L-MezzaFin - Erweiterung des Mezzanine-Angebots der L-Bank zum 01. Dezember 2006



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An alle mit uns in Geschäftsverbindung stehenden Kreditinstitute, Verbände, Kammern, Ministerien und andere interessierte Organisationen Karlsruhe, den 29. November 2006 L-MezzaFin - Erweiterung des Mezzanine-Angebots der L-Bank zum 01. Dezember 2006 Sehr geehrte Damen und Herren, die L-Bank wird zum 01. Dezember 2006 mit der Einführung von L-MezzaFin ihr Mezzanine- Angebot für mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg deutlich erweitern. L-MezzaFin wird in Form eines standardisierten Nachrangdarlehens mit Darlehensbeträgen zwischen 100 TEUR und 1,5 Mio. EUR angeboten. Die Darlehensvergabe erfolgt über das etablierte Hausbankenverfahren, wobei die L-Bank die durchleitende Hausbank bis zu 100 % von der Haftung freistellt. Mit der Erweiterung ihres Mezzanine-Angebots verbindet die L-Bank insbesondere das Ziel, die Liquiditätszuführung für den breiten Mittelstand weiter zu verbessern, die Eigenkapitalquoten der Unternehmen zu stärken und zusätzliche Kreditspielräume bei den Hausbanken zu schaffen. Insbesondere sollen Unternehmen, die größen- bzw. bonitätsbedingt bisher keinen Zugang zu verbrieften Mezzanine-Programmen haben, über L-MezzaFin ihre wirtschaftliche Eigenkapitalbasis verbessern können. Das Nachrangdarlehen wird in sechs Laufzeit- und Tilgungsvarianten angeboten: Kreditlaufzeit in Jahren Tilgungsfreie Jahre 5 5 7 5 7 7 10 5 10 7 10 10 L-MezzaFin eignet sich insbesondere für die Finanzierung von Wachstums- oder Modernisierungsvorhaben, im Rahmen von Akquisitionsfinanzierungen und Nachfolgeregelungen sowie zur allgemeinen Stärkung der Eigenkapitalbasis. Sanierungen und reine Umschuldungen können dagegen nicht finanziert

Für L-MezzaFin gilt das risikogerechte Zinssystem. Eine Darlehenszusage ist grundsätzlich in den Bonitätsklassen 1 bis 4 möglich. Dabei beruht die Darlehensvergabe auf einer Risikopartnerschaft zwischen der L-Bank und der Hausbank. Ein bestehendes Engagement der Hausbank in Höhe des beantragten Nachrangdarlehens wird vorausgesetzt. Darüber hinaus richtet sich die Höhe der Haftungsfreistellung und die Bearbeitungsmarge der Hausbank nach der Bonitätsklasse des antragstellenden Unternehmens: Haftungsfreistellung Bearbeitungsmarge Bonitätsklasse 1: 100 % 0,75 % Bonitätsklasse 2: 100 % 0,80 % Bonitätsklasse 3: 90 % 0,90 % Bonitätsklasse 4: 70 % 1,00 % In den Bonitätsklassen 3 und 4 erhöht sich die Marge der Hausbank um die anteiligen Risikokosten für den Teil des Darlehens, der nicht durch die Haftungsfreistellung der L-Bank gedeckt ist. Anträge auf L-MezzaFin können ab dem 01. Dezember 2006 über das Antragsformular Antrag für die Kreditprogramme des Landes gestellt Durch die Aufnahme von L-MezzaFin wird dieses Antragsformular zum 01. Dezember 2006 angepasst (siehe beiliegendes Schreiben). Weitere Einzelheiten zu den Produktmerkmalen und dem Antragsverfahren können Sie dem beiliegenden Merkblatt entnehmen. Außerdem erhalten Sie als Anlage die Konditionen für L- MezzaFin, die ab dem 01. Dezember 2006 Gültigkeit haben. Der endgültige Zinssatz wird