DVG Ordnung BSP/BJSP Obedience Seite 1/9

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DVG Ordnung BSP/BJSP Obedience Seite 1/9 Ordnung zur DVG Bundessiegerprüfung/Bundes-Jugend-Siegerprüfung Obedience (BSP/BJSP Obedience) 1. Zweck, Zeitpunkt und Durchführung 1.1. Die DVG BSP/BJSP Obedience ist die Spitzenveranstaltung im jeweiligen Sportjahr und wird nach der jeweils gültigen VDH Prüfungsordnung ausgetragen. Sie dient der Ermittlung des Bundessiegers Obedience in der Leistungsklasse Obedience Klasse 3, sowie des Bundes-Jugendsiegers über die Leistungsklassen Obedience Klasse 1 Klasse 3. Ergänzt wird die Durchführung um die Klassenvergleiche der Obedience Klasse 1 und 2. 1.2. Die DVG BSP/BJSP Obedience findet am 1. kompletten Wochenende im Juli eines Kalenderjahres statt. Eine Verlegung in einen anderen Zeitraum darf nur aus zwingenden Gründen erfolgen und bedarf der Zustimmung des DVG Präsidiums. 1.3. Die DVG BSP/BJSP Obedience ist unter Berücksichtigung der Vorgaben der Ordnung/Ausschreibung der VDH DM Obedience, Qualifikationsveranstaltung zur VDH Deutschen Meisterschaft/Deutschen Jugendmeisterschaft Obedience. 1.4. Für den Zeitraum der DVG BSP/BJSP Obedience besteht Terminsperre für den übrigen Obedience Sport innerhalb des LV in dem die BSP durchgeführt wird. 1.5. Um die Durchführung können sich MV s oder ARGE s aus den Kreisgruppen/Landesverbänden bewerben. Den Veranstaltungsort legt die DVG Mitgliederversammlung aufgrund der vorliegenden Bewerbungen 2 Jahre vorher fest. Liegt keine Bewerbung vor oder tritt ein Bewerber von der Ausrichtung zurück, kann das DVG Präsidium die Veranstaltung in eigener Entscheidung vergeben oder aussetzen. Das DVG Präsidium ist ermächtigt, beim erforderlichen Entzug einer Veranstaltung eigenverantwortlich die Durchführung der DVG BSP/BJSP Obedience an einen anderen Ausrichter zu übergeben. 1.6. Der jeweilige mit der Vorbereitung und Durchführung beauftragte Ausrichter hat laufend und unaufgefordert das DVG Präsidium über den Stand der Vorbereitungen zu unterrichten. 1.7. Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen wie das Entwerfen und Herstellen von Plakaten, Programmen oder Katalogen etc. und die Beteiligung von Sponsoren, sowie der Abschluss von Verträgen mit Dritten, die eine

DVG Ordnung BSP/BJSP Obedience Seite 2/9 Rechtsverbindlichkeit für den DVG auslösen, sind vor verbindlichen Abschlüssen mit der/dem DVG Präsidentin/en abzustimmen. 1.8. Diese Ordnung ist für alle Beteiligten verbindlich. Aus zwingenden Gründen notwendige Abweichungen von dieser Ordnung bedürfen der Zustimmung des DVG Präsidiums soweit nicht im Einzelfall nach dieser Ordnung anders geregelt-, welche im schriftlichen Abstimmungsverfahren erfolgen kann. Das Ergebnis ist dem Ausrichter zuzustellen. Bei Verhandlungen, Gesprächen und Absprachen zwischen dem DVG Präsidium und dem Ausrichter bestimmt der/die DVG Präsident/in den oder die Präsidiumsmitglieder, die den DVG bevollmächtigt vertreten. 2. Obedience Leistungsrichter (OB-LR) 2.1. Zur DVG BSP/BJSP Obedience werden vom DVG-OfO die OB-LR berufen. Hierbei werden die Reisekosten angemessen berücksichtigt. 2.2. Es können bis zu 3 OB-LR zum Einsatz kommen. 3. Teilnehmerzahl/Qualifikationen/Startplatzvergabe 3.1. Teilnehmerzahl Die Höchstzahl wird auf 100 Teams festgesetzt, die sich wie folgt zusammensetzt: Bundesjugendsiegerprüfung (Klasse 1-3) Bundessiegerprüfung(Klasse 3) Klasse 2 Klasse 1 maximal 10 Teams maximal 100 Teams maximal 15 Teams maximal 15 Teams nicht genutzte Startplätze nach 3.5.A)1.-5., 3.5.B)1.-5., 3.5.C)1. und 3.5.D)1. werden innerhalb der jeweiligen Klassen in Reihenfolge Jugend, Klasse 3, Klasse 2, Klasse 1 nach dem Leistungsprinzip vergeben. 3.2. Qualifikationen/Qualifikationszeitraum Es werden nur Ergebnisse aus VDH termingeschützten Prüfungen anerkannt, die in der DVG-LU eingetragen sind. 3.3. Qualifikationszeitraum: Der Qualifikationszeitraum ist festgelegt auf das erste komplette Wochenende des Monats Juni des Vorjahres bis zum letzten Wochenende Mai des Jahres

