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Diphenhydramin HCL. Handelsname: Diphenhydramin HCL. 1 Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. h Angaben zum Produkt.

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Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Punkt 16 zu entnehmen.

Ethanol F R11 Flam. Liq. 2, H225; Eye Irrit. 2, H319 Glycerin Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz gilt

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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

Transkript:

Seite: 1/7 * ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Artikelnummer: 71135 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffes / des Gemisches Entkalker 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das bereitstellt Hersteller/Lieferant: Haug Chemie GmbH Breite Seite 10-16 Tel.: 00 49 (0) 72 61 /401-0 D-74889 Sinsheim Fax: 00 49 (0) 7261 /56 24 Internet: E- Mail: http//:www.haugchemie.de info@haugchemie.de Sachkundige Person/competent person gem.1907/2006/eg sdb@haugchemie.de Auskunftgebender Bereich: Abteilung Produktsicherheit 1.4 Notrufnummer: Haug Chemie GmbH von 7.oo Uhr bis 17.oo Uhr Tel. Nr.00 49 (0) 72 61 / 40 11 40 nach 17.oo Uhr Tel. Nr.00 49 (0) 72 61/6 28 68 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG C; Ätzend R34: Verursacht Verätzungen. Xi; Reizend R37: Reizt die Atmungsorgane. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Schwach wassergefährdend Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: C Ätzend Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Salzsäure 31/32% R-Sätze: 34 Verursacht Verätzungen. 37 Reizt die Atmungsorgane. S-Sätze: 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (Fortsetzung auf Seite 2)

Seite: 2/7 (Fortsetzung von Seite 1) 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen. 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). 2.3 Sonstige Gefahren Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung PBT: Nicht anwendbar. vpvb: Nicht anwendbar. * ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische Beschreibung: Gemisch aus Salzsäure und Inhibitor Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: 7647-01-0 EINECS: 231-595-7 Salzsäure 31/32% C R34; Xi R37 Met. Corr.1, H290; Skin Corr. 1B, H314; STOT SE 3, H335 zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen. 50-100% * ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Sofort Arzt hinzuziehen. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung * ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel: Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung: Vollschutzanzug tragen. * ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Kontaminiertes Material als Abfall nach Punkt 13 entsorgen. Für ausreichende Lüftung sorgen. (Fortsetzung auf Seite 3)

Seite: 3/7 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. (Fortsetzung von Seite 2) * ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lagerung: Anforderung an Lagerräume und Behälter: Säurebeständigen Fußboden vorsehen. Nur im Originalgebinde aufbewahren. Lagerräume müssen dem Wasserhaushaltsgesetz entsprechen Zusammenlagerungshinweise: Nicht zusammen mit Alkalien (Laugen) lagern. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten. 7.3 Spezifische Endanwendungen Entkalkungsmittel * ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7. 8.1 Zu überwachende Parameter Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 7647-01-0 Salzsäure 31/32% (50-100%) AGW 3 mg/m³, 2 ml/m³ 2(I);DFG, Y Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung: Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Atemschutz: Bei nichtzureichender Belüftung und falls MAK Wert,bzw.AGW überschritten. Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Exposition umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Handschutz: Schutzhandschuhe. Handschuhmaterial Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden. Nitrilkautschuk Fluorkautschuk (Viton) Butylkautschuk Chloroprenkautschuk Empfohlene Materialstärke: 0,5 mm (Fortsetzung auf Seite 4)

Seite: 4/7 (Fortsetzung von Seite 3) Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. Wert für die Permeation: Level 480 min. EN 374 Augenschutz: Dichtschließende Schutzbrille. * ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Allgemeine Angaben Aussehen: Form: flüssig Farbe: farblos Geruch: stechend ph-wert (10 g/l) bei 20 C: 1,2-1,7 Zustandsänderung Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Nicht bestimmt Siedepunkt/Siedebereich: nicht bestimmt Flammpunkt: Nicht anwendbar Selbstentzündlichkeit: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. Dichte bei 20 C: 1,10 g/cm3 (DIN 51757) Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: vollständig mischbar 9.2 Sonstige Angaben * ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität 10.2 Chemische Stabilität Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. 10.5 Unverträgliche Materialien: Reagiert mit Lauge unter Wärmeentwicklung Reagiert mit Metallen unter Bildung von Wasserstoff 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Chlorwasserstoff (HCl) Chlorwasserstoffentwicklung minimiert durch Inhibitor ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität: Primäre Reizwirkung: an der Haut: Ätzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute. am Auge: Starke Ätzwirkung Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt Zusätzliche toxikologische Hinweise: Ätzend Reizend (Fortsetzung auf Seite 5)

Seite: 5/7 (Fortsetzung von Seite 4) Bei Verschlucken starke Ätzwirkung des Mundraumes und Rachens sowie Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des Magens. Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf: * ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Aquatische Toxizität: 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit 12.3 Bioakkumulationspotenzial 12.4 Mobilität im Boden Weitere ökologische Hinweise: Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. 12.5 Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung PBT: Nicht anwendbar. vpvb: Nicht anwendbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen * ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung: Muß unter Beachtung der behördlichen Vorschriften einer Sonderbehandlung zugeführt werden. Europäischer Abfallkatalog 11 01 06* Säuren a. n. g. Ungereinigte Verpackungen: Empfehlung: Leihgebinde verwenden Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln. * ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.1 UN-Nummer ADR, IMDG, IATA 3264 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung ADR 3264 ÄTZENR SAURER ANORGANISCHER F L Ü S S I G E R S T O F F, N. A. G. (CHLORWASSERSTOFFSÄURE) IMDG, IATA CORROSIVE LIQUID, ACIDIC, INORGANIC, N.O.S. (HYDROCHLORIC ACID) 14.3 Transportgefahrenklassen ADR Klasse 8 Ätzende Stoffe (Fortsetzung auf Seite 6)

Seite: 6/7 Gefahrzettel 8 IMDG, IATA (Fortsetzung von Seite 5) Class 8 Corrosive substances. Label 8 14.4 Verpackungsgruppe ADR, IMDG, IATA II 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Achtung: Ätzende Stoffe Kemler-Zahl: 80 EMS-Nummer: F-A,S-B 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Transport/weitere Angaben: ADR Begrenzte Menge (LQ) LQ22 Beförderungskategorie 2 Tunnelbeschränkungscode E Nicht anwendbar. * ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15. 1 Vorschrift en z u Sicherheit, G esundheits- und Umweltschutz/ spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten. Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten. Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend. (Selbsteinstufung gemäß VwVwS vom 17.05.1999,Anhang 4) 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. * ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Relevante Sätze H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen. R34 Verursacht Verätzungen. R37 Reizt die Atmungsorgane. Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung Produktsicherheit (Fortsetzung auf Seite 7)

Seite: 7/7 Ansprechpartner: Technische Informationen: Frau E. Leucht Tel. Nr.00 49 (0) 72 61/40 11 40 E-Mail: Leucht@haugchemie.de * Daten gegenüber der Vorversion geändert (Fortsetzung von Seite 6)