DFG-Vordruck 52.14 10/11 Seite 1 von 3. Chancengleichheitsmaßnahmen in Forschungsverbünden



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Transkript:

DFG-Vordruck 52.14 10/11 Seite 1 von 3 Modul Chancengleichheitsmaßnahmen in Forschungsverbünden Die Beantragung eines Moduls ist nur im Rahmen eines entsprechenden Programms möglich. I. Ziel Die Förderung der Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ist der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ein besonderes Anliegen, das als Ziel in der Satzung verankert ist. Zur Erreichung dieses Ziels ermöglicht das Modul "Chancengleichheitsmaßnahmen in Forschungsverbünden" gezielte Maßnahmen zur Gleichstellung von Männern und Frauen in der Wissenschaft und zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere. II. Inhalt Die hieraus finanzierten Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Anzahl der Wissenschaftlerinnen auf der Ebene der Projektleitung zu erhöhen, die im Forschungsverbund arbeitenden Nachwuchswissenschaftlerinnen (neben ihrer fachlichen Qualifizierung) für ihre wissenschaftliche Karriere zu qualifizieren und den Arbeitsplatz "Wissenschaft" familienfreundlicher zu gestalten. Deutsche Forschungsgemeinschaft Kennedyallee 40 53175 Bonn Postanschrift: 53170 Bonn Telefon: + 49 228 885-1 Telefax: + 49 228 885-2777 postmaster@dfg.de www.dfg.de DFG

DFG-Vordruck 52.14 10/11 Seite 2 von 3 Die Pauschale wird zweckgebunden bewilligt und kann bei Bedarf aus anderen Mitteln des Verbundes aufgestockt werden. Für die verschiedenen Forschungsverbünde können in diesem Modul unterschiedlich hohe Mittel beantragt werden. Die Höhe entnehmen Sie bitte dem Programm-Merkblatt des jeweiligen Verfahrens. Die Mittel können vom Verbund nach folgender Maßgabe eingesetzt werden: Allgemein gilt, dass aus der Pauschale nur Maßnahmen für Personen finanziert werden dürfen, die im Forschungsverbund wissenschaftlich arbeiten. Karrierefördermaßnahmen, die der Förderung der Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern dienen, dürfen vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Frauen im Wissenschaftssystem auf Leitungsebene unterrepräsentiert sind, nur für (Nachwuchs-) Wissenschaftlerinnen finanziert werden. Für Maßnahmen zur Kinderbetreuung gilt: Die Grundversorgung der Kinderbetreuung muss gesichert sein. Die DFG erwartet, dass insbesondere die Hochschulen Eltern hierbei durch am Bedarf orientierte Betreuungsangebote nachhaltig unterstützen. Die DFG selber kann sich nur an der Finanzierung der Betreuung beteiligen, die außerhalb der ortsüblichen Öffnungszeiten von Kindertagesstätten liegt und in denen die Eltern aus projektspezifischen Gründen für eine Betreuung nicht zur Verfügung stehen. Außerdem können DFG-Mittel für die Betreuung von Kindern eingesetzt werden, für die ortsüblich deutlich zu wenige Betreuungsplätze vorhanden sind (in der Regel für unter Zwei- bzw. Dreijährige). Die Maßnahmen müssen über die Hochschulen bzw. einen Auftragnehmer der Hochschulen finanziert werden (d.h., es darf kein direkter Geldfluss zu den Eltern stattfinden). Das im Haushaltsrecht verankerte Besserstellungsverbot ist zu beachten. Hiernach dürfen von der DFG geförderte Personen nicht besser vergütet werden als nach dem örtlich geltenden Tarifrecht finanzierte Personen, inklusive möglicher tariflicher Zulagen. Maßnahmen, für die im Forschungsverbund bereits an anderer Stelle Mittel bewilligt wurden, wie z.b. die Teilnahme von Wissenschaftlerinnen an Konferenzen oder die Deutsche Forschungsgemeinschaft Kennedyallee 40 53175 Bonn Postanschrift: 53170 Bonn Telefon: + 49 228 885-1 Telefax: + 49 228 885-2777 postmaster@dfg.de www.dfg.de DFG

DFG-Vordruck 52.14 10/11 Seite 3 von 3 Einladung von Gastwissenschaftlerinnen, können nicht mit der Gleichstellungspauschale finanziert werden. Es wird erwartet, dass die für diese Maßnahmen bewilligten Mittel unter Berücksichtigung des Prinzips der Chancengleichheit eingesetzt werden. Die Gleichstellungspauschalen mehrerer Forschungsverbünde können für gemeinsame Maßnahmen zusammengelegt werden. III. Besonderheiten in den Sonderforschungsbereichen und Graduiertenkollegs Bitte beachten Sie, dass bei den Sonderforschungsbereichen und den Graduiertenkollegs auch unabhängig von der Beantragung dieses Moduls im Rahmen des Antrags ein Konzept zur Förderung der Chancengleichheit erwartet wird. IV. Hinweise zur Antragstellung Der Mittelbedarf ist durch die Darstellung der geplanten Maßnahmen zu skizzieren. Dabei sollte ein spezieller Zuschnitt auf die Bedürfnisse des Forschungsverbundes und, insbesondere bei Sonderforschungsbereichen und Graduiertenkollegs, ein Bezug zu den bereits bestehenden Maßnahmen der Hochschule, die im allgemeinen Antragsteil aufgeführt werden, dargestellt werden. Beispiele zur Mittelverwendung sowie weitere Hinweise zur Antragstellung, Begutachtung und zu weiteren verfahrensspezifischen Fördermöglichkeiten im Bereich Chancengleichheit finden Sie in den entsprechenden Verwendungsrichtlinien und den Programm-Merkblättern der einzelnen Verfahren sowie auf der DFG-Homepage unter http://www.dfg.de/chancengleichheit Deutsche Forschungsgemeinschaft Kennedyallee 40 53175 Bonn Postanschrift: 53170 Bonn Telefon: + 49 228 885-1 Telefax: + 49 228 885-2777 postmaster@dfg.de www.dfg.de DFG