Bildung und Sport Fachabteilung 1 Berufliche Schulen RBS-F1



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Telefon: 0 233-83776 Telefax: 0 233-989 83776 Seite Referat 1 von für 8 Bildung und Sport Fachabteilung 1 Berufliche Schulen RBS-F1 Einrichtung einer Fachschule für Umweltschutztechnik und erneuerbare Energien Antrag Nr. 08-14/ A 04696 der Stadtratsfraktion Die Grünen/RL und SPD vom 15.10.2013, eingegangen am 15.10.2013 Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 13812 Anlagen Beschluss des Ausschusses für Bildung und Sport des Stadtrates vom 29.01.2014 (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Hintergrund und bisherige Angebote Das im folgenden beschriebene Profil einer neu zu gründenden Fachschule für Umweltschutztechnik und erneuerbare Energien basiert auf folgenden Annahmen: Der Bedarf an Fachkräften im Bereich Erneuerbare Energien steigt kontinuierlich. Bis 2020 sagt die Branche der Erneuerbaren Energien einen Anstieg der Arbeitsplätze von derzeit 382.000 auf etwa 500.000 voraus. Schon heute zeichnet sich spartenübergreifend ein Fachkräftemangel ab. Vor allem Ingenieure und technisch ausgebildetes Personal (Techniker, Meister) werden gesucht, der Wettbewerb um den Fachkräftenachwuchs wird daher zunehmen. Ausbildungsberufe, die sich speziell auf Erneuerbare Energien beziehen, existieren bislang nicht. Üblich sind hingegen die klassischen handwerklichen, gewerblichen und kaufmännischen Ausbildungen wie beispielsweise die des Elektronikers, des Mechatronikers, des Anlagenmechanikers (SHK) und die der Büro- und Industriekaufleute. Diese werden ergänzt durch betriebliche Einarbeitung, arbeitsplatznahe Schulungen und branchenspezifische Fortbildungen. Darüber hinaus gibt es derzeit in der Metropolregion München keine schulische Weiterbildung wie den vorgesehenen Ausbildungsgang Staatlich geprüfter Techniker für Umweltschutztechnik mit dem Schwerpunkt regenerative Energien. An drei städtischen beruflichen Schulen werden derzeit Weiterbildungsangebote mit Inhalten aus dem Bereich Umweltschutz und Erneuerbare Energien unterrichtet. Technikerschule - Städt. Fachschule für Maschinenbau-, Metallbau-, Informatikund Elektrotechnik: In der Ausbildungsrichtung Maschinenbautechnik wird das Profil Energie und Umwelt angeboten.

