II. Resolutionen auf Grund der Berichte des Ausschusses für besondere politische Fragen und Entkolonialisierung (Vierter Ausschuss)

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KINDER UND BEWAFFNETE KONFLIKTE 183

Transkript:

II. Resolutionen auf Grund der Berichte des Ausschusses für besondere politische Fragen und Entkolonialisierung (Vierter Ausschuss) Übersicht Nummer Titel Seite 61/267 Umfassende Überprüfung einer Strategie zur künftigen Beseitigung sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs bei Friedenssicherungseinsätzen der Vereinten Nationen... 33 Resolution A... 33 Resolution B... 33 61/291 Umfassende Überprüfung aller Teilaspekte des Fragenkomplexes der Friedenssicherungseinsätze... 34 31

RESOLUTIONEN 61/267 A und B 61/267. Umfassende Überprüfung einer Strategie zur künftigen Beseitigung sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs bei Friedenssicherungseinsätzen der Vereinten Nationen Resolution A Verabschiedet auf der 96. Plenarsitzung am 16. Mai 2007, ohne Abstimmung, auf Empfehlung des Ausschusses (A/61/409/Add.1, Ziff. 9) 1. A insbesondere unter Hinweis auf Ziffer 165 ihrer Resolution 60/1 vom 16. September 2005 und auf ihre Resolutionen 59/281 vom 29. März 2005, 59/300 vom 22. Juni 2005, 60/263 vom 6. Juni 2006 und 60/289 vom 8. September 2006, in Bekräftigung ihrer Resolution 59/296 vom 22. Juni 2005 sowie ihrer Resolutionen 59/300 und 60/263 und der Notwendigkeit, dass die Vereinten Nationen ihre Null-Toleranz-Politik gegenüber sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch in ihren Friedenssicherungseinsätzen entsprechend der Empfehlung des Sonderausschusses für Friedenssicherungseinsätze 2 anwenden, sowie in Bekräftigung der Notwendigkeit einer umfassenden Strategie für die Gewährung von Hilfe an die Opfer sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs durch Bedienstete der Vereinten Nationen oder mit ihnen in Zusammenhang stehendes Personal, in der Überzeugung, dass die Vereinten Nationen diesbezüglich energische und wirksame Schritte unternehmen müssen, 1. begrüßt den Bericht des Sonderausschusses für Friedenssicherungseinsätze über seine zweite wiederaufgenommene Tagung 2006, die am 18. Dezember 2006 abgehalten wurde; 2. schließt sich den Vorschlägen, Empfehlungen und Schlussfolgerungen in den Ziffern 1 bis 5 des Berichts des Sonderausschusses 3 an. Resolution B Verabschiedet auf der 105. Plenarsitzung am 24. Juli 2007, ohne Abstimmung, auf Empfehlung des Ausschusses (A/61/409/Add.2, Ziff. 11) 4. B insbesondere unter Hinweis auf Ziffer 165 ihrer Resolution 60/1 vom 16. September 2005 und ihre Resolutionen 59/281 vom 29. März 2005, 59/300 vom 22. Juni 2005, 60/263 vom 6. Juni 2006 und 60/289 vom 8. September 2006, 1 2 Siehe Official Records of the General Assembly, Fifty-ninth Session, Supplement No. 19 (A/59/19/Rev.1), erster Teil, Kap. III, Ziff. 55. 3 A/61/19 (Part I). 4 33

