Mitteilungsblatt der Gemeinde Balzheim

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Transkript:

Sprechstunden Rathaus : Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr, Mittwoch von 15.00 bis 18.30 Uhr und nach Vereinbarung Telefon 95 78-0, Telefax 95 78-16 E-Mail: info@gemeinde.balzheim.de 21/Nr. 7-47. Jahrgang Freitag, 14.02.2014 Herausgeber: Gemeinde Balzheim, Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Günter Herrmann, Balzheim, für den nichtamtlichen- und Anzeigenteil: URBAN Amtsblatt Verlag GmbH, 89030 Ulm, Druck und Verlag: URBAN Amtsblatt-Verlag GmbH, 89030 Ulm-Donautal Postfach 40 62 Telefon 94 59-686 Telefax 4 58 24, E-Mail: uav@swp.de Internet: www.urban-verlag.de Mitteilungsblatt der Gemeinde Balzheim

- 2 - Mitteilungsblatt der Gemeinde Balzheim Nr. 7/14.02.2014 TERMINE: Balzheim aktuell 14.02.2014 Recyclinghof Carl-Otto-Weg 16, 15.30 17.00 Uhr 15.02.2014 Sportverein Balzheim e.v. Faschingsball, Musik: Lucky s, DGH, 19.30 Uhr 16.02.2014 Dorfcafé Alte Schule OB, Seminarraum, 14.00 17.00 Uhr neuen Hofflächen, Stellplätzen und Wegen sowie die Entsiegelung bisher berücksichtigter Flächen der Gemeindeverwaltung mit, damit die Abwassergebühren korrekt berechnet werden können. Flächenänderungen sind meldepflichtig ab einer Änderung um mehr als 10 m². Bei Neubauten ist der Grundstückseigentümer ebenfalls verpflichtet, der Gemeinde die Lage und Größe der Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, mitzuteilen. Die angeschlossenen Flächen sind unter Angabe der Versiegelungsart in einem Lageplan Maßstab 1:500 oder 1:1000 zu kennzeichnen. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung, Frau Tunger, Tel.: 07347/957821. 17.02.2014 Freiwillige Feuerwehr Balzheim Übung, Jugend 18.00 Uhr, Aktive 19.30 Uhr Evang. Kirchengemeinde Frauenkreis, HEH, 20.00 Uhr 18.02.2014 Abfuhr Gelber Sack 20.02.2014 Seniorenrunde Unterbalzheim DGH, kleiner Saal, 14.30 Uhr Evang. Kirchengemeinde Sitzung des Kirchengemeinderats, 20.00 Uhr 21.02.2014 Stiftung Oberbalzheim Das Kleine Kulturprogramm Paradies Erde, Multivisionsshow mit Reiner Harscher, Stiftungshalle OB, 20.00 Uhr VORSCHAU: 24.02.2014 Gemeinde Balzheim Gemeinderatssitzung, Rathaus, Sitzungssaal Amtliche Bekanntmachungen Dorfcafé Das angekündigte Dorfcafé wird erstmals am Sonntag, 16.02.2014 ab 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Seminarraum der Stiftung Oberbalzheim (ehemalige alte Schule) in Oberbalzheim stattfinden. Eingeladen hierzu sind Jung und Alt. Gesplittete Abwassergebühr - Meldepflicht bei Änderung der versiegelten Flächen Im Jahr 2011 wurde in der Gemeinde Balzheim die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Seither wird nicht mehr nur das bezogene Frischwasser als Maßstab für die Berechnung der Abwassergebühr herangezogen, sondern auch die versiegelten Flächen auf dem Grundstück. Berechnungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die bebauten und befestigten (versiegelten Flächen), die an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen sind oder über ein Gefälle zur Straße entwässert werden. Gemäß der gemeindlichen Abwassersatzung ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, Änderungen an der Größe oder dem Versiegelungsgrad der versiegelten Flächen innerhalb eines Monats der Gemeinde mitzuteilen. Bitte teilen Sie die Anlage von Nachfolgend die relevanten Vorschriften aus der gemeindlichen Abwassersatzung: 40a Bemessung der Niederschlagswassergebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr ( 38 Abs. 6) sind die überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Flächen des an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks, von denen Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Maßgebend für die Flächenberechnung ist der Zustand zu Beginn des Veranlagungszeitraumes; bei erstmaliger Entstehung der Gebührenpflicht, der Zustand zum Zeitpunkt des Beginns des Benutzungsverhältnisses. (2) Die versiegelten Flächen werden mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit und der Verdunstung für die einzelnen Versiegelungsarten wie folgt festgesetzt wird: a) Vollständig versiegelte Flächen, z.b. Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen, fugenvergossenes Pflaster 0,9 b) Stark versiegelte Flächen, z.b. Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasen fugen pflaster 0,6 c) Gründächer mit extensiver Begrünung bei einer Schichtdicke von 8 cm 0,5 d) Weniger versiegelte Flächen, z.b. Rasengittersteine 0,4 e) Wenig versiegelte Flächen, z.b. Kies, Schotter, Schotterrasen 0,2 f) Gründächer mit intensiver Begrünung bei einer Schichtdicke ab 30 cm 0,0. Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen Versiegelungsart nach Buchstaben a) bis f), die der vorliegenden Versiegelung in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt. (3) Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser über eine Sickermulde, ein Mulden-Rigolensystem oder eine vergleichbare Anlage mit gedrosseltem Ablauf oder mit Notüberlauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, werden mit dem Faktor 0,2 berücksichtigt. (4) Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungs anlagen angeschlossen sind, bleiben im Rahmen der Gebührenbemessung un berücksichtigt. Für Flächen, die an Zisternen mit Überlauf in die öffentlichen Abwasser anlagen angeschlossen sind, gilt Folgendes: a) bei Regenwassernutzung ausschließlich zur Gartenbewässerung werden die Flächen um 16 m² je m³ Fassungsvolumen, maximal um 80 m², reduziert; b) bei Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb werden die Flächen um 30 m² je m³ Fassungsvolumen, maximal um 150 m², reduziert. Sätze 1 und 2 gelten nur für Zisternen, die fest installiert und mit dem Boden verbunden sind sowie ein Mindestfassungs volumen von 1 m³ aufweisen.

