Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Seite 1 von 7 Ausstellungsdatum: 04.05.2010 Ersatz für das Datenblatt vom: 20.03.2010 "*" Änderungen gegenüber Vorläufer, n.a. = nicht anwendbar 1 Stoff - / Zubereitungs - und Firmenbezeichnung Angaben zum Produkt Verwendungszweck: Reinigungstuch Rezepturnummer: I2001 Angaben zum Hersteller / Lieferanten Anschrift des Herstellers: WAREG Verpackungs - GmbH, Lilienthalstraße 55 57, 64625 Bensheim, Deutschland Ansprechpartner: Herr Neumann; email: andy.neumann@wareg-gmbh.de Telefon: 06251 8450 0, Telefax: 06251 8450 39 Anschrift des Lieferanten: Coolike Regnery GmbH, Lilienthalstraße 2 4, 64625 Bensheim, Deutschland Telefon: 06251 8450 0, Telefax: 06251 8450 55 Verantwortlich für das Datenblatt: CHEMCO123 Chemical Consultancy, Diplomchemikerin R. Fechner, 05254 9575 05 email: info@chemco123.de Notfall - Telefon Beratungsstelle für Notfall - Telefon des Vergiftungserscheinungen Herstellers / Lieferanten * Telefon: 0613119240 oder 232466 (kostenpflichtig) Telefon: 06251 8450 0 2 Mögliche Gefahren Für den Menschen: Einstufung: Wirkstoff: R 10: Entzündlich, R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Zusätzliche Gefahrenhinweise: Bei Gebrauch Bildung leichtentzündlicher Dampf-Luftgemische möglich. Lösungsmittel können die Haut entfetten. Kann Augenreizungen bewirken. Exzessives Einatmen der Dämpfe kann die Atmungsorgane reizen. Wiederholter oder fortgesetzter Hautkontakt kann Hautreizungen hervorrufen. Butanon wird sehr leicht durch die Haut resorbiert. (C < 0,04 %). Für die Umwelt: Wirkstoff: Schwach wassergefährdend. 3 Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen Chemische Charakterisierung: Wässrige alkoholische Lösung mit speziellen Wirk- und Duftstoffen auf inertem Trägermaterial Gefährliche Inhaltsstoffe / Inhaltsstoffe mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten: CAS - Nr., Index - Nr., EG - Nr., Bezeichnung m% - Bereich Symbol R - Sätze 67-63-0 603-117-00-0 200-661-7 Propan-2-ol 15 < C < 20 F & Xi R 11-36-67 64-17-5 603-002-00-5 200-578-6 Ethanol 15 < C < 20 F R 11 Hinweise: Einstufung und Kennzeichnung einer Zubereitung siehe Punkt 15. Expositionsbegrenzung und PSA siehe Punkt 8 Für den ganzen Wortlaut der R-Sätze in diesem Abschnitt, siehe unter Abschnitt 16. 4 Erste - Hilfe - Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Dem behandelnden Arzt dieses Sicherheitsdatenblatt vorzeigen. Nach Einatmen: Betroffene an die frische Luft bringen. Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen. Nach Hautkontakt: Mit Wasser abspülen. Bei andauernder Hautreizung einen Arzt benachrichtigen.
