Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

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Anlage 2 zu 4, 5 WTGDVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Transkript:

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und Gasteinrichtungen regelmäßig überprüft. Werden in der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen - als Mangel gilt jede Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungen - festgestellt, werden die Einrichtungen zur Abstellung dieser beraten. Ihnen kann insoweit auch eine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt werden. Sofern es die Art des Mangels erfordert, wird die Einrichtung aufgefordert, den Mangel sofort zu beseitigen. Bei der Feststellung von n wird zwischen geringfügigen und n n differenziert. Geringfügig sind, wenn im Rahmen der Ermessensausübung von einer Anordnung abgesehen wird. Wesentliche liegen vor, wenn zu ihrer Beseitigung eine Anordnung (z. B. Anordnung einer bestimmten Personalbesetzung, Aufnahmestopp, Betriebsuntersagung etc.) erlassen wird. Manche Anforderungen werden auch nicht geprüft, z: B. weil sie zu einem früheren Zeitpunkt geprüft wurden und keine Anhaltspunkte für eine Veränderung bestehen. Das Ergebnis der Prüfung wird nach 14 Abs. 9 WTG, 4, 5 WTG DVO nachfolgend veröffentlicht: 1

Allgemeine Angaben Einrichtung ASB Begegnungs- und Pflegezentrum & ASB Wohn- und Betreuungszentrum Name ASB Begegnungs- und Pflegezentrum Herne-Mitte und ASB Wohn- und Betreuungszentrum Lebensräume Anschrift Siepenstraße 12 a und 12 f, 44623 Herne Telefonnummer 02323/14759-0 ggf. Email-Adresse und Homepage (der E-Mail: elhm@asb-mail.de Homepage: http://www.asb-herne-mitte.de/ Leistungsanbieterin oder des Leistungsanbieters sowie der Einrichtung) Leistungsangebot (Pflege, Eingliederungshilfe, Pflege ggf. fachliche Schwerpunkte) Kapazität 109 Plätze Die Prüfung der zuständigen Behörde zur 29.11.2017 Bewertung der Qualität erfolgte am 2

Wohnqualität Anforderung Nicht geprüft Nicht Keine Geringfügige Wesentliche 1. Privatbereich (Badezimmer/Zimmergrößen) 2. Ausreichendes Angebot von Einzelzimmern 3. Gemeinschaftsräume 4. Technische Installationen (Radio, Fernsehen, Telefon, Internet) 5. Notrufanlagen Mangel behoben am 3

Hauswirtschaftliche Versorgung keine geringfügige 6. Speisen- und Getränkeversorgung 7. Wäsche- und Hausreinigung Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung keine geringfügige 8. Anbindung an das Leben in der Stadt/im Dorf 9. Erhalt und Förderung der Selbstständigkeit und Mobilität 10. Achtung und Gestaltung der Privatsphäre Information und Beratung keine geringfügige 11. Information über das Leistungsangebot 12. Beschwerdemanagement 4

Mitwirkung und Mitbestimmung keine geringfügige 13. Beachtung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte Personelle Ausstattung keine geringfügige 14. Persönliche und fachliche Eignung der Beschäftigten 15. Ausreichende Personalausstattung 16. Fachkraftquote 10.04.2018 17. Fort- und Weiterbildung -fortlaufend 5

Pflege und Betreuung keine geringfügige 18. Pflege- und Betreuungsqualität 19. Pflegeplanung/ unverzüglich Förderplanung 20. Umgang mit unverzüglich Arzneimitteln 21. Dokumentation unverzüglich 22. Hygieneanforderungen 23. Organisation der ärztlichen Betreuung Freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen/Sedierungen) keine geringfügige 24. Rechtmäßigkeit 25. Konzept zur Vermeidung 26. Dokumentation Gewaltschutz keine geringfügige 27. Konzept zum Gewaltschutz 28. Dokumentation 6

Einwendungen und Stellungnahmen Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter haben das Recht, Einwände gegen das Ergebnis der Prüfungen zu erheben. Wenn die Behörde den Einwand für berechtigt hält, ändert sie die obige Bewertung. Hält sie den Einwand nicht für berechtigt, bleibt sie bei ihrer Bewertung und gibt dazu eine Stellungnahme ab. Ziffer Einwand Begründung ---- Einwand der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters ---- ---- Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil ---- ---- Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters ---- ---- Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil ---- ---- Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters ---- ---- Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil ---- 7

Zusammenfassung der n Ergebnisse in einfacher Sprache Klicken Sie hier, um Text einzugeben. 8

Darstellung des Angebots durch die Leistungsanbieterin/den Leistungsanbieter Um Ihnen eine genauere Vorstellung von dem geprüften Angebot zu geben, hat die Leistungsanbieterin/der Leistungsanbieter die besonderen Merkmale des Angebotes wie folgt beschrieben. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass die nachfolgenden Aussagen/ Beschreibungen zutreffend sind. Welche besonderen Leistungen beinhaltet das Angebot (maximal 700 Zeichen inkl. Leerzeichen)? Das ASB Begegnungs- und Pflegezentrum Herne-Mitte ist eine vollstationäre Pflegeeinrichtung mit 82 Bewohnerinnen und Bewohnern. Neben der Altenpflege gibt es hier einen Sonderpflegebereich für junge Pflegebedürftige. In einem zweiten Gebäude werden zudem 27 Demenzkranke Bewohner betreut. Ein multidisziplinäres Team aus Pflegekräften und Therapeuten kümmert sich um die Bewohnerinnen und Bewohner und organisiert einen abwechslungsreichen Alltag mit Therapieeinheiten, Kultur und Ausflügen. Was zeichnet die Einrichtung/das Angebot besonders aus? a) hinsichtlich der Konzeption (maximal 1.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) 82 Bewohnerinnen und Bewohner finden im ASB Begegnungs- und Pflegezentrum Herne-Mitte in Einzelzimmern Platz, die nach aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltet und ausgestattet wurden. In einem Wohnbereich wurde dabei ein Konzept speziell für jüngere Pflegebedürftige realisiert, um deren Anforderungen an technische Ausstattung und Freizeitgestaltung gerecht zu werden. In einem eigenständigen Gebäude auf dem gleichen Gelände werden 27 Bewohnerinnen und Bewohner mit Demenzerkrankungen in drei besonders gestalteten Wohngruppen betreut und gepflegt. Hier können Alltagserscheinungen der Demenzerkrankung besser als in einem klassischen Pflegeheim zugelassen werden, um den Betroffenen, Angehörigen und Pflegekräften eine stressarme Lebens- und Arbeitsumgebung zu bieten. b) hinsichtlich der Gestaltung der Räumlichkeiten maximal 700 Zeichen inkl. Leerzeichen) Am südlichen Rand der Herner Innenstadt liegt mit dem ASB Begegnungs- und Pflegezentrum Herne-Mitte eine der modernsten Einrichtungen der Stadt. Das Begegnungs- und Pflegezentrum Herne-Mitte ist ein offenes Haus und bildet mit seiner frei zugänglichen Cafeteria, einem Friseur und vielen gemeinschaftlichen Freizeitaktionen für Bewohner und Gäste den kommunikativen Mittelpunkt der gesamten Siedlung. In direkter Nachbarschaft bietet ein Supermarkt alle Waren des täglichen Lebens, die Herner Fußgängerzone mit ihren Geschäften und Cafés ist nur wenige Gehminuten entfernt. Unterschiedliche kulturelle Veranstaltungen und jahreszeitliche Feste sorgen regelmäßig für viel Leben im Haus. 9