Amtsblatt der Freien Universität Berlin 46/2012, 30. Mai Zugangssatzung für den weiterbildenden Masterstudiengang

Ähnliche Dokumente
Amtsblatt der Freien Universität Berlin 9/2013, 25. März Zugangssatzung für den weiterbildenden Masterstudiengang

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 17/2009, 29. April 2009

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 9/2008, 19. März 2008

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 15/2009, 8. April Bekanntmachung des Präsidiums: Verlängerungen

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 79/2012, 23. August 2012

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 41/2007, 1. August 2007

Zulassungsordnung mit Änderung

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 30/2013, 14. August Bekanntmachung des Präsidiums

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 44/2008, 13. August Satzung zur Regelung der Vergabe von Studienplätzen

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 56/2012, 22. Juni 2012

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 14/2018, 4. April 2018

(Masterstudiengang). Es handelt sich um einen konsekutiven Masterstudiengang gemäß 23 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a BerlHG.

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 53/2012, 14. Juni 2012

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 16/2013, 24. Mai 2013

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 40/2007, 31. Juli Satzung zur Regelung der Vergabe von Studienplätzen. im Wintersemester 2007/08 für den

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 17/2008, 2. Mai Präsidium Entfristung der befristeten Geltungsdauer von

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 2/2013, 25. Januar 2013

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 7/2015, 23. März 2015

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 42/2008, 1. August 2008

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 48/2012, 31. Mai 2012

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 37/2012, 24. Mai 2012

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 22/2008, 29. Mai 2008

Anlage 1. Vergabemaßstab 1: Durchschnitts-Abiturnote. Anlage 2. Auswahlmaßstab 2: Studierfähigkeitstest

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 11/2008, 9. April Satzung zur Regelung der Vergabe von Studienplätzen

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 35/2007, 12. Juli 2007

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 22/2018, 31. Mai 2018

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 50/2012, 11. Juni 2012

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 35/2009, 2. Juli Erste Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Masterstudiengang Economics

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 3/2013, 30. Januar 2013

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 44/2012, 29. Mai 2012

Amtliche Mitteilungen der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 61/2012, 12. Juli 2012

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 40/2012, 29. Mai 2012

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 1/2012, 10. Januar 2012

20/07. Amtliches Mitteilungsblatt. 16. April Seite

19. Oktober 2016 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 13/2014, 30. April 2014

Nichtamtliche Lesefassung. der Zugangs- und Zulassungsordnung für den. Masterstudiengang Innovation Management, Entrepreneurship and Sustainability

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 7/2019, 21. März 2019

INHALTSÜBERSICHT. Das Präsidium der Freien Universität Berlin, Kaiserswerther Straße 16-18, Berlin

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 18/2012 vom 20. Februar 2012

BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 59/2012, 26. Juni 2012

15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite

I N H A LT S Ü B E R S I C H T

18. März 2010 Amtliches Mitteilungsblatt

2 Zulassungsvoraussetzungen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber. 3 Bewerbung um Teilnahme am Zulassungsverfahren (Zulassungsantrag)

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT

ORDNUNG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN ÜBER BESONDERE ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 45/2010, 12. Oktober 2010

11/ März 2013 Amtliches Mitteilungsblatt

Zugangs- und Zulassungssatzung

Mitteilungsblatt Nr

14. Januar 2009 Amtliches Mitteilungsblatt

AM 58/2016. Amtliche Mitteilungen 58/2016

Z U G A N G S- U N D Z U L A S S U N G S O R D N U N G

ORDNUNG DEUTSCHES RECHT FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG

Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang International Maritime Management

Amtliche Mitteilungen

31. Mai 2016 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite. Zugangs- und Zulassungsordnung für den weiterbildenden

Mitteilungsblatt / Bulletin

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 12/2008, 10. April 2008

Allgemeine Zulassungsordnung für die Zulassung zum Studium an der International Psychoanalytic University Berlin

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 41/2017, 7. Dezember 2017

Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 58 - Nr. 6 / 2011 ( ) - Seite 3 -

Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin

01/18 Amtliches Mitteilungsblatt

an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) und an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) vom

Amtliches Mitteilungsblatt

Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Management digitaler Medien

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den weiterbildenden Masterstudiengang Manuelle Therapie (OMT 1 ) Neufassung

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den weiterbildenden Masterstudiengang Gesundheitsmanagement / Health Management.

