Steuerrecht. der Existenzgründer als Steuerbürger



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Steuerrecht der Existenzgründer als Steuerbürger Dipl. Finanzwirt (FH), RR Werner Bauer, Sachgebietsleiter beim Finanzamt Cham, Außenstelle Waldmünchen

Die Einkunftsart entscheidet über den Weg zum Finanzamt Gewerbeanmeldung Existenzgründer Fragebogen Durchschrift für FA Stadt/ Gemeinde Finanzamt

der direkte Weg bei freiberuflicher Tätigkeit ( 18 EStG), insbesondere bei sog. Katalogberufen zuständiges Finanzamt schriftlich informieren ( 138 AO) Fragebogen wird zugesandt

Aufzeichnungen und Bücher Achtung, Kosten und Risiko trägt Steuerbürger

Gewinnermittlungsarten Betriebsvermögensvergleich 4 Abs. 1 und 5 EStG Überschussrechnung 4 Abs. 3 EStG Pflicht, 141 Abs. 1 AO: wenn, jährlich mehr als 500.000 Umsatz mehr als 25.000 Wirtschaftswert (L+F) mehr als 50.000 Gewinn freiwillig, für Freiberufler Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben einfache Aufzeichnungen Kassenbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis für alle Freiberufler

Einkommensteuer Tarif: Basis: Grund oder Splittingtabelle zu versteuerndes Einkommen Ledig: 01.01.2010 8.004 01.01.2011 8.011 Verheiratet: 01.01.2010 16.008 01.01.2011 16.023

Steuerliche Belastung bei EStvon 14 % -42 % (Reichensteuer 45 %), dazu 8 % KiStu. 5,5 % Soli 33828 35000 30000 25694 25000 20000 15000 10000 5000 0 8004 16008 Ledig Verheiratet zve 100000 Grundfreibetrag Grundfreibetrag zve 100000

Bescheid für 2011 über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag Festsetzung in Festgesetzt werden 11.122 ab Steuerabzug vom Lohn 11.743 verbleibende Steuer 621 Besteuerungsgrundlagen Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer 11.531 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Bruttoarbeitslohn 67.818 ab Arbeitnehmer- Pausbetrag 920 Einkünfte 66.898 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 12.215 Gesamtbetrag der Einkünfte ( 2 Abs. 3 EStG) 67.582 ab gezahlte Kirchensteuer 1.167 Summe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen 5.762 Außergewöhnliche Belastung (GdB 80 v.h.) 1.060 Einkommen ( 2 Abs. 4 EStG) / zu versteuernde Einkommen ( 2 Abs. 5 EStG) 59.593 festzusetzende Einkommensteuer (Splittingtabelle) 2 Abs. 6; 26 EStG 11.122

Einkommensteuervorauszahlungen Je nach Einkommenshöhe muss vorab die voraussichtliche Einkommensteuerschuld in Form von Vorauszahlungen vierteljährlich zum 10.03. / 10.06. / 10.09. / 10.12. eines Jahres entrichtet werden Festsetzung nur, wenn mindestens 400.- im Kalenderjahr und mindestens 100.- für einen Vorauszahlungszeitpunkt( 37 Abs. 5 EStG).

Umsatzsteuer

USt-VA

Mindestangaben auf Rechnungen vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers Ausstellungsdatum der Rechnung fortlaufende Rechnungsnummer (einmalig vergeben) Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts vom Finanzamt erteilte Steuernummer odervom Bundeszentralamt für Steuern erteilte USt-Id.Nr. (durch EUGH vom 22.12.2010 Rs. C-438/09 bestätigt)

