Zum Beschichten von Beton-, Putzund Estrichflächen von Auffang - wannen und -räumen für Heizöl EL und Trafoöle.

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vor dem Verlegen von Fliesen und Platten und bei zeitbedrängten Arbeiten.

Transkript:

300 Stand Januar 2011 Ölkeller-Schutzanstrich zum Abdichten von Heizölkellern Anwendungsbereiche Für innen. Für Wand und Boden. Zum Beschichten von Beton-, Putzund Estrichflächen von Auffang - wannen und -räumen für Heizöl EL und Trafoöle. Heizöllagerraum mit PCI Visconal-Schutz - beschichtung. Produkteigenschaften Schützt das Grundwasser, dichtet Auffangwannen und -räume dauerhaft gegen Heizöl EL, Dieselkraftstoff mit 0,5 % Biologischem Anteil und Trafoöle ab. Rissüberbrückend, überbrückt nachträglich im Untergrund auftretende Risse bis 0,2 mm Rissbreite. Leicht zu reinigen, ausgelaufenes Heizöl EL oder Trafoöl kann mühelos ohne Reste von der PCI Visconal- Beschichtung abgesaugt oder abgewischt werden. Temperaturbeständig, universell für o. g. Auffangwannen im Innenbereich einsetzbar. Amtlich geprüft, nach den Bau- und Prüfgrundsätzen für Gewässerschutzbeschichtungen des Deutschen Instituts für Bautechnik Berlin, vom Institut für Massivbau und Baustofftechnologie der Universität Karlsruhe. Werk 1 P-57.001 MPA Karlsruhe VMPA MPA KARLSRUHE teinstitut für Massivbau und Bausto chnologie

Daten zur Verarbeitung/Technische Daten Materialtechnologische Daten Materialbasis Komponenten Dichte Kennzeichnung nach Kunstharz-Dispersion auf Basis eines Vinylacetat-Ethylen-Copolymerisates 1-komponentig ca. 1,6 g/cm³ - Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn kein Gefahrgut und Binnenschifffahrt (GGVSEB) - Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) kein kennzeichnungspflichtiges Produkt Weitergehende Informationen: siehe Abschnitt Sicherheitshinweise. Lagerfähigkeit mind. 12 Monate; frostfrei, nicht dauerhaft über + 30 C lagern Lieferform Farbe grau Farbe rot 10-l-Eimer 5-l-Eimer Art.-Nr./EAN-Prüfz. 1216/1 Art.-Nr./EAN-Prüf. 1227/7 5-l-Eimer Art.-Nr./EAN-Prüfz. 1217/8 2,5-l-Eimer Art.-Nr./EAN-Prüfz. 1218/5 Anwendungstechnische Daten Verbrauch - Grundierung mind. 125 ml/m² PCI Visconal grau - 1. Deckanstrich mind. 250 ml/m² PCI Visconal rot - 2. Deckanstrich mind. 375 ml/m² PCI Visconal grau = 500 ml/m² PCI Visconal grau + 250 ml/m² PCI Visconal rot Ergiebigkeit (Beispiel) ausreichend für ca. - 10-l-Eimer PCI Visconal grau + 5-l-Eimer PCI Visconal rot 20 m² Gesamtschichtdicke - minimal ca. 350 μm - maximal ca. 500 μm Verarbeitungstemperatur + 5 C bis + 25 C (Untergrundtemperatur) Trocknungszeit* - Grundieranstrich PCI Visconal grau mindestens 8 Stunden - 1. Deckanstrich PCI Visconal rot mindestens 8 Stunden - 2. Deckanstrich PCI Visconal grau mindestens 8 Stunden Belastbarkeit nach nach frühestens 7 Tagen völliger Durchtrocknung * Bei + 23 C und 50 % relativer Luftfeuchtigkeit. Höhere Temperaturen verkürzen, niedrigere Temperaturen verlängern diese Zeiten.