Finanzdienstleistungen - Risikomanagement

Ordnung über den Zugang und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Elektrotechnik

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den weiterbildenden berufsbegleitenden Masterstudiengang

Beschlossen vom Senat der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth in seiner Sitzung am 20. Juni 2017

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 41/2012, 29. Mai 2012

Z U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT

Zulassungsordnung des Weiterbildungsstudienganges Raumstrategien mit dem Abschluss "Master of Arts" an der Kunsthochschule Berlin (Weißensee)

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

Lesefassung vom 30. Juni 2011

Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik

Satzung der Technischen Universität Berlin über die Durchführung hochschuleigener Auswahlverfahren (AuswahlSa)

UND ORDNUNG. Neufassung

Vorläufig der Genehmigung durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Brandenburg!

Vom Inhaltsverzeichnis

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT

Satzung über die Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang Pharmaceutical Sciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft an der Universität Bremen Vom 16. November 2016, berichtigt

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 42/2008, 1. August 2008

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Masterstudiengang International Supply Chain Management (MSCM) Neufassung

Zula MA Gesundheitsförderung v

Transkript:

Mitteilungen ISSN 0723-0745 Amtsblatt der Freien Universität Berlin 46/2012, 30. Mai 2012 INHALTSÜBERSICHT Zugangssatzung für den weiterbildenden Masterstudiengang Politik und deutsche Nachkriegsgeschichte des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften der Freien Universität Berlin Zugangssatzung für den weiterbildenden Masterstudiengang Internationale Tiergesundheit mit dem Ausbildungsgebiet Veterinary Public Health (Tierärztlicher Verbraucherschutz) des Fachbereichs Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin 776 778 46/2012 vom 30.05.2012 775

Zugangssatzung für den weiterbildenden Masterstudiengang Politik und deutsche Nachkriegsgeschichte des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften der Freien Universität Berlin Präambel Aufgrund von 14 Abs. 1 Nr. 2 Teilgrundordnung (Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom 27. Oktober 1998 ( 24/1998) i. V. m. 10 a des Gesetzes über die Zulassung zu den Hochschulen des Landes Berlin in zulassungsbeschränkten Studiengängen (Berliner Hochschulzulassungsgesetz BerlHZG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 18. Juni 2005 (GVBl. S. 393), zuletzt geändert am 20. Mai 2011 (GVBl. S. 194), i. V. m. 10 Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften der Freien Universität Berlin am 16. Mai 2012 folgende Satzung erlassen:* 1 Geltungsbereich Diese Satzung regelt den Zugang zum Studium gemäß 10 Abs. 5 Satz 2 BerlHG und das Auswahlverfahren für die Vergabe der Studienplätze gemäß 10 a BerlHZG für den weiterbildenden Masterstudiengang Politik und deutsche Nachkriegsgeschichte des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften der Freien Universität Berlin (Masterstudiengang). 2 Studienplätze und Bewerbungsfrist (1) Die Zahl der für den Masterstudiengang zur Verfügung stehenden Studienplätze wird in der Zulassungsordnung der Freien Universität Berlin für jeden Zulassungstermin bestimmt. (2) Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich beim Präsidium der Freien Universität Berlin Bereich Bewerbung und Zulassung zu stellen. Dem Antrag auf Zulassung sind der berufsqualifizierende Abschluss eines Hochschulstudiums in amtlich beglaubigter Form und die weiteren Nachweise gemäß 3 Abs. 1 beizufügen. Werden im Ausland erworbene Nachweise vorgelegt, müssen diese, wenn sie nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, übersetzt sein. Eine Beglaubigung durch eine deutsche Auslandsvertretung kann verlangt werden. Zulassungsanträge können durch Telefax, * Diese Satzung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin am 29. Mai 2012 bestätigt worden. E-Mail oder sonstige elektronische Medien allein nicht wirksam gestellt werden. (3) Die Bewerbungsfrist endet am 30. September eines jeden Jahres. (4) Sind weniger Bewerbungen als Studienplätze vorhanden, werden diese an Bewerberinnen oder Bewerber vergeben, die einen berufsqualifizierenden Abschluss eines Hochschulstudiums und eine daran anschließende qualifizierte, berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr nachweisen. Sind mehr Bewerbungen als Studienplätze vorhanden, erfolgt ein Auswahlverfahren gemäß 3 bis 5. 3 Auswahlkriterien In die Auswahlentscheidung werden folgende Aspekte einbezogen: 1. ein Bachelorabschluss oder ein gleichwertiger anderer erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss, vorzugsweise in einem lehramtsbezogenen Studiengang in Sozialkunde (Politikwissenschaft), Geschichtswissenschaft oder in einem Fachgebiet, das die Bewerberinnen oder Bewerber im besonderen Maße zur Erreichung der Studienziele gemäß 4 der Studienordnung des Masterstudiengangs befähigt, 2. im Zusammenhang mit dem Masterstudiengang stehende und an den berufsqualifizierenden Abschluss eines Hochschulstudiums anschließende qualifizierte, berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr, insbesondere die erfolgreiche Ableistung eines Vorbereitungsdienstes oder einer anderen gleichwertigen Einführungszeit, eine qualifizierte berufliche Tätigkeit im Schuldienst oder eine sonstige einschlägige Lehrtätigkeit von mindestens einem Jahr Dauer (tabellarische Übersicht), 3. in Form eines dreiseitigen Exposés darzulegende Motivation für die Bewerbung für den Masterstudiengang und 4. das Ergebnis des Auswahlgesprächs. 4 Auswahlgespräch (1) Das Auswahlgespräch wird von den Auswahlbeauftragten gemäß 5 durchgeführt und dauert etwa 30 Minuten je Bewerberin oder Bewerber. (2) Zum Auswahlgespräch werden Bewerberinnen oder Bewerber, welche die Bewerbungsunterlagen vollständig und fristgerecht vorgelegt haben, durch die Auswahlbeauftragten schriftlich unter Angabe von Zeitpunkt und Ort eingeladen. Die Ladung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie mindestens zehn Werktage vor dem Auswahlgespräch abgesandt wurde. 776 46/2012 vom 30.05.2012