Seite 2 von 8 Städtische Fachschule für Heizungs-, Sanitär- und Klimatechnik: Die Schule bildet staatlich geprüfte Techniker / Technikerinnen für Heizungs-, Sanitär- und Klimatechnik aus. Zu den Unterrichtsinhalten gehören auch die Bereiche Regenerative Energien, innovative Anlagen, Energieeffizienzmanagement, Warmwasserbereitungsanlagen, Fernwärme/Dampf/ Kraft-Wärme-Kopplung und Energieeffizienzmanagement. Städtische Berufsschule für elektrische Anlagen- und Gebäudetechnik: Die Schule führt seit mehr als zehn Jahren eine europaweit anerkannte Weiterbildung im Bereich der erneuerbaren Energien (220 Unterrichtsstunden) durch. Das Weiterbildungskonzept wird seit dem Schuljahr 2012/13 mit vier Lehrmodulen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Solarthermie, Blockheizkraftwerke, Wärmepumpentechnologie) angeboten, die jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Alle drei Schulen haben damit bereits Teilbereiche des Profils einer Fachschule für Umweltschutztechnik und erneuerbare Energien in ihrem Unterrichtsangebot, das sehr gut nachgefragt wird. Es fehlt aber bisher das Bildungsangebot einer umfassenden Ausbildung. Durch die Gründung einer städtischen Fachschule für Umweltschutztechnik und erneuerbare Energien wird diese Lücke geschlossen. Die Leitung der Fachschule soll der Leitung der Berufsschule für elektrische Anlagen- und Gebäudetechnik übertragen werden. Eine zusätzliche Schulleitungsstelle wird nicht eingerichtet. 2. Struktur der neu zu gründenden Schule: Städt. Fachschule für Umweltschutztechnik und erneuerbare Bezeichnung Energien - Schwerpunkt: Erneuerbare Energien, ökologische der Weiterbildung: Energieverwendung, Energieberatung Qualifikation: Zugangsvoraussetzungen: Staatlich geprüfte Technikerin/ geprüfter Techniker Mit einer Ergänzungsprüfung besteht die Möglichkeit zum Erwerb der Fachhochschulreife Abgeschlossene Erstausbildung in einem einschlägigen technischen Beruf (Bau-, Chemie-, Elektro- und Metalltechnik); i.d.r. mind. 1 Jahr Berufspraxis nach Ausbildungsende oder mindestens 7 Jahre einschlägige Berufstätigkeit Beginn: Schuljahr 2014/15 Dauer: 2 Jahre Vollzeit Schuljahr 2014/15: 1 Eingangsklasse (Aufbauphase) Ausbaustufen ab Schuljahr 2015/16: 2 Klassen (1 Eingangs- und 1 Aufsteigerklasse) Ziel der Ausbildung Befähigen von Fachkräften mit beruflicher Erfahrung zur Übernahme von Aufgaben im mittleren Führungsbereich im Handwerk oder in der Industrie

Seite 3 von 8 Berufsbild Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Umweltschutztechnik mit dem Schwerpunkt erneuerbare Energien, Energieberatung und ökologische Energieverwendung übernehmen Fach- und Führungsaufgaben sowie Beratungstätigkeiten in der Entwicklung, Erprobung und Anwendung von technischen Verfahren zur Nutzung erneuerbarer Energieträger. Sie arbeiten in erster Linie in der technischen Untersuchung und Beratung. Ebenso sind sie in Unternehmen tätig, die Maschinen und Anlagen im Bereich erneuerbarer Energien projektieren und herstellen. Weitere mögliche Arbeitgeber sind Energieversorger oder die öffentliche Verwaltung, z.b. Umweltschutzbehörden. Darüber hinaus finden sich in der Forschung und Entwicklung Beschäftigungsmöglichkeiten. 3. Ausbildungsinhalte 1 Weiterbildungsinhalte im fachrichtungsbezogenen Lernbereich: Mathematik Aufträge mit Methoden des Projekt- und Qualitätsmanagements bearbeiten Zukunftsfähige wärme- und klimatechnische Gebäudesysteme planen, kalkulieren, konfigurieren, in Betrieb nehmen, regeln und überwachen Energiebedarf von Gebäuden bestimmen, messtechnisch ermitteln und verringern Energiebedarf von gewerblichen und industriellen Prozessen ermitteln und verringern Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen planen und betreiben Energieversorgungsketten und -systeme mit erneuerbaren Energien aufbauen Umweltmanagementsysteme in Unternehmen aufbauen und aufrecht erhalten Projektarbeit Darüber hinaus werden im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich z.b. auch folgende allgemeinbildende Fächer unterrichtet: Deutsch Englisch Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt Berufs- und Arbeitspädagogik Zusätzlich besteht die Möglichkeit zum Erwerb von Zusatzqualifikationen wie der Fachhochschulreife. 4. Kosten/Ressourcen/Vorgehen: (Personal, Ausstattung, Gebäude) Personalkosten Die bei der Stadt verbleibenden Personalkosten pro Jahr belaufen sich nach Gegenrechung der Einnahmen auf ca. 90.000 ab Schuljahr 2015/2016 (siehe Kalkulation in der Anlage 2). Die vorgelegten Zahlen basieren auf der Kalkulation für die im Jahr 1Grundlage Stundentafel für die Fachschule für Umweltschutztechnik und erneuerbare Energien