jeweils am Tag der Zusage durch die L-Bank festgelegt. Die Konditionen können auch per Fax unter der Nummer 0721 150-1276 oder im Internet unter www.l-bank.de abgerufen Weitere Informationen zu L-MezzaFin können Sie über die Hotline unter der Nummer 0721 150-1401 oder unter der E-Mail-Adresse mezzanine@l-bank.de erhalten. Wir sind sicher, dass L-MezzaFin auch für Sie eine interessante Erweiterung Ihres Finanzierungsangebots und für Ihre Kunden eine attraktive Finanzierungsalternative darstellt. Wir hoffen daher auf Ihre Unterstützung, um die Eigenkapitalsituation der mittelständischen Unternehmen weiter zu verbessern. Mit freundlichen Grüßen Dr. Manfred Schmitz-Kaiser Heinz Zweyer Anlage Merkblatt L-MezzaFin Konditionenübersicht L-MezzaFin

L-MezzaFin Merkblatt Mit dem unbesicherten Nachrangdarlehen L-MezzaFin bietet die L-Bank Unternehmen eine eigenkapitalnahe Finanzierungs möglichkeit an, um ihre wirtschaftliche Eigenkapitalbasis zu stärken. Das Nachrangdarlehen wird über die Hausbanken vergeben, die von der L-Bank bis zu 100 % vom Ausfallrisiko freigestellt 1. Was wird finanziert? L-MezzaFin bietet den Unternehmen vielfältige Verwendungsmöglichkeiten. Grundsätzlich kann das Nachrangdarlehen zur Finanzierung aller Vorhaben eingesetzt werden, die einen Bezug zu Baden-Württemberg aufweisen und einer mittel- bis langfristigen Bereitstellung von Finanzierungsmitteln bedürfen. Hierzu zählen z.b.: Innovation und Wachstum Modernisierung Akquisitionen und Übernahmen Nachfolgeregelungen Stärkung der Eigenkapitalbasis Sanierungen und reine Umschuldungen werden nicht finanziert. Ein bestehendes Engagement der Hausbank in Höhe des Nachrangdarlehens wird vorausgesetzt. 2. Wer wird finanziert? L-MezzaFin richtet sich an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige mit einem Umsatz von 1 Mio. EUR bis i.d.r. 50 Mio. EUR. Die Bonitätseinstufung des Unternehmens durch die Hausbank darf zum Zeitpunkt der Antragstellung die Bonitätsklasse 4 nach dem risikogerechten Zinssystem nicht unterschreiten. Darüber hinaus muss das Unternehmen einen stabilen Cash Flow erwirtschaften, um den Kapitaldienst erbringen zu können. 3. Wie wird finanziert? 3.1 Art der Finanzierung Die Finanzierung erfolgt in Form eines Nachrangdarlehens. Durch den Rangrücktritt hinter die Forderungen aller anderen Fremdkapitalgeber hat das Nachrangdarlehen eine eigenkapitalähnliche Funktion und soll von den Hausbanken als wirtschaftliches Eigenkapital anerkannt 3.2 Umfang der Finanzierung Das jeweilige Vorhaben kann zu 100 % über L-MezzaFin finanziert Dabei sind Darlehensbeträge mit einem Volumen von 100 TEUR bis 1,5 Mio. EUR möglich. 3.3 Laufzeitvarianten L-MezzaFin wird in drei endfälligen und drei Tilgungsvarianten angeboten: 5 Jahre, endfällige Tilgung 7 Jahre, davon 5 tilgungsfreie Jahre 7 Jahre, endfällige Tilgung 10 Jahre, davon 5 tilgungsfreie Jahre 10 Jahre, davon 7 tilgungsfreie Jahre 10 Jahre, endfällige Tilgung 3.4 Auszahlung Das Nachrangdarlehen wird zu 100 % ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt in einer Summe. 3.5 Sicherheiten Für das Nachrangdarlehen müssen vom Darlehens nehmer keine Sicherheiten gestellt 3.6 Zinssätze 3.6.1 Zinsbindungsfrist Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit des Nachrangdarlehens festgeschrieben. 