(3) Das Auswahlgespräch wird mit jeder Bewerberin oder mit jedem Bewerber einzeln geführt und ist nicht öffentlich. Bei mehr als 50 Bewerbern kann eine Vorauswahl anhand der schriftlichen Bewerbungsunterlagen getroffen werden. Die Entscheidung darüber obliegt den Auswahlbeauftragten. (4) Über den Verlauf des Auswahlgesprächs wird eine Niederschrift gefertigt, die die wesentlichen Gründe für die Beurteilung der Bewerberin oder des Bewerbers enthält. 5 Auswahlbeauftragte (1) Zur Durchführung des Auswahlgesprächs werden mindestens zwei Auswahlbeauftragte eingesetzt. Diese werden von der Dekanin oder dem Dekan des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften der Freien Universität Berlin im Auftrag des Präsidiums der Freien Universität Berlin bestellt. Voraussetzungen für die Bestellung sind, dass sie im Masterstudiengang prüfungsberechtigt sind und in einem hauptberuflichen Beschäftigungsverhältnis zur Freien Universität Berlin stehen. Die Bestellung erfolgt für ein Auswahlverfahren. Eine Stellvertretung ist nicht möglich. (2) Die Auswahlbeauftragten schlagen unter Berücksichtigung der Eignung und Motivation dem Präsidium der Freien Universität Berlin Bereich Bewerbung und Zulassung Bewerberinnen und Bewerber zur Zulassung vor. (3) Die Auswahlbeauftragten können unter Fristsetzung geeigneten Bewerberinnen oder Bewerbern das Nachreichen von fehlenden Nachweisen gestatten oder in Zweifelsfällen zusätzliche Auskünfte von Bewerberinnen oder Bewerbern einholen. 6 Zulassungsentscheidung (1) Die Entscheidung über die Zulassung trifft das Präsidium der Freien Universität Berlin Bereich Bewerbung und Zulassung nach Abschluss des Auswahlverfahrens auf der Grundlage der im Auswahlverfahren erzielten Ergebnisse und der daraus ermittelten Rangfolge. (2) Zugelassene Bewerberinnen und Bewerber erhalten einen Zulassungsbescheid, in dem eine Frist zur schriftlichen Annahme des Studienplatzes und zur Immatrikulation bestimmt wird. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird der Studienplatz neu vergeben. (3) Bewerberinnen oder Bewerber, die nicht zugelassen werden, erhalten einen Ablehnungsbescheid mit Begründung. (4) Eine Voraussetzung für die Immatrikulation ist der Nachweis der vollständigen Zahlung des in der Gebührensatzung für den Masterstudiengang festgelegten Betrages. (5) Die in dem Auswahlverfahren eingereichten Unterlagen sind bis zur Bestandskraft der Entscheidung und im Falle eines Rechtsstreits bis zur rechtskräftigen Entscheidung aufzubewahren. 7 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den (Amtsblatt der Freien Universität Berlin) in Kraft. (2) Zugleich tritt die Vergabesatzung für den Masterstudiengang vom 22. April 2009 ( 26/2009, S. 274) außer Kraft. 46/2012 vom 30.05.2012 777