Seite 4 von 8 2011 gegründete Fachschule für Maschinenbautechnik (jetzt Fachschule für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität). Die zusätzlich erforderlichen Personalauszahlungen sind haushaltsjahrbezogen in der Kostentransparenztabelle (siehe Gliederungspunkt 6.) dargestellt. Die Finanzierung erfolgt beim Produkt 4.4 Fachschulen, Produktleistung 3 Bildungsleistungen Unterricht bei der Finanzposition 2511.410.0000.9 bei Beamten bzw. bei der Finanzposition 2511.414.0000.1 bei Tarifbeschäftigten. Sachkosten Um den technischen Standard im Bereich Umweltschutztechnik und erneuerbare Energien für eine qualifizierte Ausbildung zu erreichen, müssen einmalig im Kalenderjahr 2014 Sachkosten in Höhe von ca. 80.000 bereitgestellt werden. Die Finanzierung kann aus dem Budget des Referats für Bildung und Sport gesichert werden. Einnahmen Beim Produkt 4.4, Fachschulen, Finanzposition 2511.171.0000.7, Sachkonto 415132 aus Lehrpersonalzuschüssen für Lehrpersonal in Höhe von 32.535 im Kalenderjahr 2014 (anteilig) 78.084 im Kalenderjahr 2015 163.109 im Kalenderjahr 2016 Einnahmen aus den Ausgleichsbeträgen für erhöhten Aufwand an Fachschulen beim Produkt 4.4, Fachschulen, Finanzposition 2511.171.0000.7, Sachkonto 415112 in Höhe von 0 im Kalenderjahr 2014 7.808 im Kalenderjahr 2015 18.740 im Kalenderjahr 2016 Raumressourcen An drei Schulstandorten in München (Bergsonstraße, Luisenstraße 9-11, Orleansstraße 46: hier nur Chemieräume) stehen für die Ausbildung geeignete Fachräume zur Verfügung. 5. Ausnahme vom Finanzierungsmoratorium Eine Ausnahme vom Finanzierungsvorbehalt ist erforderlich, da die Anmeldungen der Schülerinnen und Schüler zum Schuljahr 2014/2015 bereits bis zum 30.05.2014 erfolgen muss.

Seite 5 von 8 6. Kostentransparenztabelle Ein-/ Auszahlungen Personalauszahlungen Beamte* Angestellte Sachauszahlungen (z.b. Auszahlungen für DV-Arbeitsplatz an IT@m, Ersteinrichtung Transferauszahlungen dauerhaft 43.380 in 2014 177.376 in 2015 271.848 ab 2016 Summe Auszahlungen 43.380 in 2014 177.376 in 2015 271.848 ab 2016 Einzahlungen Lehrpersonalzuschüsse - 32.535 im Kalenderjahr 2014 (anteilig) - 78.084 im Kalenderjahr 2015-163.109 im Kalenderjahr 2016 einmalig/befristet In 2014 80.000 Ersteinrichtung investive Sachkosten aus Budget RBS 80.000,00 in 2014 aus Budget RBS Saldo Aus- und Einzahlungen Nachrichtlich: Vollzeitäquivalente Nachrichtlich: Investitionen Ausgleichsbeträge - 0 im Kalenderjahr 2014-7.808 im Kalenderjahr 2015-18.740 im Kalenderjahr 2016 10.845 in 2014 91.484 in 2015 89.999 in 2016 45 Jahreswochenstunden bzw. 1,8 theoretische Lehrkräfte ab dem Schuljahr 2014/2015 und weitere 49 Jahreswochenstunden bzw. 1,96 theoretische Lehrkräfte ab dem Schuljahr 2015/2016 80.000,00 in 2014 aus Budget RBS * Bei Besetzung der Stellen mit Beamtinnen/Beamten entstehen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch Pensions- und Beilhilferückstellungen. Wird unterstellt, dass bei der zusätzlich erforderlichen Lehrerkapazität das gleiche Verhältnis zwischen Beamtinnen/Beamten und Tarifbeschäftigen besteht wie im abgelaufenen Kalenderjahr 2012, errechnet sich ein Personalmehraufwand für Rückstellungen in Höhe von 1.027 je Jahreswochenstunde (nicht zahlungswirksam). Die Bewirtschaftung der Rückstellungen fällt in den zentralen Zuständigkeitsbereich des Personal- und Organisationsreferates und wird von dort im Personalkostenhaushalt berücksichtigt.

