Fachkraft Controlling (VHS) 2020

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BESSER QUALIFIZIERT FÜR MEINE KARRIERE Kaufmännische Weiterbildung Fachkraft Controlling (VHS) 2020 Mehr vom Leben.

Der Lehrgang Regelmäßige Kostenplanung und -kontrolle ist heute für jedes Unternehmen ein betriebswirtschaftliches Muss. Der langfristige Unternehmenserfolg wird nur durch ein gut funktionierendes Controlling sichergestellt. Der Controller muss in der Lage sein, unternehmerische Probleme zu erkennen, zu analysieren und zu beurteilen sowie situationsgerechte, zweckmäßige und begründete Problemansätze zu entwickeln, um die vom Unternehmen gesteckten Ziele erreichen zu können. Das Lehrgangsziel Das Lehrgangsziel ist die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse, um gezielt die Instrumente des Controllings einzusetzen und weiterzuentwickeln. Mit diesen Kenntnissen unterstützten Sie die Geschäftsführung, indem Sie Auswertungen und Berichte anfertigen, Planungen erstellen bzw. koordinieren, Kennzahlen berechnen bzw. interpretieren und Abweichungsanalysen durchführen. Im Rahmen des Kosten- und Erfolgscontrollings werden darüber hinaus die typischen Methoden der Kosten- und Leistungsrechnung für die Zwecke der Kosten- und Erfolgskontrolle vermittelt. Die Zielgruppe Zielgruppe sind kaufmännische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Controllingaufgaben übernehmen oder ihr vorhandenes Wissen auffrischen möchten, sowie Neu- und Quereinsteiger, die durch zusätzliche Schlüsselqualifikationen ihre Position auf dem Arbeitsmarkt festigen oder verbessern möchten. Eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. kaufmännische Berufspraxis ist von Vorteil, aber nicht die Grundvoraussetzung für die Teilnahme an diesem Lehrgang. Inhalte des Lehrgangs Kosten- und Leistungsrechnung (40 UStd.) Fachkraft Controlling (VHS) Unternehmensführung (12 UStd.) Unternehmensplanung und Budgetierung (16 UStd.) Analyse und Berichtswesen (40 UStd.)

Die 4 Bausteine des Lehrgangs umfassen insgesamt 108 Unterrichtsstunden und teilen sich wie folgt auf: 1) Kosten- und Leistungsrechnung (ca. 40 UStd.) Grundlagen der Finanzbuchhaltung Bedeutung für das Controlling Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung Deckungsbeitragsrechnung Grundlagen der Plankostenrechnung Systematik der Prozesskostenrechnung 2) Unternehmensführung (ca. 12 UStd.) Grundlagen einer ganzheitlich integrierenden Unternehmensführung Strategische Unternehmensführung Operative Unternehmens- und Personalführung 3) Unternehmensplanung und Budgetierung (ca. 16 UStd.) Das System der Planung als Instrument des Controllings Zielfindungsprozesse im Rahmen der Planung Gestaltung der operativen Planung und Planungsrechnung Budgetierung 4) Analyse und Berichtwesen (ca. 40 UStd.) Jahresabschluss nach HGB und IFRS Jahresabschlussanalyse Abweichungsanalysen Kostenanalyse auf Kostenstellenebene Auftragsanalyse Grundlagen des Berichtswesens Abschluss/Zertifikat Jede/-r Teilnehmer/-in erhält nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang ein qualifiziertes Trägerzertifikat. Voraussetzung dafür ist die aktive Teilnahme am Lehrgang (mindestens 80 % der Unterrichtsstunden) sowie die erfolgreiche Teilnahme an einem trägerinternen schriftlichen Abschlusstest.

Lehrgangsdaten auf einen Blick Lehrgang: Infoabend: Lehrgangsbeginn: Dauer/ UStd.: Unterrichtzeiten: Unterrichtsort: Ferien: Fachkraft Controlling (VHS) Dienstag, 22. Oktober 2019, 17:30 Uhr VHS Forum, Zum Neuen Hafen 10, 49808 Lingen voraussichtlich Donnerstag, 06. Februar 2020 (18:30 Uhr) 6 Monate/108 UStd. 17 x donnerstags, 18:30 21:30 Uhr Bildungsurlaub, 04.05.2020 08.05.2020, 08:30 15:30 Uhr (anerkannt nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubgesetz (NBildUG)) voraussichtlich VHS Forum, Zum Neuen Hafen 10, 49808 Lingen in den niedersächsischen Schulferien kein Unterricht Lehrgangsende: voraussichtlich Anfang Juli 2020 Teilnehmerzahl: Dozent: Abschlussleistung: Zertifikatbedingungen: Zertifikat: Bescheinigungen: Teilnahmebedingungen: Anmeldung: mindestens 7 Personen Frank Jansen / Georg Schulz trägerinterner schriftlicher Abschlusstest Abschlussleistung und 80%ige Teilnahme am Unterricht Trägerzertifikat: Fachkraft Controlling (VHS) auf Wunsch eine Bescheinigung der Teilnahme s. Anlage schriftliche Anmeldung erforderlich (Anmeldeformular in der Anlage) Kosten: 702,00 Raten: 6 Monatsraten á 117,00 zusätzliche Kosten: Förderung: Steuerliche Entlastung: Weitere Informationen: keine Eine Förderung durch die Bildungsprämie ist möglich Wichtig: Der Antrag muss vor Lehrgangsbeginn gestellt werden! Aufwendungen für die berufliche Weiterbildung können beim Finanzamt als Werbungskosten (im ausgeübten Beruf) oder als Sonderausgaben (im nicht ausgeübten Beruf) geltend gemacht werden. Ansprechpartner bei Ihrer VHS Lingen: Daniel Hafermalz Tel.: 0591 91202-410; E-Mail: d.hafermalz@vhs-lingen.de Lingen (Ems), 27.02.2019 Änderungen vorbehalten

