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Transkript:

Informationen zum Umgang mit Ihren Daten Eine Pflicht aus der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Datenschutz-Verordnungen Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, wir möchten Sie am Universitätsklinikum Würzburg (UKW) gerne optimal behandeln. Dazu ist es erforderlich, im Rahmen Ihrer Behandlung bzw. Versorgung persönliche und auch medizinische Informationen (im folgenden: Daten) über Ihre Person zu verarbeiten. Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über den Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht geben. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach Ihrem Versicherungssstatus, Ihrer gesundheitlichen Situation sowie damit verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen des UKW. Daher werden nicht alle Teile dieser Informationen auf Sie zutreffen. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen: Die Regelungen finden sich in den Artikeln 12 bis 22 sowie 34 DSGVO. Impressum Herausgeber: Universitätsklinikum Würzburg und Layout: Servicezentrum Medizin-Informatik Fotos: lenecnikolai/shotshop.com 1. Auflage Mai 2018 1. Wer ist für die Verarbeitung Ihrer Daten verantwortlich? Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist das Universitätsklinikums Würzburg, Anstalt des öffentlichen Rechts, Josef-Schneider-Straße 2, 97080 Würzburg, E-Mail: info@ukw.de, Telefon: 0931 201-0. 2. Welche Daten verarbeitet das UKW, und für welche Zwecke bzw. Aufgaben? Die Aufgaben des UKW ergeben sich aus Art. 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitätsklinika des Freistaates Bayern. Danach dient das UKW der universitären Forschung und Lehre und dem wissenschaftlichen Fortschritt und nimmt daran ausgerichtet Aufgaben der Krankenversorgung wahr. Zudem fördert es die Weiterbildung seines Personals. Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden im Rahmen Ihrer Behandlung Daten über Sie wie zum Beispiel Ihr Name und Vorname, Ihr Geburtsdatum, Ihre Wohnadresse, Kontaktdaten, Ihr Versicherungsstatus sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten erhoben, erfasst, gespeichert, verarbeitet, abgefragt, genutzt, übermittelt usw. Insgesamt spricht man von der Verarbeitung Ihrer Daten. Dieser Begriff der Verarbeitung bildet den Oberbegriff über alle diese Tätigkeiten. Die Verarbeitung von Patientendaten in einem Krankenhaus ist aus Datenschutzgründen nur möglich, wenn eine gesetzliche Grundlage dies vorschreibt bzw. erlaubt oder Sie als Patient hierzu Ihre Einwilligung erteilt haben. Für Ihre patientenbezogene Versorgung / Behandlung notwendig sind dabei insbesondere die Verarbeitungen Ihrer Daten aus präventiven, diagnostischen, therapeutischen, kurativen und auch nachsorgenden Gründen. Ebenso erfolgen Verarbeitungen im Sinne einer bestmöglichen Versorgung im Hinblick auf interdisziplinäre Konferenzen zur Analyse und Erörterung von Diagnostik und Therapie, zur Vor-, Mit-, Weiterversorgung bzgl. Diagnostik, Therapie, Befunden sowie Krankheits- / Vitalstatus. Daneben werden zu Dokumentationszwecken Arztbriefe / Berichte geschrieben und es erfolgen

Datenschutz-Verordnungen Verarbeitungen aus Qualitätssicherungsgründen, zum Erkennen und Bekämpfen von Krankenhausinfektionen sowie zur seelsorgerischen und sozialen Betreuung und zum Entlassmanagement. Neben diesen patientenbezogenen Verarbeitungen bedarf es auch einer verwaltungsmäßigen Abwicklung Ihrer Behandlung. Dies bedingt im Wesentlichen die Verarbeitung Ihrer Daten zur Abrechnung Ihrer Behandlung, aus Gründen des Controllings / der Rechnungsprüfung, zur Geltendmachung, Ausübung sowie Verteidigung von Rechtsansprüchen, usw. Ferner erfolgen Datenverarbeitungen zu Zwecken der Ausbildung, der Fort- und Weiterbildung von Ärzten und von Angehörigen anderer Berufe des Gesundheitswesen, zur Forschung oder zur Erfüllung gesetzlich vorgesehenen Meldepflichten (z.b. an staatliche Stellen aufgrund des Melderechts, an staatliche Gesundheitsämter aufgrund des Infektionsschutzgesetzes, an Krebsregister etc., vgl. Punkt 7) sowie nicht zuletzt zur Betreuung und Wartung von Geräten, IT-Systemen und sonstigen Anwendungen. 3. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Verarbeitung Ihrer Daten? Die Rechtsgrundlagen dafür, dass das UKW Ihre Daten datenschutzrechtlich verarbeiten darf, ergeben sich aus den unter 2. aufgeführten Aufgaben und Zwecken der Verarbeitung. Es gibt unterschiedliche Gesetze und Verordnungen, die dem UKW die Verarbeitung Ihrer Daten erlauben. Genannt sei hier insbesondere die EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere Art. 6 Abs. 1 Buchst. b und Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO. Die DSGVO gilt auch in Deutschland und regelt ausdrücklich, dass Daten von Patienten verarbeitet werden dürfen. Ergänzend finden sich Vorschriften im deutschen Recht, etwa im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), z.b. 301 SGB V, im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), insbesondere 22 BDSG und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), z.b. in 630 ff. BGB, die eine Verarbeitung Ihrer Daten voraussetzen. Als Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung seien hier beispielhaft genannt: Datenverarbeitungen zum Zwecke der Durchführung sowie Dokumentation des Behandlungsgeschehens einschließlich des fachübergreifenden ärztlichen und interprofessionellen Austauschs im UKW über einzelne Patienten für die Behandlung (Art. 9 Abs. 2 Buchst. h, Abs. 3, Abs. 4 DSGVO in Verbindung mit 22 BDSG, 630a ff, 630f BGB und Art. 27 des Bayerischen Krankenhausgesetzes), Datenübermittlung an Externe im Sinne einer gemeinsamen Behandlung z.b. Vor-, Mit- und Nachbehandelnde, Zuziehung externer Ärzte, z.b. Labor, Telemedizin oder externer Therapeuten (Art. 9 Abs. 2 Buchst. h, Abs. 3 DSGVO i.v.m. 22 BDSG), Datenübermittlung an die gesetzlichen Krankenkassen zum Zwecke der Abrechnung (Art. 9 Abs. 2 Buchst. h, Abs. 3, Abs. 4 DSGVO i.v.m. 301 SGB V), Datenübermittlung zu Zwecken der Qualitätssicherung (Art. 9 Abs. 2 Buchst. i DSGVO i.v.m. 299 SGB V und 136 SGB V bzw. den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses - G-BA). Daneben sind Verarbeitungen auch in Fällen zulässig, in denen Sie uns Ihre Einwilligung erklärt haben. 4. Von wem erhalten wir Ihre Daten? Die entsprechenden Daten erheben wir grundsätzlich sofern möglich bei Ihnen selbst. Teilweise kann es jedoch auch vorkommen, dass wir von anderen Krankenhäusern, die etwa Ihre Erst- / Vor-Behandlung durchgeführt haben, von niedergelassenen Ärzten, Fachärzten, Medizinischen Versorgungszentren (sog. MVZ), usw. personenbezogene Daten erhalten, die Sie betreffen. Diese werden am UKW im Sinne einer einheitlichen Dokumentation mit Ihren übrigen Daten zusammengeführt. 5. Wer hat am UKW Zugriff auf Ihre Daten? Zugriff auf Ihre Daten haben die an Ihrer Behandlung beteiligten Personen, wozu etwa auch Ärzte anderer

Abteilungen zählen, die an einer fachübergreifenden Behandlung teilnehmen oder die Verwaltung, die die Abrechnung Ihrer Behandlung vornimmt. Ihre Daten werden von Fachpersonal oder unter dessen Verantwortung verarbeitet. Dieses Fachpersonal unterliegt entweder dem sog. Berufsgeheimnis oder einer Geheimhaltungspflicht. Der vertrauliche Umgang mit Ihren Daten am UKW ist gewährleistet. 6. An wen werden Ihre Daten möglicherweise übermittelt? Personenbezogene Informationen über Sie dürfen wir grundsätzlich nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder Sie eingewilligt haben. Als Empfänger von Daten kommen insbesondere in Betracht: externe Personen (Information über Ihren Krankenhausaufenthalt an den Pforten oder in der Telefonzentrale) das Seelsorgeteam des UKW, Kostenträger wie gesetzliche Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften, private Krankenversicherungen, der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), Hausärzte, vor-, mit- bzw. nachbehandelnde Ärzte, andere Einrichtungen der Behandlung und Gesundheitsversorgung wie z.b. andere Krankenhäuser und externe Labore, Staatliche Stellen wie Standesämter bei Geburten, Gerichte oder Aufsichtsbehörden, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste, das Bayerische Krebsregister und andere krankheitsspezifische Register wie z.b. das Deutsche Mukoviszidose-Register