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Transkript:

Auszeichnung guter Bauten 2017 des BDA Münster-Münsterland Auslobung Auslober und Durchführung Bund Deutscher Architekten BDA Münster-Münsterland Mauritzstraße 23 48143 Münster Teilnahmebedingungen Teilnahmeberechtigt sind Architekt/innen mit ihren Bauherr/innen. Die Bauherr/innen werden von den Architekt/innen über Satzung und Auslobung informiert. Eine Teilnahme ohne Zustimmung der Bauherr/innen ist nicht möglich. Zum Auszeichnungsverfahren sind Bauten zugelassen, die nach dem 31.12.2013 fertig gestellt wurden und sich im Gebiet des BDA Münster-Münsterland befinden, das sind die Städte und Kreise Stadt Münster, Kreis Steinfurt, Kreis Borken, Kreis Coesfeld, Kreis Warendorf. Die Teilnehmer/innen verpflichten sich zur Einhaltung der unter Einzureichende Unterlagen bestimmten Präsentationsvorgaben. Diese dienen der einheitlichen Gestaltung der Ausstellung. Abweichende Präsentationen werden vom Verfahren ausgeschlossen. Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen/Teilnahmegebühr Die Ausgabe/Versendung der Unterlagen erfolgt auf schriftliche Anforderung hin durch den BDA Münster-Münsterland (bda-muenster@burhoff.com). Ausgegeben werden: Satzung und Auslobung Anmeldebogen Erklärung Die Unterlagen sind auch als PDF-Datei abrufbar: http://www.bda-nrw.de und http://www.bda-muenster.de Pro eingereichte Arbeit ist eine Gebühr von 150,- Euro mit dem Namen des Teilnehmers/der Teilnehmerin und dem Vermerk Auszeichnung guter Bauten auf das Konto des BDA Münster-Münsterland zu überweisen. Bankverbindung: DE 95 4005 0150 0000 0678 01 SWIFT-BIC WELADED1MST SPK Münsterland Ost Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist spätestens zum Termin der Einreichung der Arbeit nachzuweisen.

Einzureichende Unterlagen 1. Maximal zwei Präsentations- /Ausstellungstafeln pro eingereichte Arbeit. Verbindliche Ausfertigung der Ausstellungstafeln: Hartschaum weiß (FOREX classic), 5 mm stark, Format 84 x 84 cm Lochung: rechts und links oben vorgelocht, Durchmesser der Lochung 1 cm, Abstand der Lochungsmitte vom Rand 2,5 cm. Jede Tafel ist mit der Bezeichnung des Objektes und dem Namen des/der Architekt/in sowie des/der Bauherr/in zu versehen. Auf der Tafel ist, neben Fotos (mit Benennung des Fotografen) und Plänen, ein kurzer Erläuterungstext, maximal eine Seite DIN A4, anzubringen. 2. Zu jeder Arbeit ist der zu den Ausschreibungsunterlagen gehörende Anmeldebogen sowie die Erklärung einzureichen. 3. Eine Auswahl von Fotos sowie der Erläuterungstext sind in elektronischer Form (auf CD o.ä.) beizufügen. Diese Unterlagen dienen der Veröffentlichung des Objektes im Katalog. Die Fotos müssen eine druckfähige Auflösung (300 dpi bei max. Größe DIN- A 5) haben. Der Fotograf ist unbedingt zu benennen. 4. Um das eingereichte Projekt vor Ort besichtigen und betreten zu können, ist dem Auslober für die Tage der Jurysitzung unbedingt eine Ansprechperson mit Telefonnummer zu benennen (s. Anmeldebogen). Kriterien Die Unterlagen sollen eine Beurteilung nach folgenden Kriterien ermöglichen: 1. Einbindung in die städtebauliche Umgebung 2. Architektur und Gestaltung 3. Konstruktion 4. Material 5. Umweltverträglichkeit 6. Angemessenheit der Lösung bezogen auf die Aufgabe 7. Leistung im Zusammenhang mit der Entwicklung des Bauens Wichtiger Hinweis: Bei der Darstellung und Erläuterung der Objekte auf den eingereichten Präsentationstafeln ist zu beachten, dass die Jury des Architekturpreises Nordrhein- Westfalen 2018 - zweite Stufe des Auszeichnungsverfahrens - keine Vor-Ort-Besichtigungen vornimmt. Die Qualität der Arbeiten soll also, soweit möglich, aus dem dargestellten Material ersichtlich sein. Jury Prof. Stefanie Kaindl, Architektin BDA Helle Schröder, Architektin Johannes Löbbert, Architekt BDA Dr. Marianne Wagner, Kuratorium Skulptur Projekte Münster Dr. Arnold Bartetzky, Architekturkritik Stellvertreter/innen werden bei Bedarf vom Vorstand benannt.

