung der Theologiestudierenden des Bistums Basel und Leiter des Priesterseminars St. Beat in Luzern ist der Regens. Er ist Ansprechperson für alle, die sich auf den Dienst des Priesters, Diakons, der Religionspädagogin oder des Religionspädagogen vorbereiten. Dem Regens steht eine Ausbildungsleiterin zur Seite. Sie ist Verantwortliche und Ansprechperson für jene, welche sich auf den Dienst als Pastoralassistentin oder Pastoralassistent vorbereiten. Regens und Ausbildungsleiterin wirken im «äusseren Bereich» (forum externum). Ihre Aufgabe verfolgt folgende Ziele: Den Theologiestudierenden eine Ausbildung anbieten, die sie auf den konkreten Dienst im Bistum Basel vorbereitet Die Studierenden kennenlernen und in ihren persönlichen Bedürfnissen fördern Für den Bischof eine Beurteilung über die Eignung zum kirchlichen Dienst abgeben können 2.2 Spiritual und Mentorin Die Verantwortlichen für geistliche und persönliche Begleitung sind der Spiritual und die Mentorin. Sie unterstehen der absoluten Schweigepflicht gegenüber Dritten und wirken im «inneren Bereich» (forum internum). Ihre Aufgabe besteht darin, den Kontakt zu den Studierenden zu pflegen, um sie auf ihrem persönlichen und spirituellen Weg begleiten und fördern zu können.

3 3. Ausbildungsziele Die studienbegleitende Ausbildung des Bistums Basel steht im Dienst folgender Ziele für die Studierenden: Kontakt zur konkreten Ortskirche finden und ausbauen Die persönliche und gemeinschaftliche Spiritualität erforschen und entfalten Erste Erfahrungen in seelsorgerlicher, sozialer und katechetischer Praxis machen und reflektieren Die Sozial- und Selbstkompetenz erkennen und erhöhen Die persönliche Berufung klären und vertiefen 4. Ausbildungselemente Den Ausbildungszielen entsprechen die folgenden Ausbildungselemente. Sie geben den konkreten Rahmen der bistumseigenen Ausbildung vor. 4.1 Kontakt zur konkreten Ortskirche finden und ausbauen 4.1.1 Seminar St. Beat Luzern Der beste Kontakt zum Bistum ergibt sich über die bistumseigene Ausbildungsstätte, das Seminar St. Beat Luzern. Es bietet die Ausbildungsveranstaltungen für die kirchlichen Berufe im Bistum Basel an. Das Seminar St. Beat Luzern ist gleichzeitig das Priesterseminar des Bistums Basel. Es ist einer der Wohnorte für Priesteramtskandidaten während ihres Studiums. Jene Priesteramtskandidaten, welche in Absprache mit dem Regens an einer anderen Universität Theologie studieren, leben in Freiburg im Haus der Seminare in Givisiez, in Chur im Seminar St. Luzi, in Rom im Collegium Germanicum-Hungaricum, im Collegium Borromaeum in Freiburg in Breisgau bzw. an anderen Studienorten in einem anerkannten Priesterseminar. Die Studierenden, welche die Absicht haben, als Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten in den Dienst des Bistums zu treten, werden ermutigt, sich in selbst organisierten Wohngemeinschaften zusammen zu finden und ein geistliches Leben zu teilen. 4.1.2 Standortgespräche Das Standortgespräch erörtert alle aktuellen Fragen der Ausbildung, der Studienbegleitung, der Praktika usw. und findet mindestens einmal pro Jahr statt. Die Studierenden melden sich zur Bestimmung der Gesprächstermine beim Regens bzw. bei der Ausbildungsleiterin.

4 Zum Austausch und für die Standortgespräche besuchen der Regens und die Ausbildungsleiterin einmal im Semester die Theologiestudierenden in Freiburg. Das Treffen beginnt mit einer gemeinsamen Eucharistiefeier und findet im Salesianum statt. 4.1.3 Begegnungen mit dem Bischof Mindestens einmal pro Semester besucht der Bischof von Basel im Rahmen der Studienbegleitung das Seminar St. Beat Luzern. Er will damit den Kontakt zu den zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern pflegen, die Stimmen der Studierenden hören und über Wünsche, Erfahrungen und Visionen austauschen. Alle Theologiestudierenden des Bistums Basel nehmen an diesen Begegnungen teil. 4.1.4 Studierendentagung Einmal im Jahr, gewöhnlich am ersten Freitag/Samstag des Jahres, nehmen die Studierenden an der Studierendentagung teil. Sie wird von den Delegierten der Studierenden und dem Ausbildungsteam vorbereitet und dient dem gegenseitigen Kontakt, der Arbeit an einem Thema und dem Austausch mit dem Bischof und der Bistumsleitung. An dieser Tagung nehmen alle Theologiestudierenden des Bistums selbstverständlich teil. 4.1.5 Studienbegleitung in Gruppen Der Entscheid für den kirchlichen Dienst ist gewöhnlich ein langer Prozess. Er bedarf seitens der Studierenden und seitens des Regens und der Ausbildungsleitung einer Zeit des Reifens, um verantwortungsvoll gefällt zu werden. Diesem Prozess dienen die Veranstaltungen der Studienbegleitung, die in Gruppen, gemeinsam mit anderen Studierenden, stattfindet. Für Priesteramtskandidaten findet zunächst das Einführungsjahr statt. Es wird in der Regel vor der Studienaufnahme absolviert und findet auf Französisch in Givisiez (FR) und auf Deutsch in Freiburg im Breisgau (D) statt. Die Kandidaten melden sich dazu rechtzeitig beim Regens an. Nach dem Einführungsjahr absolvieren sie die reguläre Ausbildung ihres jeweiligen Priesterseminars, einen Teil zusammen mit den Interessenten für die anderen kirchlichen Berufe in der Studienbegleitung, einen Teil separat in spezifischen Veranstaltungen für Priesteramtskandidaten. Wer sich für den Weg hin zu einem kirchlichen Dienst als Pastoralassistentin oder Pastoralassistent entscheidet, meldet sich nach einem Erstkontakt mit dem Regens mit dem Personalienblatt und den dort aufgeführten Un-

