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Fon: +49 (0) 8654 487-0 Fax: +49 (0) 8654 487-968 Mail: Web: Verkaufsbedingungen 1 Allgemeines - Geltungsbereich Die allgemeinen Verkaufsbedingungen von SAH gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen von SAH abweichende Bedingungen des Kunden erkennt SAH nicht an, es sei denn, SAH hätte ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt. Selbst wenn SAH in Kenntnis entgegenstehender oder von den Verkaufsbedingungen von SAH abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt, gelten die allgemeinen Verkaufsbedingungen von SAH auch dann. Alle Vereinbarungen, die zwischen SAH und dem Kunden zum Zweck der Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichem Sondervermögen. Die allgemeinen Verkaufsbedingungen von SAH gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit ihren Kunden. 2 Angebot - Angebotsunterlagen Ist die Bestellung als rechtswirksames Angebot zu qualifizieren, kann SAH dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich SAH seine Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von SAH. Geschä sführer: Katharina Eisl Tanja Jursa DIN EN ISO 9001 DIN EN ISO 14001 IATF 16949 DIN EN ISO 50001 UST-IDNR.: DE 128 994 618 ST-NR.: FA BGL 105/150/91306 A-5020 Salzburg IBAN: AT19 3500 0000 1601 5737 SWIFT (BIC): RVSAAT2S 1 / 6

3 Preise - Zahlungsbedingungen Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise von SAH ab Werk (EXW) ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Sollte sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergeben, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SAH anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 4 Lieferzeit Der Beginn der von SAH angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung von SAH setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist SAH berechtigt, den SAH insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten. Sofern die Voraussetzungen von Abs. 3 vorliegen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. 2 / 6

SAH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft ist. SAH haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von SAH zu vertretenen Lieferverzuges der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an einer weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. 6. SAH haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von SAH zu vertretenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden von SAH Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist SAH zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von SAH zu vertretenen grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung von SAH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 7. SAH haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der von SAH zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 5 Gefahrenübergang - Verpackungskosten Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk (EXW) vereinbart. Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen. Sofern der Kunde es wünscht, wird SAH die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde. 6 Mängelhaftung Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen handelsrechtlich geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Abweichungen von Maß, Gewicht und Güte sind nach DIN oder der geltenden Übung zulässig und stellen keinen Mangel dar. Die Gewichte werden auf geeichten Waagen festgestellt und sind dann für die Abrechnung verbindlich. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl entweder zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mängelbeseitigung oder der Ersatzlieferung ist SAH verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. 3 / 6

Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder Minderung zu verlangen. SAH haftet nach den allgemeinen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SAH Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit SAH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. SAH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern SAH schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; auch in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte. 6. Soweit dem Kunden im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung von SAH auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 8. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. 9. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit die Kaufsache üblicherweise für ein Bauwerk verwendet wird und den Mangel verursacht hat. 7 Gesamthaftung Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in 6 vorgesehen ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden aus unerlaubter Handlung. 4 / 6

Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruches auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Soweit die Schadensersatzhaftung SAH gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SAH. 8 Eigentumsvorbehaltsicherung SAH behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist SAH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch SAH liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. SAH ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu Neuwerte zu versichern. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde SAH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit SAH Drittwiderspruchsklage erheben kann. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, SAH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Drittwiderspruchsklage zu erstatten, haftet der Kunde SAH für den SAH entstandenen Ausfall. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt SAH jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) der Forderung von SAH ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von SAH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. SAH verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, so lange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Vergleichoder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, so kann SAH verlangen, dass der Kunde SAH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 5 / 6

Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für SAH vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, SAH nicht gehörenden Gegenständen verarbei-tet, so erwirbt SAH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. 6. Wird die Kaufsache mit anderen, SAH nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt SAH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen im Zeitpunkt der Vermischung. Er folgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde SAH anteilig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt so das entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für SAH. 7. Der Kunde tritt SAH auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen von SAH gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. 8. SAH verpflichtet sich, die SAH zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten von SAH die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt SAH. 9 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Teilnichtigkeit Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes, öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von SAH Gerichtsstand; SAH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland für diese AGB sowie für diejenigen Verträge, die zwischen SAH und dem Kunden abgeschlossen sind, auf die diese AGB Anwendung finden. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von SAH Erfüllungsort. Der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam, wenn einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sind. Stand Dezember 2014 6 / 6