Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorgeverfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung

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Lesefassung vom Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorgeverfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf - im Folgenden KV Nordrhein genannt - und der BARMER - im Folgenden BARMER genannt - Vertrag über die Durchführung eines in der Fassung der 2. Änderungsvereinbarung Seite 1 von 8 vom 25.05.2018

Soweit in diesem Vertrag personenbezogene Bezeichnungen im Maskulin stehen, wird diese Form verallgemeinernd verwendet und bezieht sich auf beide Geschlechter. Präambel Hautkrebs zählt zu den in den letzten Jahren schnell zunehmenden Krebsarten; zugleich ist Hautkrebs aber auch die Krebsart, für die bei einer gezielten Früherkennung nachweislich große Heilungschancen bestehen. Mit diesem Vertrag verfolgen die BARMER und die KV Nordrhein vor dem Hintergrund steigender Umweltbelastungen und eines geänderten Freizeitverhaltens gerade jugendlicher Personenkreise (ausgiebiges Sonnenbaden, Nutzen von Solarien) das Ziel, zu einer weiteren Senkung neuer Hautkrebserkrankungen beizutragen. Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren ergänzend zur Hautkrebsvorsorge im Rahmen der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien bei Versicherten im Alter von 15 bis 34 Jahren durch gezielte Früherkennungsuntersuchungen Hautkrebs in einem frühen Stadium zu erkennen, den Informationsstand einzelner Versicherter zur allgemeinen Prävention zu erhöhen sowie eine gezielte Sensibilisierung potenziell gefährdeter Personen zu erreichen. Hierzu sind neben der ärztlichen Untersuchung durch fachlich geeignete Ärzte die Versicherten über ihr persönliches Hautkrebsrisiko und über geeignete Schutzmaßnahmen zur Verhütung bösartiger Hautkrebserkrankungen zu beraten. Bei festgestellten Hauterkrankungen sind die Versicherten einer kurativen Behandlung zuzuführen. Die Auflichtmikroskopie unterstützt den Arzt im Rahmen der Hautkrebsvorsorge- Untersuchung bei der Unterscheidung zwischen einer harmlosen und gefährlichen Hautveränderung. 1 Geltungsbereich des Vertrages Der Vertrag findet Anwendung für die nach 3 berechtigten Vertragsärzte im Bereich der KV Nordrhein. Vertrag über die Durchführung eines in der Fassung vom 25.05.2018 Seite 2 von 8

2 Anspruchsberechtigter Personenkreis (1) Anspruchsberechtigt sind alle zum Zeitpunkt der Untersuchung bei der BARMER versicherten Personen mit Wohnsitz im Bereich der KV Nordrhein ab dem Alter von 15 Jahren bis zu einem Alter von 34 Jahren. (2) Die BARMER informiert ihre Versicherten hierüber in geeigneter Weise. Die Teilnahme der Versicherten an diesem Vertrag erfolgt freiwillig durch eine Teilnahmeerklärung sowie Einverständnis zur Datenverarbeitung (Anlage 1), diese wird durch die Versicherten direkt an die BARMER übersandt. (3) Die Teilnahme des Versicherten beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung der Teilnahme- und Einwilligungserklärung der Datenverarbeitung durch den/die Sorgeberechtigte/n. Die Teilnahmeerklärung wird den Ärzten zur Verfügung gestellt und bei Anpassungsbedarf, z. B. infolge tatsächlicher oder rechtlicher Notwendigkeiten, aktualisiert und verbindlich zur Verfügung gestellt, ohne dass es einer Änderung dieses Vertrages bedarf. Das derzeitige Muster der Teilnahmeerklärung und Patienteninformation ist diesem Vertrag als Anlage 1 zum Zwecke der Information beigefügt. (4) Die Versicherten können die Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen nach deren Abgabe in Textform oder zur Niederschrift bei der BARMER ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn die Krankenkasse den Versicherten eine Belehrung über ihr Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt hat, frühestens jedoch mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung. (5) Die Versicherten bestätigen mit ihrer Teilnahmeerklärung, dass sie vom teilnehmenden Arzt über die Inhalte des Vertrages umfassend beraten, informiert und aufgeklärt