Der EU Durchführungsbeschluss Auswirkungen der geänderten Rechtslage auf die ALB Ausrottung im Wald in Bayern

Ähnliche Dokumente
Durchführungsbeschluss (EU) 2015/893 über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Anoplophora glabripennis (ALB)

Artikel 1. Definitionen

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Bekanntmachung

auf Gebieten der Gemeinde Altdorf und Holzgerlingen vom , Aktenzeichen: _2

Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers Befallsgebiet Neubiberg Aktualisierung Allgemeinverfügung

Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers Befallsgebiet Feldkirchen Aktualisierung Allgemeinverfügung

Allgemeinverfügung. vom , Az. IPS 4d

Allgemeinverfügung. vom , Az. IPS 4d

Allgemeinverfügung: 3. Maßnahmen im abgegrenzten Gebiet und in der Überwachungszone

Aktuelles aus dem Waldschutz von Käfern und Exoten

auf Gebieten der Gemeinden Hildrizhausen, Altdorf, Gärtringen und Ehningen vom , Aktenzeichen:

Allgemeinverfügung. vom , Az

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/1503 DER KOMMISSION

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Abschnitt 8 Massnahmen zum Schutz gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Anoplophora chinensis (Forster)

Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers. Befallsgebiet Murnau am Staffelsee

Herzlich Willkommen. Informationsveranstaltung zum Asiatischen Laubholzbockkäfer. zur. Leiberheim, 5. November 2014, 19:00 Uhr

Amtsblatt der Europäischen Union L 309/9

Differenzierter Winterdienst und Straßenbäume

Pflanzprogramm Parkbäume 2016/17

Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers. ALB-Wirtspflanzen. LfL-Information

Amtsblatt. Nr. 4/10. Februar 2016 B 1207 B

Anhang zur Baumschutzverordnung der Stadt Röthenbach a.d.pegnitz

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/2019 DER KOMMISSION

PFLANZENGESUNDHEITLICHE REGELUNGEN VON UKRAINE. Kurzfassung

Bebauungsplan Umweltbericht. Stammanzahl

Verordnung über Pflanzenschutz

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom

Allgemeinverfügung. vom , Az. IPS 4c

Verordnung des BLW über die vorübergehenden Pflanzenschutzmassnahmen

Stadt Leipzig Amt für Stadtgrün und Gewässer Sachgebiet Stadtbäume

Informationsveranstaltung für Betroffene am 3. September 2015 in Neubiberg, Haus der Weiterbildung

Baumfällungen aus Verkehrssicherungsgründen im Februar 2018

Allgemeinverfügung. vom , Az. 7322

B-Plan 6-24 VE 'Fischerhüttenstr ' Erfassung Baumbestand (ohne Wald) Freie Planungsgruppe Berlin GmbH September 2016 !!! !!! !!!! !!! !!!! !!!!

Stadt Luzern. Allmend Kriens 15

1.2. Pflanzen von Beta vulgaris L. und Humulus lupulus L., zum Anpflanzen bestimmt, ausgenommen Samen.

Zur Ökologie und Bedeutung

RL 2000/29/EG ANHANG V A I ANHANG V

(4) Die Mitgliedstaaten sollten gegebenenfalls ihre Rechtsvorschriften anpassen, um diesem Beschluss nachzukommen.

B-Plan "Dorfgebiet obere Siedlung Waltersdorf"

Informationsveranstaltung für Betroffene am 12. August 2015 in München, Stadtteil Waldperlach, GH Leiberheim

Baumpfad Recklinghausen -Standortbeschreibung- Eine Reise durch die Zeit

Merkblatt für Knickneuanlagen, bunter Knick

Asiatischer Laubholzbockkäfer

Schwarz-Kiefer Pinus nigra 129 F vital; Krone nicht nach N wg. Engstand

Der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis) im Landkreis Böblingen. Quarantäneschädling in Hildrizhausen gefunden

Nachpflanzungen Am Costerberg 1 Malus "Boskop" Apfel. Am Costerberg 1 Pyrus "Williams Christ" Birne. 1 Tilia cordata "Greenspire" Winterlinde

