Wettspielordnung des GCO 2019 A. Allgemeine Wettspielbedingungen Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln ( einschließlich Amateurstatut ) des Deutschen Golfverbandes e.v., den Spielbedingungen des GVNB und den Platzregeln ggf. Sonderplatzregeln des Golf Club Oberneuland e.v. Das Wettspiel wird auf der Grundlage des DGV Vorgabensystems ausgerichtet. Einsichtnahme in die DGV Verbandsordnung ist im Clubsekretariat möglich. Gemäß Regel 6-1 sind der Spieler und sein Caddie dafür verantwortlich, dass Ihnen die Regeln bekannt sind. Während einer festgesetzten Runde zieht sich der Spieler für jeden Regelverstoß seines Caddies die jeweils anzuwendende Strafe zu. Diese Wettspielbedingungen gelten für alle Wettspiele einschließlich jeder EDS Runde die vom Golf -Club Oberneuland e.v. ausgeschrieben und veranstaltet werden. Sie sind Bestandteil aller Einzelausschreibungen, sofern in diesen nichts Abweichendes geregelt ist. Bis zum 1. Start hat die Turnierleitung in berechtigten Fällen das Recht die Ausschreibung zu ändern. Nach dem 1.Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände möglich. B. Spielleitung Die Zusammensetzung und Verfahrensordnung der Spielleitung richtet sich nach Regel 33. Die Spielleitung bilden, vor dem ersten Start namentlich bekannt gegebene, Mitglieder des Spielausschusses. Bei nicht vorgabewirksamen Turnieren sind dies mindestens zwei Mitglieder, bei vorgabewirksamen Turnieren sind dies drei Mitglieder. Entscheidungen der Spielleitung erfolgen mehrheitlich nach Regel 34 und sind endgültig. C. Meldungen Meldungen sind telefonisch, per Fax, per Email oder über golf.de, Mygolf, oder über PC Caddie Online an den Golf-Club Oberneuland zu übermitteln oder durch Eintragung in die Nennungsliste am Infoboard möglich. Es werden nur Anmeldungen angenommen, die Namen, Heimatclub und die DGV Stammvorgabe enthalten. Meldungen nach Meldeschluss werden nicht berücksichtigt. C. Startgeld Das Startgeld wird jeweils mit der Wettspielausschreibung bekanntgegeben. Die Meldegebühren für die Wettspiele werden am Jahresende in Rechnung gestellt. S e i t e 1 5
D. Abmeldung Abmeldungen und Streichungen für gemeldete Turniere werden bis zum Anmeldeschluss angenommen. Bei späteren Abmeldungen oder Nichterscheinen muss das Startgeld entrichtet werden. E.Zusammenstellung der Spielgruppen Die Zusammensetzung der Spielgruppen und die Bestimmung der Zähler erfolgt nur durch die Spielleitung. Die Spielleitung behält sich vor, die Zusammensetzung der Spielergruppen ohne Berücksichtigung der DGV Stammvorgabe vorzunehmen. Startzeitenwünsche können berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb des für den Wettspieltag vorgesehenen Startzeitraumes liegen. F. Startzeiten Die Startzeiten werden am Vortag des Turniers den Teilnehmern per Email oder SMS mitgeteilt. Bei einzelnen Turnieren werden die Startzeiten am Turniertag bekanntgegeben. Dies ist in der Turnierausschreibung angegeben. Die Startzeiten sind ebenso über den Aushang der Startliste am Infoboard, PC Caddie Online oder bei Mygolf einsehbar. Nach Regel 6-3a der Golfregeln muss der Spieler zu der von der Spielleitung angesetzten Zeit abspielen. Strafe für Verstoß ist die Disqualifikation. Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er am ersten zu spielenden Loch im Lochspiel mit Lochverlust, im Zählspiel mit zwei Strafschlägen bestraft, falls keine Umstände vorlagen, die nach Regel 33-7 das Erlassen der Disqualifikation rechtfertigen. Verstreichen mehr als fünf Minuten, so ist der Spieler disqualifiziert. G. Teilnahmebedingungen Spezifische Teilnahmebedingungen sind den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen. Bei weniger als der auf der Ausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl hat der Club die Möglichkeit das Wettspiel abzusagen. Bei zu hoher Teilnehmerzahl muss das Teilnehmerfeld aus organisatorischen Gründen begrenzt werden. In diesem Fall ist die Teilnahmeberechtigung vom zeitlichen Eingang der Meldung abhängig. Ebenso kann das Teilnehmerfeld durch Vorgabenbegrenzung eingeschränkt werden. Grundsätzlich werden Spieler mit höherer Vorgabe als die zulässige Höchstvorgabe nicht zugelassen. Bei Turnieren mit mehreren Runden kann die Teilnehmerzahl für die nächste Runde eingeschränkt werden, wenn die Ergebnisse oder die Spieldauer das erfordern. Der Spieler ist für seine DGV Stammvorgabe mit Kommastelle bzw. Clubvorgabe verantwortlich. Er hat auf der Scorekarte die Richtigkeit der Vorgabe zu überprüfen. S e i t e 2 5