Die Bildungsprämie Ein Angebot des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Was ist die Bildungsprämie? Im Berufsleben kommt der Weiterbildung eine Schlüsselrolle zu - wer "am Ball" bleibt, kann seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft sichern. Mit dem Prämiengutschein unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung Erwerbstätige gezielt bei der Finanzierung ihrer beruflichen Weiterbildung: Die Hälfte der Kursgebühren - maximal 500 Euro - wird vom Bund übernommen. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Was wird gefördert? Gefördert die Teilnahme an individueller beruflicher Weiterbildung sowie die Teilnahme an Prüfungen von Erwerbstätigen. Wer wird gefördert? Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie durchschnittlich mindestens 15 Stunden/Woche erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Im Rahmen der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden von Eltern nachgewiesene Kinderfreibeträge berücksichtigt. Achtung: Sie können pro Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten. Einen Prämiengutschein können Sie nur erhalten, wenn die Maßnahme noch nicht begonnen hat, der Teilnehmerbeitrag noch nicht bezahlt und die Rechnung noch nicht ausgestellt wurde. Art und Umfang der Förderung? Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50 % der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Sie können den Prämiengutschein unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn mit der Anmeldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung. Wo kann ich mich beraten lassen? Die Volkshochschule Lingen ist eine neutrale Beratungsstelle für die Bildungsprämie. Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Bildungsberatern und lassen sich bei der Auswahl der Maßnahme und des Anbieters beraten. Volkshochschule Lingen ggmbh Daniel Hafermalz Am Pulverturm 3 49808 Lingen Tel.: 0591-91202 410 E-Mail: d.hafermalz@vhs-lingen.de Weitere Infos zur Bildungsprämie auch unter www.bildungspraemie.info/

Besondere Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der Volkshochschule Lingen ggmbh Soweit in diesen besonderen Teilnahmebedingungen die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Bedingungen gelten gleichermaßen auch für weibliche Teilnehmerinnen. Abweichende Regelungen der Besonderen Teilnahmebedingungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Lingen ggmbh vor. 1. Anmeldung Für jeden Lehrgang ist frühzeitig eine schriftliche Anmeldung bei der Volkshochschule Lingen ggmbh (VHS) vorzunehmen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die VHS dem Teilnehmer dies schriftlich mit. 2. Gebühren 2.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Sie werden in der Regel nach Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandates (Einzugsermächtigung) direkt vom Konto des Teilnehmers abgebucht. 2.2 Die Fälligkeit der Gebühren richtet sich nach dem Ratenzahlplan. In der Regel sind monatliche Zahlungen gem. der Lehrgangsausschreibung zu leisten. Die Fälligkeit ist unabhängig von Leistungen Dritter. 3. Lehrplan 3.1 Die VHS erteilt Unterricht im Rahmen des zu Lehrgangsbeginn gültigen Lehrplans. Änderungen bleiben vorbehalten. Das Lehrgangsziel darf jedoch nicht verändert werden. 3.2 Soweit wesentliche Änderungen vor oder während eines Lehrgangs notwendig werden, sind diese dem Teilnehmer schriftlich bekannt zu geben. In diesem Falle hat der Teilnehmer das Recht, binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe durch die VHS schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Soweit Änderungen nach Aufforderung einer Prüfungsinstitution (z. B. IHK, Cambridge) erfolgen, handelt es sich um notwendige Änderungen; diese berechtigen nicht zum Rücktritt. Das Kündigungsrecht des Teilnehmers gemäß Ziffer 6 bleibt von dieser Bestimmung unberührt. 3.3 Der Wechsel einer Lehrkraft ist keine wesentliche Änderung in diesem Sinne. 4. Absage eines Lehrgangs 4.1 Die VHS hat das Recht, Lehrgänge aus von ihr nicht zu vertretendem Grund abzusagen oder zu verschieben, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl. Muss ein laufender Lehrgang abgesagt werden, so sind die Gebühren bis zum letzten Unterrichtstag zu entrichten. Darüber hinaus bereits gezahlte Beträge werden erstattet. 4.2 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche bei wesentlichen Änderungen oder bei Absage eines Lehrgangs, sind ausgeschlossen. 5. Rücktritt von der Anmeldung Der Lehrgangsteilnehmer hat das Recht, bis einen Monat vor Lehrgangsbeginn ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme am Lehrgang kostenfrei zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber der VHS (Anschrift: Volkshochschule Lingen ggmbh, Am Pulverturm 3, 49808 Lingen oder per E-Mail an den in der Lehrgangsausschreibung genannten Ansprechpartner) erklärt werden. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.b. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.