Nr. 7/14.02.2014 Mitteilungsblatt der Gemeinde Balzheim - 3-46 Anzeigepflicht... (3) Binnen eines Monats nach dem tatsächlichen Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung, hat der Gebührenschuldner die Lage und Größe der Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird ( 40 a Abs. 1) der Gemeinde in prüffähiger Form mitzuteilen. Kommt der Gebührenschuldner seinen Mitteilungspflichten nicht fristgerecht nach, werden die Berechnungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr von der Gemeinde geschätzt. (4) Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne im Maßstab 1:500 oder 1:1000 mit Eintrag der Flurstücks-Nummer. Die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücks flächen sind unter Angabe der in 40 a Abs. 2 aufgeführten Versiegelungsarten und der für die Berechnung der Flächen notwendigen Maße rot zu kennzeichnen. Die Gemeinde stellt auf Anforderung einen Anzeigevordruck zur Verfügung. (5) Ändert sich die versiegelte gebührenpflichtige Fläche nach 40 a um mehr als 10 m², ist die Änderung innerhalb eines Monats der Gemeinde anzuzeigen. Verunreinigung durch Hunde In letzter Zeit nehmen die Beschwerden über die Verunreinigung durch Hunde zu. Die Gemeindeverwaltung möchte daher die Hundehalter auf die wichtigsten Vorschriften hinweisen: Jeder Halter oder Führer eines Hundes ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass dieser seine Exkremente nicht auf Straßen, Gehwegen, in fremden Gärten, auf Kinderspielplätzen, in privaten Grundstücken oder auf landwirtschaftlichen Flächen hinterlässt. Dennoch abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Sehr ärgerlich ist die Verschmutzung durch Hundekot für die Besitzer landwirtschaftlicher Flächen, da das Futter dann für die eigenen Tiere nicht mehr verwertbar ist. Des weiteren weisen wir darauf hin, dass Tiere, insbesondere Hunde, so zu halten sind, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird. gehören dazu auch die Pflege des Lichtraumprofils auf einer Breite und Höhe von jeweils 4 Metern sowie der Unterhalt von Gräben und Dolen. Dies ist für die Befahrbarkeit durch LKW wichtig, aber auch damit der Weg nach Nässe wieder abtrocknen kann. Bei Rückearbeiten ist eine Verschmutzung der Wege oft unvermeidbar. Schäden, die durch Forstbetriebsarbeiten an Waldwegen (einschließlich Dolen, Gräben, Böschungen) und auf fremden Lagerplätzen entstehen, sind durch die Verursacher zeitnah zu beheben bzw. instand zu setzen. Die Schadensersatzpflicht bleibt unberührt. Überhang und Waldtraufpflege Bei der Waldbewirtschaftung sind auch die Ansprüche und Rechte der Grundstücksnachbarn zu beachten. Dies gilt sowohl bei aneinandergrenzenden Waldgrundstücken als auch bei Wald-/Feldgrenzen. Nach 910 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist der Eigentümer des benachbarten Grundstücks grundsätzlich dazu berechtigt überhängende Zweige oder Wurzeln abzuschneiden und zu behalten, wenn dadurch tatsächlich die Benutzung seines Grundstückes beeinträchtigt wird. Das Gleiche gilt für herüberragende Zweige zur Offenhaltung des Lichtraumprofils bis zu einer Höhe von vier Metern. Die Pflicht zur Beseitigung besteht nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 15. März. Hierzu muss der Eigentümer zunächst seinem Nachbar eine angemessene Frist einräumen. Erst nach Ablauf der Beseitigungsfrist darf der beeinträchtigte Grundstückseigentümer selbst handeln. Der Beseitigungsanspruch verjährt nicht. Eine Verpflichtung zur Rücknahme des Waldtraufs besteht in der Regel nicht. Unberechtigt sind auch alle Forderungen zum Rückschnitt, wenn dies zum Absterben der Bäume führt oder die Bestandesstabilität gefährdet wird. Kahlhiebe Auch bei flächigen Nutzungen von Waldbeständen (Kahlhiebe) sind Nachbarpflichten einzuhalten. Kahlhiebe, die an fremde Waldflächen angrenzen, sind mindestens zwei Monate vor Hiebsbeginn der Forstbehörde anzuzeigen. Ab einer Fläche von einem Hektar bedürfen Kahlhiebe der Genehmigung durch die Forstbehörde. Eine Information des Angrenzers ist ebenfalls notwendig. Fachdienst Forst, Naturschutz Hinweise zu Waldbewirtschaftung, Unterhaltung von Waldwegen und Holzlagerungen Waldwege dienen in erster Linie der Erschließung des Waldes. Sie sind ein wesentlicher Baustein einer nachhaltigen und pfleglichen Waldbewirtschaftung. Es handelt sich dabei in der Regel um Privatwege, deren Nutzung durch die Öffentlichkeit im allgemeinen Betretungsrecht nach 37 Landeswaldgesetz geregelt ist. Dieses Jahr werden Waldwege im Rahmen von Waldarbeiten wegen der milden Witterung besonders verschmutzt und beansprucht. Oftmals wird daher die Frage gestellt, wer ist eigentlich für die Pflege der Wege verantwortlich? Die Anlage und Unterhaltung von Waldwegen obliegt den Eigentümern. Um ihre Funktion zu erfüllen, müssen Waldwege, ganz gleich in wessen Eigentum sie stehen, bestimmte Unterhaltungsstandards erfüllen. Neben der Beseitigung von Schlaglöchern Lagerung von Holz Zum Verkauf angebotenes Holz ist an den von LKW befahrbaren Wegen verkehrssicher zu lagern. Hierbei sind vom Fahrbahnrand mindestens 1 Meter Abstand, eine max. Polterbreite von 8 Metern und eine maximale Poltertiefe von 2 Metern unterhalb des Wegniveaus einzuhalten. Stämme oder Stammabschnitte von Holzpoltern dürfen nicht in die Fahrbahn hinein ragen. Eine Lagerung an öffentlichen Straßen ist nicht möglich, da LKW hier nicht laden dürfen. Sofern kein eigener Lagerplatz zur Verfügung steht oder geschaffen werden kann, bleibt neben der direkten Abfuhr nur die Lagerung auf fremden Grundstücken. Das darf nur nach Absprache mit den Eigentümern bzw. Nutzungsberechtigten geschehen. Dies gilt auch für Staats- und Gemeindewald. Für Rückfragen zur Waldbewirtschaftung stehen die örtlich zuständigen Revierleiter gerne zur Verfügung. Ihr Mitteilungsblatt Informationen aus erster Hand

- 4 - Mitteilungsblatt der Gemeinde Balzheim Nr. 7/14.02.2014 Volkshochschule Balzheim Der schnelle Draht zu Ihrer Volkshochschule Das Zumba-Programm vereinigt lateinamerikanische Rhythmen (wie z.b. Salsa, Merengue, Mambo, Bachata) mit leicht zu erlernenden Bewegungen und kreiert damit ein einzigartiges Fitness-Programm, das fasziniert. Zumba ist Tanz und Fitness pur - Wellness für den ganzen Körper. Für Zumba muss man nicht tanzen können, das WICHTIGSTE ist, sich zur Musik zu bewegen und Spaß daran zu haben, das heißt: Anfänger/innen und Fortgeschrittene sind alle willkommen. Bitte mitbringen: Bequeme Kleidung, Turnschuhe, Getränk, Handtuch Es gelten die Geschäftsbedingungen der vhs, auch wenn Sie sich mündlich anmelden. Diese sind in den Programmheften veröffentlicht, im Internet abrufbar (www.vhs-g.de) und bei uns einzusehen. Geschäftsstelle Gemeinde Balzheim Rathaus: Tel.: 07347 9578-11 Fax: 07347 9578-16 E-Mail: kircher@gemeinde.balzheim.de Geschäftsstelle Alb-Donau-Kreis Landratsamt Alb-Donau-Kreis Tel: 0731 185-1242 Fax: 0731 185-1520 E-Mail: vhs-g@alb-donau-kreis.de Achtung: Die Kurse mit Frau Probst fangen eine Woche später an: Ich beweg mich: Energie-Pilates Kursbeginn neu: 24.02.2014 14fba046 Petra Probst Kursort: Musikerheim, Unterbalzheim, Sportplatz 1/3 Dauer: 10 Termine, montags, 17:30 Uhr 18:30 Uhr Gebühr: 61,00 (ermäßigt: 52,00 ) Stepp - Body Style - Relax - Training für Kraft, Koordination und Beweglichkeit Kursbeginn neu: 