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Transkript:

Seite 1 von 8 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemischs Hautschutzmittel Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firmenname: Straße: Ort: Werner-von-Siemens-Str. 16 D-36137 Fulda Telefon: +49 661 9764-0 Telefax:+49 661 9764-150 E-Mail: Internet: Auskunftgebender Bereich: Notrufnummer: ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren Einstufung des Stoffs oder Gemischs Kennzeichnungselemente info@iwetec.de Gefahrenbezeichnungen : Hochentzündlich R-Sätze: Hochentzündlich. http://www.iwetec.de/service/eg-sicherheitsdatenblaetter.html Qualitätssicherung Mo.-Do.: 7.15-16.00 Uhr / Fr. 7.15-14.00 Uhr Giftnotruf Berlin 0049(0)30 30686 790 Gefahrensymbole: F+ - Hochentzündlich F+ - Hochentzündlich R-Sätze 12 Hochentzündlich. S-Sätze 16 Von Zündquellen fernhalten. - Nicht rauchen. 23 Aerosol nicht einatmen. 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. 56 Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Von Zündquellen fernhalten. - Nicht rauchen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Sonstige Gefahren Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig aufgrund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.

Seite 2 von 8 ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe EG-Nr. CAS-Nr. Index-Nr. REACH-Nr. 200-857-2 75-28-5 601-004-00-0 200-827-9 74-98-6 601-003-00-5 Bezeichnung Einstufung GHS-Einstufung Isobutan F+ R12 Flam. Gas 1; H220 Propan F+ R12 Flam. Gas 1; H220 Anteil 2,5-10 % 2,5-10 % 203-448-7 Butan 106-97-8 F+ R12 601-004-00-0 Flam. Gas 1; H220 Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16. <2,5 % ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Einatmen Für Frischluft sorgen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Nach Hautkontakt Kontaminierte Kleidung wechseln. Nach Augenkontakt Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Bei auftretenden oder anhaltenden Beschwerden Augenarzt aufsuchen. Nach Verschlucken Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung Löschmittel Geeignete Löschmittel Schaum. Löschpulver. Kohlendioxid (CO2). Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel Wasservollstrahl. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Kann explosive Gas-Luft-Gemische bilden.

Seite 3 von 8 Beim Erhitzen oder im Brandfall Bildung giftiger Gase und Dämpfe möglich. Kohlendioxid. Kohlenmonoxid. Hinweise für die Brandbekämpfung Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Zusätzliche Hinweise Gefährdete Behälter aus sicherer Entfernung mit Wassersprühstrahl kühlen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Persönliche Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Für ausreichende Lüftung sorgen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Umweltschutzmaßnahmen Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation, zuständige Behörde benachrichtigen. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Den betroffenen Bereich belüften. Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur Entsorgung siehe Kapitel 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Für gute Belüftung/ Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Berührung mit den Augen vermeiden. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht gegen Flammen oder glühende Gegenstände sprühen. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren. Die behördlichen Vorschriften für das Lagern von Druckgaspackungen sind zu beachten. Zusammenlagerungshinweise Nicht erforderlich. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen Vor Hitze schützen. Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. Spezifische Endanwendungen ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Zu überwachende Parameter

Seite 4 von 8 Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) CAS-Nr. Bezeichnung ml/m³ mg/m³ F/m³ Spitzenbegr. Kategorie Art 106-97-8 Butan 1000 2400 4(II) 75-28-5 Isobutan 1000 2400 4(II) 74-98-6 Propan 1000 1800 4(II) Begrenzung und Überwachung der Exposition Schutz- und Hygienemaßnahmen Kontaminierte Kleidung wechseln. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Berührung mit den Augen vermeiden. Atemschutz Bei guter Raumbelüftung nicht erforderlich. Augenschutz Dicht schließende Schutzbrille. Körperschutz Schutzkleidung. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand: Farbe: Geruch: Zustandsänderungen Schmelztemperatur: Siedepunkt: Flammpunkt: Aerosol weiss mild nicht bestimmt nicht anwendbar nicht anwendbar Prüfnorm Explosionsgefahren Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung explosionsgefährlicher/ zündfähiger Dampf-/ Luftgemische möglich. Zündtemperatur: Dichte (bei 20 C): Wasserlöslichkeit: Lösemittelgehalt: Sonstige Angaben ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität Reaktivität Chemische Stabilität >200 C 0,86819 g/cm³ nicht mischbar 13,0 %