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Seite 2 von 7 Nach Augenkontakt: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen. Hinweise für den Arzt: Besonderes Material zur Ersten Hilfe erforderlich: 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel: Wasser, Schaum, Löschpulver. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Besondere Gefährdung durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase: Im Brandfalle können sich bilden: Organische Crackprodukte und Kohlenoxide. Zusätzliche Hinweise: Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. Besondere Schutzausrüstung: Umluftunabhängiges Atemschutzgerät anlegen. Dicht schließender Chemieschutzanzug. 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Siehe persönliche Schutzausrüstung. Dämpfe nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. Umweltschutzmaßnahmen: Wirkstoff:Größere Mengen nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Zuständige Behörden bei unfallbedingtem Einleiten informieren. Tuch mechanisch aufnehmen. Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen. Kann unter Beachtung der Vorschriften nach Rücksprache mit dem Entsorger und der zuständigen Behörde mit Hausmüll zusammen verbrannt werden. Verfahren zur Reinigung: Reinigungsmethoden - große Mengen an verschüttetem Material: Tuch mechanisch aufnehmen. Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen. Kann unter Beachtung der Vorschriften nach Rücksprache mit dem Entsorger und der zuständigen Behörde mit Hausmüll zusammen verbrannt werden. Reinigungsmethoden - kleine Mengen an verschüttetem Material: Tuch mechanisch aufnehmen. Kann unter Beachtung der Vorschriften nach Rücksprache mit dem Entsorger und der zuständigen Behörde mit Hausmüll zusammen verbrannt werden. Zusätzliche Hinweise: Persönliche Schutzkleidung verwenden. 7 Handhabung und Lagerung Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang: Für ausreichende Lüftung sorgen. Behälter dicht geschlossen halten. Auch entleerte oder im Arbeitsgang befindliche Behälter nach Gebrauch verschließen. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Von Zündquellen fernhalten, nicht rauchen. Lagerung Anforderung an Lagerräume und Behälter: Beständiger Fußboden gegen Lösungsmittel. Zusammenlagerungshinweise: Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern.
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Seite 3 von 7 Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Für ausreichende Lüftung sorgen. Vor Sonneneinstrahlung schützen. Lagerklasse: 4.1B (VCI - Konzept) 8 Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Schutzausrüstungen bereitstellen. Für ausreichenden Luftaustausch und/oder Absaugung in den Arbeitsräumen sorgen. Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: Arbeitplatzgrenzwerte (AGW) TRGS 900 / RL 2000/39/EG / Biologische Grenzwerte (BGW) TRGS 903 CAS / Bezeichnung des Stoffes Überwachungswerte AGW / BGW 67-63-0 / Propan-2-ol 200 ppm, 500 mg / m 3, Y, 2(II), BGW: Parameter: Aceton 50 mg / l, B, b 64-17-5 / Ethanol 500 ppm, 960 mg / m 3, 2(II), Y B = Vollblut, b = Exposion bzw. Schichtende Persönliche Schutzausrüstung Allgemeine Schutz - und Hygienemaßnahmen: Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Dämpfe nicht einatmen. Atemschutz: Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. (Kurzzeitig Filtergerät, Filter A). Handschutz: Langzeitexposition: Lösemittelbeständige Schutzhandschuhe aus Butylkautschuk gemäß EN 374. Durchbruchzeit: > 480 Minuten / Schichtstärke: 0,7 mm / Level 6. Weitere Informationen beim Hersteller der Handschuhe erfragen. Kurzzeitge Exposition: Schutzhandschuhe aus Butylkautschuk gemäß EN 374. Durchbruchzeit: > 30 Minuten / Schichtstärke: 0,4 mm / Level 2. Weitere Informationen beim Hersteller der Handschuhe erfragen. Augenschutz: Körperschutz: Sonstiges: Schutzbrille. Leichte Schutzkleidung. Die Art der Schutzausrüstung muss je nach Konzentration und Menge des gefährlichen Stoffes am Arbeitsplatz ausgewählt werden. 