H. Gebrauch von Entfernungsmessgeräten Der Gebrauch von Entfernungsmessgeräten ist gestattet. I. Unsportliches Verhalten / Verstoß gegen die Etikette Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Etikette kann die Spielleitung den Spieler nach Regel 33-7 disqualifizieren und der Golfclub über sein Hausrecht eine entsprechende Sanktion verhängen. K. Aussetzung des Spieles wegen Gefahr Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen die Spieler, die sich zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Loches, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, ist er zu disqualifizieren. Sofern das Erlassen dieser Strafe nach Regel 33-7 nicht gerechtfertigt wäre. Signal für unverzügliches Unterbrechen des Spieles wegen Gefahr: langer Signalton. Signal für die Wiederaufnahme des Spiels: wiederholt zwei kurze Signaltöne. Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers. L. Unangemessene Verzögerung des Spieles; langsames Spiel Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielgruppe verloren, oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielgruppe ermahnt. Wird danach keine Verbesserung des Spieltempos festgestellt, wird der Spielergruppe mitgeteilt, das ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreitet der erste Spieler die Zeit von 50 Sekunden und die folgenden Spieler die Zeit von 40 Sekunden für die Ausführung des Schlages, so gilt dies als Verstoß gegen Regel 6-7. Strafe für Verstoß Lochspiel: Zählspiel: 1. Verstoß: Lochverlust 1 Schlag 2. Verstoß Lochverlust 2 Schläge Bei anschließendem Verstoß: Disqualifikation. Disqualifikation S e i t e 3 5
M. Einreichung der Turnier Scorekarte Die Scorekarte ist nach Ende der Runde korrekt ausgefüllt und unterschrieben unverzüglich im Clubsekretariat abzugeben. Mit Abgabe der Scorekarte im Sekretariat und dem Verlassen des Sekretariates gilt die Scorekarte als abgegeben. Änderungen sind dann nicht mehr möglich. N. EDS Runde Mitglieder eines dem DGV angeschlossenen Clubs mit einer EGA-Vorgabe der Klassen 2-6 können täglich eine EDS Runde über 9 oder 18 Löcher spielen. Im Rahmen eines nicht vorgabewirksamen Turnieres kann keine EDS Runde gespielt werden. Der Zähler muss mindestens eine EGA Vorgabe von -36 oder besser haben und vom Spiel- Ausschuss (vertreten durch das Clubsekretariat) akzeptiert sein. Ein Extra Day Score muss vor Beginn der Runde im Clubsekretariat mit folgenden Daten angemeldet werden: Datum der Runde, Name des Spielers, Name und EGA Vorgabe des Zählers, Anzahl der zu spielenden Löcher, des Kurs (A1 9 oder B 10-18) und die Abschläge gelb oder rot. Die vom Spieler und Zähler unterschriebene Scorekarte ist unverzüglich nach Beendigung der EDS Runde im Clubsekretariat abzugeben. Ferner gelten die Regelungen für einen Extra Day Score gem. EGA Vorgabensystem. O. Stechen Für das Stechen (Kartenstechen) im Brutto und im Netto werden 9 Löcher gewertet Und zwar 1,18,3,16,5,14,7,12,9. Bei weiterer Gleichheit 6 Löcher 1,18,3,16,5,14, danach drei Löcher 1,18,3 und schließlich das schwerste Loch. Bei Wettspielen mit mehr als 18 Löchern zunächst die letzten 54, 36 bzw.18 gewertet, danach siehe oben. Die Bruttoclubmeisterrschaften für Damen und Herren werden durch ein sudden death entschieden. Es werden hierbei die Bahnen A1 und A2 gespielt bis zur Entscheidung. Gestartet wird an der Bahn A1. P. Preise Die Spielleitung entscheidet über die Vergabe von Preisen (siehe individuelle Ausschreibung). Die Preisklassen und die Anzahl der Preise können auch nach Ablauf der Meldefrist festgelegt werden. Jeder Gewinner hat einen Anspruch auf den ausgeschriebenen Gewinn in Abhängigkeit eines Mehrfachpreisausschlusses, der in der Regel angewandt wird Ausnahme Sonderpreise). Kann der Teilnehmer nur einen Preis pro Wettspiel gewinnen, so gilt Brutto vor Netto. O. Sonderwertungen Longest Drive: Abschläge müssen auf dem Fairway liegen. Nearest to the pin: Der erste Schlag muss auf dem Grün liegen. Ist kein Preis für ein hole- inone ausgeschrieben, zählt ein hole- in- one als nearest to the pin. S e i t e 4 5
Q. Wettspielende Das Wettspiel ist mit Abschluss der Siegerehrung beendet. Findet keine Siegerehrung statt endet das Wettspiel mit Aushang der Ergebnisliste am Infoboard oder Bekanntgabe im Internet. R. Platzsperre An Wettspieltagen besteht eine eingeschränkte Spielmöglichkeit. Die Dauer der Platzsperre wird im Internet und auf dem Infobildschirm im Sekretariat bekanntgegeben. S. Spielverbot Der Vorstand behält sich das Recht zum Spielverbot aus triftigen Gründen vor, wie z.b. säumige Beiträge lt. der GCO Satzung. T. Datenschutz Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung zum Wettspiel mit einer Verwendung seiner personenbezogenen Daten u.a. Name, Vorgabe,Name des Heimatclub) zur Erstellung und Veröffentlichung von Melde-Start-und Ergebnislisten wie in Ziffern 7.3.1.5 bis 7.3.1.7 der Aufnahme und Mitgliedschaftsrichtlinien des Deutschen Golf Verbandes e.v. (AMR) beschrieben, einverstanden. Die AMR in ihrer jeweils gültigen Fassung können im Clubsekretariat oder im Internet unter www.golf.de/dgv/verbandsordnung.cfm eingesehen werden. S e i t e 5 5