24.02.2014 14fba047 Petra Probst Kursort: Musikerheim, Unterbalzheim, Sportplatz 1/3 Dauer: 10 Termine, montags, 18:30 Uhr 19:30 Uhr Gebühr: 61,00 (ermäßigt: 52,00 ) Rückenfit und Bauchkiller - Prophylaktisches Training gegen Rückenbeschwerden und zur Kräftigung der Bauchmuskulatur Kursbeginn neu: 25.02.2014 14fba048 Petra Probst Kursort: Musikerheim, Unterbalzheim, Sportplatz 1/3 Dauer: 10 Termine, dienstags, 10:00 Uhr 11:00 Uhr Gebühr: 61,00 (ermäßigt: 52,00 ) Yoga sanfte Mittelstufe 14fba049 Janette Wagner Kursort: Alte Schule Oberbalzheim, Mühlstraße 5, großer Seminarraum Dauer: 10 Termine, mittwochs, 17:30 Uhr 19:00 Uhr Kursbeginn: 19.02.2014, Anmeldung bis: 12.02.2014 Gebühr: 76,00 (ermäßigt: 65,00 ) ZUMBA - Fitness 14fba044 Carolin Schneider Kursort: Musikerheim, Unterbalzheim, Sportplatz 1/3 Dauer: 10 Termine, samstags, 10:15 Uhr 11:15 Uhr Kursbeginn: 22.02.2014, Anmeldung bis: 14.02.2014 Gebühr: 53,00 (ermäßigt: 44,00 ) Tanzkurse für Paare mit Tobias Rieber Kursorte und Termine im Einzelnen: 23.02., 16.03. und 30.03.2014 = Stiftungshalle Oberbalzheim 09.03.,.13.04., 04.05., 11.05. und 18.05.2014 = Dorfgemeinschaftshaus Unterbalzheim 14fba017 Silberkurs Dauer: 8 Termine Kursbeginn: 23.02.2014, Anmeldung bis: 16.02.2014 Tag, Uhrzeit: sonntags, 14:00 Uhr 15:45 Uhr Gebühr: 65,00 (keine Ermäßigung möglich) Weiterführungskurs für Paare, Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger müssen gute Vorkenntnisse haben. 14fba018 Goldkurs Dauer: 8 Termine Kursbeginn: 23.02.2014, Anmeldung bis: 16.02.2014 Tag, Uhrzeit: sonntags, 15:45 Uhr 17:30 Uhr Gebühr: 65,00 (keine Ermäßigung möglich) Auffrischungskurs für Paare. Dieser Kurs ist für Anfängerinnen und Anfänger nicht geeignet. Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger müssen gute Vorkenntnisse haben. Voraussetzung: Silberkurs! 14fba019 Tanzkreis für Paare (aufbauend auf den Goldkurs) Dauer: 6 Termine Kursbeginn: 23.02.2014, Anmeldung bis: 16.02.2014 Tag, Uhrzeit: sonntags, 17:30 Uhr 19:15 Uhr Gebühr: 50,00 Dieser Kurs ist für Anfängerinnen und Anfänger nicht geeignet. Voraussetzung: Goldkurs! 14fba020 Tanzkreis für Paare (für sehr fortgeschrittene Paare) Dauer: 4 Termine Kursbeginn: 23.02.2014, Anmeldung bis: 16.02.2014 Tag, Uhrzeit: sonntags, 19:15 Uhr 21:00 Uhr Gebühr: 35,00 (Keine Ermäßigung möglich) Dieser Kurs ist nur für sehr fortgeschrittene Paare geeignet. Kursorte und Termine im Einzelnen. Italienisch Filippo Liberto Kursort: Alte Schule Oberbalzheim, Mühlstraße 5, Seminarraum Dauer: 14 Termine, Kursbeginn: 24.02.2014, Anmeldung bis: 17.02.2014 Gebühr: Bei 7 Teilnehmenden: 101,00 (ermäßigt: 86,00 ) Bei 6 Teilnehmenden: 117,00 (ermäßigt: 100,00 ) Bei 5 Teilnehmenden: 141,00 (ermäßigt: 120,00 14fba060 - Espresso 2 (Niveau A2) 1 - montags, 18:00 Uhr 19:30 Uhr, Lehrbuch: Espresso 2 ab Lektion 14fba061 Italienisch - Espresso 2 (Niveau A2) montags, 16:30 Uhr 18:00 Uhr, Lehrbuch: Espresso 2 ab Lektion 6

Nr. 7/14.02.2014 Mitteilungsblatt der Gemeinde Balzheim - 5 - Nähkurs 14fba023 Lore Gürster Kursort: Alte Schule Oberbalzheim, Mühlstraße 5, Seminarraum Dauer: 15 Termine, dienstags, 08:30 Uhr 11:30 Uhr Kursbeginn: 25.02.2014, Anmeldung bis: 18.02.2014 Gebühr: 225,00 (ermäßigt: 191,00 ) Spanisch für Anfänger/innen und leicht Fortgeschrittene (A1.2) 14fba062 Luisa Stölzle Kursort: Dorfgemeinschaftshaus Balzheim, Mühlgasse 2, kleiner Saal Dauer: 10 Termine, mittwochs, 18:00 Uhr 19:30 Uhr Kursbeginn: 26.02.2014, Anmeldung bis: 19.02.2014 Gebühr: 50,00 (ermäßigt: 43,00 ) Dieser Kurs bietet die Möglichkeit Vokabular und Redewendungen in einer lebendigen Form zu lernen. Leichte Vorkenntnisse müssen vorhanden sein. Lehrbuch: eñe A1 - Der Spanischkurs.( Kurs- und Arbeitsbuch + 2 Audio CDs Hueber Verlag), bitte zum Kursstart mitbringen Projekt STÄRKE: Elternkurs: Kess-erziehen - (Kooperativ - ermutigend - sozial - situationsorientiert) für Mütter und Väter von Kindern im Alter von 2 bis 10 Jahren. 14fba010 Angelika Bayer, Dipl.-Sozialpädagogin Kursort: Dorfgemeinschaftshaus Balzheim, Mühlgasse 2, kleiner Saal Dauer: 5 Termine, 17 Unterrichtsstunden Tag, Uhrzeit: montags, 19:30 Uhr 22:00 Uhr Kursbeginn: 10.03.2014, Anmeldung bis: 03.03.2014 Gebühr: 70,00 für Einzelpersonen und 90,00 für STÄRKE-Gutschein (40 ) kann angerechnet werden). Im Verlauf des Kurses nehmen Sie Ihre Kinder in den Blick, damit Sie das sehen, worauf Sie mit Ihren Kindern bauen können. Sie kommen da weiter, wo das alltägliche Miteinander bisher schwierig oder anstrengend ist. Sie erleben, wie Ermutigung auf Sie und Ihre Kinder wirkt, wie Verhaltensweisen neu verstanden werden können. Sie erfahren von Frau Bayer, wie die graue, psychologische Theorie Ihnen ganz praktische Möglichkeiten bietet, Neues auszuprobieren und wie gut es tut, wenn Eltern in einer Gruppe sich gegenseitig unterstützen. Kess-erziehen stärkt Eltern in einem demokratisch-respektvollen Erziehungsstil. Der Kurs findet in Kooperation mit der Katholischen Erwachsenenbildung (keb) Ulm und Alb-Donau-Kreis statt. Bitte bringen Sie den Stärke-Gutschein zum 1. Kurstermin mit. Salben kochen 14fba037 Sandra Leichtle Kursort: Mehrzweckraum Schul- und Sportareal, Balzheim, Sportplatz 1 Tag, Uhrzeit: Mittwoch, 12.03.2014, 19:00 Uhr 21:00 Uhr Anmeldung bis: 05.03.2014 Gebühr: 11,00 (ermäßigt: 9,00 ) Auf Basis natürlicher Produkte kochen wir Salben für die Hausapotheke. Verwendet werden dabei selbst angesetzte Ölauszüge von z.b. Ringelblume, Lavendel, Thymian, Johanniskraut sowie hochwertige ätherische Öle. Materialkosten werden im Kurs direkt abgerechnet. Strick4kids: Stricken - total trendy! (9-10 Jahre) 14fba030 Christine Huchler Kursort: Mehrzweckraum Schul- und Sportareal, Balzheim, Sportplatz 1 Dauer: 4 Termin, 13 Unterrichtsstunden Tag, Uhrzeit: Freitag, 14.03.2014, 15:30 Uhr 18:00 Uhr Anmeldung bis: 07.03.2014 Gebühr: 25,00 bei 8 Kindern, 20,00 bei 10 Kindern Wir stricken eine Mütze aus sommerlichen Garn, oder wenn gewünscht auch aus Wolle. Dabei lernen wir die Grundtechniken Anschlagen, rechts-links Maschen, Bündchen stricken, Abketteln. Einfache Muster können erprobt werden. Zum 1.ten Termin bitte mitbringen: helle, einfarbige Wolle und passende Rundnadel Nr. 3 ½. Bei Rückfragen können Sie die Kursleiterin anrufen (Tel. 07306 2087764). Ich wehre mich! - Selbstverteidigung für Kinder (5-12 Jahre) Es sind noch 6 Plätze frei 14fba029 Lorenz Bäuml Kursort: Mehrzweckraum Schul- und Sportareal, Balzheim, Sportplatz 1 Dauer: 2 Termine, 8 Unterrichtsstunden Tag, Uhrzeit: samstags, 09:00 Uhr 12:00 Uhr Kurstage: 15.03. und 22.03.2014 Anmeldung bis: 08.03.2014 Gebühr: 20,00 Bitte bequeme Sportkleidung, Turnschuhe und etwas zum Trinken und Essen mitbringen. Voraussetzung: Körperliche Gesundheit (ggf. mit dem Arzt abklären) Schulnachrichten Zweckverband»Musikschule Iller-Weihung«Suggestive Meditationsabende 14fba042 Ingrid Held Kursort: Alte Schule Oberbalzheim, Mühlstraße 5, Seminarraum Dauer: 3 Termine, dienstags, 20:00 Uhr 21:00 Uhr Kursbeginn: 11.03.2014 - die beiden nachfolgenden Termine nach Absprache Anmeldung bis: 04.03.2014 Gebühr: 22,00 (ermäßigt: 19,00 ) Wir meditieren in unseren Körper hinein und entdecken dabei die Kraft unserer inneren Stimme. Wir können eine positive Wirkung auf die Gesundheit, die Psyche und unser Wohlergehen spüren, was sich bald durch mehr Entschlossenheit bemerkbar macht, mit der wir unsere Ziele (z.b. das Abnehmen) leichter erreichen können. Bitte mitbringen: Kissen, Decke Isomatte Veranstaltungshinweise: Schülervorspiele Freitag, 14. Februar 2014, um 17.00 Uhr und um 18.30 Uhr im Bürgerhaus Regglisweiler - Eintritt frei - Freitag, 14. März 2014, um 17.00 Uhr und um 18.30 Uhr in der Aula der Grundschule Illerrieden - Eintritt frei - Sonderkonzert Sonntagsmatinee Duo, Trio, Quartett Lehrkräfte der Musikschule Iller-Weihung musizieren mit ihren Schülern Sonntag, 23. März 2014, 11.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Balzheim - Eintritt frei -