9 Physikalische und chemische Eigenschaften Erscheinungsbild Form: Flüssigkeit auf inertem Trägermaterial Farbe: farblos Geruch: alkoholartig fruchtig Sicherheitsrelevante Daten ph - Wert, unverdünnt: 5,5-6,5 Siedepunkt / Siedebereich ( C): 90-98, Schmelzpunkt / Schmelzbereich ( C): Flammpunkt ( C): 21 < FP < 63 (Wirkstofflösung) Entzündlichkeit (EG A10 / A13): Zündtemperatur ( C): Selbstentzündlichkeit (EG A16): Brandfördernde Eigenschaften: Explosionsgefahr: Explosionsgrenzen (Vol.%) untere: Dampfdruck: Dichte (g / ml): Löslichkeit (in Wasser): mischbar Löslich in: den meisten organischen Lösemitteln * VOC Anteil g / kg: 340
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Seite 4 von 7 Verteilungskoeffizient, n - Oktanol / Wasser: Viskosität: n.a. Lösemitteltrennprüfung: Lösemittelgehalt(Gew.%): ~ 34 VOC Gehalt in g / kg: ~ 340 Fettlöslichkeit: ja Weitere Angaben Thermische Zersetzung ( C): Dampfdichte(Luft = 1): Verdunstungszahl: 10 Stabilität und Reaktivität Zu vermeidende Bedingungen: Funken, Flammen. Zu vermeidende Stoffe: Reaktionen mit Oxidationsmitteln. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei sachgemäßer Handhabung keine gefährlichen Zersetzungsprodukte. Weitere Angaben: 11 Angaben zur Toxikologie Toxikologische Prüfungen Akute Toxizität der Zubereitung: Einatmen, LC 50 Ratte, (mg / l / 4h): Verschlucken, LD 50 Ratte, (mg / kg): Hautkontakt, LD 50 Ratte, (mg / kg): Reiz - / Ätzwirkung (an Haut / Auge): Sensibilisierung: Akute Toxizität: Propan-2-ol: Verschlucken, LD 50 Mensch, (mg / kg): 3570 Verschlucken, LD 50 Ratte, (mg / kg): 5045 Hautkontakt, LD 50 Kaninchen, (mg / kg): 12800 Akute Toxizität: Ethanol: Verschlucken, LD 50 Mensch, (mg / kg): 1400 Verschlucken, LD 50 Ratte, (mg / kg): 6200 Hautkontakt, LD 50 Kaninchen, (mg / kg): 20000 Einatmen, LC 50 Ratte, (g / m 3 / 10 h): 20000 Subakute / chronische Toxizität: Kann Augenreizungen bewirken. Nicht sensibilisierend. Karzinogenität: Mutagenität: Nein Teratogenität: Bei Einhaltung des MAK-Wertes nicht zu befürchten. Narkotische Wirkung: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Erfahrungen aus der Praxis Einstufungsrelevante Beobachtungen: Sonstige Beobachtungen: Allgemeine Bemerkungen: Die Einstufung der Zubereitung erfolgte nach dem Berechnungsverfahren gemäss RL 1999/45/EG einschließlich nachfolgender Anpassungsrichtlinien.
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Seite 5 von 7 12 Umweltspezifische Angaben Ökotoxische Wirkungen, aquatische Toxizität: Schwach wassergefährdend. Verhalten in Umweltkompartimenten: Mobilität und Akkumulationspotential: Keine Bioakkumulation. Angaben zur Elimination (Persistenz und Abbaubarkeit): Das Produkt ist biologisch abbaubar. In Kläranlagen kann es mechanisch abgetrennt werden. Weitere Angaben zur Ökologie CSB - Wert, mg / g: BSB 5 - Wert, mg / g: AOX - Hinweis: Produkt enthält keine organischen Halogene. Persistente, bioakkumulierbare und toxische (PBT) Stoffe: Keine Sehr persistente und sehr bioakkumulierbare (vpvb) Stoffe. Keine 13 Hinweise zur Entsorgung Für Produktreste Empfehlung: D 10 Abfallschlüssel - Nr.: 07 01 99 - Abfälle a.n.g. Zusätzlich örtliche behördliche Vorschriften beachten. Sicherer Umgang: Siehe Punkt 7 und 15. Für ungereinigte Verpackungen Empfehlung: Mit geeignetem Reinigungsmittel spülen. Sonst wie Produktreste. Sicherer Umgang: Wie für Produktreste. 