Fortsetzung Rechnungsangaben Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung (oder bei Anzahlungsrechnungen Zeitpunkt der Anzahlung) Aufschlüsselung des Entgelts nach Steuersätzen und ggf. Steuerbefreiungen anzuwendender Steuersatz und Steuerbetrag (ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung) bei stpfl. Werklieferungen oder sonstigen Leistungen in Zusammenhang mit Grundstücken muss ein Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht (2 Jahre) des Leistungsempfängers angebracht werden Beachte: allgemeine Aufbewahrungsfrist 10 Jahre für erhaltene und selbst erstellte Rechnungen 14 b (1)

Firma X Maierstr. 1, 80538 München Steuernummer: 123/456/78900 USt-IdNr.: DE 123456789 An Firma Y Hubergasse 2 90425 Nürnberg München, 04.05.2012 Rechnung Nr. 24/2009 Tag der Lieferung: 30.04.2012 Waren 7% Waren 19% 10 Rasenmäher Marke Top á 1.000 10.000,00 60 kg Tannendünger Nadelgrün 100,00 15 kg Rasensamen Trittfest 60,00 Summe Waren 7% 60,00 Summe Waren 19% 10.100,00 Umsatzsteuer 7% 4,20 Umsatzsteuer 19% 1.919,00 Rechnungsbetrag 12.083,20 Bei Zahlung bis zum 18.05.2012 wird ein Skonto von 2% (=241,66 ) eingeräumt

Firma X Maierstr. 1, 80538 München München, 29.05.2012 Liefergegenstand: 100 Kugelschreiber Design black Rechnungsbetrag (incl. 19% MwSt) 59,50

Umsatzsteueroption 9 UStG Der Unternehmer kann für bestimmte in 9 Abs. 1 UStG aufgeführte -dem Grunde nach umsatzsteuerfreie -Umsätze als steuerpflichtig (Option) behandeln, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird (z.b. Vermietung) Die Option Entscheidung ist (nur) bis zur formellen Bestandskraft des Umsatzsteuerbescheides möglich. Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung 2010 beim Finanzamt am 05.12.2011. Mit Eingang der Steuererklärung (Steueranmeldung) steht diese einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ( 164 Abs. 1 AO) gleich. Damit wird die Steuerfestsetzung nach Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist am 05.01.2012 (24.00 Uhr) formell bestandkräftig. Die materielle Bestandkraft hingegen tritt erst mit Ablauf der Festsetzungsverjährung ein, also am 31.12.2015.

Gewerbesteuer Gewerbesteuererklärung Gewinn 40.500.- Unternehmer GewSt- Bescheid 560.- x 330%= 1.848.-- GewSt- Messbescheid 16000.-x 3,5 % = Messbetrag 560.- Finanzamt Gemeinde/Stadt

Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb ( 1 GewStDV) im Inland, 2 GewStG; Reisegewerbetreibende, 35 a GewStG Freibetrag Gewinn 24.500 Freibetrag überschritten Gewerbesteuermessbetrag einheitlich 3,5 % ( 11 Abs. 2 GewStG) Gewerbesteuer wird von Gemeinde erhoben ( 1 und 4 GewStG) Hebesatz ist unterschiedlich (meist um die 300 330 %) Vorauszahlungen Termine 15.02./ 15.05./15.08./15.11.

Elektronische Steuererklärung ELSTER ist eine von vielen Möglichkeiten die Steuererklärung elektronisch zu übermitteln. www.elster.de. www.finanzamt.bayern.de. www.bundesfinanzministerium.de www.bzst.bund.de

Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärung alle Unternehmen L + F ( 13 14 a EStG) Gewerbe ( 15 17 EStG) Selbständige ( 18 EStG) ab Steuerklärungen 2011 (ESt, USt, GewSt, F, EÜR Bilanz und G+V) Ausnahme: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Steuerabzug und positive Summe der Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben, sowie Progressionseinkünfte jeweils den Betrag von 410.- nicht übersteigt

Blitzkurs geht zu Ende noch Fragen heute -? keine!!!! oder doch? für Fragen später stehe ich gerne zur Verfügung unter Rufnummer 09971 / 488 531 Ich danke für die Aufmerksamkeit