in Bekräftigung ihrer Resolution 59/296 vom 22. Juni 2005 sowie ihrer Resolutionen 59/300, 60/263 und 61/267 A vom 16. Mai 2007 und der Notwendigkeit, dass die Vereinten Nationen ihre Null-Toleranz-Politik gegenüber sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch in ihren Friedenssicherungseinsätzen entsprechend der Empfehlung des Sonderausschusses für Friedenssicherungseinsätze 5 anwenden, sowie in Bekräftigung der Notwendigkeit einer umfassenden Strategie für die Gewährung von Hilfe an die Opfer sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs durch Bedienstete der Vereinten Nationen oder mit ihnen in Zusammenhang stehendes Personal, in der Überzeugung, dass die Vereinten Nationen diesbezüglich energische und wirksame Schritte unternehmen müssen, 1. begrüßt den Bericht des Sonderausschusses für Friedenssicherungseinsätze über seine wiederaufgenommene Tagung 2007, die am 11. Juni 2007 abgehalten wurde 6 ; 2. schließt sich der Empfehlung in Ziffer 3 des Berichts des Sonderausschusses an. RESOLUTION 61/291 Verabschiedet auf der 105. Plenarsitzung am 24. Juli 2007, ohne Abstimmung, auf Empfehlung des Ausschusses (A/61/409/Add.2, Ziff. 11) 7. 61/291. Umfassende Überprüfung aller Teilaspekte des Fragenkomplexes der Friedenssicherungseinsätze insbesondere unter Hinweis auf ihre Resolutionen 60/263 vom 6. Juni 2006, 60/289 vom 8. September 2006 und 61/267 A vom 16. Mai 2007, bekräftigend, dass die Anstrengungen der Vereinten Nationen zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, namentlich auch durch ihre Friedenssicherungseinsätze, unverzichtbar sind, davon überzeugt, dass die Vereinten Nationen ihre Fähigkeiten auf dem Gebiet der Friedenssicherung weiter verbessern und die Wirksamkeit und Effizienz ihrer Friedenssicherungseinsätze erhöhen müssen, in Anbetracht des Beitrags, den alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zur Friedenssicherung leisten, davon Kenntnis nehmend, dass zahlreiche Mitgliedstaaten, insbesondere truppenstellende Länder, Interesse daran bekundet haben, zur Arbeit des Sonderausschusses für Friedenssicherungseinsätze beizutragen, eingedenk dessen, dass es auch weiterhin notwendig ist, die Effizienz des Sonderausschusses zu erhalten und die Wirksamkeit seiner Tätigkeit zu steigern, 1. begrüßt den Bericht des Sonderausschusses für Friedenssicherungseinsätze 8 ; 2. schließt sich den Vorschlägen, Empfehlungen und Schlussfolgerungen in den Ziffern 15 bis 232 des Berichts des Sonderausschusses 9 an; 5 Siehe Official Records of the General Assembly, Fifty-ninth Session, Supplement No. 19 (A/59/19/Rev.1), erster Teil, Kap. III, Ziff. 55. 6 A/61/19 (Part III). Der endgültige Wortlaut findet sich in: Official Records of the General Assembly, Sixty-first Session, Supplement No. 19. 7 8 A/61/19 (Parts I III). Der endgültige Wortlaut findet sich in: Official Records of the General Assembly, Sixtyfirst Session, Supplement No. 19. 9 A/61/19 (Part II), Kap. III. Der endgültige Wortlaut findet sich in: Official Records of the General Assembly, Sixty-first Session, Supplement No. 19. 34

3. fordert die Mitgliedstaaten, das Sekretariat und die zuständigen Organe der Vereinten Nationen nachdrücklich auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vorschläge, Empfehlungen und Schlussfolgerungen des Sonderausschusses umzusetzen; 4. wiederholt, dass diejenigen Mitgliedstaaten, die in künftigen Jahren Personal für die Friedenssicherungseinsätze der Vereinten Nationen stellen oder sich künftig für drei aufeinander folgende Jahre als Beobachter an der Arbeit des Sonderausschusses beteiligen, auf schriftlichen Antrag an den Vorsitzenden des Sonderausschusses auf der darauf folgenden Tagung des Sonderausschusses Mitglieder werden; 5. beschließt, dass der Sonderausschuss im Einklang mit seinem Mandat seine Bemühungen um eine umfassende Überprüfung aller Teilaspekte des Fragenkomplexes der Friedenssicherungseinsätze fortsetzen, die Umsetzung seiner früheren Vorschläge überprüfen und über neue Vorschläge beraten wird, um die Kapazität der Vereinten Nationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf diesem Gebiet zu erhöhen; 6. ersucht den Sonderausschuss, der Generalversammlung auf ihrer zweiundsechzigsten Tagung einen Tätigkeitsbericht vorzulegen; 7. beschließt, den Punkt Umfassende Überprüfung aller Teilaspekte des Fragenkomplexes der Friedenssicherungseinsätze in die vorläufige Tagesordnung ihrer zweiundsechzigsten Tagung aufzunehmen. 35