Zugangssatzung für den weiterbildenden Masterstudiengang Internationale Tiergesundheit mit dem Ausbildungsgebiet Veterinary Public Health (Tierärztlicher Verbraucherschutz) des Fachbereichs Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin Präambel Aufgrund von 14 Abs. 1 Nr. 2 Teilgrundordnung (Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom 27. Oktober 1998 ( 24/1998) i. V. m. 10 des Gesetzes über die Zulassung zu den Hochschulen des Landes Berlin in zulassungsbeschränkten Studiengängen (Berliner Hochschulzulassungsgesetz BerlHZG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 18. Juni 2005 (GVBl. S. 393), zuletzt geändert am 20. Mai 2011 (GVBl. S. 194), i. V. m. 10 Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin am 8. Mai 2012 folgende Satzung erlassen:* 1 Geltungsbereich Diese Satzung regelt den Zugang zum Studium gemäß 10 Abs. 5 Satz 2 BerlHG und das Auswahlverfahren für die Vergabe der Studienplätze gemäß 10 a BerlHZG für den weiterbildenden Masterstudiengang Internationale Tiergesundheit mit dem Ausbildungsgebiet Veterinary Public Health/Tierärztlicher Verbraucherschutz des Fachbereichs Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin (Masterstudiengang). 2 Studienplätze und Bewerbungsfrist (1) Die Zahl der für den Masterstudiengang zur Verfügung stehenden Studienplätze wird in der Zulassungsordnung der Freien Universität Berlin für jeden Zulassungstermin bestimmt. (2) Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich beim Präsidium der Freien Universität Berlin Bereich Bewerbung und Zulassung zu stellen. Dem Antrag auf Zulassung sind der berufsqualifizierende Abschluss eines Hochschulstudiums in amtlich beglaubigter Form und die weiteren Nachweise gemäß 3 beizufügen. Werden im Ausland erworbene Nachweise vorgelegt, müssen diese, wenn sie nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, übersetzt sein. Eine Beglaubigung durch eine deutsche Auslandsvertretung kann verlangt werden. Zulassungsanträge können durch Telefax, * Diese Satzung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin am 29. Mai 2012 bestätigt worden. E-Mail oder sonstige elektronische Medien allein nicht wirksam gestellt werden. (3) Thailändische Staatsbürger oder Staatsbürgerinnen bewerben sich über die Chiang Mai Universität (CMU) um ihre Zulassung; die CMU schlägt den Auswahlbeauftragten der Freien Universität Berlin gemäß 4 geeignete Bewerber oder Bewerberinnen vor. (4) Die Bewerbungsfrist endet am 31. März eines jeden zweiten Jahres, beginnend ab dem Jahr 2013. (5) Sind weniger Bewerbungen als Studienplätze vorhanden, werden diese an Bewerberinnen oder Bewerber vergeben, die einen berufsqualifizierenden Abschluss eines Hochschulstudiums und eine daran anschließende qualifizierte, berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr nachweisen. Sind mehr Bewerbungen als Studienplätze vorhanden, erfolgt ein Auswahlverfahren gemäß 3 bis 5. 3 Auswahlkriterien In die Auswahlentscheidung werden folgende Aspekte einbezogen: 1. ein abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin an einer in- oder ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule; 2. im Zusammenhang mit dem Masterstudiengang stehende und an den berufsqualifizierenden Abschluss eines Hochschulstudiums anschließende qualifizierte, berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr, vorzugsweise eine insgesamt mindestens zweijährige hauptberufliche, zum Zeitpunkt der Bewerbung andauernde Berufspraxis mit einer den Ausbildungszielen dienlichen Berufserfahrung, möglichst in einer ost- oder südostasiatischen Region; 3. Bewerberinnen oder Bewerber, die den Hochschulabschluss nicht an einer Bildungsstätte erworben haben, in der Englisch Unterrichtssprache ist, haben Kenntnisse der englischen Sprache (IELTS 4.5; TOEFL mit 450 Punkten papierbasiert, 130 Punkten computerbasiert, 60 Punkten internetbasiert oder jeweils gleichwertige Ergebnisse) nachzuweisen; 4. die Motivation für die Bewerbung zum Masterstudiengang, dargestellt in einem Motivationsschreiben von ca. 400 Wörtern. 4 Auswahlbeauftragte (1) Zur Durchführung des Auswahlverfahrens werden mindestens zwei Auswahlbeauftragte eingesetzt. Diese werden von der Dekanin oder dem Dekan des Fachbereichs Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin im Auftrag des Präsidiums der Freien Universität Berlin bestimmt. Sie müssen an der Durchführung des Masterstudiengangs beteiligt sein. Mindestens zwei Auswahl- 778 46/2012 vom 30.05.2012