- 6 - Mitteilungsblatt der Gemeinde Balzheim Nr. 7/14.02.2014 Musikwerkstatt Freie Plätze in den Klangmalerkursen in Unterkirchberg und Staig Es sind noch einige wenige Plätze im Klangmalerkurs im alten Rathaus in Unterkirchberg (neben Grundschule) jeweils mittwochs um 16.15 Uhr, und im Klangmalerkurs im Kindergarten Staig, donnerstags 17.00 Uhr frei. Leitung hat Martina Egle. Der Unterricht findet wöchentlich, Schulferien ausgenommen, statt. Die Berücksichtigung der freien Plätze erfolgt in Reihenfolge der Anmeldeeingänge. Anmeldeformulare bzw. Infomaterial liegen in den Rathäusern aus oder können auf unserer Homepage unter www.musikschule-iller-weihung.de heruntergeladen werden. Nähere Auskünfte erteilt außerdem auch die Musikschule unter 07346-962360. Landwirtschaftliche Nachrichten Fachdienst Landwirtschaft Verkaufstraining für landwirtschaftliche Direktvermarkter Ein erfolgreicher Umgang mit Kunden im Verkauf und in der Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten braucht Kompetenz und Sicherheit im Auftreten. Kinder- und Jugendchor Übrigens! Die Mitwirkung im Kinderchor ist für alle Kinder bis einschließlich der 4. Grundschulklasse gebührenfrei! Die Chorproben finden jeweils mittwochs, 17.00 Uhr im Rathaus Unterkirchberg und donnerstags, 17.00 Uhr im Musiksaal der Gemeinschaftsschule Dietenheim statt. Die Jugendchorprobe für junge Sängerinnen und Sänger ab 11 Jahren ist jeweils mittwochs, 18.00 Uhr ebenfalls im Rathaus Unterkirchberg. Die Leitung aller Chöre hat Marina Helfenstein. Musikschule Iller-Weihung Geschäftszeiten: Schloßstraße 7 Mo. - Fr. 9.00 Uhr - 12.00 Uhr 89171 Illerkirchberg Do. 16.00 Uhr - 18.00 Uhr Tel. 07346-962360 Fax 07346-9623570 e-mail: musikschule@gvv-kw.de www.musikschule-iller-weihung.de Robert-Bosch-Schule Ferdinand-von-Steinbeis-Schule Ulm Neuer Erweiterungsbau und neue Mensa TAG DER OFFENEN TÜR auf dem gesamten Schulgelände Samstag, 15. Februar 2014, 11:30 Uhr 17 Uhr Schulzentrum Kuhberg Egginger Weg 26 30, 89077 Ulm Am Samstag, den 15.02.2014 um 09:30 Uhr, findet auf dem Ulmer Kuhberg die Ein-weihungsfeier des neuen Schulgebäudes B7/S5 für die beiden Gewerblichen Schulen, die Ferdinand-von-Steinbeis-Schule und die Robert-Bosch-Schule, sowie die Einweihung der neuen Mensa für den gesamten Schulcampus zusammen mit den Anna-Essinger-Schulen statt. Im Anschluss an die Einweihungsfeier gestalten alle vier Schulen einen Tag der offenen Tür, an dem Sie sich alle über das umfassende Bildungsangebot auf dem Ulmer Kuhberg und die Ausstattung der Schulen und ihre Werkstätten im Detail informieren können. Für dieses Ereignis werden einige Prominenz aus Politik, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung sowie aus dem Schulbereich an den Schulen erwartet. Der Festredner bei der Einweihungsfeier wird Herr Regierungspräsident Hermann Strampfer vom Regierungspräsidium Tübingen sein. Für das Fest und den Tag der offenen Tür haben die Schulen umfangreiche Programme erstellt, die auf der Homepage, z. B. der Ferdinand-von-Steinbeis-Schule, heruntergeladen werden können. Dazu findet im Restaurant Gaumenschmaus in Merklingen am 18. März in der Zeit von 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr ein spezielles Seminar statt. Die Verkaufstrainerin Bettina Abele erklärt dort, wie Kundengespräche in der Direktvermarktung erfolgreich geführt werden. Außerdem lernen die Teilnehmer, wie bei der Vermarktung von hofeigenen und anderen Produkten eine gute Kundenorientierung erkannt und erlernt wird. Anmelden kann man sich beim Fachdienst Landwirtschaft des Landratsamts bis Montag, den 3. März unter der Telefonnummer 07 31 / 1 85-30 98 oder -31 22. Dort gibt es auch weitere Informationen. Maschinenring Ulm-Heidenheim e.v. Fortbildung Sachkunde im Pflanzenschutz am Dienstag 18. Februar 2014 20.00 Uhr in der Birkenfeldhalle in Setzingen Achtung: Anmeldung erforderlich Volker Heitz vom Landratsamt Ortenaukreis und Franz-Josef Kansy vom LTZ Augustenberg informieren über Befallssituation und Bekämpfungsmaßnahmen bei Maiszünsler und Maiswurzelbohrer. Darüber hinaus werden allgemeine Grundlagen zur Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vermittelt. Der Abend ist als zweistündige Fortbildungsveranstaltung im Rahmen der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung anerkannt. Es ist daher unbedingt die Anmeldung bei der MR-Geschäftsstelle mit kompletter Anschrift und Geburtsdatum erforderlich, Tel. 07345/96 91-0. Was sonst noch interessiert Stiftung Oberbalzheim Imre Freiherr von Palm sche Stiftung Das Kleine Kulturprogramm Sie existieren noch: Paradiesische und einzigartige Landschaften voller Schönheit und Faszination, eine intakte und faszinierende Natur und Tierwelt und schließlich Menschen, die friedlich in exotischen Kulturen leben. Reiner Harscher, der Weltreisende mit der Kamera, ist seit vielen Jahren meist mit seiner Frau Karin auf unserem Globus unterwegs, um darüber zu präsentieren:

Nr. 7/14.02.2014 Mitteilungsblatt der Gemeinde Balzheim - 7 - Paradies Erde eine monumentale Multivisionsshow mit Reiner Harscher am Freitag, 21. Februar 2014, 20:00 Uhr, in der Stiftungshalle Oberbalzheim Eintritt 5,00, für Balzheimer frei. In dieser Leinwandreise führt der Fotograf und Filmemacher Reiner Harscher zu den schönsten Plätzen der Welt. Die monumentale live moderierte Präsentation zeigt die Großartigkeit unserer Erde. Die Schau lässt den Alltag vergessen, denn die Kulisse ist perfekt: Kleinasien und Südostasien, Indien, Patagonien, Kanada, Afrika, Galapagos, Südsee, und mehr, denn Reiner Harscher lässt bekannte und berühmte Plätze erleben und führt auch zu seinen kleinen Paradiesen, die er über viele Jahre für sich entdeckt hat. Der Zuschauer erfährt bewusst eine positive Sichtweise, und Reiner Harscher sensibilisiert, dass es lohnt, sich für den Erhalt der Naturlandschaften unserer Erde einzusetzen. Wie viel Geld sich sparen lässt, zeigt das Beispiel von Werner M., dem zwei Backenzähne gezogen werden müssen. Sein Zahnarzt empfiehlt ihm eine Keramikbrücke. Eigenanteil rund 2.550 Euro. Nur etwa 240 Euro würde Herrn M. bei vollem Kassenzuschuss die Regelversorgung mit einer Brücke aus Metall kosten. Storf: Kauen kann man damit genauso gut die Metallbrücke fällt nur etwas mehr auf. Wäre die Brücke im vorderen Zahnbereich, würde die Kasse daher anteilig noch eine Sichtverblendung aus Keramik bezahlen. Wem eine solche Regelversorgung nicht ausreicht, der kann privat Extras hinzunehmen oder eine ganz andere Lösung wählen. Für Herrn M. könnte das eine Sichtverblendung auch im Backenzahnbereich sein oder die angebotene Keramikbrücke. Die Kasse steuert in jedem Fall nur das bei, was sie für die Regelversorgung