ERLE (Schwarzerle, Alnus glutinosa)

Teilerhebung - Ernteaufkommen

Phytophthora Krankheit

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2017/204 DER KOMMISSION

Asiatischer Laubholzbockkäfer Pflanzalternativen

Regierungsvorlage. 100 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVII. GP. Artikel I. Ausgedruckt am

Bestimmung Hamburger Laubbäume im Winter

Fällliste Bäume in Grünanlagen, Kinderspielplätzen und Außenanlagen an öffentlichen Gebäuden - Winter 2013/2014

Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung

Satzung der Stadt Wriezen über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen im Stadtgebiet Wriezen (BaumSchSatzWrz) vom 31.

Stadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12

Verankerung höher anbringen. 1 Kronenverankerung vorhanden

Baumkataster. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Funari in Mannheim. Saarbrücken, den 20. September 2016

Pflanzprogramm Parkbäume 2016/17

Baumfällungen aus Verkehrssicherungsgründen im Januar Acer pseudoplatanus 'Rotterdam', Sorte vom Berg-Ahorn

Verordnung des BLW über die vorübergehenden Pflanzenschutzmassnahmen

ANTRAG zur REGISTRIERUNG/AUTORISIERUNG des BETRIEBES zum HANDEL mit PFLANZEN, -ERZEUGNISSEN im EU-BINNENMARKT / DRITTLAND

Gemeinde Seefeld, Gemarkung Meiling/ Seefeld Bebauungsplan Gut Delling - Änderung und Erweiterung -

Schriftliche Kleine Anfrage

Berliner Stadtbaumkampagne

24a 24 LEGENDE. FFH-Gebiet Herrschinger Moos und Aubachtal. Hasel, H = 6 m DU = 10 m. Fichtenhecke H = 8-12 m. Ausstellungsfläche - Kies 317/1.

Bäume und ihre Bewohner

Preisliste Tel Gärtner-Kunden Tel Privat-Kunden Fax

IHU GEOLOGIE UND ANALYTIK

Alpenbock (Rosalia alpina), Großer Eichenbock (Cerambyx cerdo) und Trauerbock (Morimus funereus)

Anhang 3 Bäume im Lietzenseepark

öffentlich Vorlage Nr. 007/2009 nicht öffentlich Datum: Umweltausschuss

Beschluss Nr. 1/2015 des Gemischten Ausschusses für Landwirtschaft zur Änderung der Anlagen 1, 2 und 4 des Anhangs 4.

Vorratsliste 2015/2016

Abschnitt 1 Massnahmen zum Schutz gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Phytophthora ramorum Werres, De Cock & Man in t Veld sp. nov.

Anhang zur Anleitungsbroschüre Pflanzt Bäume! :

Passpflichtige Pflanzen und Pflanzenteile, die beim innergemeinschaftlichen Verbringen generell von einem Pflanzenpass begleitet sein müssen

Verordnung der Stadt Sulzbach-Rosenberg

Bedarfsliste für die Erstbepflanzung des Baumparks Rüdershausen

Larix decidua, Europäische Lärche 69 über Stockfäule

Invasive Baumarten im urbanen Raum ist unser Stadtgrün eine Gefahr?

Passpflichtige Pflanzen und Pflanzenteile, die beim innergemeinschaftlichen Verbringen generell von einem Pflanzenpass begleitet sein müssen

Vorlesung Waldwachstumskunde. Mikroskopische Holzanatomie Laubhölzer. nach Schweingruber FH 1990: Mikroskopische Holzanatomie. WSL Birmensdorf 226 S.