Seite 6 von 8 Dem Personal- und Organisationsreferat und der Stadtkämmerei wurde ein Abdruck der Beschlussvorlage zugeleitet. Eingehende Stellungnahmen werden nachgereicht. Die Rechtsabteilung des Direktoriums hat der Satzung hinsichtlich den von dort zu vertretenden formellen Belangen zugestimmt. Der Korreferentin, Frau Stadträtin Volk, und der Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Burkhardt, wurde ein Abdruck der Beschlussvorlage zugeleitet. II. Antrag des Referenten 1. Die Satzung der Landeshauptstadt München über die Errichtung der und die Zulassung zur Städtischen Fachschule für Umweltschutztechnik und erneuerbare Energien wird gemäß Anlage 3 beschlossen. 2. Der Ausschuss für Bildung und Sport stimmt dem Bedarf der aufgezeigten Zuschaltung von 45 Jahreswochenstunden ab dem Schuljahr 2014/2015 bzw. von weiteren 49 Jahreswochenstunden ab dem Schuljahr 2015/2016 für die Einrichtung einer Fachschule für Umweltschutztechnik und erneuerbare Energien zu. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Stellen für die zusätzlich erforderlichen 45 Jahreswochenstunden ab dem 01.08.2014 sowie die Stellen für weitere 49 Jahreswochenstunden ab dem 01.08.2015 einzurichten und zu besetzen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 43.380 im Kalenderjahr 2014, in Höhe von 177.376 im Kalenderjahr 2015 und in Höhe von 271.848 ab dem Kalenderjahr 2016 bei den Ansätzen der Personalauszahlungen beim Kostenstellenbereich Fachschulen, Unterabschnitt 2511 im Nachtragshaushalt 2014 sowie in der Haushaltsplanaufstellung 2015 und 2016 anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamtinnen und Beamten durch die Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher Personalaufwand in Höhe von 15.405 im Kalenderjahr 2014, in Höhe von 62.989 im Kalenderjahr 2015 und in Höhe von 96.538 ab dem Kalenderjahr 2016. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Mehreinnahmen von 32.535 Lehrpersonalkostenzuschuss im Rahmen des Nachtragshaushalts 2014,

Seite 7 von 8 78.084 Lehrpersonalkostenzuschuss im Haushalt 2015 und 163.109 Lehrpersonalkostenzuschuss im Haushalt 2016 beim Produkt 4.4 Fachschulen, Produktleistung 3, sowie die Mehreinnahmen durch Ausgleichsbeträge von 7.808 im Haushalt 2015 und von 18.740 im Haushalt 2016 beim Produkt 4.4, Fachschulen, Produktleistung 3 anzumelden. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Finanzierungsmoratorium, weil das Anmeldeverfahren der Schüler/innen bis zum 30.05.2014 stattfinden muss. 5. Damit ist der Antrag Nr. 08-14/ A04696 der Stadtratsfraktionen Die Grünen/RL und der SPD vom 15.10.2013 geschäftsordnungsmäßig behandelt. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Christine Strobl Rainer Schweppe 2. Bürgermeisterin Stadtschulrat

Seite 8 von 8 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle (2x) an das Direktorium Rechtsabteilung (3-fach) an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z. K. V. Wiedervorlage im Referat für Bildung und Sport Fachabteilung 1 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. An das POR z.k. Am