auch gezahlt hätte, betont die Beraterin. Die restlichen Kosten werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte privat abgerechnet. Dafür erstellt der Arzt gratis einen Kostenvoranschlag. Der ist verbindlich es sei denn der Arzt hat beim Eingriff mehr Aufwand als erwartet. Wenn der zu groß wird, wird die Behandlung unterbrochen und der Patient muss den höheren Kosten schriftlich zustimmen. Doch bevor es überhaupt losgeht, sagt Nill, sind oft eine zweite Meinung und ein weiterer Kostenvoranschlag empfehlenswert. Von Fall zu Fall kann es hier erhebliche Unterschiede geben vor allem bei den Material- und Laborkosten. Nill: Und wenn die höher als 1.000 Euro sind, muss der Arzt darüber einen gesonderten Kostenvoranschlag vorlegen. UPD-Tipp: Kostenlose Zweitmeinungen bekommen Patienten auch bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Weitere Informationen finden sich dazu unter: www.zahnarzt-zweitmeinung.de Stiftung Oberbalzheim Imre Freiherr von Palm sche Stiftung Zahnersatz muss nicht viel kosten Am günstigsten ist die sogenannte Regelversorgung. Patienten sollten daher beim Zahnarzt nachfragen sonst kann es schnell teuer werden. Viele Patienten glauben, dass Zahnersatz generell kostspielig ist, sagt Dr. Julia Nill von der Karlsruher Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Dabei gibt es fast immer eine Standardbehandlung, die sich finanziell in Grenzen hält und trotzdem medizinisch ausreicht. Doch von dieser Regelversorgung wissen die Betroffenen oft gar nicht, so Nill. Sie sollten daher beim Zahnarzt nachfragen. Dieser müsse über verschiedene Möglichkeiten der Behandlung aufklären. Die Regelversorgung für Zahnersatz umfasst eine Liste mit rund 50 medizinischen Einzelbefunden und passend dazu festgelegten Therapien. Die Kosten sind vergleichsweise niedrig, zudem zahlt die gesetzliche Krankenkasse etwa die Hälfte hinzu. Wer sein Bonusheft lückenlos über zehn Jahre geführt hat, kriegt bis zu 65 Prozent. An die 100 Prozent kann bekommen, wer nur geringe Einkünfte hat. In diesem Fall lohnt es sich, die Kasse nach der sogenannten Härtefallregelung zu fragen, erklärt die Patientenberaterin. Die Kunst des Reparierens - Frühjahrsakademie an der Uni Ulm Altes, Gebrauchtes und Kaputtes wieder nutzbar machen dieses Motto hat sich die diesjährige Frühjahrsakademie des Zentrums für Allgemeine Wissenschaftliche Weiterbildung (ZAWiW) der Universität Ulm gegeben. Unter dem Titel Die Kunst des Reparierens geht es in der Weiterbildungswoche (vom 24. bis 28 März) um Reparaturen im weitesten Sinne von der Gerätetechnik über die Wirtschaft, Kunst und Medizin. Die Vormittagsvorträge starten mit einem starken Auftakt: Der Generaldirektor des Deutschen Museums in München, Professor Wolfgang Heckl, wird sich mit der Kultur der Reparatur und den Unsitten der Wegwerfgesellschaft auseinandersetzen. Anspruchsvoll und vielfältig auch das breite Angebot der insgesamt 28 Arbeitsgruppen, ebenso zahlreich die Mittwochnachmittagsangebote aus Kunst und Kultur, Architektur und Geschichte oder zu Gesundheit und Wohlbefinden. Eingeladen zur Frühjahrsakademie sind alle Menschen im dritten Lebensalter und davor, nicht nur Akademiker. Die Teilnahmegebühr beträgt 89 Euro (Förderkreismitglieder 78 Euro). Auch einzelne Elemente oder Veranstaltungen können gebucht werden. Programmheftanforderungen unter info@zawiw.de oder telefonisch unter 0731/50-26601. Anmeldungen sind auch online möglich: www.zawiw.de. Die Frist läuft bis zum 28. Februar. Parkkarten (2 Euro pro Tag) können über die Anmeldung mitgebucht werden. Weitere Informationen: Erwin Hutterer Tel.: 0731 / 50 26610; Email: erwin.hutterer@uni-ulm.de;

- 8 - Mitteilungsblatt der Gemeinde Balzheim Nr. 7/14.02.2014 Gastfamilie für junge Frau gesucht Die Ambulanten Dienste der St. Gallus-Hilfe Ulm suchen baldmöglichst eine engagierte Familie, Lebensgemeinschaft oder eine Einzelperson für eine junge Frau (21 Jahre) mit leichter geistiger Behinderung. Zwischendurch benötigt sie Rückzugsmöglichkeiten für sich. Sie kann sich vorstellen in der Stadt oder auf dem Land zu leben. Nach kurzer Übung kann sie sich gut orientieren und öffentliche Verkehrsmittel eigenständig benutzen. Sie arbeitet in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Außerdem liebt sie Tiere. Darüber hinaus suchen die Fachkräfte laufend für Menschen mit geistiger, seelischer oder Mehrfachbehinderung passende Gastfamilien. Sowohl die Familien als auch die Menschen mit Behinderung werden dauerhaft fachlich begleitet. Die Familien erhalten außerdem ein angemessenes Betreuungsentgelt. Weitere Informationen erhalten Sie bei der St. Gallus-Hilfe, Telefon 0731 159399-630 oder -650, E-Mail: adulm@st.gallus-hilfe.de, www.st.gallus-hilfe.de. Jugendwerk der AWO Fasching auf der Piste?! Jugendliche und junge Erwachsene, die sich nach Wintersport sehnen und in den Faschingsferien mit zu einer Skiund Snowboardfreizeit möchten, haben noch die Chance sich anzumelden. Vom 01.03. bis 08.03.2014 bietet das Jugendwerk der AWO Württemberg e.v. für 16 bis 20-Jährige eine Ski- und Snowboardfreizeit nach LeChable (Schweiz) an. Mit der Gondel direkt vor dem Haus geht es in das weltbekannte Skigebiet 4 Vallées mit über 200 Pistenkilometer - ultimatives Wintersportvergnügen garantiert! Für Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren gibt es im selben Zeitraum noch freie Plätze für eine Ski- und Snowboardfreizeit in die atemberaubende Bergarena der Sonnenalpe Nassfeld, dem größten und beliebtesten Skigebiet Kärntens. Desweiteren sind für alle 14- bis 18-Jährigen in diesem Zeitraum noch Plätze für eine Freizeit in das Salzburger Wintersportparadies Amadé verfügbar. Alle Faschingsfreizeiten werden von ausgebildeten Kinder- und Jugendskibegleiter*innen geleitet. Wer interkulturelle Erfahrungen sammeln möchte, kann vom 14.04. - 20.04.2014 an einer internationalen Jugendbegegnung in Cartagena, Spanien, teilnehmen. In diesem Projekt kommen junge Menschen aus Deutschland, Ungarn und Spanien zusammen und setzen sich gemeinsam in verschiedenen Workshops mit dem Thema Selbstentdeckung self image auseinander. Daneben bietet der interkulturelle Austausch jede Menge Spaß, Spiel und Sonne. Teilnehmen kann wer zwischen 15 und 18 Jahre jung ist und über Schulenglischkenntnisse verfügt. Dreifach hält am allerbesten Weitere Informationen zu den Freizeiten und internationalen Jugendbegegnungen gibt es auf www.jugendwerk24.de. Dort kann auch ein gratis Programmheft bestellt und sich zu allen Freizeiten angemeldet werden. Für finanziell schwächer Gestellte gibt es verschiedene Zuschussmöglichkeiten. Weitere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Jugendwerks gerne auch telefonisch unter (0711) 945 729 111. Wollen Sie sich zum neuen Jahr energieeffizientere Fenster gönnen? Dann sollten Sie sich gut beraten lassen, denn bei der Qualität der Wärmedämmung gibt es große Unterschiede. Bei diesem Vorhaben werden Sie sogar durch Fördergelder unterstützt. Neue Fenster lassen nicht nur Licht und Luft in den Raum. Sie schützen auch vor extremen Temperaturen, Lärm, und sparen Heizenergie. Je höher der Dämmwert eines Fensters ist, desto besser erfüllt es all diese Aufgaben. Als Maßeinheit dafür gibt es den sogenannten U-Wert. Je kleiner er ist, desto besser ist das Dämmvermögen. Ein U-Wert von 1,0 