5 terlagen als Bistumsstudentin oder Bistumsstudent an. Die Studienbegleitung für alle Interessierten am kirchichen Dienst findet in Gruppen von 4-8 Personen statt. Es ist möglich, über die gesamte Studienzeit an einer Gruppe teilzunehmen, verbindlich sind mindestens aber 2 Jahre. Die Veranstaltungen der Studienbegleitung, die im sogenannten «Vademecum» aufgeführt sind, finden mehrheitlich während der akademischen Semester jeweils am Dienstag statt. Jede Dienstagabendveranstaltung beginnt mit der Eucharistiefeier um 18.00 Uhr (Mariahilfkirche) und endet gegen 21.30 Uhr (Brambergstrasse 4a). Die Teilnehmenden engagieren sich ferner mindestens zwei- bis dreimal jährlich bei der Gestaltung der Liturgie. Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit, die Beauftragung zum Akolythen und Lektoren bzw. zur Kommunionhelferin und Lektorin zu erhalten. Es ist auch möglich, ohne Anmeldung als Bistumsstudentin/Bistumsstudent an den Veranstaltungen der Studienbegleitung teilzunehmen. Die Zeit der Studienbegleitung wird mit der Feier der Admissio, der Aufnahme unter die Kandidatinnen und Kandidaten für einen kirchlichen Dienst im Bistum Basel, abgeschlossen. Die Teilnahme am Programm der Studienbegleitung ist Bedingung für die Aufnahme in die letzte Etappe der Ausbildung, das Nachdiplomstudium Berufseinführung (NDS BE). Wer die Veranstaltungen der Studienbegleitung nur unvollständig besucht, wird zu einem Vorjahr oder einem Jahr vor der Missio (RPI Absolvent*innen) verpflichtet. Die Studierenden in Fribourg besuchen in der Regel ebenfalls die Veranstaltungen der Studienbegleitung in Luzern. Ausnahmen bilden einzelne, von den Ausbildungsverantwortlichen festgelegte Veranstaltungen, die in Fribourg stattfinden. Die Studierenden anderer Universitäten besprechen ihr Programm, welches nach den Kriterien der Äquivalenz gestaltet wird, mit dem Regens bzw. der Ausbildungsleiterin. Die Studierenden des Bischöflichen Sonderprogramms absolvieren während ihres Studiums in Luzern ebenfalls die Veranstaltungen der Studienbegleitung gemäss Absprache mit dem Regens. Die Studierenden des RPI in Luzern nehmen verbindlich an den im «Vademecum» ausgeschriebenen Veranstaltungen teil. 4.2 Die persönliche und gemeinschaftliche Spiritualität erforschen und entfalten Letzter verbindlicher Massstab für das Leben und Handeln von Christinnen und Christen ist die befreiende Botschaft Jesu Christi. Deshalb bemühen sich

6 alle, welche sich auf einen kirchlichen Dienst vorbereiten, ihr Leben immer mehr nach dem Bild Jesu Christi zu gestalten, ihre Gottesbeziehung zu vertiefen sowie in der Kraft des Heiligen Geistes solidarisch und geschwisterlich zu leben. Die Bereitschaft dazu ist nicht einfach angeboren, sondern muss eingeübt werden und ist ein Zeichen echter christlicher Spiritualität. Menschen, die gemeinsam versuchen, diese Spiritualität in der Nachfolge Jesu Christi zu leben, finden sich in der Kirche zusammen. Sie fühlen sich von der Dynamik des schon angebrochenen Gottesreiches getragen und herausgefordert, an seinem Weiterwachsen mitzuarbeiten. Deshalb lebt die Kirche als Volk Gottes und Leib Christi eine gemeinschaftliche Spiritualität, um als Trägerin der befreienden Botschaft Jesu Christi und als Zeichen und Instrument für Gottes Wirken in der Welt dem «Leben in Fülle» (Joh 10,10) aller zu dienen. In diesem Bewusstsein gelten für die Theologiestudierenden die folgenden Regelungen. 4.2.1 Pflege des Gebetes Die Theologiestudierenden pflegen das persönliche und gemeinschaftliche Gebet und nehmen regelmässig an der Feier der Eucharistie teil. Dazu laden insbesondere die Angebote im Seminar St. Beat Luzern und im Maison des Séminaires in Givisiez ein. 4.2.2 Geistliche Begleitung Eine geistliche Begleitperson ist unabdingbar für zukünftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der kirchlichen Verkündigung. Der Spiritual, die Mentorin und andere qualifizierte Personen stehen dafür zur Verfügung. Die geistliche Begleitung wird während des ganzen Studiums wahrgenommen. Während mindestens eines Jahres soll die geistliche Begleitung im Vierwochenrhythmus gestaltet werden und eine Person nach Vorgabe des Vademecum als Begleitperson ausgewählt werden. Die Studierenden sprechen in eigener Initiative die Termine mit der geistlichen Begleiterin oder dem geistlichen Begleiter ab. 4.2.3 Exerzitien und Besinnungstage