worden sind und eine Versicherteninformation zum Versorgungsangebot erhalten haben. (6) Die Versicherten können ihre Teilnahme jederzeit in Textform oder zur Niederschrift gegenüber der BARMER ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende eines Quartals kündigen. (7) Die BARMER wird die KV Nordrhein unverzüglich über den Widerruf oder die Kündigung und den Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens informieren. Bis zur Wirksamkeit des Widerrufs bzw. der Kündigung hat der Arzt einen Vergütungsanspruch für Behandlungen nach diesem Vertrag; er behält diesen Vergütungsanspruch längstens bis zum Zugang der Mitteilung über den Widerruf bzw. der Kündigung. Vertrag über die Durchführung eines in der Fassung vom 25.05.2018 Seite 3 von 8

(8) Die Teilnahme des Versicherten endet automatisch mit dem Erreichen der unter Absatz 1 genannten Altersgrenze, dem Wechsel des Versicherten zu einer anderen Krankenkasse, dem Ende des nachgehenden Leistungsanspruchs nach 19 SGB V, dem Wechsel zu einem nicht an dem Vertrag teilnehmenden Arzt, dem Widerruf der Teilnahme- und/oder der Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung, der Beendigung des Vertrages. 3 Zur Durchführung berechtigte Vertragsärzte (1) Zur Durchführung der Untersuchung gemäß 4 dieses Vertrages sind zugelassene, in einer Praxis angestellte oder in einem MVZ tätige Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten bzw. Dermatologie berechtigt. (2) Die KV Nordrhein informiert alle betreffenden Vertragsärzte über diesen Vertrag. Die Teilnahme des Vertragsarztes ist freiwillig. Folgender Nachweis ist vor Teilnahme am Vertrag einzureichen: - Nachweis über die Teilnahme an einer zertifizierten Fortbildung für das Hautkrebsscreening entsprechend der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung. (3) Zur Teilnahme an dieser Vereinbarung übersendet der beantragende Vertragsarzt den ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeantrag (Anlage 2) und den unter Absatz 2 erwähnten Nachweis an die für den Praxissitz zuständige Bezirksstelle der KV Nordrhein. Sofern die Teilnahmevoraussetzungen bereits für gleichlautende Vereinbarungen mit anderen Kassen/Kassenarten nachgewiesen wurden, gilt der Nachweis nach Abs. 2 auch vorliegend als erbracht. (4) Mit der Teilnahmeerklärung erkennen die Ärzte die jeweiligen Inhalte dieses Vertrages als verbindlich an. Bei Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen erteilt die KV Nordrhein dem Vertragsarzt eine Teilnahme- und Abrechnungsgenehmigung. 4 Beendigung der Teilnahme der Ärzte (1) Die Teilnahme des Arztes an diesem Vertrag endet mit dem Ruhen oder der Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit, der Feststellung der KV Nordrhein, dass die Teilnahmevoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden, Vertrag über die Durchführung eines in der Fassung vom 25.05.2018 Seite 4 von 8

der Kündigung, die schriftlich und mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende des Quartals gegenüber der KV Nordrhein zu erklären ist. Die Teilnahme der Ärzte endet ferner, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Beendigung des Vertrages. (2) Die Vertragspartner können bei erheblichen Vertragsverstößen eines Arztes oder aus sonstigen wichtigen Gründen aufgrund derer die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses den Vertragspartnern nicht mehr zugemutet werden kann sowie bei Verstößen gegen gesetzliche, vertragsärztliche oder berufsrechtliche Verpflichtungen neben gesetzlichen, disziplinarischen oder berufsrechtlichen Maßnahmen folgende Maßnahmen ergreifen: schriftliche Aufforderung, die vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten. keine Vergütung bzw. nachträgliche Korrektur bereits erfolgter Vergütung für abgerechnete Pauschalen. Kündigung der Teilnahme und der Abrechnungsgenehmigung. (3) Eine erneute Teilnahme des Arztes ist nur mit schriftlicher Zustimmung der BARMER möglich. 