Untergrundvorbehandlung Voraussetzungen Setzungs- und Schwundrisse in den Umfassungswänden und der Sohle der Auffangwannen und -räume sind durch konstruktive Maßnahmen zu verhindern. Dehnungsfugen in Auffangwannen sind unzulässig. Falls Dehnungs - fugen vorhanden sind, bitte gesonderte Beratung an fordern. Wassereinwirkung auf die Rückseite der Beschichtung ist zu vermeiden, ggf. entsprechend abdichten. Hierfür gilt die DIN 18 195 - Bauwerksabdichtungen - Bemessung und Ausführung. Beton-, Putz- und Estrichflächen müssen mindestens 28 Tage alt, trocken, tragfähig und frei von Fehlstellen sein. Der Untergrund muss fest, rau, griffig und in der Oberfläche feinporig sein. Er muss frei sein von Nestern, Lunkern, Rissen und Graten, Staub, Teer, Pech, Schalöl, alten Anstrichen oder anderen haftungsstörenden Schichten. Kanten sind zu brechen. Der Untergrund darf weder abmehlen noch absanden. Putz und Estrich müssen fest auf den tragenden Bauteilen bzw. Um - fassungswänden und der Sohle haften. Die Oberfläche darf nicht mit der Stahlkelle geglättet, sondern muss mit dem Holzbrett abgerieben sein. Pudern mit Zement ist nicht zulässig. Mauerwerk sowie Betonflächen, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, sind mit einem fest haftenden Zementputz zu versehen. Rohrdurchführungen unterhalb des maximal möglichen Flüssigkeitsstandes sowie Bewegungsfugen sind unzulässig! Erst wenn die vorgenannten bau - lichen Voraussetzungen gegeben sind, darf die Beschichtung vorgenommen werden. Die Oberfläche ist vor dem Aufbringen der Beschichtung vom Beschichter abzunehmen! Vorbehandlung Mechanische Reinigung mit hartem Besen, Stahlbürste oder Industriestaubsauger. Falls Fehlstellen ausgebessert werden müssen, können folgende PCI-Bauwerkstoffe verwendet werden: Haftbrücke PCI Pecihaft, Korrosionsschutz PCI Legaran RP, Reparaturmörtel PCI Nanocret 50/100, Betonspachtel PCI Nanocret 10 und im Bodenbereich PCI Repament oder PCI Periplan. Innenliegende Ecken sind als Hohl - kehlen mit PCI Repafix auszubilden.

Verarbeitung von PCI Visconal Für eine öldichte Beschichtung sind mindestens eine Grundierung und zwei Deckanstriche erforderlich. Um die Anzahl der aufgetragenen Schichten sichtbar zu machen, sind an den Wänden der zweite und weitere Anstrich nur so weit hochzuführen, dass vom vorherigen Anstrich ein Streifen von jeweils 1 cm Breite sichtbar bleibt. Jeder Anstrich muss porenfrei und dicht aufgetragen werden und für sich trocknen. Grundierung 1 PCI Visconal grau mit 50 % Wasser (Volumen 2 : 1) verdünnen und gründlich in den Untergrund einbürsten. 2 Grundieranstrich mindestens 8 Stunden trocknen lassen (bei + 23 C). Beschichten 3 Ersten Deckanstrich aus unverdünntem PCI Visconal rot im Streichverfahren auf den grundierten Untergrund auftragen. Mindestens 8 Stunden trocknen lassen. 4 Nach Trocknung des ersten Deckanstriches PCI Visconal grau unverdünnt als zweiten Deckanstrich aufstreichen. 5 Nach frühestens 7 Tagen ist die Beschichtung völlig durchgetrocknet und belastbar. Auf die mit 50 % Wasser verdünnte PCI Visconal grundierte Fläche (grau) kann nach ca. 8 Stunden Trocknungszeit der erste Deckanstrich mit PCI Visconal (rot) aufgestrichen werden. Da für eine öldichte Beschichtung mindestens eine Grundierung und zwei Deckanstriche erforderlich sind, ist nach weiteren ca. 8 Stunden Trocknungszeit der zweite Deckanstrich mit PCI Visconal (grau) aufzutragen.

Bitte beachten Sie PCI Visconal nicht bei Untergrundtemperaturen unter + 5 C und über + 25 C verarbeiten (max. 50 % relative Luftfeuchte). Trockenzeiten beachten! Material nicht zu stark ausstreichen. Werkzeuge und Mischgefäße unmittelbar nach Gebrauch mit Wasser reinigen, im ausgehärteten Zustand nur mechanisches Abschaben möglich. Nach der derzeit gültigen gesetzlichen Regelung müssen PCI Visconal- Beschichtungen für Heizölauffangräume nicht von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Ab einer Lagermenge von 10.000 Litern sollten die Arbeiten einem Fachbetrieb nach WHG übertragen werden. Schutzmaßnahmen für die PCI Visconal-Beschichtung Beim Einbau von kellergeschweißten Tanks ist PCI Visconal durch eine feuerfeste Abdeckung zu schützen. In jedem Fall müssen die frisch beschichteten Flächen mindestens 7 Tage durch geeignete Maßnahmen (z. B. Abdecken mit Folien) vor äußerer Wasserbelastung (z. B. Kondenswasser) geschützt werden. Bei Belastung durch Befahren sind Schutzschichten notwendig. Diese können 7 Tage nach dem 2. Deck - anstrich aufgebracht werden. Als Schutzschichten können z. B. Zementestriche auf Trennlage oder Kunststoffplatten zum Einsatz kommen. Sicherheitshinweise Allgemeiner Hinweis für Dispersionsprodukte Dispersion nicht auf der Haut an - trocknen lassen. Angetrocknete Dispersion mit Wasser und Seife entfernen. Bei Spritzgefahr Augen schützen. Wenn Dispersion ins Auge gelangt, gründlich mit Wasser spülen. Falls die Augenreizung nicht in wenigen Minuten abklingt, Augenarzt aufsuchen. Giscode: D1 Weitere Informationen können dem PCI- Sicherheitsdatenblatt entnommen werden.