14 Angaben zum Transport Landtransport: Einstufung nach ADR / GGVS und RID / GGVE Bemerkung: Klasse: 4.1 Klassifizierungscode: F1 Verpackungsgruppe: II Tunnelbeschränkungs-code: 2(E) Stoff - Nr.: UN 3175 Hinweis für Beförderungspapier und Verpackung: Volumen oder Masse bis zu 3 kg je Innenverpackung und bis zu 30 kg Bruttomasse. Bezeichnung des Gutes Gefahr zettel Verpack. - Code od. Fundstelle UN 3175 n.a. LQ8 UN 3175 Feste Stoffe, die entzündbare flüssige Stoffe enthalten, n.a.g. (Ethanol / Propan-2-ol - Lösung) 4.1 P002, R001 Listengut nach Anhang B.8: Zusätzliche Angaben im Beförderungspapier: (Ethanol / 2-Propanol - Lösung) Verpackungsbeschriftung: UN 3175 bei LQ Seeschiffstransport: Einstufung nach IMDG / GGVSee Bemerkung: Klasse: 4.1 UN - Nr.: 3175 Verpackungsgruppe: II EmS Feuer / Leckage: F-A; S-I MFAG - Tafel: Leitfaden MFAG vom 01.02.2001 Marine pollutant: Hinweis für die verantwortliche Erklärung und Kennzeichnung: (Ohne Berücksichtigung möglicher mengen - und verpackungsabhängiger Freistellungen.) Richtiger techn. Name: Feste Soffe, entzündbare Flüssigkeit enthaltend, n.a.g. (Ethanol / 2-Propanol - Lösung) Gefahrenkennzeichnung: Flammable Solid Bemerkung:
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Seite 6 von 7 Lufttransport: Einstufung nach IATA - DGR / ICAO - TI Bemerkungen: Klasse: 4.1 UN - Nr.: 3175 Verpackungsgruppe: II Hinweis für die verantwortliche Erklärung und Kennzeichnung: (Ohne Berücksichtigung möglicher mengen - und verpackungsabhängiger Freistellungen.) Richtige Versandbezeichnung: Solids containing flammable liquid, n.o.s, (Ethanol / 2-Propanol - Solution) Gefahrenkennzeichnung: Flammable Solid Verpackungsinstruktionen: Passenger: 415 Cargo: 417 Bemerkungen: 15 Vorschriften Kennzeichnung nach EG - Richtlinie 1999/45: Ja Sind Ausnahmen anwendbar: Ja. Bis 125 ml ist die Angabe der R - und S - Sätze nicht erforderlich. Gefahrenbezeichnung(en): Entzündlich. Gefahrensymbol(e): n.a. Bestandteil(e): R - Sätze: R 10: Entzündlich. (entfällt wegen Gefahrenbezeichnung) R 67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen S - Sätze: (S 2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.) (S 26: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.) Obige Kennzeichnung gilt bei Abgabe an: Berufsmäßige Verwendung / öffentliche Verwendung Die Ausführung der Kennzeichnung (Größe, Format, Ausnahmen nach der GefStoffV, evtl. Zusätze) sind entsprechenden Vorschriften zu entnehmen. EU Vorschriften: Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien. anwendbar * Zusätzliche Hinweise: Keine Nationale Vorschriften Gefahrstoffverordnung 7-18: Schutzstufe 1 Arbeitschutzgesetz 5: Ja Störfallverordnung beachten: Betriebssicherheitsverordnung / TRbF:. Technische Anleitung Luft: 5.2.5 Wassergefährdungsklasse: 1 (Selbsteinstufung gemäß VwVwS vom 27.07.2005.) Abfallschlüssel nach EAK: 07 01 99 Bezeichnung: Abfälle, n.a.g. Entsorgungsempfehlung: Hausmüllverbrennungsanlage. Regelungsbereich der TRGS 514 beachten: Regelungsbereich der TRGS 515 beachten: Regelungsbereich des WRMG / Detergenzienverordnung beachten: nicht anwendbar / anwendbar. Sonstige zu beachtende Vorschriften: WHG 19g, TRGS 401
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Seite 7 von 7 16 Sonstige Angaben Wortlaut der R-Sätze: R 10 Entzündlich. R 11 - Leichtentzündlich. R 36 - Reizt die Augen. R 67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen Quellen der wichtigsten Daten, die zur Erstellung des Sicherheitsdatenblattes dienten: Informationen des Herstellers. Die Angaben basieren auf dem Stand der Kenntnisse und Erfahrungen am Ausstellungsdatum (RL 2009/2/EG), sie haben nicht die Bedeutung von Eigenschaftszusicherungen. Sie dürfen weder geändert, noch auf andere Produkte übertragen werden. Vervielfältigung im unveränderten Zustand ist erlaubt. war_i2001 / war002