7 Die Theologiestudierenden nehmen jährlich an Exerzitien oder Besinnungstagen teil, mindestens aber zweimal eine Woche im Verlauf ihrer Studienzeit. Das Seminar St. Beat Luzern führt jährlich Besinnungstage durch und veröffentlicht auch andere Angebote. 4.2.4 Lebensform Die evangelischen Räte umfassen nebst Bescheidenheit in materiellen Ansprüchen und dem Hinhören auf Gottes Wort auch die persönliche Lebensform. Deshalb setzen sich die Theologiestudierenden mit ihrer Lebensform auseinander. Für Priesteramtskandidaten ist es wichtig, ihre Entscheidung für das zölibatäre Leben zu vertiefen und zu festigen. Die zukünftigen Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten, Religionspädagoginnen und Religionspädagogen sollen ihre Freundschaft und Partnerschaft im Geist der Kirche, welche die kirchliche Trauung oder das zölibatäre Leben als Massstab vorgibt, gestalten. 4.3 Erste Erfahrungen in seelsorgerlicher, sozialer und katechetischer Praxis machen und reflektieren Um schrittweise in den kirchlichen Dienst hineinzuwachsen, ist bereits während des Studiums eine gewisse pastorale Praxis sinnvoll und nötig. Daher absolvieren die Theologiestudierenden mindestens drei Praktika sowie eine homiletische Ausbildung mit Übungen. 4.3.1 Pfarreipraktikum Das Pfarreipraktikum bietet den Studierenden vielfache Möglichkeiten zu Einblicken direkt vor Ort. Sie hospitieren und haben Gelegenheit zu aktivem Engagement. Das Pfarreipraktikum wird in der Regel nach dem zweiten Studienjahr gemäss eigener Richtlinien absolviert. 4.3.2 Katechetisches Praktikum Das katechetische Praktikum (4 Wochen à 10 Lektionen auf der Unter-, Mittel- und Oberstufe) wird von der Theologischen Fakultät Luzern angeboten und ist obligatorisch. Studierende anderer Universitäten oder Hochschulen müssen nach Rücksprache mit dem Regens bzw. dem Ausbildungsleiter ein äquivalentes Praktikum nachweisen.

8 4.3.3 Freies Praktikum Das dritte Praktikum kann frei gewählt werden. Insbesondere bieten sich ein Diakonie-, Betriebs- oder Spitalseelsorgepraktikum an. In Absprache mit dem Regens oder dem Ausbildungsleiter ist auch ein anderes Praktikum möglich (z.b. Jugendseelsorge, Gefängnis, usw.). Wer über eine längere Berufspraxis verfügt, kann nach Massgabe vom Regens bzw. Ausbildungsleiterin vom dritten Praktikum befreit werden. 4.3.4 Homiletik Homiletische Ausbildung und Übungen werden von den Theologischen Fakultäten in Luzern und Freiburg angeboten und sind obligatorisch. Studierende anderer Universitäten oder Hochschulen müssen nach Rücksprache mit dem Regens bzw. der Ausbildungsleiterin ein Äquivalent nachweisen. 5. Nachdiplomstudium Berufseinführung Wer die in Punkt 4 aufgeführten Ausbildungselemente erfüllt, kann sich für das Nachdiplomstudium Berufseinführung (NDS BE) anmelden. Dieses Studium ist Voraussetzung für den kirchlichen Dienst im Bistum Basel als Priester, Diakon, Pastoralassistentin oder Pastoralassistent. Die Anmeldung ist bis zum 1. Dezember des Vorjahres, in dem man mit dem NDS BE zu beginnen gedenkt, an den Regens zu richten. 6. Stipendien und Unterstützungsbeiträge Das Bistum kann subsidiär und in begrenztem Umfang Stipendien an Studierende gewähren. Wer ein Bistumsstipendium beantragt, hat das entsprechende Formular beim Regens anzufordern und auszufüllen. 1. September 2018 (aktualisierte Fassung) Agnell Rickenmann Regens des Bistums Basel