DVG Ordnung BSP/BJSP Obedience Seite 3/9 der BSP (wenn der 01. Juni ein Sonntag ist, zählt das gesamte Wochenende noch in den Qualifikationszeitraum) 3.4. Qualifikationen: (nicht fix vergebene Startplätze) Für alle Bewerber nach dem Leistungsprinzip (Alle Klassen) gilt die Mindestforderung von: 1 Ergebnis mit der Wertnote vorzüglich oder 2 Ergebnisse mit der Wertnote sehr gut. Bei der Vergabe der freien Startplätze werden die Bewerber nach dem Leistungsprinzip berücksichtigt. Hierzu dient das nachgewiesene Qualifikationsergebnis als Maßstab, wobei im Falle der beiden Ergebnisse mit der Wertnote sehr gut der Mittelwert der Punktzahlen herangezogen wird. 3.5. Startplatzvergabe Meldeberechtigt sind: A) Bundesjugendsiegerprüfung Klasse 1 bis Klasse 3 1. Der Bundes-Jugendsieger/in des Vorjahres (selbes Team Hundeführer/Hund) ohne Nachweis weiterer Qualifikationen. Dies gilt auch unabhängig von einem in der Zwischenzeit möglicher Weise erreichten Klassenaufstieg. 2. Siegerteams der vorhergehenden VDH DJM haben, soweit es sich um DVG Teams handelt, ein gesichertes Startrecht ohne Nachweis weiterer Qualifikationen. Dies gilt auch unabhängig von einem in der Zwischenzeit möglicher Weise erreichten Klassenaufstieg. 3. DVG Teams die Mitglied des VDH Teams zur letzten WM Obedience waren haben ein gesichertes Startrecht ohne Nachweis weiterer Qualifikationen 4. Die Jugendsieger der LV-Meisterschaften Obedience des aktuellen Sportjahres in der höchsten Klasse (Beispiel: LV Jugendsieger in Klasse 3 und Klasse 2. Der Sieger in Klasse 3 hat Anrecht auf den fixen Startplatz, der Sieger aus der Klasse 2 geht über das Leistungsprinzip). 5. Die weiteren Plätze bis zur maximalen Teilnehmerzahl werden nach dem Leistungsprinzip unter Beachtung der in Punkt 3.4 angeführten Mindestqualifikation. unabhängig von der LV-Zugehörigkeit, vergeben. B) Bundessiegerprüfung Klasse 3 1. Der Bundessieger/in des Vorjahres (selbes Team Hundeführer/Hund) ohne Nachweis weiterer Qualifikationen

DVG Ordnung BSP/BJSP Obedience Seite 4/9 2. Siegerteams der vorhergehenden VDH DM haben, soweit es sich um DVG Teams handelt, ein gesichertes Startrecht ohne Nachweis weiterer Qualifikationen. 3. DVG Teams die Mitglied des VDH Teams zur letzten WM Obedience waren haben ein gesichertes Startrecht ohne Nachweis weiterer Qualifikationen 4. Die Sieger der LV-Meisterschaften Obedience Klasse 3 des aktuellen Sportjahres. 5. Die weiteren Plätze bis zur maximalen Teilnehmerzahl (Gesamtteilnehmerzahl abzgl. fix vergebener Startplätze nach A)1.-6., B.1.-4, C.1, D.1) werden nach dem Leistungsprinzip unter Beachtung der in Punkt 3.4 angeführten Mindestqualifikation. unabhängig von der LV-Zugehörigkeit, vergeben. C) Klassenvergleich Obedience Klasse 2 (Erwachsene) 1. Die Sieger der LV-Meisterschaften Obedience Klasse 2 des aktuellen Sportjahres. 2. Die weiteren zur Verfügung stehenden Plätze bis zur maximalen Teilnehmerzahl (nach Vergabe der Startplätze in der Bundessieger und Bundesjugendsiegerprüfung) werden nach dem Leistungsprinzip unter Beachtung des in Punkt 3.4 angeführten Mindestqualifikation, unabhängig von der LV-Zugehörigkeit, vergeben. D) Klassenvergleich Obedience Klasse 1 (Erwachsene) 1. Die Sieger der LV-Meisterschaften Obedience Klasse 1 des aktuellen Sportjahres. 2. Die weiteren zur Verfügung stehenden Plätze bis zur maximalen Teilnehmerzahl (nach Vergabe der Startplätze in der Bundessieger/Bundesjugendsiegerprüfung und Klasse 2) werden nach dem Leistungsprinzip unter Beachtung des in Punkt 3.4 angeführten Mindestqualifikation, unabhängig von der LV-Zugehörigkeit, vergeben. 3.6. Meldeverfahren und Meldeschluss Die Meldung der Teilnehmer erfolgt durch die OfO der Landesverbände direkt an den DVG-OfO, Meldeschluss (Poststempel/Maileingang) 10. Juni d.j. Meldeschluss (Poststempel/Maileingang) für die Teilnehmer beim zuständigen Landesverband (bitte die entsprechende Veröffentlichung beachten) ist der 03. Juni des Jahres. Den Meldescheinen ist die Kopie der DVG Leistungskarte (incl. Deckblatt) bei zu fügen.