bis 1,3 W/m²K ist bei modernen Wärmeschutzfenstern in der Zweischeibenausführung gegeben. Diese Fenster vermindern im Sommer die Wärmezirkulation von Außen ins Gebäudeinnere, wie auch im Winter vom Gebäudeinneren nach Außen, erklärt Roland Mäckle, Leiter der Regionalen Energieagentur Ulm. Ganz besonders gut dämmen jedoch Dreischeiben-Wärmeschutzfenster: Sie bringen es auf einen U-Wert von rund 0,7 W/m²K. Die Dreifachverglasung ist etwas teurer, dafür spart sie mehr Heizenergie. Zum Vergleich: Alte Einfachfenster erreichen U-Werte von über 5, herkömmliche 2-fach-Isolierglasfenster etwa 2,8 W/m²K. Haben Sie das gesamte Gebäude im Blick Einfluss auf die Qualität der Dämmung nehmen außer den Glasscheiben auch der Rahmen und der fachgerechte Einbau des Fensters. Ist die Außenwand schlecht gedämmt, empfiehlt es sich, gemeinsam mit einem Fachmann über eine umfassende Sanierung nachzudenken. Der U-Wert der Wand sollte jedoch nicht größer sein als der U-Wert des Fensters, denn dies kann zu Folgeschäden führen. Derzeit fördert die KfW-Bank, durch attraktive Fördermittel, Ihr Modernisierungsvorhaben. Die Regionale Energieagentur hilft Ihnen beim Energiesparen. Nutzen Sie unser kostenloses und unabhängiges Erstberatungsangebot. Kontakt: Regionale Energieagentur Ulm Olgastraße 95, 89073 Ulm Tel. 0731-173270 info@regionale-energieagentur-ulm.de www.regionale-energieagentur-ulm.de Energiespartipp der Woche Notdienste Zentraler Anlaufpunkt für die Patienteninformation ist die Rettungsleitstelle Biberach, Telefon 07351/19292. Dort wird der Anrufer an die Notdienstpraxis oder den mobilen Dienst vermittelt. Der kinderärztliche Notdienst ist unverändert unter der Rufnummer 0180/1929343 erreichbar. Die Notdienstpraxis für den Landkreis Biberach, zu der auch Balzheim gehört, befindet sich im Ambulanzbereich der Sana-Klinik Biberach, Ziegelhausstraße 50, 88400 Biberach. Öffnungszeiten der Notdienstpraxis: Samstag, Sonn- und Feiertag von 8.00 22.00 Uhr. Parallel dazu gibt es jeden Tag einen mobilen ärztlichen Bereitschaftsdienst, der auch medizinisch notwendige Hausbesuche fährt. ZAHNÄRZTLICHE NOTDIENSTANSAGE ALB-DONAU-KREIS: 01805/911 601 APOTHEKE: 14.02.2014 Rothtal-Apotheke, Buch, Untere Straße 5, Telefon 07343/921450 15.02.2014 Markt-Apotheke, Altenstadt, Hindenburgstraße 5, Telefon 08337/724-0

Nr. 7/14.02.2014 Mitteilungsblatt der Gemeinde Balzheim - 9-16.02.2014 Iller-Apotheke, Illertissen, Ulmer Straße 6, Telefon 07303/7233 Hospizgruppe Iller-Weihung 07306/9600-0 17.02.2014 Brunnen-Apotheke, Bellenberg, Memminger Straße 19, Telefon 07306/9610-0 18.02.2014 Linden-Apotheke, Illertissen, Apothekerstraße 17, Telefon 07303/2370 19.02.2014 Apotheke im Stadtcenter, Vöhringen, Stadtcenter 4, Telefon 07306/9633-0 20.02.2014 Schloß-Apotheke, Dietenheim, Illertisser Straße 3, Telefon 07347/4200 Telefonnummern des Arbeiter-Samariter-Bundes: Essen auf Rädern: Tel.: 07353/98440 Mobiler Sozialer Dienst: Tel.: 07351/15090 Fahrdienst: Tel.: 07353/98440 Haus-Notruf: Tel.: 07353/98440 Häusliche Krankenpflege: Tel.: 07351/15090 Kirchliche Nachrichten 21.02.2014 Die Apotheke am Bahnhof, Illertissen, Gustav-Stresemann-Str. 1, Tel. 07303/43904 Die Dienstbereitschaft beginnt jeweils um 08.00 Uhr früh und endet einen Tag später um diese Zeit. Tagesaktuelle Infos auch unter: 0800 0022833 (kostenfreie Rufnummer Festnetz) und 22833 (von Mobilnetzen erreichbare Rufnummer max. 69 ct./min) sowie auf der Homepage für Apothekennotdienste: www.aponet.de Polizei Tel.: 110 Rettungs- und Feuerwehrleitstelle Notruf Tel.: 112 Sonstiges: Störungsnummer Erdgas Südwest Tel.: 0800 082 45 05 Bezirksschornsteinfeger Thomas Talatschek Frühlingstraße 30, 73072 Donzdorf Telefon 07162/262372, Telefax 07162/2049385 Notariat Illerkirchberg Notarin Kerstin Zacker Schloßstraße 4, 89171 Illerkirchberg Telefon 07346/481 und 482, Telefax 07346/6216 E-Mail: poststelle@notillerkirchberg.justiz.bwl.de Reformatorische Entdeckungen Das Kirchenlied Ein neues Lied wir heben an, beginnt das erste Lied Luthers aus dem Jahr 1523, mit dem er den Märtyrertod von zwei der Reformation zugeneigten Augustinereremiten beklagte. Mit diesem und fast 40 weiteren Liedern Luthers, von denen viele ins Evangelische Gesangbuch aufgenommen wurden, begann in der Tat eine neue Epoche in der Gottesdienstgestaltung. Gemeindegesang in der Volkssprache war noch vom Baseler Konzil 1435 verboten worden. Aber ohne das von der Gemeinde gesungene Kirchenlied ist der evangelische Gottesdienst, wie ihn Luthers Deutsche Messe von 1526 entfaltete, nicht vorstellbar. Katholische Sozialstation Illertisser Straße 3 89165 Dietenheim Tel.: 07347 / 92 01 24 Fax: 07347 / 92 01 75 E-Mail: info@sozialstation-iller-weihung.de Home: www.sozialstation-iller-weihung.de Kranken- und Altenpflege, Familienpflege, Hauswirtschaftliche Versorgung, Organisierte Nachbarschaftshilfe, Mobiler sozialer Hilfsdienst, Essen auf Rädern, Hospiz, Tagespflege Dienststunden Büro Dietenheim Dienstag 15:00 17:30 Uhr Freitag 9:00 12:00 Uhr Sprechzeiten Hospizgruppe Mittwoch 16:00 18:00 Uhr Dienststunden der Geschäfts- u. Einsatzstelle Illerrieden Dorndorfer Straße 1, 89186 Illerrieden Montag Donnerstag 8:30 16:30 Uhr Freitag 8:30 15:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung. Telefonisch sind wir rund um die Uhr, auch an Wochenenden und an Feiertagen, unter Tel.: 07306/9600-0 erreichbar. Luther hat altkirchliche Hymnen ins Deutsche übertragen, biblische Erzähllieder geschrieben wie das Osterlied Nun freut euch lieben Christen gmein von 1523 und Psalmlieder wie sein wohl bekanntestes Ein feste Burg ist unser Gott aus dem Jahr 1529. Man hört im Rhythmus dieses kämpferischen Liedes förmlich die Gewissheit des Glaubens in der Geborgenheit Gottes: Der altböse Feind, mit Ernst er s jetzt meint es streit für uns der rechte Mann Er heißt Jesus Christ. Umstritten waren die evangelischen Lieder bereits im 16. Jahrhundert. In Lübeck setzte sich die Reformation mit einem Singekrieg durch in den katholischen Messen der Hansestadt stimmten lutherische Christen im Advent 1529 evangelische Psalmgesänge an. In der Bischofsstadt Hildesheim wurde bereits

- 10 - Mitteilungsblatt der Gemeinde Balzheim Nr. 7/14.02.2014 1524 verboten, evangelische Lieder auf der Straße zu singen; in Braunschweig wurden 1526 Schustergesellen angezeigt, weil sie reformatorische Lieder gesungen hatten. Aber der Gemeindegesang setzte sich mit der Reformation unaufhaltsam durch bereits 1523/24 wurde in Nürnberg ein erstes evangelisches Achtliederbuch gedruckt, weitere umfänglichere folgten. Auch in katholischen Gottesdiensten wurden bereits im 16. Jahrhundert nicht wenige evangelische Lieder gesungen, manche allerdings in umgedichteter Fassung. Der Siegeszug des Kirchenliedes war beständig und setzt sich bis in die Gegenwart fort. Auch für neue Lieder gilt Luthers Kriterium, das gesungene Wort solle dazu dienen, dass Christen durch Gottes heiliges Wort, mit süßem Gesang ins Herz getrieben, gebessert und gestärkt werden im Glauben. ******* Freitag, 21. Februar 2014 20.00 Uhr Jugendkreis im EG des Hans-Ehinger-Hauses Unterbalzheim - Mitfahrgelegenheit um 19.55 Uhr an der Bushaltestelle Oberbalzheim Danke Ein herzliches Dankeschön und Vergelt s GOTT! sagen wir für folgende Spenden: Für die Arbeit unserer Kirchengemeinde: 50, 20 DM und 