6. Kündigung 6.1 Bei Lehrgängen von mehr als zwölfmonatiger Dauer beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des Lehrgangsquartals. Eine Kündigung ist frühestens nach sechs Monaten (Ende des 2. Lehrgangsquartals) möglich. Bei Lehrgängen von weniger als zwölfmonatiger Dauer beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende eines Lehrgangsquartals. In beiden Fällen muss die schriftliche Kündigung (Anschrift: Volkshochschule Lingen ggmbh, Am Pulverturm 3, 49808 Lingen oder per E-Mail an den in der Lehrgangsausschreibung genannten Ansprechpartner) erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Abmeldung. Das Recht des Teilnehmers zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt hiervon unberührt. 6.2 Bei Kündigung der Lehrgangsteilnahme in besonders begründeten Einzelfällen werden 10 % der Lehrgangsgebühren für Verwaltungsaufwendung sowie die Gebühr für die bis dahin stattgefundenen Unterrichtsstunden in Rechnung gestellt. Soweit eine Anmeldegebühr erhoben wurde, wird diese dabei angerechnet. 6.3 Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt. 6.4 Gebührenrückstände in Höhe von zwei Monatsraten berechtigen die VHS zur sofortigen Kündigung. Diese ist dem Teilnehmer schriftlich mitzuteilen. 6.5 Statt einer Kündigung kann die VHS den Teilnehmer auch vorübergehend vom Lehrgangsbesuch ausschließen. Auch dieses ist dem Teilnehmer schriftlich mitzuteilen. 6.6 Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt. 7. Besondere Zulassungsvoraussetzungen (gilt nur für die Teilnahme an der Weiterbildungsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer) Es obliegt dem Teilnehmer, sich über die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Weiterbildungsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (www.osnabrueck.ihk24.de) zu informieren. Insbesondere hat der Teilnehmer vor Lehrgangsbeginn seine Zulassungsvoraussetzungen bei der Industrie- und Handelskammer (Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen zu einer Fortbildungsprüfung der Industrie- und Handelskammer) überprüfen zu lassen. Liegen die Zulassungsvoraussetzungen bei Lehrgangsbeginn nicht vor, bleiben hierfür Ansprüche der VHS unverändert. 8. Mündliche Nebenabsprachen 8.1 Mündliche Nebenabsprachen sind nicht gültig. 8.2 Absprachen mit Dozenten sind nicht rechtswirksam. Lingen (Ems), 01.12.2018

Anmeldung Ich melde mich verbindlich zu folgendem Lehrgang an: Lehrgang: Fachkraft Controlling (VHS) 2020 Lehrgangs-Nr.: 69100 Name, Vorname * Geburtsdatum * Straße * PLZ, Wohnort * Telefon * Mobiltelefon * E-Mail * Alternative Rechnungsanschrift Kreditinstitut BIC DE IBAN Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Lehrgangsgebühren. Wir bitten Sie, Ihre Bankverbindung anzugeben, damit die Gebühren von uns eingezogen werden können. Der Eintrag Ihrer IBAN gilt als Einzugsermächtigung für die Volkshochschule Lingen ggmbh (Sepa-Lastschriftmandat). Mit Ihrer Unterschrift ermächtigen Sie, bis auf Widerruf, die Lehrgangsgebühr abzubuchen. Gläubiger-Identifikationsnummer der Volkshochschule Lingen ggmbh (DE45VHS00000096159). Diese Ermächtigung kann von Ihnen jederzeit schriftlich widerrufen werden bzw. erlischt mit der Kündigung bzw. mit dem Ende des Lehrgangs. Bestandteile dieser verbindlichen Lehrgangsanmeldung sind die Inhalte der Lehrgangsausschreibung zu dem o.g. Lehrgang, die Besonderen Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der Volkshochschule Lingen ggmbh in ihrer jeweiligen gültigen Fassung (siehe www.vhs-lingen.de), die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Lingen ggmbh, die Widerrufsbelehrung und Datenschutzbestimmungen in ihrer jeweiligen gültigen Fassung (siehe www.vhs-lingen.de). ggf. das Vorliegen der gültigen Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Weiterbildungsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Ich erkenne mit meiner Unterschrift die vorgenannten Bestandteile an und nehme die Widerrufsbelehrung und Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis. (Ort, Datum) Wird von der VHS ausgefüllt!! Unterschrift (bei minderjährigen Teilnehmern auch der/die Erziehungsberechtigte) *) Pflichtfelder EDV-Erfassung: (Datum, Unterschrift)