DVG Ordnung BSP/BJSP Obedience Seite 5/9 4. Organisation, Verteilung der Aufgaben 4.1. Aufgaben des DVG 4.1.1. Die Öffentlichkeitsarbeit (Werbehinweise und Information im dh) für die DVG BSP/BJSP Obedience erfolgt durch den DVG-RfÖ in Absprache mit dem DVG-OfO. 4.1.2. Stellung des Gesamtleiters, Stellung der erforderlichen Stewards und Wettkampfbüro in Absprache mit dem DVG-OfO. 4.1.3. Schriftverkehr mit den Bundesbehörden, soweit erforderlich. 4.1.4. Grußwort zur Festschrift, soweit eine derartige vorgesehen ist. 4.1.5. Erstellung des abschließenden Zeitplans durch den DVG-OfO in Abstimmung mit dem Ausrichter. 4.1.6. Durchführung der Siegerehrung durch den Gesamtleiter und DVG-OfO in Abstimmung mit dem Ausrichter. Die Durchführung erfolgt nach einem vom DVG-OfO erstellten Plan, der den zeitlichen und organisatorischen Ablauf regelt. 4.1.7. Kontrolle der Richtigkeit und Vollständigkeit der durch die LV-OfO eingereichten Meldungen durch den DVG-OfO. 4.1.8. Stellung der für die Veranstaltung benötigten Startnummern. 4.2. Aufgaben des Ausrichters 4.2.1. Stellung von Ringhelfer. 4.2.2. Bereitstellung der Sportstätte, Camping und sonstige Nebenplätze einschließlich ausreichender sanitärer Einrichtungen oder Anlagen sowohl im Bereich der Wettkampfstätte als auch im Campingbereich und Nachweis der erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen von Behörden und Privatpersonen. 4.2.3. Schriftverkehr mit den zuständigen Behörden (Veterinär-, Ordnungs-, Kreisund Landesbehörden). 4.2.4. Überwachung der Einhaltung der veterinärpolizeilichen Bestimmungen und Auflagen. 4.2.5. Der Ausrichter schließt die für die Veranstaltung erforderlichen Versicherungen ab. Die Versicherungsunterlagen sind dem DVG einzureichen.