20. Frauenkreis Am Montag, den 17. Februar 2014 findet der nächste Frauenkreisabend um 20 Uhr im Hans-Ehinger-Haus statt. Herr Diakon i. R. Wolfgang Kuhn spricht zu dem Thema: Beten ist doch ganz einfach oder doch nicht? Einen gesegneten Sonntag und eine behütete Woche wünscht Ihnen Ihr Pfarrer Losch Gottesdienste Sonntag Septuagesimae, 16. Februar 2014 Leitbild: Lohn und Gnade Wochenspruch: Wir liegen vor Dir mit unserem Gebet und vertrauen nicht auf unsere Gerechtigkeit, sondern auf Deine große Barmherzigkeit. (Der Prophet Daniel 9,18) 9.30 Uhr Predigtgottesdienst in der Mauritius-Kirche Unterbalzheim 9.30 Uhr Kindergottesdienst gemeinsamer Beginn in der Mauritius-Kirche, Fortsetzung im Hans-Ehinger-Haus Wochenveranstaltungen Samstag, 15. Februar 2014 20.00 Uhr EC-Jugendbund im EG des Hans-Ehinger-Hauses Unterbalzheim Sonntag, 16. Februar 2014 18.00 Uhr Gemeinschaftsstunde der Liebenzeller Gemeinschaft im OG des Hans-Ehinger-Hauses Unterbalzheim mit Kinderprogramm Montag, 17. Februar 2014 20.00 Uhr Frauenkreis im Hans-Ehinger-Haus (OG) Unterbalzheim 20.00 Uhr Gebetskreis der Liebenzeller Gemeinschaft (Kontakt: R. Knecht) Dienstag, 18. Februar 2014 20.00 Uhr Hauskreise der Liebenzeller Gemeinschaft (Kontakt: W. Kreil u. C. Wegmann) Mittwoch, 19. Februar 2014 16.30 Uhr Konfirmandenunterricht im OG des Hans-Ehinger-Hauses Unterbalzheim 18.00 Uhr - 19.30 Uhr Mädchen-Jungschar im EG des Hans-Ehinger-Hauses Unterbalzheim Donnerstag, 20. Februar 2014 19.30 Uhr Kirchenchorprobe im OG des Hans-Ehinger-Hauses Unterbalzheim 20.00 Uhr Sitzung des Kirchengemeinderats im Pfarrsaal Unterbalzheim Es ergeht herzliche Einladung an alle Frauen. Evangelisches Pfarramt Balzheim Pfarrer Harald W. Losch Hauptstraße 8-88481 Balzheim Tel. 0 73 47 / 22 18 Fax. 0 73 47 / 95 87 85 E-Mail: Pfarramt.Balzheim@elkw.de Internet: www.balzheim-evangelisch.de Kirchliche Mitteilungen der Katholischen Kirchengemeinde St. Martinus 16. Februar Sechster Sonntag im Jahreskreis A Namenstage: 15.2. Prikt, Amerin, Elid, Sigfried, Drutmar 16.2. Julian v. Nikomedien 17.2. Bonosus, Benignus 18.2. Simon, Konstantia, Angelikus 19.2. Irmgard v. Aspel, Bonifatius 20.2. Korona, Jordan Mai 21.2. Petrus Damiani, Germanus, Gunthild Denkt nicht, ich sei gekommen, um das Gesetz und die Propheten aufzuheben. Ich bin nicht gekommen, um aufzuheben, sondern um zu erfüllen. Amen, das sage ich euch: Bis Himmel und Erde vergehen, wird auch nicht der kleinste Buchstabe des Gesetzes vergehen, bevor nicht alles geschehen ist. Gottesdienste St. Martinus Dietenheim mit Ober- und Unterbalzheim Samstag, 15. Februar Außerordentlicher Missio Sonntag - Kollekte: Missio 17.30 Uhr Rosenkranz 18.00 Uhr Sonntagvorabendmesse (Stefan Marx, Familie Thanner u. Eschler)

Nr. 7/14.02.2014 Mitteilungsblatt der Gemeinde Balzheim - 11 - Sonntag, 16. Februar Außerordentlicher Missio Sonntag - Kollekte Missio 10.00 Uhr Eucharistiefeier (Anneliese Högerle, Anna u. Karl Baur u. Hildegard Riegel) 18.00 Uhr Rosenkranz Dienstag, 18. Februar 7.45 Uhr Schülergottesdienst für die Grundschule 18.00 Uhr Rosenkranz Donnerstag, 20. Februar 10.00 Uhr Ök. Wortgottesdienst im Seniorenzentrum 18.00 Uhr Rosenkranz Freitag, 21. Februar 18.00 Uhr Rosenkranz 18.30 Uhr Eucharistiefeier Samstag, 22. Februar keine Vorabendmesse! Einladung zur Ranzaburger Pfarrfasnet Land auf, Land ab isch s bekannt, dass Dietenheim während der Fasnet Ranzenburg wird genannt. Bis zum Aschermittwoch isch im Städtle ebbes los, des isch doch ganz famos Au d r Pfarrer lädt zur Fasnet ei, am Freitag, 21 Februar wird im Don Bosco Heim des Feschtle sei. Om siebene (19:00 Uhr) sperrt ma Tür zom Narratempel auf, no nommt die Gaudi ihren Lauf. Noch d r Obendmess fängt Narretei a, i moin, des isch Zeit, die sich jeder guat merka ka. An kloiner Obulus moss scho sei, d Musik koscht ond au dr Wei Gsorgt isch fürs Essa, Trinka ond au s Lacha, weil manche dent a Sketchle macha. An Musiker hälts Publikum in Schwung und auf d r Tanzfläch wird so mancher wieder jung. Zu später Schtond, des soll koi Geheimnis sei, lädt d Jugend in die Bar no ei. Mach d Fasnetskischda auf, da Hut vom letschda Johr setsch auf. Ond wenn da au hosch koi Narrafräckle oan au koi anders Fasnetsjäckle, noch brengsch mit viel Humor ond s Herz voll Sonnaschei no kasch au du reacht luschtig sei. Sonntag, 23. Februar 10.00 Uhr Eucharistiefeier mitgestaltet von Schülern des Kollegs mit P. Christian- (Roggenburg) - (Herta Mack) 18.00 Uhr Rosenkranz Beichtgelegenheit: Samstag, 15.2. 17.30 18.00 Uhr jederzeit nach Vereinbarung Gestorben ist aus unserer Gemeinde Herr Wilhelm Maucher, 77 Jahre Der Herr schenke ihm den ewigen Frieden. Den trauernden Angehörigen gilt unsere Anteilnahme Täglich Hl. Messe um 7 Uhr, Sonntags 7.00 und 10.00 Uhr Kloster Brandenburg Informationen Dietenheim Erstbeichte der Kommunionkinder Dienstag, 18.02.2014 15.30 Uhr Gruppe Frau Schmid aus Balzheim - Einladung zur Senioren-Fasnet Mittwoch, den 19. Februar 2014 14:00 Uhr im Don-Bosco-Heim Die närrische Zeit ist voll im Gange. Der nächste Seniorennachmittag steht daher ganz im Zeichen der Fasnet. Die Helferkreis-Frauen werden sich als Ranzenburger verkleiden. Es verspricht ein närrischer und lustiger Nachmittag zu werden. Lassen Sie sich überraschen. Herr Gira wird wieder mit Livemusik für Fasnets-Stimmung sorgen. Außerdem haben die Ranzenburger Narrenzunft mit Prinzenpaar und Hofstaat ihren Besuch angekündigt. Schön wäre es, wenn sich viele Seniorinnen und Senioren faschingsmäßig verkleiden würden. Auf zahlreiches Kommen von närrischen Seniorinnen und Senioren freut sich der Helferkreis. Narro Ahoi. (kp) Kerzenspende zu Maria Lichtmess Die Sammlung für die Kerzen an Maria Lichtmess ergab 251,00. Herzliches Vergelt s Gott an alle Spender. Termine Dietenheim Mittwoch, 19.02.2014 19.30 Uhr Organistentreff Pfarrhaus Freitag, 21.02.2014 20.00 Uhr Pfarrfasnacht im Don-Bosco-Heim Informationen aus der Seelsorgeeinheit Außerordentlicher Missio Sonntag Am Wochenende findet in den Kirchengemeinden Dietenheim und Regglisweiler der außerordentliche missio-sonntag statt. Der missio-sonntag will in allen Gemeinden unserer Diözese das missio-narische und weltkirchliche Bewusstsein stärken. Als der eine Leib Christi kann es den einzelnen Gliedern nicht egal sein, wie es den anderen Gliedern geht. Aufgrund eines Beschlusses des Diözesanrates findet der außerordentliche missio-sonntag alle vier Jahre in allen Gemeinden der Diözese statt. Der alljährliche Sonntag der Weltmission im Oktober ist kein Ersatz für den missio-sonntag - Der Sonntag will das Verständnis für die Weltkirche als Gebetsgemeinschaft, Lerngemeinschaft und Solidargemeinschaft vertiefen. - Er will das Missionsverständnis in Hinblick auf die katholischen Ortskirchen des Südens erneuern. - Er will das katholische Missionswerk missio vorstellen und für eine Unterstützung der missio-anliegen werben. Am Wochenende wird in den Gottesdiensten Gemeindereferentin Fr. Knopp anwesend sein und die Ansprache halten. Sie war selbst im Missionseinsatz in Indonesien auf Stationen der Reutener Schwestern und hat eigene Erfahrungen in der Missionstätigkeit in Projekten, die auch durch unsere Sternsingeraktionen unterstützt wurden. Eine große Hilfe für missio ist es, wenn sich möglichst viele mit einer Mitgliedschaft im Werk missio beteiligen.