Anwendungen: Invarianten über Gruppenmittel

Zier- und Alleebäume

Anlage 4: Baumkataster

Quarantäneschädling Asiatischer Laubholzbockkäfer (ALB) - Durchführung und Ablauf der Maßnahmen in Neubiberg sowie Möglichkeiten der Nachpflanzung

Große Anfrage. BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/ Wahlperiode

Übersicht der deutschen Herkünfte laut FoVG Abies alba - Weißtanne (827)

Baumfällungen aus Verkehrssicherungsgründen im Januar ein Baum aus Gruppe von Birken und Pappeln (in der Nähe Halteverbotsschild)

S a t z u n g. vom

02000L0029 DE M27 ANHANG IV

STLK Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau R1

Projekt Stadtgrün Stadtbaumarten im Klimawandel

Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers im abgegrenzten Gebiet Feldkirchen Bekämpfungsmaßnahmen in Riem

Transkript:

Der EU Durchführungsbeschluss Auswirkungen der geänderten Rechtslage auf die ALB Ausrottung im Wald in Bayern Fachtagung 21.07.2015 am IPS in Freising Dr. Ralf Petercord Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft

ALB Befall in Deutschland Neukirchen am Inn, April 2004 Bornheim (Bonn), Oktober 2005 Weil am Rhein Juli 2011, Mai 2012 Feldkirchen, Oktober 2012 Worbis, August 2013 Neubiberg, September 2014 Magdeburg, September 2014 Schönebach,Oktober 2014 Grenzach Wyhlen, Juni 2015

Phasen des Invasionsprozesses Kastanienminiermotte Eichenmehltau Waschbär Indisches Springkraut Eschentriebsterben Riesenbärenklau Maiswurzelbohrer Kirschessigfliege Sättigung Anzahl [N]? ALB/CLB Japanische Ulmenbürstenhornblattwespe ALB Zeit [d]

Phasen des Invasionsprozesses Bedeutung der Einfuhrkontrolle Erkennung des Schadorganismus Ausrottungsmöglichkeit Hoch Keine Keine Keine sehr schwer schwer zunehmend leichter leicht möglich möglich aber zunehmend schwieriger bis unmöglich sehr leicht die Art ist omnipräsent unmöglich Sättigung Anzahl [N] Bornheim Magdeburg Weil am Rhein Grenzach Wyhlen Worbis Feldkirchen Neubiberg Schönebach Neukirchen am Inn Zeit [d]

Durchführungsbeschluss 2015/893 vom 09.06.2015 (Aktz. C(2015) 3772) Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung dieses Schadorganismus Einfuhr der spezifizierten Pflanzen (Artikel 2) Einfuhr von spezifiziertem Holz (Artikel 3) Verbringung spezifizierter Pflanzen innerhalb der Union (Artikel 4) Verbringung von spezifiziertem Holz und spezifiziertem Holzverpackungsmaterial innerhalb der Union (Artikel 5) Erhebungen zu dem spezifiziertem Organismus (Artikel 6) Abgegrenzte Gebiete (Artikel 7) Berichterstattung (Artikel 8)

"Spezifizierte Pflanzen" Der Bayerische Weg: 15 + 1 1. Acer spp. Ahorn 2. Aesculus spp. Roßkastanie 3. Alnus spp. Erlen 4. Betula spp. Birken 5. Carpinus spp. Hainbuchen 6. Cercidiphyllum spp. Katsurabaum 7. Corylus spp. Hasel 8. Fagus spp. Buchen Durchführungsbeschluss 9. Fraxinus spp. Eschen 10. Koelreuteria spp. Blasenbaum 11. Platanus spp. Platanen 12. Populus spp. Pappeln 13. Salix spp. Weiden + 14. Tilia spp. Linden 15. Ulmus spp. Ulmen 16. Sorbus spp. Befall in Bayern

"Wirtspflanzen" 1. Acer spp. Ahorn 17. Albizia spp. Seidenbaum 2. Aesculus spp. Roßkastanie 18. Buddleja spp. Sommerflieder 3. Alnus spp. Erlen 19. Celtis spp. Zürgelbaum 4. Betula spp. Birken 20. Elaeagnus spp. Ölweide 5. Carpinus spp. Hainbuchen 21. Hibiscus spp. Eibisch 6. Cercidiphyllum spp. Katsurabaum 22. Malus spp. Apfel 7. Corylus spp. Hasel 23. Melia spp. Zedrachgewächse 8. Fagus spp. Buchen 24. Morus spp. Maulbeere 9. Fraxinus spp. Eschen 25. Prunus spp. Kirsche/Pflaume 10. Koelreuteria spp. Blasenbaum 26. Pyrus spp. Birne 11. Platanus spp. Platanen 27. Quercus rubra Roteiche 12. Populus spp. Pappeln 28. Robinia spp. Scheinakazie 13. Salix spp. Weiden 29. Sophora spp. Schnurbaum 14. Tilia spp. Linden 15. Ulmus spp. Ulmen 16. Sorbus spp.