DVG Ordnung BSP/BJSP Obedience Seite 6/9 4.2.6. Sicherstellung, dass sowohl für die leiblichen Belange, als auch hinsichtlich der sanitären Anlagen für die Aktiven und Zuschauer, in ausreichendem Maße und zumutbar vorgesorgt ist. 4.2.7. Bereitstellung aller erforderlichen Mitarbeiter zur Durchführung der DVG BSP/BJSP Obedience. 4.2.8. Bereitstellung der Unterbringung und Verpflegung der Teilnehmer während der Veranstaltung gegen Kostenerstattung. 4.2.9. Erstellung eines Veranstaltungskataloges mit Starterlisten nach PO. Die Starterlistendatei wird vom DVG-OfO zur Verfügung gestellt. Alle Starterlisten sind den Teilnehmern, Ehrengästen und der Wettkampfleitung kostenfrei zur Verfügung zu stellen. 4.2.10. Benennung eines Schirmherrn. 4.2.11. Zusammenarbeit mit dem DVG und laufende Unterrichtung der Prüfungsund Organisationsleitung. Kopien aller Protokolle an die/den Präsidentin/en und DVG-OfO. 4.2.12. Beschaffung aller erforderlichen Obedience-Geräte zur Durchführung der Prüfung nach den Vorschriften der jeweils gültigen PO 4.2.13. Der Ausrichter ist für die Bereitstellung folgender Räume ausreichender Größe verantwortlich, die zur Durchführung des Wettkampfes notwendig sind. 4.2.13.1. Ein Raum für die Prüfungsleitung und Auswertung (EDV-fähig). 4.2.13.2. Raum für Besprechung OB-LR 4.2.14. Bereitstellung weiterer technischer Geräte wie Telefon, Lautsprecheranlage, geeigneter Hard- und Software zur Durchführung, Abwicklung und Auswertung der Wettkämpfe, Ehrengabentisch, Dekoration, Siegerpodest usw. 4.2.15. Soweit die Platzverhältnisse es zulassen, ist Firmen die Gelegenheit zu geben, gegen Zahlung einer angemessenen Standmiete ihre Erzeugnisse und Waren, soweit es ich um Hundebedarfsartikel, kynologische Literatur, Hundefutter usw. handelt, den Besuchern anzubieten. Eine Wettbewerbsbeschränkung ist zu vermeiden. Das Anbieten von Elektroreizgeräten untersagt. 5. Durchführung, Abwicklung der Wettkämpfe 5.1. Die DVG BSP/BJSP Obedience wird unter Einbindung der Klassenvergleich Klasse 1 und 2 an 2 Tagen durchgeführt 5.2. Die Wettkämpfe finden am Samstag und Sonntag statt. Anmeldungen aller Teilnehmer aller Klassen erfolgt am Freitag.

DVG Ordnung BSP/BJSP Obedience Seite 7/9 5.3. Die Startreihenfolge in den einzelnen Klassen ergibt sich in umgekehrter Reihenfolge der nachgewiesenen Qualifikationsergebnisse. Mehrfachstarter werden gesetzt. 5.4. Dem Ausrichter wird freigestellt am Freitag Trainingsmöglichkeiten für die Teilnehmer anzubieten. Während der Wettbewerbstage besteht keine Möglichkeit des Trainings in den Ringen. 5.5. Übungsabfolgen und Ringeinteilungen werden vom DVG OFO in Absprache mit dem Ausrichter erstellt. 5.6. Die Siegerehrung für alle Leistungsklassen findet am Sonntag statt. 5.7. Die Teilnehmer sind für die persönliche körperliche Leistungsfähigkeit und für die Gesundheit ihrer Hunde eigenverantwortlich. Sie haben die erforderlichen veterinärpolizeilichen Unterlagen mitzuführen. Gleiches gilt für den Mitgliedsausweis des Hundeführers, Mitgliedsausweis des Hundeeigentümers (falls abweichend vom Hundeführer) und die Leistungsurkunde Obedience. Ohne den Nachweis dieser prüfungsrelevanten Unterlagen wird der Hundeführer nicht zum Wettkampf zugelassen. 5.8. Während der Prüfung ist das Tragen der ausgegebenen Startnummer verpflichtend. 5.9. Die Teilnehmer treten zum Wettkampf und zur Siegerehrung in angemessener sportlicher Kleidung an. 5.10. Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung, die Anwesenheit der Teilnehmer ist Pflicht. Eine Freistellung von dieser Verpflichtung kann in begründeten Einzelfällen nur durch den Gesamtleiter erfolgen. Das unentschuldigte Fernbleiben von der Siegerehrung führt zur nachträglichen Disqualifikation und somit zur Aberkennung der sportlichen Leistung und der Platzierung. Zusätzlich kann es zum Ausschluss zukünftiger Meisterschaften innerhalb des DVG führen. 5.11. Hundeführer, die zum im Zeitplan vorgesehenen Zeitpunkt nicht zur Vorführung ihres Hundes antreten oder nach zweimaligem Aufruf nicht wettkampfbereit sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Gleichfalls werden Teilnehmer bei Verstößen gegen die PO vom zuständigen OB-LR oder bei Störung der Veranstaltung vom Gesamtleiter ausgeschlossen 6. Finanzen Kostenregelung 6.1. Die Beschaffung der Auswertungsunterlagen, Pokale Platz 1-3, Ehrenmedaillen und Siegerurkunden gehen zu Lasten des DVG. Ebenso trägt