- 12 - Mitteilungsblatt der Gemeinde Balzheim Nr. 7/14.02.2014 Mit einer Mitgliedschaft solidarisieren sich die die Mitglieder in besonderer Weise mit den Christen in Afrika, Asien und Ozeanien durch - das Gebet für und mit den Jungen Kirchen - den regelmäßigen Jahresbeitrag von 10,00 Euro, der vor allem für die Ausbildung von Katecheten, Ordensschwestern und Priestern in Afrika, Asien und Ozeanien verwendet wird. - die Information über die Farbillustrierte Kontinente Das missio-magazin oder die Zeitschrift KM-Forum Weltkirche. In der Kirchengemeinde Dietenheim sind es rund 150 Mitgliedschaften. Es wäre schön, wenn sich noch viele dazu entschließen könnten, das Anliegen von missio zu unterstützen. Sie helfen und unterstützen in erster Linie und bekommen Informationen. Sie abonnieren keine Zeitschrift. Bankverbindung der Kirchengemeinde für Spenden oder Kollekten: Katholische Kirchenpflege Dietenheim Konto Nr 2701400 Sparkasse Ulm BLZ 630 500 00 Katholische Kirchenpflege Regglisweiler Konto-Nr. 270 5358 - Sparkasse Ulm BLZ 630 500 00 bitte Verwendungszweck angeben bei Wunsch auf Spendenbescheinigung auch Adresse. Vereinsnachrichten Informations- und Beratungsgespräche über die kirchlichen Eheverfahren Für die römisch-katholische Kirche ist eine Ehe zwischen zwei Christen unauflöslich allerdings nur dann, wenn sie auch nach kirchlichen Maßstäben gültig geschlossen wurde. Ehepartner, deren Ehe zerbrochen ist, können sich an das Bischöfliche Offizialat (kirchliches Ehegericht) der Diözese Rottenburg- Stuttgart wenden und dort in einem rechtlichen Verfahren prüfen lassen, ob ihre Ehe kirchlich ungültig geschlossen wurde ob also bei der Heirat gar keine unauflösliche, das heißt kirchlich lebenslang bindende Ehe zustande kam. Offizial Thomas Weißhaar ist einer der Eherichter am Bischöflichen Offizialat. Interessierte, die sich nach der Möglichkeit eines kirchlichen Eheverfahrens und einer (erneuten) kirchlichen Eheschließung erkundigen wollen, können sich mit ihm zu einem persönlichen Informationsgespräch treffen am Mittwoch 02. April 2014, 10.00-18.00 Uhr im Dekanatshaus, Olgastr. 137, 89073 Ulm (Eingang Beethovenstraße 1) Für die genaue Terminvereinbarung und für Vorabinformationen ist Herr Offizial Weißhaar telefonisch zu erreichen unter der Nummer 07472 169-526. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Terminabsprache zwingend notwendig ist. Hinweise zum kirchlichen Ehegericht und zu den kirchlichen Eheverfahren gibt es auch im Internet unter http://recht.drs.de (Menüpunkt: Bischöfliches Offizialat). Ökumenische Bücherei Dietenheim: Montag, 16.30-19.00 Uhr - Donnerstag, 15.30-18.00 Uhr Öffnungszeiten im Pfarrbüro Dietenheim: Montag 9.00 11.00 15.00 16.30 Uhr Dienstag 9.00 11.00 nachm. geschlossen Mittwoch 9.00 11.00 15.00 16.30 Uhr Donnerstag 9.00 11.00 nachm. geschlossen Freitag geschlossen jederzeit nach Vereinbarung Pfarramt St. Martinus / Pfarrer Gerhard Bundschuh Königstraße 88 Tel.: 07347-7430 Fax: 07347 92 10 22 E-Mail: StMartinus.Dietenheim@drs.de http://se-dietenheim-illerrieden.drs.de Abt. Fußball Jugendfußball Bambini Bambini-Turnier beim TSV Ulm / Einsingen...es sieht so aus, als hätten die SVB-Bambini den 5. Platz bei den diesjährigen Hallenturnieren fest gebucht... Erneut belegten die SVB-Kicker beim 5. Turnier der Saison den 5. Platz!!! Man hat sich dabei, bei allen Turnieren in der Region im guten Mittelfeld einquartiert. Dieses Mal waren unsere Bambini zu Gast beim TSV Ulm/Einsingen. Das Eröffnungsspiel bestritten unsere Mini-Kicker gegen den Gastgeber TSV Einsingen und mussten die höchste Schlappe der Saison hinnehmen. Man verlor gegen die technisch besser spielenden Einsinger mit 6:1. Dabei nutzen die Hausherren Ihren Heimvorteil effizient aus, während die Spieler vom SVB mit der recht kleinen Halle anfangs nicht zurecht kamen. Den Ehrentreffer erzielte Svenja Kleimaier. Gegen den SC Unterweiler wurde wieder alte Kampfstärke bewiesen und 1:0 gewonnen. ( Tor: Efe Köselecioglu ) Der VFB Ulm war unser 3. Gruppengegner, bei dem Spiel konnten unsere SVB-Bambini bis in die Schlussphase gut mithalten, aber es zeigte sich dann, das die Ulmer gegen unsere körperlich kleineren Spieler, schlussendlich die Oberhand bekamen und den SVB 2:0 besiegten. Somit wurde nur der 3 Gruppenplatz erkämpft. Nach dem in der Gruppe 2 der TSV Beimerstetten nicht angetreten ist, wurde kurzer Hand ein All-Star-Team gebildet. Jede Mannschaft stellte immer 2 Spieler zur Verfügung, somit war ein reibungsloser Spielablauf gewährleistet. Bei den All-Stars erzielte Efe Köselecioglu 2 Tore. Beim Platzierungsspiel um den 5. und 6. Platz zeigten die Mini-Kicker vom SVB eine wiederum lobenswerte Mannschafts- Leistung und besiegten dann den FC Blautal mit 1:0 (Siegtor: Jeremy Adebare) Es spielten: Svenja Kleimaier, Samira Merk, Lisa Schopies, Julian Motz, Cedric Stütz, Jeremy Adebare, Thomas Mick, Eric Pimenidis, Efe Köselecioglu, Jamie Hamberger