5 Umfang des Leistungsanspruchs (1) Der anspruchsberechtigte Personenkreis ( 2 dieses Vertrages) hat alle zwei Jahre Anspruch auf eine prophylaktische Untersuchung durch einen zur Durchführung berechtigten Vertragsarzt ( 3 dieses Vertrages); diese umfasst a) Information der Versicherten zum Versorgungsangebot und zur Anspruchsberechtigung, b) die Anamnese, c) eine körperliche Untersuchung (visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Intertrigines), d) die erstmalige Hauttypbestimmung, e) die vollständige Dokumentation, f) die ggf. medizinisch erforderliche Auflichtmikroskopie. (2) Darüber hinaus besteht Anspruch auf eine Beratung über das Ergebnis der vorgenannten Maßnahmen. Dabei hat der Arzt insbesondere das individuelle Risikoprofil des Versicherten anzusprechen sowie diesen auf Möglichkeiten und Hilfen zur Vermeidung und zum Abbau gesundheitsschädlicher Verhaltensweisen hinzuweisen. (3) Ergeben die Maßnahmen das Vorliegen oder den Verdacht auf das Vorliegen einer Krankheit, so hat der teilnehmende Arzt dafür Sorge zu tragen, dass in Vertrag über die Durchführung eines in der Fassung vom 25.05.2018 Seite 5 von 8

diesen Fällen der Versicherte unverzüglich im Rahmen der Krankenbehandlung einer weitergehenden, gezielten Diagnostik und ggf. Therapie zugeführt wird. (4) Ärztlich notwendige Maßnahmen der Therapie und Nachsorge, die mit dieser Untersuchung aufgezeigt werden, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. (5) Bei medizinisch begründeter Notwendigkeit sind die erforderlichen Daten - mit Einverständnis des Versicherten - dem weiterbehandelnden Arzt zur Verfügung zu stellen. 6 Abrechnung und Vergütung (1) Abrechnungs- und vergütungsfähig sind die in 5 aufgeführten ärztlichen Leistungen, wenn sie im Rahmen dieser Vereinbarung vollständig erbracht werden. (2) Die erbrachten Leistungen gem. 5 können alle zwei Jahre von den Vertragsärzten mit den Symbol-Nrn. 01745O (Frauen) bzw. 01745Q (Männer) im Rahmen der Quartalsabrechnung über die KV Nordrhein abgerechnet werden. Die Buchstabenkennzeichnung erfolgt durch die KV Nordrhein automatisch im Rahmen der Abrechnung. (3) Die KV Nordrhein erhebt von den teilnehmenden Ärzten einen Verwaltungskostenbeitrag auf die vereinbarten Vergütungspauschalen nach Abs. 4 entsprechend der Satzung der KV Nordrhein in der jeweils gültigen Fassung. (4) Die im Rahmen dieser Vereinbarung abrechenbaren Leistungen werden über Pauschalvergütungen abgegolten. Die BARMER entrichtet zur Abgeltung der erbrachten ärztlichen Leistungen nach 5 jeweils eine Pauschale in Höhe von 27,00 pro Fall. Eine parallele privatärztliche Abrechnung nach GOÄ ist ausgeschlossen. (5) Die Vergütung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach 87 ff. SGB V. (6) Die KV Nordrhein stellt der BARMER die Erstattung der nach Abs. 4 abgerechneten Vergütungen zusätzlich zur Gesamtvergütung in Rechnung. Das Honorarvolumen für die Vergütung der Leistungen dieses Vertrages wird detailliert nach Mitgliedern, Familienversicherten und Rentnern im Formblatt 3 in der Kontenart 409 erfasst und separat in der Ebene 6 ausgewiesen. (7) Hinsichtlich der Abrechnung, der Zahlungstermine, der rechnerisch/sachlichen Berichtigung gelten die Bestimmungen des Gesamtvertrages zwischen dem Verband der Ersatzkassen e.v. (vdek) und der KV Nordrhein. Vertrag über die Durchführung eines in der Fassung vom 25.05.2018 Seite 6 von 8

7 Datenschutz (1) Die Vertragspartner verpflichten sich, bei der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung, Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten, die datenschutzrechtlichen Vorschriften - insbesondere die ab 25.05.2018 geltende EU-DSGVO, den Sozialdatenschutz nach dem SGB V und die ärztliche Schweigepflicht - einzuhalten und ihre Mitarbeiter auf die Einhaltung des Datengeheimnisses zu verpflichten. Die Verpflichtung zur Einhaltung des Datenund Sozialgeheimnisses und der Schweigepflicht bleibt auch nach Ende des Vertragsverhältnisses bestehen. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung nach der EU-DSGVO ist jeweils der Vertragspartner für die im Rahmen seiner sich aus diesem Vertrag ergebenen Datenverarbeitung. (2) Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage der vorherigen Einwilligung des Versicherten. Im Rahmen der Information des Versicherten über die Versorgung wird dieser umfassend über die Reichweite der ihn betreffenden Datenerhebung, -verarbeitung und Nutzung seiner Daten aufgeklärt. Ab 25.05.2018 sind hierbei die Transparenzverpflichtungen nach der EU-DSGVO zu erfüllen. 8 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Regelungslücke herausstellen, so wird infolge dessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Regelungslücke ist eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommen soll, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, soweit sie den Punkt beachtet hätten. 9 Inkrafttreten / Kündigung (1) Der Vertrag tritt zum 01.02.2015 in Kraft, geändert am 25.05.2018 und ersetzt den bisherigen Vertrag vom 10.01.2014. (2) Die Kündigungsfrist dieses Vertrages beträgt drei Monate zum Jahresende, die Kündigung ist frühestens zum 31.12.2016 möglich. (3) Im Falle einer Änderung der für diesen Vertrag maßgebenden rechtlichen Rahmenbedingungen werden sich die Vertragspartner kurzfristig über eine mögliche Fortführung bzw. Änderung dieses Vertrages verständigen. Vertrag über die Durchführung eines in der Fassung vom 25.05.2018 Seite 7 von 8

Düsseldorf, Wuppertal, den 06.01.2015 / 14.11.2017 / 25.05.2018 Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein BARMER Anlagenverzeichnis Anlage 1 Teilnahme- und Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung Anlage 2 Teilnahmeerklärung des Facharztes Vertrag über die Durchführung eines in der Fassung vom 25.05.2018 Seite 8 von 8

Erklärung des Patienten zur Teilnahme und Einwilligung zur Datenverarbeitung Durchführung einer ergänzenden Hautkrebsvorsorgeuntersuchung nach 73c SGBV (VK171382AE002) Durch den Patient direkt der BARMER zu übersenden: BARMER, Postfach 101445, 40005 Düsseldorf 1. Informationen zur Durchführung Ihrer Teilnahme an dieser besonderen Versorgung Freiwilligkeit und zeitliche Bindung an die Teilnahmeerklärung Ihre Teilnahme an dieser besonderen Versorgung ist freiwillig. Wenn Sie sich zu der Teilnahme entscheiden, sind Sie bis zur Beendigung des in der Versicherteninformation dargestellten Zeitraumes an Ihre Teilnahmeerklärung gebunden. Sie können Ihre Teilnahme jedoch zum Ablauf dieses Zeitraums bei Ihrer Krankenkasse kündigen. Für den Fall, dass Sie Ihre Einwilligungserklärung aus datenschutzrechtlichen Gründen widerrufen, endetdie Teilnahme mit dem Folgetag.Unberührt davon bleibt Ihr Recht zur Kündigung der Teilnahmeaus wichtigem Grund (z.b. Wohnortwechsel, gestörtes Arzt-Patienten-Verhältnis, Praxisschließung). Die Kündigung aus wichtigem Grund ist fristlos unter Nennung der Gründe schriftlich bei Ihrer Krankenkasse möglich. Bindung an die vertraglich gebundenen Ärzte/Ärztinnen Während Ihrer Teilnahme an dieser besonderen Versorgung bezieht sich Ihr Recht auf freie Arztwahl für die Inanspruchnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen nur auf die an diesem Vertrag teilnehmenden Ärzte/Ärztinnen. Diese Einschränkung gilt selbstverständlich nicht, wenn Sie in einem medizinischen Notfall einen Arzt oder Notfalldienst benötigen. Für die Behandlung anderer Erkrankungen ist Ihr Recht auf freie Arztwahl ebenfalls unberührt. Folgen von Pflichtverstößen Sollten Sie entgegen der vorstehenden Ausführungen einen anderen, nicht an diesem Vertrag teilnehmenden Ärzte/Ärztinnen zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen in Anspruch nehmen, können Ihnen die für die Inanspruchnahme eines außervertraglichen Ärzte/Ärztinnen entstehenden Mehrkosten auferlegt werden. Sollten Sie in besonderem Maße Ihren im Einzelnen in der Versicherteninformation dargestellten Mitwirkungsverpflichtungen nicht nachkommen, können Sie zudem von der weiteren Teilnahme an diesem Versorgungsangebot ausgeschlossen werden. 