3.6.2 Bereitstellungsprovision Die Bereitstellungsprovision beträgt 0,25 % pro Monat, sofern das Nachrangdarlehen nicht drei Monate nach Zusage bei der L-Bank abgerufen wird. 3.6.3 Bestimmung der Zinssätze Da die Bonität des Kreditnehmers unmittelbaren Einfluss auf die Risikokosten des Darlehens hat, variieren die Zinssätze je nach der Bonitätseinstufung des Unternehmens. Auf Basis der im Rahmen ihres internen Ratings ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeit ordnet die Hausbank das Unternehmen in eine Bonitätsklasse des risikogerechten Zinssystems ein. Diese Einstufung wird von der L-Bank auf Plausibilität geprüft. Bei Bestätigung der Bonitätsklasse durch die L-Bank gilt der für die jeweilige Bonitätsklasse festgelegte Zinssatz. Der endgültige Zinssatz wird jeweils am Tag der Zusage durch die L-Bank vereinbart und kann bei Änderung des allgemeinen Zinsniveaus von dem bei Antragstellung gültigen Zinssatz abweichen. Ein Merkblatt mit detaillierten Informationen zum risikogerechten Zinssystem kann bei der L-Bank bestellt werden (Tel. 0721 150-1401) oder im Internet unter www.l-bank.de heruntergeladen 8616 11/06

3.6.4 Konditionenübersicht Die aktuellen Zinssätze sind der Konditionenübersicht zu entnehmen. Sie können auch bei unserer Hotline (0721 150-1401) erfragt, per Faxabruf unter (0721 150-1276) rund um die Uhr abgerufen oder im Internet unter www.l-bank.de eingesehen In der Konditionenübersicht werden die Zinssätze für alle Bonitätsklassen und Laufzeitvarianten ausgewiesen. 3.6.5 Zinstermine Die Zinsen sind vierteljährlich nachträglich zum Quartalsende fällig. 3.7 Tilgung Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre in halbjährlichen Raten. Bei den endfälligen Laufzeitvarianten ist das Darlehen in einer Summe am Ende der Laufzeit zurückzuzahlen. Sondertilgungen sind während der gesamten Laufzeit des Darlehens ausgeschlossen. 3.8 Haftungsfreistellung der Hausbank Die L-Bank stellt die durchleitende Hausbank bis zu 100 % von der Haftung für das Nachrangdarlehen frei. Die Höhe der Haftungsfreistellung ist durch die Einstufung des Kreditnehmers in die Bonitätsklassen des risikogerechten Zinssystems festgelegt: Bonitätsklasse 1 und 2: 100 % Bonitätsklasse 3: 90 % Bonitätsklasse 4: 70 % 3.9 Kombinationsmöglichkeiten Um eine Gesamtfinanzierung des Vorhabens zu ermöglichen, kann L-MezzaFin mit anderen Förderprogrammen (z.b. Gründungs- und Wachstumsfinanzierung der L-Bank) kombiniert 4. Wie wird die Finanzierung beantragt? 4.1 Hausbankenverfahren Das Unternehmen stellt den Finanzierungsantrag bei seiner Hausbank. Diese leitet den Antrag, ggf. über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter. Die Hausbank erhält von der L-Bank ein Refinanzie rungsdarlehen, das sie in eigenem Namen an das Unternehmen ausreicht. Für das Darlehen der Hausbank an das Unternehmen erhält die Hausbank eine Haftungsfreistellung von der L-Bank, deren Höhe sich nach der Bonitätsklasse des Unternehmens richtet (Ziffer 3.8). 