DVG Ordnung BSP/BJSP Obedience Seite 8/9 der DVG die Kosten der DVG - Präsidiumsmitglieder in der Veranstaltungsleitung. 6.2. Die Kosten für die OB-LR und die benötigten Stewards trägt der DVG. 6.3. Ein Eintrittsgeld zum Zutritt in das Stadiongelände/Wettkampfgelände kann erhoben werden und legt der Ausrichter in Absprache mit dem Präsidium fest. Das Eintrittsgeld für einen evtl. Sportlerabend legt der Ausrichter selbst fest. Die Eintrittsgelder, die Überschüsse aus der Versorgung und die dem Ausrichter zur Verfügung gestellten Spenden verbleiben bei diesem, soweit nicht eine Zweckbindung vorgegeben ist. 6.4. Der Abschluss der Haftpflichtversicherung und weiterer Schutzmaßnahmen gehen zu Lasten des Ausrichters, der bezüglich dieser Absicherung dem/der Präsidenten/in des DVG beweispflichtig ist. 6.5. Die Kosten für die benötigten Drucksachen, Eintrittskarten für einen Sportlerabend, Werbung, Mieten und Vergütung an Mitarbeiter trägt der Ausrichter, soweit nicht über den DVG Sponsorenzusagen vorliegen. 6.6. Alle weiteren hier nicht aufgeführten Ausgaben gehen zu Lasten des Ausrichters. 6.7. Das Meldegeld je Team beträgt 15,00 und ist vom Teilnehmer nach Veröffentlichung und Bekanntgabe der Teilnehmerliste auf das Konto des Ausrichters zu überweisen. Die Meldegelder verbleiben zur beim Ausrichter Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18.ten Lebensjahres sind von der Zahlung eines Meldegeldes ausgenommen. 7. Verschiedenes 7.1. Zu der im Zeitplan vorgesehenen Vorstellung der Hunde bei der Veterinärbehörde muss ein gültiges Impfzeugnis über eine Tollwutschutzimpfung vorgelegt werden. Soweit Veterinärbehörden zusätzliche Auflagen machen, muss zu diesem Zeitpunkt der entsprechende Nachweis erbracht werden. 7.2. Alle teilnehmenden Hunde müssen eindeutig identifizierbar sein. 7.3. Die DVG BSP/BJSP Obedience ist eine Spitzenveranstaltung des DVG. Bei der Ausrichtung und Durchführung haben Ausrichter, Veranstalter und Teilnehmer diesem Umstand Rechnung zu tragen. 7.4. Alle Vereinbarungen in Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung DVG BSP/BJSP Obedience und dieser Ordnung haben

DVG Ordnung BSP/BJSP Obedience Seite 9/9 schriftlich zu erfolgen. Die Ergebnisse sind beiden Vertragspartnern zu überlassen. 8. Qualifikation zur VDH deutschen Meisterschaft /deutschen Jugendmeisterschaft Obedience 8.1. Die Meldungen zur VDH DM/DJM erfolgen durch den DVG OfO. Qualifikationsbedingungen regelt die Durchführungsbestimmung VDH DM/DJM Obedience in der jeweils gültigen Fassung. 8.2. Die Meldungen werden vom DVG-OfO an den VDH Obmann für Hundesport weitergeleitet. Der für den DVG geltende interne Meldeschluss wird durch den DVG OfO auf der DVG Homepage publiziert. 8.3. Der DVG trägt das Meldegeld zur VDH deutschen Meisterschaft / deutschen Jugendmeisterschaft Obedience. 8.4. Jeder vom DVG auf Grundlage der durch den VDH erfolgten Startplatzzuteilung gemeldete Teilnehmer erhält gemäß DVG Kostenordnung einen Reisekostenzuschuss anlässlich der Teilnahme an der VDH Deutschen Meisterschaft / Deutschen Jugendmeisterschaft Obedience. 8.5. Bei nicht begründetem Fernbleiben ist das Meldegeld dem DVG durch den Teilnehmer zu erstatten und es kann eine Zulassung zur nächstjährigen DVG BSP/BJSP Obedience verweigert werden. Nachsatz: Alle im Text enthaltenen geschlechtlichen Anreden sind exemplarisch und gelten entsprechend auch für das jeweils andere Geschlecht. Die Ordnung DVG Ordnung zur BSP/BJSP Obedience ist verankert in 3.2.3.7 der DVG Satzung Diese Ordnung wurde vom DVG Vorstand am 05.04.2014 beschlossen, am 02.04.2016, 01.04.2017 und 14.04.2018 vom Vorstand geändert und tritt in der jetzigen Form zum 01.05.2018 in Kraft