2. Teilnahmeerklärung Hiermit erkläre ich, dass ich ausführlich über die Inhalte, Versorgungsziele, Beendigungsgründe und -fristen des besonderen Versorgungsangebotes informiert wurde, mir die Versicherteninformation zur Teilnahme und zum Datenschutz meiner Krankenkasse zu diesem Versorgungsangebot ausgehändigt wurde und ich auch mit den dortigen Inhalten und den vorstehenden Informationen zu meiner Teilnahme an dieser besonderen Versorgung einverstanden bin. ich insbesondere weiß, welche Mitwirkung meinerseits erforderlich ist und ich bereit bin, mich aktiv an der Behandlung zu beteiligen. ich nur dann einen Anspruch auf Leistungen aus dieser Versorgung habe, wenn ich bei einer an dieser besonderen Versorgung teilnehmenden Krankenkasse versichert bin. ich meinen behandelnden Ärzte/Ärztinnen über einen Kassenwechsel informieren werde. Widerrufsbelehrung Sie können Ihre Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen in Textform oder zur Niederschrift bei Ihrer Krankenkasse ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung an die Krankenkasse. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn Ihre Krankenkasse Ihnen diese Belehrung über Ihr Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt hat, frühestens jedoch mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung. Ja, ich möchte gemäß den vorstehenden Ausführungen an der besonderen Versorgung teilnehmen und bestätige dies mit meiner Unterschrift. 3. Einwilligungserklärung zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung Hiermit erkläre ich, dass ich in die Verarbeitung und Nutzung meiner in der besonderen Versorgung erhobenen medizinischen und persönlichen Daten einwillige und ich die Versicherteninformation zur Teilnahme und zum Datenschutz (diesem Formular beigefügt) erhalten und ebenso wie die vorstehenden Informationen zu meiner Teilnahme an dieser besonderen Versorgung zur Kenntnis genommen habe. Daher entbinde ich die an der besonderen Versorgung teilnehmenden Ärzte/Ärztinnen sowie etwaige weitere teilnehmende Angehörige anderer Heilberufe und deren Mitarbeiter/-innen zur Durchführung dieser besonderen Versorgung von der ärztlichen Schweigepflicht nach 203 StGB. Meine Einwilligung erfolgt freiwillig. ich weiß, dass die erhobenen und gespeicherten Daten bei meinem Ausscheiden aus der besonderen Versorgung nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gelöscht werden. ich weiß, dass die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung die Voraussetzung für die Teilnahme an der besonderen Versorgung ist. Mir ist weiterhin bekannt, dass ich diese datenschutzrechtliche Einwilligung jederzeit widerrufen kann, der Widerruf aber zu einer Beendigung der Teilnahme an der besonderen Versorgung führt. Ja, ich habe die Versicherteninformation zur Teilnahme und zum Datenschutz erhalten und ebenso wie die vorstehenden Informationen zu meiner Teilnahme an dieser besonderen Versorgung zur Kenntnis genommen. Ich bin mit der darin beschriebenen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Behandlungsdaten im Rahmen meiner Teilnahme an der besonderen Versorgung einverstanden, entbinde die an der besonderen Versorgung teilnehmenden Ärzte/Ärztinnen sowie etwaige weitere teilnehmende Angehörige anderer Heilberufe und deren Mitarbeiter/-innen zur Durchführung dieser besonderen Versorgung von der ärztlichen Schweigepflicht und bestätige dies mit meiner Unterschrift. Ja, ich erkläre mich einverstanden, dass zum Zwecke der Abrechnung und Geltendmachung der Forderung die erforderlichen Informationen, insbesondere von Daten aus der Patientendatei (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Kontaktdaten, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Vertragsdaten, Verordnungsdaten und Diagnosen nach ICD 10, Leistungsziffern und ihr Wert, dokumentierte Behandlungsdaten und -verläufe) zwischen den Abrechnungsstellen ausgetauscht werden und bestätige dies mit meiner Unterschrift. Bei den Abrechnungsstellen handelt es sich ggfs. um die regionale Kassenärztliche Vereinigung, den Arzt, das Krankenhaus, sonstige Leistungserbringer sowie externe Abrechnungsdienstleister. Selbstverständlich sind auch externe Abrechnungsdienstleister (gemäß Bundesdatenschutzgesetz) zur Verschwiegenheit und zur Zweckbindung der Datenverwendung sowie zum Datenschutz und zu Datensicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Bitte das heutige Datum eintragen 2 0 T T M M J J J J Unterschrift des Patienten bzw. seines gesetzlichen Vertreter Bestätigung des behandelnden Arztes/der behandelnden Ärztin Ich bestätige, dass für den vorgenannten Versicherten die Teilnahmevoraussetzungen überprüft wurden und erfüllt sind. Bitte das heutige Datum eintragen 2 0 Unterschrift Vertragsarztstempel Stand: 25.05.2018