4.2 Antragsunterlagen Für die Beantragung von L-MezzaFin wird das Antragsformular Antrag für die Kreditprogramme des Landes (L-Bank Formular 9078) verwendet. Antragsvordrucke liegen den Hausbanken vor oder können bei der L-Bank (Tel. 0721 150-1401) bestellt Das Antragsformular kann außerdem im Internet unter www.l-bank.de ausgefüllt und der Ausdruck bei der Hausbank eingereicht Neben dem Antragsformular benötigt die L-Bank zur Prüfung des Finanzierungsantrags folgende Unterlagen: Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) Aufstellung der Verbindlichkeiten (Darlehen, Leasing, Factoring, Miete) Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätsplanung für das laufende Jahr und die kommenden 2 Jahre Lebenslauf / Unternehmens-Exposee (Leitfaden zur Erstellung unter www.l-bank.de Unterlagen der Hausbank zur Kreditanalyse des Unternehmens (inkl. Rating) In Abhängigkeit von dem Vorhaben können weitere Unterlagen für die Prüfung erforderlich sein. 4.3 Laufendes Reporting Während der Laufzeit des Nachrangdarlehens erhält die L-Bank neben den Jahresabschlüssen und der jährlichen Fortschreibung der Planung auch unterjährige Informationen über die Geschäftsentwicklung des Unternehmens. Hierzu wird die L-Bank der Hausbank halbjährlich einen kurzen, standardisierten Fragebogen zukommen lassen. L-Bank Schlossplatz 10 76131 Karlsruhe Telefon-Hotline 0721 150-1401 Faxabruf Konditionen 0721 150-1276 E-Mail: mezzanine@l-bank.de Internet: www.l-bank.de Beratungszentren Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.30 16.00 Uhr Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart Tel. 0711 122-2345 Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe Tel. 0721 150-3078

Konditionenübersicht L-MezzaFin Endkreditnehmerdavon Zinssätze Stand: tilgungsfreie Zinsbindung Auszahlung nominal effektiv Hinweise 01.12.2006 Laufzeit Jahre Jahre in % in % p.a. in % p.a. Bonitätsklasse 1 5 5 5 100 5,42 5,53 7 5 7 100 5,45 5,56 7 7 7 100 5,46 5,57 Auf Basis der im Rahmen ihres internen Ratings ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeit ordnet die 10 5 10 100 5,49 5,60 Hausbank das Unternehmen in eine Bonitätsklasse 10 7 10 100 5,51 5,62 des risikogerechten Zinssystems ein. Diese Einstufung wird von der L-Bank auf Plausibilität 10 10 10 100 5,53 5,65 geprüft. Bei Bestätigung der Bonitätsklasse durch Bonitätsklasse 2 5 5 5 100 6,15 6,29 die L-Bank gilt der für jede Bonitätsklasse 7 5 7 100 6,17 6,31 festgelegte Zinssatz. Der endgültige Zinssatz wird jeweils am Tag der Zusage durch die L-Bank 7 7 7 100 6,19 6,34 vereinbart und kann bei Änderung des allgemeinen 10 5 10 100 6,21 6,36 Zinsniveaus von dem bei Antragstellung gültigen Zinssatz abweichen. 10 7 10 100 6,23 6,38 10 10 10 100 6,25 6,40 Ein Merkblatt mit detaillierten Informationen zum risikogerechten Zinssystem kann bei der L-Bank Bonitätsklasse 3 5 5 5 100 7,02 7,21 bestellt werden (Tel. 0721 150-1401) oder im 7 5 7 100 7,04 7,23 Internet unter www.l-bank.de heruntergeladen 7 7 7 100 7,06 7,25 10 5 10 100 7,08 7,27 10 7 10 100 7,10 7,29 10 10 10 100 7,13 7,32 Bonitätsklasse 4 5 5 5 100 8,29 8,55 7 5 7 100 8,32 8,58 7 7 7 100 8,33 8,59 10 5 10 100 8,36 8,63 10 7 10 100 8,37 8,64 10 10 10 100 8,40 8,67 Alle Effektivzinsen nach PAngV