Seite 5 von 8 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. Zu vermeidende Bedingungen Unverträgliche Materialien Gefährliche Zersetzungsprodukte Kohlenmonoxid. Kohlendioxid. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Angaben zu toxikologischen Wirkungen Toxikologische Prüfungen Reiz- und Ätzwirkung keine/keiner Sensibilisierende Wirkungen Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. Sonstige Angaben zu Prüfungen Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) vorgenommen. Erfahrungen aus der Praxis Sonstige Beobachtungen Dämpfe wirken betäubend. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben Toxizität Persistenz und Abbaubarkeit Bioakkumulationspotential Mobilität im Boden Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung nicht anwendbar Andere schädliche Wirkungen Weitere Hinweise Allgemeine Hinweise: nicht wassergefährdend Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) vorgenommen. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Verfahren zur Abfallbehandlung Empfehlung Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Abfallschlüssel Produkt

Seite 6 von 8 160504 ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND; Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien; gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen) Als gefährlicher Abfall eingestuft. Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung 150104 VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND SCHUTZKLEIDUNG (a. n. g.); Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle); Verpackungen aus Metall Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel Wasser (mit Reinigungsmittel). Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID) UN-Nummer: Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Transportgefahrenklassen: UN1950 Gefahrzettel: 2.1 Klassifizierungscode: 5F Sondervorschriften: 190 327 344 625 Begrenzte Menge (LQ): 1 L Beförderungskategorie: 2 Tunnelbeschränkungscode: D Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport Freigestellte Menge: E0 Binnenschiffstransport UN-Nummer: Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Transportgefahrenklassen: DRUCKGASPACKUNGEN, Aerosol 2 UN1950 Gefahrzettel: 2.1 Klassifizierungscode: 5F Sondervorschriften: 190 327 344 625 Begrenzte Menge (LQ): 1 L DRUCKGASPACKUNGEN, Aerosol Sonstige einschlägige Angaben zum Binnenschiffstransport Freigestellte Menge: E0 Seeschiffstransport UN-Nummer: Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Transportgefahrenklassen: Verpackungsgruppe: Gefahrzettel: Sondervorschriften: Begrenzte Menge (LQ): EmS: 2 UN1950 AEROSOLS 2-2, see SP63 63, 190, 277, 327, 344, 959 See SP277 F-D, S-U

Seite 7 von 8 Sonstige einschlägige Angaben zum Seeschiffstransport Freigestellte Menge: E0 Lufttransport UN/ID-Nr.: Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Transportgefahrenklassen: Gefahrzettel: Sondervorschriften: Begrenzte Menge (LQ) Passenger: IATA-Verpackungsanweisung - Passenger: IATA-Maximale Menge - Passenger: IATA-Verpackungsanweisung - Cargo: IATA-Maximale Menge - Cargo: UN1950 AEROSOLS, flammable 2.1 2.1 A145 A167 30 kg G Sonstige einschlägige Angaben zum Lufttransport Freigestellte Menge: E0 Passenger-LQ: Y203 Umweltgefahren Umweltgefährlich: nein Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Achtung Gase 203 75 kg 203 150 kg Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code nicht anwendbar ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften Angaben zur VOC-Richtlinie: Nationale Vorschriften Technische Anleitung Luft I: Anteil: Wassergefährdungsklasse: Status: Stoffsicherheitsbeurteilung (EU) 112,5 g/l (CH) 12,96 % 13,0 - - nicht wassergefährdend Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3 Für diesen Stoff wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Änderungen Das Sicherheitsdatenblatt wurde in folgenden Abschnitten geändert: 8 Vollständiger Wortlaut der in den Kapiteln 2 und 3 aufgeführten R-Sätze 12 Hochentzündlich. Volltext der Gefahrenhinweise in Abschnitt 2 und 3 H220 Extrem entzündbares Gas. H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.

Seite 8 von 8 Weitere Angaben Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. Wir verweisen auf unser Schutzbrillen- und Schutzhandschuhprogramm. (Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)