Patienteninformationen zur Teilnahme an der Besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung Hautkrebsvorsorgeuntersuchung (U35) im Bezirk der KV Nordrhein Die BARMER hat mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) einen Vertrag über eine Besondere ambulante ärztliche Versorgung geschlossen. Wir freuen uns, dass Sie sich dafür interessieren. Diese besonderen Leistungen können Sie erwarten Im Rahmen dieses Vertrages über die Durchführung einer Hautkrebsvorsorgeuntersuchung haben Sie vom 15. bis zum 34. Lebensjahr jedes zweite Jahr Anspruch auf folgende Leistungen: Die Durchführung einer prophylaktischen Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs. Diese umfasst die Anamnese, die körperliche Untersuchung, sofern erforderlich einschließlich Auflichtmikroskopie (Untersuchung der Haut, der Hautanhangsgebilde und der sichtbaren Schleimhäute), die erstmalige Hauttypbestimmung sowie die Dokumentation. Darüber hinaus besteht der Anspruch auf eine Beratung über das Ergebnis der vorgenannten Untersuchung, wobei insbesondere das persönliche Risikoprofil sowie Hilfen zur Vermeidung bzw. zum Abbau von gesundheitsschädlichen Verhaltensweisen angesprochen werden. Wie Sie teilnehmen können Die Teilnahme an der Besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist für Sie freiwillig. Vor der Teilnahme werden Sie in einem Gespräch ausführlich über die Behandlungen und Untersuchungen, die im Rahmen der Versorgung durchgeführt werden, informiert und aufgeklärt. Sie erklären Ihre Teilnahme durch Ihre Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung und Einverständnis zur Datenverarbeitung. Sie können Ihre Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Abgabe in Textform oder zur Niederschrift gegenüber der BARMER ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn die BAR- MER Ihnen eine Belehrung über Ihr Widerrufsrecht in Textform geteilt hat, frühestens jedoch mit Abgabe Ihrer Teilnahmeerklärung. Im Falle Ihres Widerrufes der Teilnahmeerklärung trägt die BARMER für bereits erbrachte ärztliche Leistungen nach diesem Vertrag die entstandenen Kosten. Ihre Teilnahme endet in jedem Fall automatisch mit Erreichen der nach 2 Abs. 1 genannten Altersgrenze, wenn Ihr Versicherungsverhältnis bei der BARMER endet, mit dem Ende des Leistungsanspruches nach 19 SGB V oder, wenn der Vertrag über die Besondere ambulante ärztliche Versorgung beendet wird. Ihren Widerruf bzw. Ihre Kündigung richten Sie bitte unter Angabe des Vertrags und des Vertragskennzeichens an BARMER Landesvertretung NRW Postfach 101445 40005 Düsseldorf Die Niederschrift können Sie bei jeder Geschäftsstelle der BARMER erklären. Bleiben Sie treu! Damit die Qualität der Behandlung sichergestellt werden kann und die Behandlungsziele erreicht werden können, sind Sie für die Dauer Ihrer Teilnahme an Ihre gewählte Ärztin bzw. Ihren Arzt gebunden. Natürlich dürfen Sie in einem medizinischen Notfall auch andere Ärzte, Krankenhäuser oder einen Notfalldienst in Anspruch nehmen. Auch im Fall einer Überweisung durch Ihre Ärztin bzw. Arzt gilt diese Bindung nicht. Sollten Sie andere als die beteiligte Ärztin bzw. Arzt in Anspruch nehmen, obwohl ein Ausnahmefall nicht vorliegt, kann die BARMER Sie auffordern, dies in Zukunft zu unterlassen und nur die vertraglich gebundene Ärztin bzw. Arzt in Anspruch zu nehmen. Kommen Sie dieser Aufforderung wiederholt nicht nach, kann die BARMER Ihre Teilnahme beenden. Zusätzlich kann die BARMER verlangen, dass Sie die Kosten für die zusätzliche, unberechtigte Inanspruchnahme tragen. Seite 1 von 2