beauftragte müssen in einem hauptberuflichen Beschäftigungsverhältnis zur Freien Universität Berlin stehen. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Eine Stellvertretung ist nicht möglich. (2) Die Auswahlbeauftragten schlagen unter Berücksichtigung der Eignung und Motivation dem Präsidium der Freien Universität Berlin Bereich Bewerbung und Zulassung Bewerberinnen und Bewerber zur Zulassung vor. (3) Die Auswahlbeauftragten können unter Fristsetzung geeigneten Bewerberinnen oder Bewerbern das Nachreichen von fehlenden Nachweisen gestatten oder in Zweifelsfällen zusätzliche Auskünfte von Bewerberinnen oder Bewerbern einholen. 5 Zulassungsentscheidung (1) Die Entscheidung über die Zulassung trifft das Präsidium der Freien Universität Berlin Bereich Bewerbung und Zulassung nach Abschluss des Auswahlverfahrens auf der Grundlage der im Auswahlverfahren erzielten Ergebnisse und der daraus ermittelten Rangfolge. (2) Zugelassene Bewerberinnen und Bewerber erhalten einen Zulassungsbescheid, in dem eine Frist zur schriftlichen Annahme des Studienplatzes und zur Immatrikulation bestimmt wird. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird der Studienplatz neu vergeben. (3) Bewerberinnen oder Bewerber, die nicht zugelassen werden, erhalten einen Ablehnungsbescheid mit Begründung. (4) Eine Voraussetzung für die Immatrikulation ist der Nachweis der vollständigen Zahlung des in der Gebührensatzung für den Masterstudiengang für die ersten beiden Semester festgelegten Betrages durch die Bewerberin oder den Bewerber. Eine Rückmeldung für das nachfolgende Semester erfolgt nur, wenn die Zahlung des für dieses Semester in der Gebührensatzung festgelegten Betrages nachgewiesen wird. (5) Die in dem Auswahlverfahren eingereichten Unterlagen sind bis zur Bestandskraft der Entscheidung und im Falle eines Rechtsstreits bis zur rechtskräftigen Entscheidung aufzubewahren. 6 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den (Amtsblatt der Freien Universität Berlin) in Kraft. (2) Zugleich tritt die Vergabesatzung für den Masterstudiengang vom 12. Februar 2009 ( 8/2009, S. 36) außer Kraft. 46/2012 vom 30.05.2012 779

780 46/2012 vom 30.05.2012

46/2012 vom 30.05.2012 781

Herausgeber: Das Präsidium der Freien Universität Berlin, Kaiserswerther Straße 16 18, 14195 Berlin ISSN: 0723-0745 Verlag und Vertrieb: Kulturbuch-Verlag GmbH, Postfach 47 04 49, 12313 Berlin Hausadresse: Berlin-Buckow, Sprosserweg 3, 12351 Berlin Telefon: Verkauf 661 84 84; Telefax: 661 78 28 Internet: http://www.kulturbuch-verlag.de E-Mail: kbvinfo@kulturbuch-verlag.de Der Versand erfolgt über eine Adressdatei, die mit Hilfe der automatisierten Datenverarbeitung geführt wird ( 10 Berliner Datenschutzgesetz). Das Amtsblatt der FU ist im Internet abrufbar unter www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt. 782 46/2012 vom 30.05.2012