"Spezifiziertes Holz" Holz, das ganz oder teilweise aus den spezifizierten Pflanzen gewonnen wurde: 1. Rohholz, das ganz oder teilweise die natürlicher Rundung seiner Oberfläche, mit oder ohne Rinde, behalten hat oder die natürliche Rundung seiner Oberfläche verloren hat(vom Splint befreit oder zwei oder vierseitig grob zugerichtet) 2. Rohholz mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsstoffen behandelt 3. Holz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert, oder geschält, auch gehobelt, geschliffen, oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von mehr als 6 mm 4. Bahnschwellen aus Holz 5. Vorgefertigte Gebäude aus Holz 6. Holzpfähle gespalten; Pfähle und Pflöcke 7. Brennholz 8. Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln, 9. Holzabfälle oder Holzausschuss (nicht verpresst)

"Spezifiziertes Holzverpackungsmaterial" ganz oder teilweise aus den spezifizierten Pflanzen gewonnenes Holzverpackungsmaterial

Abgegrenzte Gebiete Vorkommen des ALB Befallszone (umfasst alle Pflanzen mit Schadsymptomen) + Pufferzone mit Radius von mindestens 2 Kilometern (1 Kilometer?) Maßnahmen: unverzügliche Fällung befallener Pflanzen Fällung aller spezifizierten Pflanzen (befallsverdächtig) im Radius von 100 m um befallenen Pflanzen Prävention jeder Verbringung potentiell befallenen Materials Verbot der Anpflanzung neuer spezifizierter Pflanzen in der Fällungszone Intensive Überwachung aller Wirtspflanzen in der Quarantänezone (mind. 1 mal jährlich in Kronenhöhe)

Verbringung spezifizierter Pflanzen innerhalb der Union Verbringung bedingt Pflanzenpass und Standzeit von mindestens 2 Jahren am Erzeugungsort a. der registriert ist b. der mindestens zwei mal im Jahr gründlich amtlich untersucht wurde, wobei keine Anzeichen des spezifizierten Organismus gefunden wurden und c. an dem die Pflanzen auf einer Produktionsfläche gestanden haben auf der ein vollständiger physischer Schutz gegen die Einschleppung bestanden hat oder Auf der eine geeignete Präventivbehandlung angewandt wurde oder Bei jeder Partie spezifizierter Pflanzen eine gezielte destruktive Probenahme (10 %) durchgeführt wurde und wo im Umkreis von mind. 1 Kilometer bei der jährlichen amtlichen Erhebung zum Vorkommen der Art keine Anzeichen des Vorkommens festgestellt wurden.

Verbringung spezifizierter Pflanzen innerhalb der Union Gilt auch für Pflanzen die nicht aus der Quarantänezone stammen, aber an einen Erzeugungsort innerhalb einer Quarantänezone eingebracht wurden. Problem des Pflanzenhandels (auch Gartenmärkte) keine Wildlingswerbung (> 1cm) in der Quarantänezone!

Verbringung spezifiziertem Holz innerhalb der Union Verbringung bedingt Pflanzenpass a. entrindet und b. Sachgerecht auf eine Mindesttemperatur von 56 C für mindestens 30 Minuten ohne Unterbrechung im gesamten Holzquerschnitt (einschließlich des Kerns) erhitzt worden ist. Ausnahme: Holz in Teilen von höchstens 2,5 cm Stärke und Breite (Technisch möglich?) Gilt auch für Holz das nicht aus der Quarantänezone stammt, aber in diese eingebracht wurde (Holzhandel)!

Verbringung spezifizierten Holzverpackungsmaterials innerhalb der Union Verbringung bedingt: a. zugelassenen Behandlung ISPM 15 und b. entsprechende Markierung

ALB Befall in Feldkirchen (Befall im Wald)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!