Patienteninformation zur Datenverarbeitung im Rahmen der Besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung Hautkrebsvorsorgeuntersuchung (U35) im Bezirk der KV Nordrhein Das Wichtigste vorab: Der Datenschutz wird von der BARMER, ihren Vertragspartnern und den beteiligten Leistungserbringern sehr gewissenhaft eingehalten. Medizinische Dokumentation Um eine verbesserte Versorgung der Patienten zu erreichen, erheben die Leistungserbringer medizinische Daten von Ihnen. Diese Daten gehören zur gängigen medizinischen Dokumentation. Die jeweils gesetzlich geltenden Datenschutzbestimmungen sowie die ärztliche Schweigepflicht werden dabei eingehalten. Die BARMER erhält auf jeden Fall keine Einsicht in die dokumentierten medizinischen Daten. Widerruf Einwilligung in Datenverarbeitung Die beschriebenen Datenverarbeitungen sind nur zulässig, soweit Sie in die jeweilige Datenverarbeitung eingewilligt haben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Wenn Sie Ihre Einwilligung zur diesen Datenverarbeitungen nicht erklären wollen, ist eine Teilnahme an dieser Besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung nicht möglich. Sie können die erklärte Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich für die Zukunft widerrufen. Ihre Teilnahme an der Besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet dann automatisch bzw. ist dann nicht mehr möglich. Ihre Rechte in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer Daten bei der BARMER In Bezug auf Ihre Daten stehen Ihnen die folgenden Rechte zu: Das Recht auf Auskunft über verarbeitete Daten (Art. 15 DS-GVO i. V. m. 83 SGB X) Das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DS-GVO i. V. m. 84 SGB X) Das Recht auf Löschung Ihrer Daten (Art. 17 DS-GVO i. V. m. 84 SGB X) Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DS-GVO i. V. m. 84 SGB X) Das Widerspruchsrecht (Art. 21 DS-GVO i.v. m. 84 SGB X). Für Auskünfte zum Datenschutz können Sie sich an den Datenschutzbeauftragen der BARMER unter BARMER Datenschutzbeauftragter Lichtscheider Straße 89 42285 Wuppertal E-Mail: datenschutz@barmer.de wenden. Beschwerden über die BARMER hinsichtlich des Datenschutzes können Sie an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde richten: Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Husarenstr. 30 53117 Bonn E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de Seite 2 von 2

Anlage 2 Teilnahmeantrag des Facharztes für Haut- und Geschlechtskrankheiten/Dermatologen zum Vertrag über die Durchführung eines im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der BARMER Für Ärzte der Bezirksstelle Düsseldorf: KV Nordrhein Bezirksstelle Düsseldorf Abteilung Qualitätssicherung- 40182 Düsseldorf Für Ärzte der Bezirksstelle Köln: KV Nordrhein Bezirksstelle Köln Abteilung Qualitätssicherung- 50668 Köln Titel Vorname Name Straße/Nr. PLZ/Ort Telefon Nr. Fax Nr. lebenslange Arzt-Nr. (LANR) Betriebsstätten Nr. (BSNR) E-Mail: angestellter Arzt: Durchführung am Standort Bezeichnung/Name: Straße/Nr. PLZ/Ort Hiermit beantrage ich die Teilnahme am o.g. Vertrag. 1. Mir sind die Ziele und Pflichten aus dem Vertrag einschließlich Anlagen bekannt und ich verpflichte mich zur Einhaltung dieser sowie aller Regelungen des Vertrages. 2. Mir ist bekannt, dass die Abrechnung von Leistungen, die im Rahmen des Vertrages erbracht werden, nicht dem Patienten selbst, sondern ausschließlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in Rechnung gestellt werden dürfen. 3. Ich bin mit der Weitergabe meines Namens, Praxisanschrift, Fax-/Telefonnummer und Internetadresse an die Krankenkasse sowie mit der Weitergabe des Arztverzeichnisses an interessierte Versicherte einverstanden. Gleiches gilt für die Veröffentlichung der Teilnehmerliste der Ärzte des Vertrages auf der Homepage der KV Nordrhein. Ort, Datum (Arztstempel und Unterschrift) Anlage 2 Teilnahmeerklärung des Facharztes ab 25.05.2018 Seite 1 von 1 Hautkrebsvorsorgeverfahrens nach 73c a.f. SGB V