oder das Kinderonkologische Register Nordbayern, externe Stellen zur Qualitätssicherung, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Schule für Kranke, externe Unternehmen, z.b. zur Abrechnung erbrachter Leistungen und Einziehung offener Forderungen, Kooperationspartner bzw. Auftraggeber bei klinischen Studien oder Prüfungen, die Haftpflichtversicherung des UKW, sowie Dienstleister, die das UKW im Rahmen von Auftragsverarbeitungsverhältnissen heranzieht wie z.b. Dolmetscher, die UKW Service GmbH oder das Erthal Sozialwerk. Für den Fall, dass eine Krankheit vorliegt, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist, muss auch diesbezüglich eine Meldung an die Krankenkasse erfolgen. 7. Welche Daten werden im Einzelnen übermittelt? Sofern Daten übermittelt werden, hängt es im Einzelfall von der gesetzlichen Grundlage und dem jeweiligen Empfänger ab, welche Daten dies sind. Bei einer Übermittlung entsprechend 301 SGB V an gesetzliche Krankenkassen handelt es sich zum Beispiel um folgende Daten: 1. Familiennamen und Vornamen des Versicherten, 2. Geburtsdatum und Geschlecht, 3. Anschrift, 4. Krankenversichertennummer, 5. Versichertenstatus, 6. den Tag, die Uhrzeit und den Grund der Aufnahme sowie die Einweisungsdiagnose, die Aufnahmediagnose, bei einer Änderung der Aufnahmediagnose die nachfolgenden Diagnosen, die voraussichtliche Dauer der Krankenhausbehandlung sowie, falls diese überschritten wird, auf Verlangen der Krankenkasse die medizinische Begründung, bei Kleinkindern bis zu einem Jahr das Aufnahmegewicht, 7. Datum und Art der jeweils im Krankenhaus durchgeführten Operationen und sonstigen Prozeduren, 8. den Tag, die Uhrzeit und den Grund der Entlassung oder der Verlegung sowie die für die Krankenhaus-

behandlung maßgebliche Hauptdiagnose und die Nebendiagnosen, 9. Angaben über die im jeweiligen Krankenhaus durchgeführten Rehabilitationsmaßnahmen sowie Aussagen zur Arbeitsfähigkeit und Vorschläge für die Art der weiteren Behandlung mit Angabe geeigneter Einrichtungen. 8. Werden Daten an ein Land außerhalb der Europäischen Union oder eine internationale Organisation übermittelt? Das UKW setzt eine Vielzahl an medizinischen Geräten wie digitale Röntgengeräte oder elektronische Laboranalysegeräte sowie EDV-Systeme für die bestmögliche Behandlung der Patientinnen und Patienten ein. Diese Geräte und Systeme sind so komplex, dass häufig nur deren Hersteller Probleme beheben können. Dies geschieht meist im Rahmen der Fernwartung. Teilweise kann es vorkommen, dass die Fernwartung von einem Ort außerhalb der Europäischen Union erfolgt und der Techniker dabei auch auf personenbezogene Daten Zugriff hat. Für diesen Fall schließt das UKW mit den Herstellern Verträge zur Auftragsverarbeitung. In diesen Verträgen ist geregelt, dass die Daten auch in Ländern außerhalb der Europäischen Union wie in der EU zu schützen sind. Ein weiterer Fall ist die Übermittlung von Daten an den Auftraggeber einer klinischen Studie, der in einem Drittland seinen Sitz hat. Die Studienteilnehmer werden gesondert über die Datenübermittlung und die Maßnahmen zur Sicherung der Daten bei dem Auftraggeber unterrichtet. 9. Wie lange werden Ihre Daten am UKW gespeichert? Das UKW ist gemäß 630f BGB dazu verpflichtet, eine Dokumentation über Ihre Behandlung zu führen. Dieser Verpflichtung kann das UKW in Form einer in Papierform oder elektronisch geführten Patientenakte nachkommen. Diese Patientendokumentation wird auch nach Abschluss Ihrer Behandlung für lange Zeit vom Krankenhaus verwahrt. Auch dazu ist das UKW gesetzlich verpflichtet. Mit der Frage, wie lange die Dokumente im Einzelnen im Krankenhaus aufzubewahren sind, beschäftigen sich viele spezielle gesetzliche Regelungen. Zu nennen sind etwa hier die Röntgenverordnung (RöV), die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), das Transfusionsgesetz (TFG), und viele mehr. Diese gesetzlichen Regelungen schreiben unterschiedliche Aufbewahrungsfristen vor. Daneben ist zu beachten, dass Krankenhäuser Patientenakten auch aus Gründen der Beweissicherung bis zu 30 Jahre lang aufbewahren. Dies folgt daraus, dass Schadensersatzansprüche, die Patienten gegenüber dem Krankenhaus geltend machen, gemäß 199 Abs. 2 BGB spätestens in 30 Jahren verjähren. Ein Haftungsprozess könnte also erst Jahrzehnte nach Beendigung der Behandlung gegen das UKW anhängig gemacht werden. Würde das UKW mit der Schadensersatzforderung eines Patienten wegen eines behaupteten Behandlungsfehlers konfrontiert und wären die entsprechenden Krankenunterlagen inzwischen vernichtet, könnte dies zu erheblichen prozessualen Nachteilen für das UKW führen. 10. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung usw. Ihnen stehen sog. Betroffenenrechte zu, d.h. Rechte, die Sie als im Einzelfall betroffene Person ausüben können. Diese Rechte können Sie gegenüber dem UKW gelten machen. Sie ergeben sich aus der DSGVO: Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden gespeicherten personenbezogenen Daten. ϐ ϐ Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO. Wenn Sie feststellen, dass unrichtige Daten zu Ihrer Person verarbeitet werden, können Sie Berichtigung verlangen. Unvollständige Daten müssen unter

Berücksichtigung des Zwecks der Verarbeitung vervollständigt werden. Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen, wenn bestimmte Löschgründe vorliegen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn diese zu dem Zweck, zu dem sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Ein Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht nicht, wenn die Verarbeitung personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (z. B. gesetzliche Aufbewahrungspflichten), zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben und Interessen nach geltendem Recht (hierzu gehört auch die öffentliche Gesundheit ) oder zu Archivierungs- und/oder Forschungszwecken erforderlich ist, oder die personenbezogenen Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind (vgl. oben Nr. 9). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO Sie haben das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten. Dies bedeutet, dass Ihre Daten zwar nicht gelöscht, aber gekennzeichnet werden, um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken. Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO Sie haben das Recht, die Daten, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, in einem gängigen elektronischen Format von uns zu verlangen. Recht auf Widerspruch gegen unzumutbare Datenverarbeitung, Art. 21 DSGVO Sie haben grundsätzlich ein allgemeines Widerspruchsrecht auch gegen rechtmäßige Datenverarbeitungen, die im öffentlichen Interesse liegen, in Ausübung öffentlicher Gewalt oder aufgrund des berechtigten Interesses einer Stelle erfolgen. 11. Können erteilte Einwilligungen widerrufen werden? Wenn die Verarbeitung Ihrer Daten auf einer Einwilligung beruht, die Sie dem UKW gegenüber erklärt haben, dann steht Ihnen das Recht zu, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Diese Erklärung können Sie schriftlich, per E-Mail oder Fax an das UKW richten. Einer Angabe von Gründen bedarf es dafür nicht. Ihr Widerruf gilt allerdings erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie diesen aussprechen. Er hat keine Rückwirkung. Die Verarbeitung Ihrer Daten bis zu diesem Zeitpunkt bleibt rechtmäßig. 12. An wen können Sie sich bei einer Beschwerde über Datenschutzverstöße des UKW wenden? Das UKW hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt. An ihn können Sie sich mit allen Anliegen rund um Ihre Daten wenden, selbstverständlich auch mit einer Beschwerde über Datenschutzverstöße. Seine Kontaktdaten lauten wie folgt: Datenschutzbeauftragter des Universitätsklinikums Würzburg, Josef-Schneider-Straße 11, 97080 Würzburg oder datenschutz@ukw.de. Darüber hinaus steht es Ihnen selbstverständlich auch frei, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zudem haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtlich nicht zulässig ist. Dies ergibt sich aus Art. 77 DSGVO. Die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde kann formlos erfolgen. Für das UKW ist dies der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Postfach 22 12 19, 80502 München.

Absender Universitätsklinikum Würzburg Josef-Schneider-Straße 2 97080 Würzburg