Architekten- und Planer-Service Bitte PCI-Fachberater zur Objektberatung heranziehen. Weitere Unterlagen bitte bei den Technischen PCI-Beratungszentralen in Augsburg, Hamm, Wittenberg, in Österreich und in der Schweiz anfordern. Entsorgung von entleerten PCI-Verkaufsverpackungen Restlos entleerte PCI-Verkaufsverpackungen können entsprechend dem aufgedruckten Symbol auf der Verpackung bei DSD, KBS oder Interseroh entsorgt werden. Sortier- und Erfassungskriterien sowie aktuelle Adressen Ihrer regionalen Entsorgungspartner erhalten Sie unter der Fax-Nr. (08 21) 59 01-420. Weitere Informationen zur Entsorgung können Sie den Sicherheits- und Umwelthinweisen der Preisliste entnehmen. Telefonischer PCI- Beratungsservice für anwendungstechnische Fragen: (01 80) 5 217 217 Automatische Verbindung mit der nächstgelegenen Beratungszentrale zum Tarif von 14 ct/min. aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunkhöchstpreis 42 ct/min. Oder direkt per Fax: Fax +49 (8 21) 59 01-419, Werk Hamm Fax +49 (23 88) 3 49-252, Werk Wittenberg Fax +49 (34 91) 6 58-263 Piccardstr. 11 86159 Augsburg Postfach 102247 86012 Augsburg Tel. +49 (8 21) 59 01-0 Fax +49 (8 21) 59 01-372 www.pci-augsburg.de Niederlassung Österreich IZ-NÖ-Süd Straße 7 Objekt 58 C7 2355 Wiener Neudorf Tel. +43 (22 36) 6 58 30 Fax +43 (22 36) 6 58 22 www.pci-austria.at PCI Bauprodukte AG Vulkanstraße 110 8048 Zürich Tel. +41 (58) 9 58 21 21 Fax +41 (58) 9 58 31 22 www.pci.ch Nr. 300, Ausgabe Januar 2011. Bei Neuauflage wird diese Ausgabe ungültig; die neueste Ausgabe finden Sie immer aktuell im Internet unter www.pci-augsburg.de Die Arbeitsbedingungen am Bau und die Anwendungsbereiche unserer Produkte sind sehr unterschiedlich. In den Technischen Merkblättern können wir nur allgemeine Verarbeitungsrichtlinien geben. Diese entsprechen unserem heutigen Kenntnisstand. Der Verarbeiter ist verpflichtet, die Eignung und Anwendungsmöglichkeit für den vorgesehenen Zweck zu prüfen. Für Anwendungsfälle, die im Technischen Merkblatt unter Anwendungsbereiche nicht ausdrücklich genannt sind, ist der Verarbeiter verpflichtet, die technische Beratung der PCI einzuholen. Verwendet der Verarbeiter das Produkt außerhalb des Anwendungsbereichs des Technischen Merkblatts, ohne vorher die Beratung der PCI einzuholen, haftet er für evtl. resultierende Schäden. Alle hierin vorliegenden Beschreibungen, Zeichnungen, Fotografien, Daten, Verhältnisse, Gewichte u. ä. können sich ohne Vorankündigung ändern und stellen nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit des Produktes dar. Etwaige Schutzrechte sowie bestehende Gesetze und Bestimmuungen sind vom Empfänger unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Die Erwähnung von Handelsnamen anderer Unternehmen ist keine Empfehlung und schließt die Verwendung anderer gleichartiger Produkte nicht aus. Unsere Informationen beschreiben lediglich die Beschaffenheit unserer Produkte und Leistungen und stellen keine Garantien dar. Für unvollständige oder unrichtige Angaben in unserem Informationsmaterial wird nur bei grobem Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) gehaftet; etwaige Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.