Preisverleihung, Ausstellung, Katalog Die Preise werden im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung überreicht. Mit der Preisverleihung wird die Ausstellung Auszeichnung guter Bauten eröffnet. Zur Ausstellung erscheint der Katalog. Die Preisträger/innen erklären sich bereit, Präsentationen/Veröffentlichungen ihrer Arbeit durch die Bereitstellung entsprechenden Materials zu unterstützen Rücknahme der Unterlagen Nach Abschluss des Verfahrens sind alle Unterlagen nach Mitteilung durch die Geschäftsstelle dort wieder abzuholen. Die Ausstellungstafeln der mit einer Auszeichnung versehenen Arbeiten verbleiben bis zur Durchführung des Architekturpreises Nordrhein-Westfalen 2018 beim BDA Münster- Münsterland. Die Gruppe überstellt sie dem BDA Landesverband NRW spätestens zur Jurysitzung. Haftung Für Beschädigungen oder Verlust der eingereichten Unterlagen übernimmt der Auslober keine Haftung. Terminübersicht Auslobung / Ausgabe der Unterlagen 27.07.2017 Abgabe des Anmeldebogens und der Erklärung 29. Sept. 2017 Abgabe der geforderten Unterlagen / Nachweis der Teilnahmegebühr 29. Sept. 2017 Jurysitzung 12. / 13. Okt. 2017 Preisverleihung und Ausstellungseröffnung Jan. / Feb. 2018 (im Rahmen des BDA Neujahrsempfangs, Ort u. Termin werden rechtzeitig bekannt gegeben) Einverständniserklärung Alle Teilnehmer/innen erklären sich durch ihre Beteiligung am Verfahren mit dem Inhalt und den Bestimmungen dieser Auslobung sowie der Satzung einverstanden.

Anmeldebogen Auszeichnung guter Bauten 2017 des BDA Münster-Münsterland Name des Objektes Standort (genaue Anschrift) Entwurfsverfasser / Firmierung der Urheberschaft (genaue Form, die im Katalog erscheinen soll) Adresse mit Telefon, E-Mail, Website Name / Firmierung des Bauherrn (bei Institutionen mit Vertreter/Ansprechpartner) Anschrift mit Telefon, E-Mail, Website Wichtige beteiligte Fachingenieure/innen, Landschaftsplaner/innen usw. Mitarbeiter/innen, z.b. Markus Meier (Projektleiter), Michael Müller (verantw. Partner) Jahr der Fertigstellung Bestätigung der Vorprüfung über die Teilnahmeberechtigung, die Vollständigkeit der Unterlagen und die Einzahlung der Teilnehmergebühr: Datum Unterschrift

Erklärung (bitte zusammen mit dem Anmeldebogen einreichen) Urheberschaft Durch die Beteiligung am Preisverfahren Auszeichnung guter Bauten des BDA erklärt der Unterzeichner/die Unterzeichnerin seine/ihre Urheberschaft an dem eingereichten Werk und gibt seine/ihre Zustimmung zur Veröffentlichung des Projektes in Medien und Formaten des Auslobers und Dritter, soweit diese Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Preisverfahren stehen. Auf eine Vergütung wird verzichtet. Bei mehreren Urhebern, zum Beispiel bei Arbeitsgemeinschaften oder gestalterisch relevanten Teilleistungen, versichert der Unterzeichner/die Unterzeichnerin, dass alle Beteiligten in einer untereinander einvernehmlich abgestimmten Form genannt sind. Zustimmung der Bauherrschaft Der Unterzeichner/Die Unterzeichnerin versichert, dass er/sie die Bauherrschaft des eingereichten Projektes über die Teilnahme am Preisverfahren informiert hat und diese mit der Beteiligung einverstanden ist. Nutzung des Werkes Dritter Der Unterzeichner/Die Unterzeichnerin stellt dem Auslober die erforderlichen Unterlagen, insbesondere Pläne und Fotografien, kostenlos zur Verfügung. Es wird bestätigt, dass sämtliche im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Preis erforderlichen Nutzungsrechte bei den Rechteinhabern, insbesondere Fotografen, eingeholt und abgegolten wurden. Der Unterzeichner/Die Unterzeichnerin stellt den Auslober sowie die Organe der Berichterstattung (Verlag, Presse, Websites etc.) frei von Honoraransprüchen. Sollten dennoch unabweisbare Forderungen entstehen, versichert der Unterzeichner/die Unterzeichnerin, dafür in voller Höher einzustehen. Datum/Unterschrift des Einreichers/der Einreicherin